Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsrecht

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländische Arbeitnehmer: ... / 1.1 Internationales Arbeitsrecht

Infographic Bestehen Verbindungen eines Arbeitsverhältnisses zu mehreren Rechtsordnungen, bedarf es vorrangig der Bestimmung der anwendbaren Rechtsordnung, des sog. (Vertrags-)Statuts. In der Praxis spielt diese Frage eine Rolle, wenn es zur Kollision zwischen dem Recht des Entsendestaats und dem des Empfangsstaats kommt. Das Arbeitsverhältnis kann in diesen Fällen internatio...mehr

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Ausländische Arbeitnehmer: ... / 1.2 Arbeitsrecht der Europäischen Union

Freizügigkeit der Wanderarbeitnehmer (Art. 45 AEUV) Freizügigkeit bedeutet die unbeschränkte Möglichkeit, sich zum Zweck erwerbstätiger Beschäftigung innerhalb der EU niederzulassen. Zu diesem Zweck sichern Art. 45 AEUV und die dazu erlassene EU-Verordnung 1612/68 die weitgehende Gleichstellung von Arbeitnehmern aus den EU-Mitgliedstaaten mit deutschen Arbeitnehmern. Ein disk...mehr

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Ausländische Arbeitnehmer: ... / 5.2 Kündigungsrecht

Allgemeine Grundsätze Die Kündigung eines ausländischen Arbeitnehmers unterliegt den allgemeinen Anforderungen des deutschen Rechts, sofern auf das Arbeitsverhältnis deutsches Arbeitsrecht anwendbar ist. Es gelten insbesondere das allgemeine[1] und das besondere[2] Kündigungsschutzrecht. Jegliche einzelvertragliche Umgehung – Abbedingung, Verzicht, bedingter Aufhebungsvertrag...mehr

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Ausländische Arbeitnehmer: ... / 6.2 Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht

Das Grundrecht auf die Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 GG steht dem ausländischen Arbeitnehmer mit allen seinen Ausprägungen zu. Er kann einer Gewerkschaft beitreten und sich aktiv gewerkschaftlich betätigen (positive Koalitionsfreiheit). Jede Ungleichbehandlung (Beitrittsverbot, erhöhte Beitragspflicht o. Ä.) ausländischer Arbeitnehmer durch eine Gewerkschaft ist unzu...mehr

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Ausländische Arbeitnehmer: ... / 3.4 Anfechtung

Eine Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen Irrtums über persönliche Eigenschaften des Ausländers (Staats- oder Religionsangehörigkeit) kommt nach § 119 Abs. 2 BGB nur in Betracht, wenn die Eigenschaft der Person im Verkehr als wesentlich angesehen wird und wenn anzunehmen ist, dass der Beklagte den Vertrag bei Kenntnis der Sachlage und verständiger Würdigung des Falls nicht a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2022, Pflichtverletz... / 2 Aus den Gründen:

Der Kl. stehen gegen den Bekl. der geltend gemachte Hauptanspruch in Höhe von 80.000,00 EUR und die Nebenforderungen in voller Höhe zu. 1. Ein Zahlungsanspruch der Kl. gegen den Bekl. ergibt sich in Höhe von 80.000,00 EUR aus übergegangenem Recht gem. §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2, 631 BGB i.V.m. § 86 VVG. Dem VN der Kl. stand gegen die Bekl. seinerseits ein Schadensersatzanspruc...mehr

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Ausländische Arbeitnehmer: ... / 2.1 Gleichbehandlungsgrundsatz und Diskriminierungsverbote

Ausländische Arbeitnehmer sind, sofern sie unter das deutsche Arbeitsrecht fallen, den deutschen Arbeitnehmern arbeitsrechtlich gleichgestellt. Sie haben wie diese Anspruch auf Gleichbehandlung und Gleichstellung. Die Staatsangehörigkeit allein ist regelmäßig kein zulässiges Differenzierungskriterium; sie kann zudem mittelbar den Diskriminierungstatbestand der rassischen ode...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Neue Pflichten für Arbeitge... / 2.5 Bußgeld bei fehlender, nicht vollständiger oder formunwirksamer Unterrichtung

Bisher sah das NachwG keine eigenständige Sanktion bei Verstößen gegen die Nachweispflicht vor. Das Arbeitsverhältnisses kommt unabhängig davon, ob der Arbeitgeber seinen Unterrichtungspflichten vollständig nachgekommen ist, wirksam zustande. Die Nichtbeachtung des § 2 NachwG berührt nicht die Wirksamkeit des Arbeitsvertrags; das Gesetz enthält auch keine Regelungen über die ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Tätigkeitsbezogene Definition

a) Allgemeines "(1) Wer eine grenzüberschreitende Steuergestaltung im Sinne des Absatzes 2 vermarktet, für Dritte konzipiert, organisiert oder zur Nutzung bereitstellt oder ihre Umsetzung durch Dritte verwaltet (Intermediär), hat die grenzüberschreitende Steuergestaltung dem Bundeszentralamt für Steuern nach Maßgabe der §§ 138f und 138h mitzuteilen." Rz. 2 [Autor/Stand] Mitwir...mehr

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Arbeitsvertrag / Arbeitsrecht

1 Rechtsgrundlagen und Abgrenzung zu anderen Vertragsverhältnissen Arbeitsvertrag und Arbeitsverhältnis sind Teil der im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelten Privatrechtsordnung. Durch die Regelung in § 611a BGB ist der Arbeitsvertrag seit 2017 positiv-rechtlich als Unterfall des Dienstvertrags geregelt. Praxisrelevante Konsequenzen folgen daraus nicht, da die Regelung ni...mehr

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Arbeitsvertrag / 1 Rechtsgrundlagen und Abgrenzung zu anderen Vertragsverhältnissen

Arbeitsvertrag und Arbeitsverhältnis sind Teil der im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelten Privatrechtsordnung. Durch die Regelung in § 611a BGB ist der Arbeitsvertrag seit 2017 positiv-rechtlich als Unterfall des Dienstvertrags geregelt. Praxisrelevante Konsequenzen folgen daraus nicht, da die Regelung nicht von der bisherigen Rechtsprechung des BAG abweicht. Allerdings...mehr

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Arbeitsvertrag / Zusammenfassung

Begriff Ein Arbeitsvertrag i. S. d. § 611a BGB ist als wichtigster Unterfall des Dienstvertrags nach § 611 BGB das schuldrechtliche Vertragsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, durch die die wechselseitigen Rechte und Pflichten konkretisiert werden. Kennzeichnend für den Arbeitsvertrag ist die Erbringung der Arbeitsleistung in persönlicher Abhängigkeit nach Weis...mehr

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Arbeitsvertrag / 7 Unbefristeter und befristeter Arbeitsvertrag

Im Arbeitsleben stellt nach wie vor der unbefristete Arbeitsvertrag den Regelfall dar. Auf diesen vertraglichen Grundtypus sind in der Regel die arbeitsrechtlichen Sonderregeln zugeschnitten. Der unbefristete Arbeitsvertrag kann durch (fristgemäße oder fristlose) Kündigung oder Aufhebungsvertrag beendet werden. Das Arbeitsrecht kennt aber auch den, von vornherein nur befrist...mehr

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Arbeitsvertrag / 3 Inhalt des Arbeitsvertrags

Im Allgemeinen stellt das Gesetz nur sehr geringe Anforderungen an den konkreten Inhalt der Vereinbarung. Dies liegt daran, dass hinsichtlich vieler arbeitsvertraglicher Regelungsaspekte ohnehin zwingende oder doch zumindest dispositive gesetzliche Vorgaben bestehen, die immer dann greifen, wenn die Parteien zu einem bestimmten Punkt nichts vereinbart haben. Hierzu gehören z...mehr

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Arbeitsvertrag / 5 Form

Für den Abschluss des Arbeitsvertrags gilt der Grundsatz der Formfreiheit (vgl. § 105 GewO). Arbeitsverträge können daher grundsätzlich mündlich, schriftlich, ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten geschlossen werden. Etwas anderes gilt nur dann, wenn ein Gesetz[1], ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung die Einhaltung der Schriftform zwingend vorsieht. Das N...mehr

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Arbeitsvertrag / 9 Nichtantritt der Stellung

In den Fällen des Nichtantritts der Stellung oder des verspäteten Antretens ist die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung ganz oder zumindest für die ohne Arbeitsleistung vergangene Zeit unmöglich geworden. In diesem Fall verliert er selbst dann, wenn ihn kein Verschulden trifft, bei Nichtantreten der Stellung den Entgeltanspruch ganz, bei verspätetem Antreten zu einem ent...mehr

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Arbeitsvertrag / 2 Zustandekommen des Arbeitsvertrags

Parteien des Arbeitsvertrags sind der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer. Das Zustandekommen des Arbeitsvertrags setzt eine Übereinkunft der Parteien über die wesentlichen Arbeitsbedingungen voraus. Dies sind insbesondere die wechselseitigen Hauptpflichten der Vertragsparteien (welche Arbeitsleistung für welches Entgelt). Grundsätzlich besteht Vertragsfreiheit, es besteht kein A...mehr

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Arbeitsvertrag / 4 Vertragsänderungen

Einvernehmliche Änderungen des Arbeitsvertrags nach Vertragsschluss sind jederzeit und ohne Probleme möglich. Formerfordernisse sind nicht zu beachten. Vertragsänderungen können auch stillschweigend, durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. Voraussetzung ist, dass die tatsächliche Leistungsgewährung zugleich für die andere Partei (regelmäßig der Arbeitnehmer) einen Vertr...mehr

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Arbeitsvertrag / 8 Pflichten der Vertragsparteien

Hauptleistungspflicht des Arbeitnehmers ist die Erbringung der geschuldeten Arbeitsleistungen (vgl. § 611a Abs. 1 Satz 1 BGB). Sie ist im Zweifel höchstpersönlich zu erbringen und nicht auf andere Personen übertragbar.[1] Die Arbeitspflicht ist nicht erfolgs-, sondern zeitabschnittsbezogen und orientiert sich am subjektiven Leistungsvermögen des Arbeitnehmers. Der konkrete I...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag / 6 Mängel des Arbeitsvertrags

Ein Arbeitsvertrag kann von Anfang an nichtig sein. Neben den allgemeinen Nichtigkeitsgründen kommen vor allem spezielle Beschäftigungsverbote[1] sowie Verstöße gegen zwingendes Gesetzesrecht[2] in Betracht. Ohne eine solche ausdrückliche gesetzliche Anordnung folgt aus der Umgehung zwingender arbeitsrechtlicher Schutzvorschriften (z. B. KSchG, EFZG, BUrlG) jedoch keine Nich...mehr

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Arbeitsvertrag und Tarifver... / 3.4 Transparenzgebot

Gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB kann sich eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners, die nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB die Unwirksamkeit von Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Folge hat, auch daraus ergeben, dass diese nicht klar und verständlich sind. Das in § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB enthaltene Transparenzgebot gilt nach § 307 Abs. 3 Satz 2 BGB au...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 22 Ab... / 5 Kirchliche Arbeitsvertragsregelungen

Rz. 10 In der Vorgängervorschrift von § 22 TzBfG, § 6 Abs. 3 BeschFG 1985, wurden Kirchen und öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften den Tarifvertragsparteien gleichgestellt. Auch ihnen wurde das Recht zugestanden, von den Regelungen des TzBfG abweichende Vereinbarungen zu treffen. In § 22 TzBfG wurde diese Regelung nicht mehr aufgenommen. Ob durch kirchliche Arbeitsv...mehr

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Wehrdienst / Arbeitsrecht

1 Grundsätze Der Wehrdienst kann in verschiedenen Formen abgeleistet werden.[1] Möglich ist der Wehrdienst als Grundwehrdienst, Wehrübung, besondere Auslandsverwendung, freiwilliger zusätzlicher Wehrdienst im Anschluss an den Grundwehrdienst, Hilfeleistung im Innern oder im Ausland, unbefristeter Wehrdienst im Spannungsfall. Seit 1.7.2011 erfolgt der Wehrdienst regelmäßig als freiwi...mehr

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Wehrdienst / Zusammenfassung

Begriff Der Wehrdienst dient der Erfüllung der Wehrpflicht. Das dadurch begründete Rechtsverhältnis unterliegt nicht dem Arbeitsrecht, sondern dem besonderen Dienstrecht des Wehr- und Soldatenrechts samt seinen Nebengesetzen. Mit Wirkung ab 1.7.2011 ist die Wehrpflicht ausgesetzt. Der in der Wehrpflicht liegende Grundrechtseingriff ist angesichts der geänderten sicherheits- ...mehr

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Wehrdienst / 7 Benachteiligungsverbot

§ 6 Abs. 1–4 ArbPlSchG schützt den Arbeitnehmer vor Benachteiligungen in beruflicher und betrieblicher Hinsicht. Nachteil ist jede Form der Diskriminierung. Allerdings muss ein Bezug zum Wehrdienst bestehen, vor allgemeinen Verschlechterungen schützt die Norm nicht. Eine Beweiserleichterung ähnlich § 22 AGG enthält das Gesetz nicht; allerdings kann in der Benachteiligung eine...mehr

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Wehrdienst / 5 Sonstige Regelungen

Der dem Wehrdienstleistenden aus dem Arbeitsverhältnis an sich zustehende Urlaubsanspruch kann vom Arbeitgeber für jeden vollen Monat des Wehrdienstes anteilig gekürzt werden. Der Arbeitnehmer kann gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 ArbPlSchG seinen Urlaub vor Antritt des Wehrdienstes verlangen. § 4 Abs. 2 ArbPlSchG modifiziert den Übertragungszeitraum für den im Kalenderjahr bis zum Ant...mehr

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Wehrdienst / 3 Der besondere Kündigungsschutz nach dem ArbPlSchG

Schwerpunkt des ArbPlSchG ist das Kündigungsverbot des § 2 ArbPlSchG. Die Regelung erfasst alle Arbeitsverhältnisse, auch solche, die vom allgemeinen Kündigungsschutz nicht umfasst sind. Der Kündigungsschutz erfasst den Zeitraum ab Zustellung des Einberufungsbescheids bis zur Beendigung des Wehrdienstes. Maßgebend für den Kündigungsschutz ist der Zugang der Kündigung. Das Kü...mehr

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Wehrdienst / 1 Grundsätze

Der Wehrdienst kann in verschiedenen Formen abgeleistet werden.[1] Möglich ist der Wehrdienst als Grundwehrdienst, Wehrübung, besondere Auslandsverwendung, freiwilliger zusätzlicher Wehrdienst im Anschluss an den Grundwehrdienst, Hilfeleistung im Innern oder im Ausland, unbefristeter Wehrdienst im Spannungsfall. Seit 1.7.2011 erfolgt der Wehrdienst regelmäßig als freiwilliger Grund...mehr

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Wehrdienst / 4 Kündigungsschutzklagefrist

Die 3-Wochen-Frist des § 4 Abs. 1 KSchG beginnt erst 2 Wochen nach dem Ende des Wehrdienstes, § 2 Abs. 4 ArbPlSchG, wenn dem Arbeitnehmer die Kündigung nach Zustellung des Einberufungsbescheids oder während des Wehrdienstes zugeht. Der Arbeitnehmer kann also zunächst den Ablauf des Wehrdienstes abwarten und hat dann nochmals weitere 5 Wochen Zeit zur Klageerhebung.[1]mehr

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Wehrdienst / 6 Leistungen an Arbeitgeber

Um die Attraktivität insbesondere des freiwilligen Wehrdienstes zu steigern, können dem Arbeitgeber entstehende Mehraufwendungen und Kosten wie folgt erstattet werden: Mehrkosten für die vorübergehende Beschäftigung von 2 Personen am gleichen Arbeitsplatz[1] können übernommen werden, damit die dem Arbeitgeber durch eine vorzeitige Beendigung des Wehrdienstes bzw. der Eignungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wehrdienst / 2 Bedeutung des Arbeitsplatzschutzgesetzes (ArbPlSchG)

Das Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG) federt die Störungen, die sich aus der Erfüllung des Wehrdienstes für ein laufendes Arbeitsverhältnis ergeben, im Interesse und zum Schutz des Wehrdienstleistenden durch Kündigungs- und Benachteiligungsverbote ab. Auch auf den derzeit allein möglichen freiwilligen Wehrdienst ist das ArbPlSchG gemäß § 16 Abs. 2 bis 7 ArbPlSchG anwendba...mehr

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Berufsschule / Arbeitsrecht

1 Berufsschulpflicht Die Berufsschulpflicht besteht für Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr und volljährige Auszubildende in unterschiedlichem Umfang und aufgrund unterschiedlicher Regelungen. Jugendliche müssen nach dem Ende ihrer allgemeinen Schulpflicht eine Berufsschule besuchen.[1] Grundlage dafür sind die Schulgesetze der Bundesländer, wonach Jugendliche nach Beendigung ...mehr

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Berufsschule / 4 Anrechnung auf die Arbeitszeit

Da der Besuch der Berufsschule nicht als Arbeitszeit i. S.des JArbSchG gilt, werden Berufsschultage gemäß § 9 Abs. 2 JArbSchG gesondert angerechnet. Berufsschultage, -wochen und sonstige Unterrichtszeiten sind auf die gesetzliche Höchstarbeitszeit nach § 8 JArbSchG bzw. für erwachsene Auszubildende nach § 15 BBiG anzurechnen. Tarifliche oder betriebsüblich verkürzte Arbeitsz...mehr

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Berufsschule / 5 Kein Entgeltausfall

Ein Entgeltausfall durch den Besuch der Berufsschule darf nicht eintreten, der Auszubildende hat deshalb einen Anspruch auf Vergütungsfortzahlung.[1] Es gilt das Lohnausfallprinzip, d. h. der Arbeitgeber hat das Entgelt fortzuzahlen, das der Auszubildende verdient hätte, wenn er statt der Freistellung gearbeitet hätte. Der Berufsschulbesuch an arbeitsfreien Tagen ist deshalb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsschule / 2 Freistellungsanspruch

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Jugendlichen bzw. Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen.[1] Die Regelungen treffen keine Unterscheidung mehr zwischen jugendlichen und volljährigen Auszubildenden. Es handelt sich dabei um einen zwingenden öffentlich-rechtlichen Anspruch (echtes Beschäftigungsverbot), der an keinerlei weitere Voraussetzun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsschule / 6 Urlaub und Berufsschule

Gem. § 19 Abs. 3 Satz 1 JArbSchG als Sonderregelung zu § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG ist der Urlaub vom Arbeitgeber während der Berufsschulferien zu gewähren. Dies bedeutet keine entsprechende Annahmepflicht des Auszubildenden, er kann ohne Weiteres abweichende Urlaubswünsche geltend machen. Wird der Urlaub dementsprechend außerhalb der Schulferien gewährt und genommen, bleibt die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsschule / 8 Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses

Für eine Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses durch dessen Fortsetzung muss der Ausbildende den Auszubildenden nach Ablauf der Ausbildungszeit weiter "beschäftigen" oder das Berufsausbildungsverhältnis "fortsetzen". Der weitere Besuch der Berufsschule nach dem vereinbarten Ablauf der Ausbildungszeit allein genügt dafür nicht. Eine ergänzende Auslegung des Berufsbi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsschule / Zusammenfassung

Begriff Die Berufsschule (gem. § 2 Abs. 1 Nr. 2 BBiG "berufsbildende Schule") ist eine der beiden Säulen der dual gestalteten Berufsausbildung und vermittelt dem Auszubildenden die durch den Rahmenlehrplan bestimmten Inhalte. Während im Ausbildungsbetrieb die praktische Ausbildung stattfindet, vermittelt die Berufsschule allgemeinbildende und fachtheoretische Inhalte. Die Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsschule / 7 Ordnungswidrigkeit

Ein Verstoß gegen die Berufsschulpflicht kann gegenüber den Erziehungsberechtigten und gegenüber dem Jugendlichen mit Geldbuße geahndet werden. Der Arbeitgeber, der gegen die Vorschriften über die Freistellung des Jugendlichen von der Arbeit und das Beschäftigungsverbot vor 9 Uhr an Berufsschultagen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis 30.000 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsschule / 1 Berufsschulpflicht

Die Berufsschulpflicht besteht für Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr und volljährige Auszubildende in unterschiedlichem Umfang und aufgrund unterschiedlicher Regelungen. Jugendliche müssen nach dem Ende ihrer allgemeinen Schulpflicht eine Berufsschule besuchen.[1] Grundlage dafür sind die Schulgesetze der Bundesländer, wonach Jugendliche nach Beendigung der Vollzeitschulpfl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsschule / 3 Umfang der Freistellung

Die Freistellung umfasst neben der eigentlichen Unterrichtszeit auch die Pausen, eventuelle Freistunden und die Wegezeiten zur und von der Berufsschule.[1] Der Freistellungsanspruch entsteht auch für verbindliche Sonderveranstaltungen, z. B. Exkursionen oder Betriebsbesichtigungen. Kein Freistellungsanspruch besteht für die Erledigung der Hausarbeiten bzw. das Führen des Beri...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis / Arbeitsrecht

1 Der anspruchsberechtigte Personenkreis Voraussetzung für den Anspruch gegen den Arbeitgeber, den Dienstgeber oder den Ausbilder auf Erstellen eines Zeugnisses ist zunächst, dass ein entsprechendes Dienst-, Arbeits-, Anstellungs- oder Berufsausbildungsverhältnis besteht oder bestanden hat. Anspruch auf ein Arbeits-, Dienst- oder Ausbildungszeugnis haben also Arbeitnehmer, leit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis / 2.2 Der Inhalt des Arbeitszeugnisses

2.2.1 Allgemeines zum Inhalt des Arbeitszeugnisses Grundsätzlich muss jedes Arbeitszeugnis klar und verständlich formuliert sein.[1] Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als die aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtlichen Aussage über den Beschäftigten zu treffen.[2] Missverständliche oder sich widersprechende For...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis / 2 Form und Inhalt des Arbeitszeugnisses

2.1 Die Form des Arbeitszeugnisses Das Zeugnis ist schriftlich zu erteilen und zu unterschreiben. Es darf – jedenfalls derzeit – nicht in elektronischer Form, etwa per E-Mail oder Telefax, ausgestellt werden.[1] Die äußere Form muss tadellos sein. Es ist haltbares Papier von guter Qualität mit aktuellem Firmenbriefkopf zu verwenden. Das Zeugnis muss sauber und ordentlich gesc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis / 4 Schadensersatzansprüche bei wahrheitswidrigen Arbeitszeugnissen

Der Arbeitnehmer kann bei schuldhafter Verletzung der Zeugnispflicht (Nichterfüllung, Schlechterfüllung oder verspätete Erfüllung) Schadensersatz verlangen. Der Arbeitgeber ist für die Tatsachen beweispflichtig, die der Zeugniserteilung und der darin enthaltenen Bewertung zugrunde liegen. Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Nichterteilung, die verspätete Erteilung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis / 1.2 Anspruch auf ein Zwischenzeugnis

Während des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis, wenn er hieran ein berechtigtes Interesse hat. Ein berechtigtes Interesse liegt vor: bei Änderungen im Arbeitsverhältnis, bei betrieblichen Veränderungen, z. B. Versetzung in einen anderen Bereich, Übernahme einer anderen Tätigkeit, Wechsel des Vorgesetzten, drohende Insolvenz des Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis / 1 Der anspruchsberechtigte Personenkreis

Voraussetzung für den Anspruch gegen den Arbeitgeber, den Dienstgeber oder den Ausbilder auf Erstellen eines Zeugnisses ist zunächst, dass ein entsprechendes Dienst-, Arbeits-, Anstellungs- oder Berufsausbildungsverhältnis besteht oder bestanden hat. Anspruch auf ein Arbeits-, Dienst- oder Ausbildungszeugnis haben also Arbeitnehmer, leitende Angestellte, arbeitnehmerähnliche Pe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis / 2.2.4 Der Zugang des Arbeitszeugnisses an den Arbeitnehmer

Grundsätzlich muss der Arbeitnehmer das Arbeitszeugnis am Ort des Unternehmens, bei dem er gearbeitet hat, abholen (sog. Holschuld). Nur ausnahmsweise ist der Arbeitgeber zur Versendung des Arbeitszeugnisses verpflichtet (sog. Bringschuld), wenn das Abholen des Zeugnisses für den Arbeitnehmer mit unzumutbaren Belastungen verbunden ist, etwa größeren Reiseaufwendungen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis / 1.3 Der Verzicht auf den Zeugnisanspruch

Vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann ein Arbeitnehmer nicht auf den Anspruch auf Zeugniserteilung verzichten. Das BAG hat bisher die Frage offengelassen, ob ein anlässlich oder nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erklärter Verzicht des Arbeitnehmers auf ein qualifiziertes Zeugnis rechtswirksam ist; jedenfalls können allgemein gehaltene Ausgleichsklauseln – e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis / 1.1 Anspruch auf ein Endzeugnis

Nach § 109 GewO haben Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Endzeugnis. Der Anspruch entsteht bereits mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses, d. h. mit Ablauf der Kündigungsfrist oder bei tatsächlichem Ausscheiden.[1] Bereits vor diesem Zeitpunkt kann ein vorläufiges Arbeitszeugnis erteilt werden, z. B. direkt nach einer Kündigun...mehr