Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsrecht

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Betriebsrat / 1.2 Wahl für einen Betrieb

Voraussetzung der Errichtung des Betriebsrats ist zunächst das Vorhandensein eines Betriebs. Der Begriff des Betriebs ist im weitesten Sinne zu verstehen. Es ist also etwa nicht nur an wirtschaftliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Betriebe zu denken, sondern hierher gehören auch Verwaltungen jeder Art (z. B. Reisebüros, Handelsgesellschaften), Kliniken, Anwaltsbüros,...mehr

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Betriebsrat / 7 Aufgaben des Betriebsrats

Der Betriebsrat hat ein Recht auf ungehinderte innerbetriebliche Kommunikation mit den Arbeitnehmern.[1] Er hat nach § 80 Abs. 1 BetrVG eine umfassende Befugnis, sich aller Maßnahmen anzunehmen, die der Belegschaft dienen und nach § 80 Abs. 2 BetrVG einen umfassenden Informationsanspruch im Rahmen seiner gesetzlichen Beteiligungsrechte. Das Gesetz weist dem Betriebsrat eine ...mehr

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Betriebsrat / 14.1 Gesamtbetriebsrat

Bestehen in einem Unternehmen mehrere Betriebsräte, so ist (zwingend) ein Gesamtbetriebsrat zu errichten, in den jeder Betriebsrat mit bis zu 3 Mitgliedern eines seiner Mitglieder entsendet. Jeder Betriebsrat mit mehr als 3 Mitgliedern entsendet 2 seiner Mitglieder.[1] Der Gesamtbetriebsrat ist (nur) zuständig für die Behandlung von Angelegenheiten, die das Gesamtunternehme...mehr

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Betriebsrat / 14.3 Europäischer Betriebsrat

Nach dem Gesetz über Europäische Betriebsräte (EBRG) sind in größeren gemeinschaftsweit tätigen Unternehmen mit Sitz in Deutschland Europäische Betriebsräte zur Unterrichtung und Anhörung zu vereinbaren. Kommt es nicht zu einer Vereinbarung, wird ein Europäischer Betriebsrat kraft Gesetzes errichtet. Die Unterrichtung und Anhörung soll grundsätzlich bei Planungen, Entscheidu...mehr

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Betriebsrat / 1 Voraussetzungen für die Errichtung eines Betriebsrats

1.1 Belegschaft muss aktiv werden In Betrieben, die in der Regel mindestens 5 ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigen, von denen 3 wählbar sind, können Betriebsräte gewählt werden.[1] Es ist allein Sache der Belegschaft, ob ein Betriebsrat gewählt werden soll. Der Arbeitgeber braucht nicht darauf hinzuwirken. Es ist jedoch für jedermann bei Strafe verboten, die Wahl...mehr

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Betriebsrat / 4 Freistellung

In Betrieben ab 200 Arbeitnehmern ist die in § 38 BetrVG bezeichnete Zahl von Betriebsratsmitgliedern völlig freizustellen. Aber auch in Betrieben mit weniger als 200 Arbeitnehmern kann eine Freistellung oder teilweise Freistellung von Betriebsratsmitgliedern von ihrer beruflichen Tätigkeit in Betracht kommen, wenn dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Betriebsratsaufgab...mehr

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Betriebsrat / 5 Kosten der Betriebsratstätigkeit

Die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten (Kommentare zum BetrVG, Schreibpapier, Reisen zum Arbeitsgericht oder zu Gesamtbetriebsratssitzungen) trägt der Arbeitgeber, der auch im erforderlichen Umfang Räume, Informations- und Kommunikationstechnik, Büropersonal und sachliche Mittel zur Verfügung stellt.[1] Zu diesen Kosten gehören auch die Kosten für den Be...mehr

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Betriebsrat / 8 Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat, Arbeitgeber

Sie hat vertrauensvoll und im Zusammenwirken mit den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen zum Wohl des Betriebs und seiner Arbeitnehmer zu erfolgen.[1] Allerdings ist der Betriebsrat nicht der verlängerte Arm der Gewerkschaft und darf insbesondere nicht zu einem Streik aufrufen. Beauftragten der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften ist zur Wah...mehr

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Betriebsrat / 10 Fachausschüsse und Arbeitsgruppen

Der Betriebsrat kann in Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmern Fachausschüsse bilden und ihnen bestimmte Aufgaben übertragen.[1] Möglich ist auch eine Übertragung von Aufgaben an Arbeitsgruppen nach einer mit dem Arbeitgeber abzuschließenden Rahmenvereinbarung.[2] Die Übertragung bedarf der Schriftform und muss mit der Stimmenmehrheit der Betriebsratsmitglieder beschlossen...mehr

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Betriebsrat / Zusammenfassung

Begriff Der Betriebsrat ist die von den Arbeitnehmern eines Betriebs gewählte betriebliche Interessenvertretung, der vor allem in sozialen Angelegenheiten Mitbestimmungsrechte zustehen. Die Rechte des Betriebsrats sind von denen der Gewerkschaften zur trennen, deren Aufgabe es ist, die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer durch Tarifverträge zu regeln. Gesetze, Vorschriften u...mehr

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Betriebsrat / 9 Betriebsratsvorsitzender

Der Betriebsrat wählt auf seiner ersten Sitzung durch Mehrheitsbeschluss seinen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter.[1] Es steht im Ermessen des Gewählten, das Amt anzunehmen. Vorsitzender und Stellvertreter können durch Mehrheitsbeschluss jederzeit abberufen werden. Der Vorsitzende oder (nur) bei seiner Verhinderung sein Stellvertreter erledigen die laufende Verwaltungsar...mehr

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Betriebsrat / 1.1 Belegschaft muss aktiv werden

In Betrieben, die in der Regel mindestens 5 ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigen, von denen 3 wählbar sind, können Betriebsräte gewählt werden.[1] Es ist allein Sache der Belegschaft, ob ein Betriebsrat gewählt werden soll. Der Arbeitgeber braucht nicht darauf hinzuwirken. Es ist jedoch für jedermann bei Strafe verboten, die Wahl zu behindern oder durch Androhen...mehr

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Betriebsrat / 1.3 Mindestzahl an Beschäftigten

Weitere Voraussetzung ist, dass wenigstens 5 wahlberechtigte [1] Arbeitnehmer in der Regel beschäftigt werden. 3 wählbare Arbeitnehmer müssen vorhanden sein. Die Größe des Betriebsrats richtet sich nach der Zahl der Arbeitnehmer. In Betrieben mit i. d. R. nicht mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern besteht der Betriebsrat nur aus 1 Person, die weitgehend die gleichen Rech...mehr

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Betriebsrat / 12 Beschlussfassung

Der Betriebsrat bildet seinen Willen durch Beschlüsse, die er in Betriebsratssitzungen zu fassen hat. Für einen wirksamen Beschluss ist erforderlich, dass der Vorsitzende rechtzeitig vorher alle Betriebsratsmitglieder zur Sitzung eingeladen und die Tagesordnung bekannt gegeben hat. Beschlüsse zu nicht auf der Tagesordnung mitgeteilten Themen sind immer unwirksam. Erweiterung...mehr

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Betriebsrat / 14.2 Konzernbetriebsrat

In Konzernen kann durch Beschlüsse der einzelnen Gesamtbetriebsräte ein Konzernbetriebsrat gebildet werden.[1] Er ist zuständig für die Behandlung von Angelegenheiten, die den Konzern oder mehrere Konzernunternehmen betreffen und nicht durch die einzelnen Gesamtbetriebsräte innerhalb ihres Unternehmens geregelt werden können.[2]mehr

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Betriebsrat / 14.4 SE-Betriebsrat

In einer europäischen Aktiengesellschaft (Societas Europaea, kurz: SE) ist der SE-Betriebsrat das Vertretungsorgan für die Arbeitnehmer. Gebildet wird dieser im Rahmen des SE-Beteiligungsgesetzes (SEBG) entweder in Form einer Beteiligungsvereinbarung oder kraft Gesetzes.mehr

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Betriebsrat / 3 Rechtsstellung des Betriebsrats

Die Mitglieder des Betriebsrats dürfen um ihrer Tätigkeit willen nicht benachteiligt oder begünstigt werden. Bevorzugte Beförderung, erhöhte Dienstaufwandsentschädigung, vorzeitige Lohnerhöhungen usw. an Betriebsratsmitglieder sind unzulässig. Zuwiderhandlungen können gerichtlich bestraft werden.[1] Sie führen ihr Amt ehrenamtlich.[2] Die Betriebsratsmitglieder sind von ihrer ...mehr

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Arbeitsschutz und Arbeitssi... / 3.1 Europäisches Arbeitsschutzrecht

Durch die unionsrechtlichen Regelungen soll ein Mindeststandard an Arbeitsschutz für alle geschaffen werden, die in der EU leben und arbeiten. Das EU-Arbeitsrecht umfasst im Wesentlichen die Arbeitsbedingungen und Unterrichtung und Anhörung der Beschäftigten. Gemäß Art. 153 AEUV [1] (ex-Artikel 137 EGV) ergänzt die EU die Rechtssetzungsinitiativen der einzelnen EU-Länder durch...mehr

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Nachweisgesetz / Arbeitsrecht

1 Geltungsbereich Infographic Das Nachweisgesetz gilt für alle Arbeitnehmer im öffentlichen und privaten Dienst.[1] Es gilt auch für leitende Angestellte. Ebenfalls gilt es für solche Praktikanten, die auch nach § 22 MiLoG einen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben.[2] § 2 Abs. 1a NachwG stellt entsprechende Regelungen für sonstige Praktikanten auf. 2 Inhalt der Nied...mehr

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Jugendarbeitsschutz / Arbeitsrecht

1 Geltungsbereich Das Gesetz gilt für die Beschäftigung von Kindern[1] und die Beschäftigung von Jugendlichen[2] im Bereich der Bundesrepublik. Maßgeblich ist der Beschäftigungsort, die Staatsangehörigkeit oder der Wohnsitz spielen keine Rolle. Ohne Bedeutung ist, ob es sich um ein Berufsausbildungs- oder ähnliches Ausbildungsverhältnis (z. B. Praktikum oder Volontariat), ein...mehr

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Arbeitsvertrag / Arbeitsrecht

1 Rechtsgrundlagen und Abgrenzung zu anderen Vertragsverhältnissen Arbeitsvertrag und Arbeitsverhältnis sind Teil der im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelten Privatrechtsordnung. Durch die Regelung in § 611a BGB ist der Arbeitsvertrag seit 2017 positiv-rechtlich als Unterfall des Dienstvertrags geregelt. Praxisrelevante Konsequenzen folgen daraus nicht, da die Regelung ni...mehr

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Arbeitsvertrag: Abschluss / 4.2 Instrumente der Inhaltskontrolle im Arbeitsrecht

Seit dem 1.1.2002 ist das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in den §§ 305 ff. BGB geregelt. Die Regelungen der §§ 305 ff. BGB finden grundsätzlich auch auf das Arbeitsrecht Anwendung. Gemäß § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB sind allerdings bei der Anwendung auf Arbeitsverträge die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten angemessen zu berücksichtigen. Darüber hinaus ist ausdr...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / E. Arbeitsrecht

Rz. 47 Bisher wurde das Münchener Modell in Wechselwirkung mit dem Sozialrecht dargestellt. Zu klären sind aber nicht nur sozialrechtliche Fragen, sondern gerade auch Fragen des Arbeitsrechts. Arbeitsrechtlich ist zunächst zu klären, ob das Münchener Modell eine Kündigung rechtfertigen kann, welche Vertragsklauseln ihm entgegenstehen können und ob Mitteilungspflichten bestehe...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / I. Arbeitsrecht

Rz. 84 Arbeitsverträge enthalten zumeist Beendigungsklauseln auf das Erreichen des Regelaltersrenten-Alter. Falls aber keine gültige Beendigungsvereinbarung besteht oder falls das in der Beendigungsklausel genannte Alter bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis überschritten ist, dann endet das Arbeitsverhältnis nicht mehr. Es läuft trotz Rentenbezugs oder Rentenanspruchs weite...mehr

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Arbeitsvertrag / 1 Rechtsgrundlagen und Abgrenzung zu anderen Vertragsverhältnissen

Arbeitsvertrag und Arbeitsverhältnis sind Teil der im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelten Privatrechtsordnung. Durch die Regelung in § 611a BGB ist der Arbeitsvertrag seit 2017 positiv-rechtlich als Unterfall des Dienstvertrags geregelt. Praxisrelevante Konsequenzen folgen daraus nicht, da die Regelung nicht von der bisherigen Rechtsprechung des BAG abweicht. Allerdings...mehr

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Arbeitsvertrag: Abschluss / 1 Abschluss und Form des Arbeitsvertrags

Der Abschluss eines Arbeitsvertrags ist ein privates Rechtsgeschäft zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für das der Grundsatz der Privatautonomie gilt. Es darf aber nicht verkannt werden, dass gerade im Arbeitsrecht eine Vielzahl zwingender Vorschriften (Gesetz, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung etc.) sowohl auf den Abschluss als auch auf die konkrete inhaltliche Ausgest...mehr

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Arbeitsvertrag: Abschluss / Zusammenfassung

Überblick Für den Abschluss eines Arbeitsvertrags gelten die allgemeinen Regeln des Privatrechts über das Zustandekommen von Verträgen. Erforderlich ist grundsätzlich ein Vertragsangebot und eine darauf bezogene Annahmeerklärung. Ein Arbeitsvertrag muss nicht schriftlich abgeschlossen werden. Es reicht eine formlose Einigung der Parteien. Zu beachten sind allerdings die im A...mehr

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Arbeitsvertrag / 7 Unbefristeter und befristeter Arbeitsvertrag

Im Arbeitsleben stellt nach wie vor der unbefristete Arbeitsvertrag den Regelfall dar. Auf diesen vertraglichen Grundtypus sind in der Regel die arbeitsrechtlichen Sonderregeln zugeschnitten. Der unbefristete Arbeitsvertrag kann durch (fristgemäße oder fristlose) Kündigung oder Aufhebungsvertrag beendet werden. Das Arbeitsrecht kennt aber auch den, von vornherein nur befrist...mehr

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Arbeitsvertrag / Zusammenfassung

Begriff Ein Arbeitsvertrag i. S. d. § 611a BGB ist als wichtigster Unterfall des Dienstvertrags nach § 611 BGB das schuldrechtliche Vertragsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, durch die die wechselseitigen Rechte und Pflichten konkretisiert werden. Kennzeichnend für den Arbeitsvertrag ist die Erbringung der Arbeitsleistung in persönlicher Abhängigkeit nach Weis...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Arbeitsvertrag / 3 Inhalt des Arbeitsvertrags

Im Allgemeinen stellt das Gesetz nur sehr geringe Anforderungen an den konkreten Inhalt der Vereinbarung. Dies liegt daran, dass hinsichtlich vieler arbeitsvertraglicher Regelungsaspekte ohnehin zwingende oder doch zumindest dispositive gesetzliche Vorgaben bestehen, die immer dann greifen, wenn die Parteien zu einem bestimmten Punkt nichts vereinbart haben. Hierzu gehören z...mehr

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Nachweisgesetz / 8 Bußgeldvorschriften

Gab es im früheren NachwG keine Sanktionen, werden seit dem 1.8.2022 die in § 4 NachwG genannten Verstöße gegen die Verpflichtungen aus dem Gesetz als Ordnungswidrigkeiten verfolgt. Dabei kann ein Bußgeld bis zu 2.000 EUR verhängt werden.mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / III. Schadensersatz

Rz. 53 Arbeitsrechtlich ist denkbar, dass auf Seiten des Beschäftigten ein finanzieller Schaden entsteht, wenn Arbeitgeber ein Begehren auf das Münchener Modell ablehnen. An Schadensersatzpflichten der Arbeitnehmer wäre zu denken, falls diese das Münchener Modell entgegen einer Beendigungsklausel durchführen, welche das Arbeitsverhältnis bei jeglichem Altersrentenbezug beende...mehr

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Jugendarbeitsschutz / 14 Akkordarbeiten oder tempoabhängige Arbeiten

Sie sind für Jugendliche verboten.[1] Ausnahmen gelten bei Aufsicht eines Fachkundigen, soweit die Ausnahme zur Erreichung des Ausbildungsziels erforderlich oder eine Berufsausbildung für diese Beschäftigung abgeschlossen ist.mehr

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Jugendarbeitsschutz / 12 Ausnahmen in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen

In einem Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrags in einer Betriebsvereinbarung können die im Einzelnen in § 21a JArbSchG aufgeführten Ausnahmen zugelassen werden. Die abweichenden tarifvertraglichen Regelungen können durch schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Jugendlichem übernommen werden.mehr

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Nachweisgesetz / 9 Unabdingbarkeit

Von den Vorschriften des Nachweisgesetzes kann nicht zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden.[1]mehr

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Jugendarbeitsschutz / 13 Beschäftigungsverbote und -beschränkungen

Sie sind vorgesehen für Arbeiten, die die Leistungsfähigkeit des Jugendlichen übersteigen, mit sittlichen Gefahren oder mit besonderen Sicherheitsgefahren verbunden sind oder bei denen der Jugendliche gesundheitsgefährdender außergewöhnlicher Hitze, Kälte, Nässe oder schädlichen Einwirkungen von Lärm, Erschütterungen, Strahlen oder Gefahrstoffen ausgesetzt ist.[1]mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Der lfd Arbeitslohn – Allg

Rn. 38 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Der lfd Arbeitslohn ist das dem ArbN regelmäßig zufließende Arbeitsentgelt (Monatsgehalt, Wochen- oder Tageslohn, Überstundenvergütung, laufend gezahlte Zulagen oder Zuschläge und geldwerte Vorteile aus regelmäßigen Sachbezügen; BFH v 29.11.2016, VI R 61/14, BStBl II 2017, 718; BFH v 09.06.2021, VI R 16/19, BStBl II 2021, 936; BFH v 16.12.202...mehr

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Jugendarbeitsschutz / 4 Beschäftigung von nicht mehr vollzeitschulpflichtigen Kindern

§ 7 JArbSchG passt die gesetzlichen Regelungen an die (aufgrund der 9-jährigen Schulpflicht wenig praxisrelevanten) Fälle von Kindern an, die vor Vollendung des 15. Lebensjahres ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben. Eine Beschäftigung ist dann erlaubt, wenn der Jugendliche in einem Berufsausbildungsverhältnis (dann bis zu 8 Stunden täglich für maximal 5 Tage je Woche)[1] ...mehr

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Nachweisgesetz / 5 Hinweise auf weitere Regelungen

Die Angaben über die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts (einschließlich Zuschlägen und Sonderzahlungen), die vereinbarte Arbeitszeit, die Urlaubsdauer und die Kündigungsfristen können gemäß § 2 Abs. 4 NachwG durch einen Hinweis auf die Tarifverträge oder Betriebs- oder Dienstvereinbarungen oder kirchliche Regelungen paritätisch besetzter Kommissionen ersetzt we...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / 1. Rentnerbeschäftigung bei neuem Arbeitgeber

Hat zwischen Arbeitgebern und Rentnern bisher kein Arbeitsverhältnis bestanden, kann ein Arbeitsvertrag ohne sachlichen Grund zunächst bis zu zwei Jahre befristet werden. § 14 Abs. 3 TzBfG lässt als Sondernorm eine sachgrundlose kalendermäßige Befristung bis zu fünf Jahren unter den Voraussetzungen zu, dass der Arbeitnehmermehr

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Nachweisgesetz / 10 Gerichtliche Geltendmachung

Kann ein Arbeitnehmer einen vertraglichen Anspruch vor Gericht allerdings nicht nachweisen, weil der Arbeitgeber ihm entgegen den Verpflichtungen aus dem Nachweisgesetz keine unterschriebene Niederschrift mit den wesentlichen Arbeitsbedingungen aushändigte, kann das Arbeitsgericht eine Beweisvereitelung durch den Arbeitgeber annehmen. Diese führt allerdings noch nicht zur Um...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / II. Beendigungsklauseln – § 41 S. 2 SGB VI

Rz. 49 Eine rentenbedingte Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung ist regelmäßig arbeitsvertraglich oder tarifvertraglich bestimmt. Die entsprechenden Regelungen werden als Beendigungsklauseln bezeichnet. Diese Klauseln unterliegen der Rechtmäßigkeitskontrolle. § 10 S. 3 Nr. 5 AGG lässt solche Beendigungsklauseln im Grundsatz diskriminierungsrechtlich zu. Auch nac...mehr

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Nachweisgesetz / Zusammenfassung

Begriff Das Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen (Nachweisgesetz – NachwG) legt jedem Arbeitgeber die Verpflichtung auf, die wesentlichen Vertragsbedingungen eines Arbeitsverhältnisses gegenüber dem Arbeitnehmer zu dokumentieren. Dies muss grundsätzlich in schriftlicher Form geschehen. In den meisten Branchen und wenn der ...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / 2. Vollrente

Rz. 51 Immer wieder finden sich auch Beendigungsklauseln, welche ein Ende des Arbeitsverhältnisses bestimmen, sobald Arbeitnehmer eine Vollrente beziehen. Häufig wird wie folgt formuliert: Zitat Das Arbeitsverhältnis endet spätestens mit Erreichen der Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung oder mit Ablauf des Monats, in dem eine Rente wegen Alters in voller Höhe...mehr

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Jugendarbeitsschutz / 1 Geltungsbereich

Das Gesetz gilt für die Beschäftigung von Kindern[1] und die Beschäftigung von Jugendlichen[2] im Bereich der Bundesrepublik. Maßgeblich ist der Beschäftigungsort, die Staatsangehörigkeit oder der Wohnsitz spielen keine Rolle. Ohne Bedeutung ist, ob es sich um ein Berufsausbildungs- oder ähnliches Ausbildungsverhältnis (z. B. Praktikum oder Volontariat), ein Arbeits- oder He...mehr

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Jugendarbeitsschutz / 6 Ruhepausen

Im Voraus feststehende Ruhepausen von angemessener Dauer müssen allen Jugendlichen gewährt werden.[1] Als Ruhepause gilt nur eine Arbeitsunterbrechung von mindestens 15 Minuten. Die Pause muss dem Jugendlichen zur freien Verfügung stehen, er darf während dieser Zeit keinerlei arbeitsvertraglichen Verpflichtungen unterworfen sein.[2] Die Ruhepausen müssen bei einer Arbeitszei...mehr

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Jugendarbeitsschutz / 8 Nachtruhe

Sie ist von 20 bis 6 Uhr vorgeschrieben. In dieser Zeit dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden.[1] Ausnahmen gelten für Jugendliche über 16 Jahre im Gaststätten- und Schaustellergewerbe bis 22 Uhr, in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr, in der Landwirtschaft ab 5 Uhr oder bis 21 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien ab 5 Uhr. An dem einem Berufsschultag vorangehenden Tag dür...mehr

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Nachweisgesetz / 1 Geltungsbereich

Infographic Das Nachweisgesetz gilt für alle Arbeitnehmer im öffentlichen und privaten Dienst.[1] Es gilt auch für leitende Angestellte. Ebenfalls gilt es für solche Praktikanten, die auch nach § 22 MiLoG einen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben.[2] § 2 Abs. 1a NachwG stellt entsprechende Regelungen für sonstige Praktikanten auf.mehr

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Nachweisgesetz / 6 Alternative Niederschrift

Wenn dem Arbeitnehmer ein Arbeitsvertrag ausgehändigt worden ist, der bereits den für den Nachweis geforderten Inhalt hat, entfällt die Verpflichtung zur Erteilung eines separaten Nachweises.[1] Enthält allerdings der Arbeitsvertrag nicht alle im Nachweisgesetz geforderten Angaben, so bleibt die Nachweispflicht für diese fehlenden Angaben bestehen.mehr