Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsrecht

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Jugendarbeitsschutz / 10 Bezahlter Urlaub

Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt bei Jugendlichen unter 16 Jahren mindestens 30 Werktage, unter 17 Jahren mindestens 27 Werktage und bei Jugendlichen unter 18 Jahren mindestens 25 Werktage.[1] Maßgeblich ist jeweils das Alter zu Beginn eines Kalenderjahres. Im Bergbau unter Tage werden 3 Tage Zusatzurlaub gewährt. Soweit der Urlaub Berufsschülern entsprechend der Soll...mehr

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Jugendarbeitsschutz / 16 Ärztliche Untersuchung des Jugendlichen

Eine ärztliche Untersuchung des Jugendlichen ist auf Kosten des Landes vor Aufnahme der Beschäftigung vorgeschrieben; sie darf nicht länger als 14 Monate zurückliegen. Ohne Vorlage einer vom Arzt ausgestellten Bescheinigung über die Untersuchung darf ein Jugendlicher nicht beschäftigt werden.[1] Ausnahmen gelten nur für eine geringfügige oder eine nicht länger als 2 Monate d...mehr

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Arbeitsvertrag / 9 Nichtantritt der Stellung

In den Fällen des Nichtantritts der Stellung oder des verspäteten Antretens ist die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung ganz oder zumindest für die ohne Arbeitsleistung vergangene Zeit unmöglich geworden. In diesem Fall verliert er selbst dann, wenn ihn kein Verschulden trifft, bei Nichtantreten der Stellung den Entgeltanspruch ganz, bei verspätetem Antreten zu einem ent...mehr

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Nachweisgesetz / 3 Form und Sprache

Die bis zum 31.12.2024 geltende Fassung ließ für den Nachweis allein die schriftliche Form nach § 126 Abs. 1 BGB genügen, selbst die elektronische Form war nach § 2 Abs. 1 Satz 3 NachwG a. F. ausdrücklich ausgeschlossen. Seit dem 1.1.2025 kann der Nachweis grundsätzlich auch in Textform abgefasst und elektronisch übermittelt werden, sofern das Dokument für den Arbeitnehmer z...mehr

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Arbeitsvertrag / 2 Zustandekommen des Arbeitsvertrags

Parteien des Arbeitsvertrags sind der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer. Das Zustandekommen des Arbeitsvertrags setzt eine Übereinkunft der Parteien über die wesentlichen Arbeitsbedingungen voraus. Dies sind insbesondere die wechselseitigen Hauptpflichten der Vertragsparteien (welche Arbeitsleistung für welches Entgelt). Grundsätzlich besteht Vertragsfreiheit, es besteht kein A...mehr

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Jugendarbeitsschutz / 18 Bußgeld- und Strafregelungen

Zuwiderhandlungen gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz, insbesondere gegen die zentralen Vorschriften der ersten Teile des Gesetzes, können mit Geldbußen bis 30.000 EUR belegt werden. Wer vorsätzlich gegen § 58 Abs. 1 bis 3 JArbSchG verstößt und dadurch ein Kind, einen Jugendlichen oder eine Person, die noch nicht 21 Jahre alt ist, nicht zum Berufsschulbesuch freistellt und d...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / 1. Regelaltersrente

Rz. 50 In der überwiegenden Zahl sehen Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, kirchliche Arbeitsrechtsregelungen und Arbeitsverträge ein altersbedingtes Ende ohne Kündigung mit Erreichen des Regelaltersrenten-Alters vor. Ein Beispiel sei mit § 33 TV-ÖD zitiert: § 33 Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung (1) Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigun...mehr

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Nachweisgesetz / 7 Geänderte Arbeitsbedingungen

Eine Änderung der wesentlichen Vertragsbedingungen muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gemäß § 3 NachwG spätestens am Tag der Änderung mitteilen. Auch hierfür ist grundsätzlich die Textform ausreichend, es sei denn, der Arbeitnehmer verlangt einen schriftlichen Nachweis. Dies gilt nicht bei einer Änderung der gesetzlichen Vorschriften, Tarifverträge oder Betriebs- oder Die...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / I. Rentenbedingtes Kündigungsverbot – § 41 S. 1 SGB VI

Rz. 48 § 41 S. 1 SGB VI regelt das Verbot der rentenbedingten Kündigung. Das soll verhindern, dass sich Arbeitgeber von ihren Beschäftigten trennen, sobald sie eine vorgezogene Rente beziehen können. Die zugunsten der Beschäftigen geschaffenen vorgezogenen Renten sollen ihnen nicht "auf die Füße fallen", also nicht zum Nachteil gereichen. Was auch dem gesetzgeberischen Ziel ...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / 3. Vorgezogene Rente

Rz. 52 Immer wieder finden sich Klauseln, wonach das Arbeitsverhältnis bereits mit dem Bezug einer vorgezogenen Altersrente enden soll. Beispiel: Das Arbeitsverhältnis endet, soweit nicht anders vereinbart, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monats, in dem der Mitarbeiter ein vorzeitiges Altersruhegeld bezieht. § 41 S. 1 SGB VI sperrt solche Klauseln nicht, de...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / IV. Betriebsrenten

Rz. 58 Wer zusätzlich zum Arbeitsentgelt und zur gesetzlichen Altersrente eine Betriebsrente beziehen könnte, verfügte über ein Dreifacheinkommen, sozusagen. Die derzeitige Fassung des § 6 BetrAVG lässt dies allerdings nicht ohne Weiteres zu. Einzelheiten finden sich nachfolgend. § 6 BetrAVG hätte durch die Streichung der Worte "als Vollrente" mit dem Zweiten Betriebsrentenst...mehr

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Jugendarbeitsschutz / Zusammenfassung

Begriff Unter 18-Jährige genießen aufgrund ihres Alters in bestimmten Beschäftigungsverhältnissen, so auch als Arbeitnehmer oder in der Berufsausbildung, besonderen Arbeitsschutz aufgrund des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG). Ziel ist es, aus der Tätigkeit drohende Gefahren für die allgemeine Entwicklung der Jugendlichen und Kinder, insbesondere ihrer Arbeitskraft und ...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / 2. Kürzung und Anrechnung

Rz. 60 Erwerbseinkommen wird in vielen Versorgungsordnungen auf Betriebsrenten angerechnet, welche vor der Regelaltersrente bezogen werden. Gegen eine entsprechende Regelung hat das LAG Düsseldorf v. 12.4.2024 – 6 Sa 1198/23 (ArbG Wuppertal v. 24.10.2023 – 2 Ca 1321/23; Revision anh. BAG – 3 AZR 164/24) keine Einwendungen gesehen. Im dortigen Fall war tariflich bestimmt: Zita...mehr

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Arbeitsvertrag: Abschluss / 4.3 Rechtsfolgen bei Verwendung einer unzulässigen Vertragsbedingung

Hielt in der Vergangenheit eine Vereinbarung in einem Arbeitsvertrag der richterlichen Inhaltskontrolle nicht stand, wurde sie nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts regelmäßig auf das zulässige Maß zurückgeführt (sog. geltungserhaltende Reduktion). An dieser Praxis kann unter der Geltung des AGB-Rechts wegen § 306 BGB nicht festgehalten werden. Nach dieser Vorsch...mehr

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Jugendarbeitsschutz / 5 Arbeitszeit der Jugendlichen

Die Arbeitszeit Jugendlicher ist auf 8 Stunden täglich ohne Einbeziehung der Pausen und 40 Stunden wöchentlich begrenzt.[1] Einzurechnen sind die Berufsschulteilnahme, Prüfungen und sonstige außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen. Sonderregelungen gelten für den Fall, dass in Verbindung mit Feiertagen zwecks Schaffung einer längeren zusammenhängenden Freizeit (z. B. zwischen...mehr

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Jugendarbeitsschutz / 7 Schichtzeit

Die in § 12 JArbSchG getroffene Regelung zur Höchstgrenze von Schichtzeiten betrifft vor allem Wirtschaftsbereiche, in denen Schichtzeit aufgrund bestimmter Besonderheiten über die regelmäßig zulässige Arbeitszeit hinausgehende, längere Anwesenheit erforderlich ist (z. B. Gastronomie, auswärtige Montage etc.). Schichtzeit ist die tägliche Arbeitszeit unter Hinzurechnung der ...mehr

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Nachweisgesetz / 4 Auslandstätigkeit

Bei längerer als einmonatiger Auslandstätigkeit[1] sind zusätzliche (Mindest-)Angaben erforderlich, die in § 2 Abs. 2 NachwG aufgezählt werden und in § 2 Abs. 3 NachwG für Arbeitsverhältnisse, die der Arbeitnehmer-Entsenderichtlinie unterliegen, ergänzt werden. In den Fällen der Auslandstätigkeit muss vor der Abreise im Wesentlichen informiert werden darüber, in welches Land...mehr

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Jugendarbeitsschutz / 9 Samstagsruhe

Samstagsruhe wird für Jugendliche durch § 16 JArbSchG vorgeschrieben. Bestimmte Ausnahmen sind zulässig in Krankenanstalten sowie in Alten-, Pflege- und Kinderheimen, in offenen Verkaufsstellen, in Betrieben mit offenen Verkaufsstellen, in Bäckereien und Konditoreien, im Friseurhandwerk und im Marktverkehr, im Verkehrswesen, in der Landwirtschaft und Tierhaltung, im Familienhaush...mehr

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Jugendarbeitsschutz / 11 Ausnahmen in Notfällen

Ausnahmen von den Arbeitszeitregelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes gelten bei vorübergehenden und unaufschiebbaren Arbeiten in Notfällen (Brand, Explosionen, Ausfälle an Betriebsmitteln, Naturkatastrophen), soweit erwachsene Beschäftigte nicht zur Verfügung stehen.[1] Kein Notfall ist die auf unzureichend vorausschauender Planung des Arbeitgebers beruhende Störung. In N...mehr

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Jugendarbeitsschutz / 15 Arbeitsplatzgestaltung

Der Arbeitgeber hat den Arbeitsplatz des Jugendlichen und die Arbeitsstätte insgesamt so einzurichten und zu unterhalten sowie die Beschäftigung so zu regeln, dass die zum Schutz der Jugendlichen gegen Gefahren für Leben, Gesundheit und ihre seelisch-geistige Entwicklung erforderlichen Vorkehrungen getroffen sind.[1] Weitergehend als § 2 ArbStättV werden davon alle Arbeitspl...mehr

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Jugendarbeitsschutz / 17 Aushänge

Zur Durchführung des Gesetzes sind Aushänge vorgeschrieben. Arbeitgeber, die regelmäßig mindestens einen Jugendlichen beschäftigen, haben einen Abdruck dieses Gesetzes und die Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsicht auszulegen oder auszuhängen. Durch die Änderungen aufgrund des IV. Bürokratieentlastungsgesetzes[1] ist es seit 1...mehr

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Arbeitsvertrag: Abschluss / 4.1 Erfordernis der Inhaltskontrolle

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die allgemeine Vertragsfreiheit Teil der durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützten Handlungsfreiheit. Sie gilt grundsätzlich auch auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. Allerdings ist sie hier nicht durch Art. 2 Abs. 1 GG, sondern vorrangig durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützt.[1] Definition der Vertragsfreiheit Vertragsfreiheit im B...mehr

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Arbeitsvertrag / 4 Vertragsänderungen

Einvernehmliche Änderungen des Arbeitsvertrags nach Vertragsschluss sind jederzeit und ohne Probleme möglich. Formerfordernisse sind nicht zu beachten. Vertragsänderungen können auch stillschweigend, durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. Voraussetzung ist, dass die tatsächliche Leistungsgewährung zugleich für die andere Partei (regelmäßig der Arbeitnehmer) einen Vertr...mehr

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AGS 01/2025, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Prof. Dr. Jürgen Rehberg, Notwendige Rechtsverteidigungskosten im Arbeitsrecht trotz verfristeter Berufungsbegründung, JurBüro 2024, 224 Der Autor nimmt die Entscheidung des BAG v. 15.12.2023 (X AZB 13/23, AGS 2024, 69 [Hansens] = zfs 2024, 341 m. Anm. Hansens = JurBüro 2024, 25) zum Anlass, sich mit den Grundsätzen der Erstattung von Anwaltskosten zu befassen. I...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / 2. Schadensersatzpflicht des Arbeitnehmers wegen Verstoßes gegen Mitteilungspflichten

Rz. 55 Die o.g. Entscheidung des LAG Hamm unter Rdn 54 führt zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber mitteilungspflichtig sind, sobald sie das Münchener Modell in Anspruch nehmen. Rz. 56 ▪ Vertragliche Mitteilungspflichten Mitteilungspflichten aus dem Arbeitsverhältnis werden sich nach den jeweiligen Beendigungsklauseln richten. Wenn diese ei...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / 1. Vorzeitige Altersleistungen

Rz. 59 Ausgangspunkt ist § 6 BetrAVG i.d.F. der letzten Änderung zum 1.1.2023: § 6 BetrAVG Vorzeitige Altersleistung Einem Arbeitnehmer, der die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung als Vollrente in Anspruch nimmt, sind auf sein Verlangen nach Erfüllung der Wartezeit und sonstiger Leistungsvoraussetzungen Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu gewähre...mehr

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Jugendarbeitsschutz / 3 Beschäftigung von Kindern

Die Beschäftigung von Kindern[1] ist verboten.[2] Das Verbot der Kinderbeschäftigung wird durch verschiedene, in § 5 Abs. 2–5 JArbSchG geregelte Ausnahmefälle durchbrochen. Neben Beschäftigungen zur Beschäftigungstherapie, während eines Betriebspraktikums (als schulisch eingebundene, betriebliche Veranstaltung zur Berufsfindung) in der 9-jährigen Vollzeitschulpflicht oder au...mehr

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Arbeitsvertrag / 8 Pflichten der Vertragsparteien

Hauptleistungspflicht des Arbeitnehmers ist die Erbringung der geschuldeten Arbeitsleistungen.[1] Sie ist im Zweifel höchstpersönlich zu erbringen und nicht auf andere Personen übertragbar.[2] Die Arbeitspflicht ist nicht erfolgs-, sondern zeitabschnittsbezogen und orientiert sich am subjektiven Leistungsvermögen des Arbeitnehmers. Der konkrete Inhalt der Arbeitspflicht rich...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 5.2.3 Prüfungsmaßstab des BAG

Rz. 75 Das BAG hat in seiner grundlegenden Entscheidung vom 18.2.2003[1] festgehalten, dass nur solche rational nachvollziehbaren Gründe zur Ablehnung des Teilzeitverlangens berechtigen, die auch hinreichend gewichtig sind.[2] Der Arbeitgeber kann daher die Ablehnung nicht allein mit seiner abweichenden unternehmerischen Vorstellung von der "richtigen" Arbeitszeitverteilung ...mehr

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§ 6 Erwerbsschaden und Rent... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 97 Das Berufungsurteil hielt revisionsrechtlicher Überprüfung nicht in vollem Umfang stand. Zutreffend war die Annahme des Berufungsgerichts, der Klägerin stehe kein originär eigener Schadensersatzanspruch gegen die Beklagten zu. Es fehlte an der Verletzung eines der Klägerin zustehenden Rechtsguts i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB. Insbesondere liegt bei einem Unfall eines Arbeitn...mehr

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Nachweisgesetz / 2 Inhalt der Niederschrift

Der Mindestinhalt des Nachweises ist in § 2 Abs. 1 NachwG aufgezählt. In die Niederschrift sind nach § 2 Abs. 1 Satz 7 NachwG mindestens aufzunehmen: Der Name und die Anschrift der Vertragsparteien, der Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses, bei befristeten Arbeitsverhältnissen: das Enddatum oder die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses, der Arbeitsort oder, fall...mehr

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§ 13 Vollstreckung zur Vorn... / Literaturtipps

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Arbeitsvertrag / 5 Form

Für den Abschluss des Arbeitsvertrags gilt der Grundsatz der Formfreiheit.[1] Arbeitsverträge können daher grundsätzlich mündlich, schriftlich, ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten geschlossen werden. Etwas anderes gilt nur dann, wenn ein Gesetz[2], ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung die Einhaltung der Schriftform zwingend vorsieht. Das Nachweisgesetz be...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / 2. Rentnerbeschäftigung bei bisherigem Arbeitgeber

Rz. 85 Eine sachgrundlos befristete Rentnerbeschäftigung beim bisherigen Arbeitgeber scheidet – derzeit – wegen des Vorbeschäftigungsverbots gem. § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG grundsätzlich aus. Mit Sachgrund befristete Arbeitsverträge mit bisherigen Beschäftigten werden eher kritisch gesehen. Denn § 14 Abs. 2 TzBfG setzt insoweit eigene hohe Hürden. Die jeweiligen Voraussetzungen s...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 322 Das angefochtene Urteil hielt der revisionsrechtlichen Nachprüfung stand. Rz. 323 Im Ergebnis zutreffend hielt das Berufungsgericht die Klage für zulässig. Zwar machte das klagende Land – anders als das Berufungsgericht zu meinen schien – keine eigenen, auf das Land "als Träger der örtlichen Sozialhilfe gemäß § 179 Abs. 1a, S. 4 SGB VI übergegangen[en]" Schadensersatz...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / 1. Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers wegen unberechtigter Ablehnung des Münchener Modells

Rz. 54 Zur Ablehnung des Modells "Rente plus Arbeit" ist eine erste obergerichtliche Entscheidung ergangen. Das LAG Hamm hat mit Urt. v. 8.5.2024 – 4 Sa 1159/23 entschieden, dass Schadensersatzpflicht nicht entstehen kann. ▪ Sachverhalt: Der Beschäftigte hatte Anfang 2023 beim Arbeitgeber nach dem neu ermöglichten Modell der Weiterarbeit bis zur Regelaltersrente bei gleichzeit...mehr

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Jugendarbeitsschutz / 2 Der weite Beschäftigungsbegriff des JArbSchG

Das Jugendarbeitsschutzgesetz geht von einem Begriff der Beschäftigung aus, der weiter geht als das Arbeitsverhältnis.[1] Beschäftigung ist danach jede privatrechtliche, weisungsgebundene Tätigkeit in persönlicher Abhängigkeit ohne Rücksicht auf ihre Bezeichnung (z. B. Werkvertrag, Dienstvertrag etc.). Auf die Wirksamkeit kommt es nicht an; grundsätzlich genügt die tatsächli...mehr

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Arbeitsvertrag / 6 Mängel des Arbeitsvertrags

Ein Arbeitsvertrag kann von Anfang an nichtig sein. Neben den allgemeinen Nichtigkeitsgründen kommen vor allem spezielle Beschäftigungsverbote[1] sowie Verstöße gegen zwingendes Gesetzesrecht[2] in Betracht. Ohne eine solche ausdrückliche gesetzliche Anordnung folgt aus der Umgehung zwingender arbeitsrechtlicher Schutzvorschriften (z. B. KSchG, EFZG, BUrlG) jedoch keine Nich...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 563 Das angefochtene Urteil hielt revisionsrechtlicher Nachprüfung im Ergebnis Stand. Mit der Revision war davon auszugehen, dass das Rechtsmittel unbeschränkt zugelassen worden war. Die Entscheidungsformel des Berufungsurteils enthielt keinen Zusatz, der die dort ausgesprochene Zulassung der Revision einschränkt. Auch aus den Entscheidungsgründen des Berufungsurteils erg...mehr

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 206 Nach Auffassung des Berufungsgerichts konnte die Klägerin von den Beklagten gemäß § 823 BGB, § 116 SGB X Schadensersatz auf der Grundlage einer Haftungsquote von 60 % verlangen. Die Beklagten hätten es pflichtwidrig unterlassen, für eine ordnungsgemäße Absturzsicherung zu sorgen. Ein Verstoß gegen § 12 der einschlägigen Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten BGV C 22...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Durch Art. 1 Nr. 2a des "Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Einführung einer Brückenteilzeit" vom 11.12.2018[1] ist mit Wirkung vom 1.1.2019 die Überschrift des § 8 TzBfG geändert worden. Die Änderung dient der klaren Abgrenzung zwischen dem Anspruch auf zeitlich unbegrenzte Verringerung der Arbeitszeit in § 8 TzBfG und dem Anspruch auf eine seit dem 1.1...mehr

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L / 2 Lügendetektor [Rdn 3151]

Rdn 3152 Literaturhinweise: Achenbach, Polygraphie pro reo?, NStZ 1984, 350 Artkämper, Wahrheitsfindung im Strafverfahren mit gängigen und innovativen Methoden – Notwendigkeit, Möglichkeiten und rechtliche Grenzen – Teil 1, Krim 2009, 349 Frister, Der Lügendetektor – Zulässiger Sachbeweis oder unzulässige Vernehmungsmethode?, ZStW 1994, 303 (Band 106), 303 R. Hamm, Monokeltest ...mehr

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Polen / I. Quellen des Internationalen Erbrechts

Rz. 1 Grundlage für die Bestimmung des Erbstatuts sind die Landesvorschriften des Internationalen Privatrechts. In der Republik Polen ist dieses im Gesetz vom 4.2.2011 über das Internationale Privatrecht[1] (IPRG 2011) geregelt. Dieses ersetzt das Gesetz vom 12.11.1965 (im Folgenden "IPRG 1965"[2]). Rz. 2 Neben dem IPRG finden die Bestimmungen der internationalen Abkommen Anw...mehr

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§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / 3. Parteifähigkeit

Rz. 28 Wie im Erkenntnisverfahren müssen auch in der Zwangsvollstreckung sowohl der Gläubiger als auch der Schuldner parteifähig sein. Die Parteifähigkeit richtet sich nach der Rechtsfähigkeit (§ 50 ZPO), sodass natürliche und juristische Personen rechtsfähig und damit auch parteifähig sind. Darüber hinaus kann sich die Parteifähigkeit aus speziellen Vorschriften ergeben:mehr

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Umgang mit Low Performance ... / 4 Kündigung als letztes Mittel

Arbeitsrecht spielt in schwierigen Arbeitsverhältnissen immer dann eine maßgebliche Rolle, wenn der Trennungswunsch in greifbare Nähe rückt. Im Vorfeld der Entwicklung eines Konfliktes wird es wenig beachtet. Arbeitsrecht steht für Konfrontation. Wesentliches Ziel ist es, das Arbeitsrecht mit dem Aspekt der Führung in einer Weise zu verbinden und frühzeitig zu beachten, so da...mehr

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Die Mitgliedschaft / 1.5.2 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Rz. 111 Wie vorstehend schon erwähnt, ist seit 2006 das sog. "Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz" (AGG) in Kraft. Mit diesem Gesetz setzte die Bundesrepublik Deutschland europäisches Recht in ihr sog. "nationales" Recht um. Das AGG soll Diskriminierungen von Personen verhindern, die bestimmte, im Gesetz aufgezählte Diskriminierungsmerkmale tragen. Hierzu gehören rechtswidrig...mehr

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Die Mitgliedschaft / 2.2.8.4 Ausschlussgründe

Rz. 192 Das Genossenschaftsgesetz selbst sieht seit dem Jahr 2006 keinen normierten Grund mehr für ein Ausschließungsverfahren vor. Aber auch vorher regelte es hierzu nicht viel, sondern enthielt nur einen – zumindest für die Praxis der Wohnungsgenossenschaften völlig unbedeutenden – Grund: nämlich das Betreiben eines gleichartigen Geschäfts am selben Ort. Rz. 193 Daher kommt...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Der Aufsichtsrat in der gen... / 6.2 Wählbarkeit

Gemäß § 37 Abs. 1 GenG dürfen die Mitglieder des Aufsichtsrats nicht zugleich Vorstandsmitglieder, dauernde Stellvertreter von Vorstandsmitgliedern, Prokuristen oder zum Betrieb des gesamten Geschäfts ermächtigte Handlungsbevollmächtigte der Genossenschaft sein. Insofern gilt es, Aufgaben der dem Vorstand vorbehaltenen Unternehmensleitung deutlich von deren Überwachung seite...mehr