Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsrecht

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerhaftung / Arbeitsrecht

1 Grundlagen Die Arbeitnehmerhaftung erfasst im weitesten Sinne die Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis. Anspruchsgrundlagen für eine Haftung des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber können der Vertrag oder gesetzliche, insbesondere deliktische Ansprüche[1] sein. Gegenüber Dritten (Kunden, andere Arbeitnehmer) ergeb...mehr

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Nachweisgesetz / Arbeitsrecht

1 Geltungsbereich Infographic Das Nachweisgesetz gilt für alle Arbeitnehmer im öffentlichen und privaten Dienst.[1] Es gilt auch für leitende Angestellte. Ebenfalls gilt es für solche Praktikanten, die auch nach § 22 MiLoG einen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben.[2] § 2 Abs. 1a NachwG stellt entsprechende Regelungen für sonstige Praktikanten auf. 2 Inhalt der Nied...mehr

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Arbeitnehmerhaftung / 4.1 Grundsätze

Führt die Pflichtverletzung eines Arbeitnehmers zu einem Personenschaden bei einem betriebsfremden Dritten, gilt: ein Anspruch des Geschädigten folgt ohne Einschränkungen aus allgemeinem Deliktsrecht[1], der Arbeitnehmer hat jedoch gegenüber seinem Arbeitgeber einen internen Anspruch auf Freistellung nach den oben dargestellten Grundsätzen der Haftungsprivilegierung im Arbei...mehr

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Anforderungen an Arbeitsver... / 3.2.15.3 Kirchliche Regelungen

Im Bereich des kirchlichen Arbeitsrechts wird der sogenannte "Dritte Weg" praktiziert. Da die Kirchen ihr Arbeitsvertragsrecht weder durch einseitige Festlegungen ("Erster Weg"), noch durch Tarifverträge ("Zweiter Weg") regeln möchten, hat sich die Arbeitsrechtssetzung durch paritätisch besetzte Kommissionen etabliert. Diese Regelungen des "Dritten Weges" können mangels eine...mehr

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Nachweisgesetz / 9 Unabdingbarkeit

Von den Vorschriften des Nachweisgesetzes kann nicht zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden.[1]mehr

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Arbeitnehmerhaftung / 2 Arbeitspflichtverletzungen

2.1 Verletzung einer Hauptleistungspflicht Ein Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers entsteht bei schuldhafter Verletzung der arbeitsvertraglichen Hauptleistungspflicht, also der Erfüllung der Arbeitsleistung. Welche der Pflichten der Arbeitnehmer im Einzelnen zu erfüllen hat, ist dem jeweiligen Arbeitsvertrag, im Zweifel durch Auslegung, zu entnehmen. Vertragliche Hauptpfl...mehr

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Arbeitnehmerhaftung / 4 Haftung für Personenschäden

4.1 Grundsätze Führt die Pflichtverletzung eines Arbeitnehmers zu einem Personenschaden bei einem betriebsfremden Dritten, gilt: ein Anspruch des Geschädigten folgt ohne Einschränkungen aus allgemeinem Deliktsrecht[1], der Arbeitnehmer hat jedoch gegenüber seinem Arbeitgeber einen internen Anspruch auf Freistellung nach den oben dargestellten Grundsätzen der Haftungsprivilegi...mehr

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Arbeitnehmerhaftung / 3.2 Voraussetzungen

3.2.1 Betrieblich veranlasste Tätigkeit Nach der Rechtsprechung greift die arbeitsrechtliche Haftungsmilderung bei jeder Art von betrieblich veranlasster Tätigkeit. Ausgeschlossen ist eine Haftungserleichterung bei rein privatem Handeln des Arbeitnehmers – der Arbeitgeber soll nicht mit dem allgemeinen Lebensrisiko des Arbeitnehmers belastet werden.[1] Dabei genügt für eine b...mehr

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Nachweisgesetz / 7 Geänderte Arbeitsbedingungen

Eine Änderung der wesentlichen Vertragsbedingungen muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gemäß § 3 NachwG spätestens am Tag der Änderung schriftlich mitteilen. Dies gilt nicht bei einer Änderung der gesetzlichen Vorschriften, Tarifverträge oder Betriebs- oder Dienstvereinbarungen und ähnlichen Regelungen, die für das Arbeitsverhältnis gelten.mehr

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Arbeitnehmerhaftung / 3.2.2 Gefahrgeneigtheit

Auf eine besondere Gefahrgeneigtheit der jeweiligen Tätigkeit als unbedingte Voraussetzung für die Haftungserleichterung kommt es nach der Rechtsprechung nicht mehr an.[1]mehr

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Arbeitnehmerhaftung / 4.2 Voraussetzungen der Haftungsfreistellung

Voraussetzung der Haftungsfreistellung ist, dass das Schadensereignis bei einer betrieblichen Tätigkeit aufgrund eines Arbeitsunfalls eingetreten ist. Ausgeschlossen ist die Freistellung jedoch bei vorsätzlichem Handeln des Schädigers bzw. bei Eintritt des Schadensereignisses auf einem nach § 8 Abs. 2 Nr. 1–4 SGB VII versicherten Weg. 4.2.1 Schadenseintritt bei betrieblicher ...mehr

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Nachweisgesetz / 8 Bußgeldvorschriften

Gab es im bisherigen NachwG keine Sanktionen, sind seit dem 1.8.2022 die in § 4 NachwG genannten Verstöße gegen die Verpflichtungen aus dem Gesetz als Ordnungswidrigkeiten verfolgt werden. Dabei kann ein Bußgeld bis zu 2.000 EUR verhängt werden.mehr

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Arbeitnehmerhaftung / 3.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Der Anwendungsbereich der (privilegierten) Arbeitnehmerhaftung ist begrenzt auf Arbeitsverhältnisse. Erfasst werden auch Ausbildungsverhältnisse.[1] Keine Anwendung finden die Grundsätze im Bereich selbstständiger Dienstverträge gemäß § 611 BGB, solange keine Eingliederung in die betriebliche Organisation und eine entsprechende Weisungsabhängigkeit besteht.[2] Im Verhältnis z...mehr

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Arbeitnehmerhaftung / 4.2.1 Schadenseintritt bei betrieblicher Tätigkeit

Das schädigende Ereignis muss im Zusammenhang mit einer betrieblichen Tätigkeit stehen. Daran fehlt es bei rein privatem Handeln des schädigenden Arbeitnehmers. Nicht erforderlich ist, dass der Schädiger selbst Versicherter der gesetzlichen Unfallversicherung ist. Entsprechend den oben dargestellten Grundsätzen übernimmt auch die Unfallversicherung nicht die Freistellung des...mehr

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Nachweisgesetz / Zusammenfassung

Begriff Das Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen (Nachweisgesetz – NachwG) legt jedem Arbeitgeber die Verpflichtung auf, die wesentlichen Vertragsbedingungen eines Arbeitsverhältnisses aufzuzeichnen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen, soweit sie sich nicht bereits aus einem schriftlich a...mehr

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Nachweisgesetz / 3 Form und Sprache

§ 2 Abs. 1 Satz 3 NachwG schließt die elektronische Form ausdrücklich aus. Der Nachweis muss also vom Arbeitgeber oder einem Vertreter eigenhändig unterschrieben sein.[1] Die Dokumentation kann grundsätzlich in deutscher Sprache erfolgen. Ausländische Arbeitnehmer haben keinen Anspruch darauf, den Nachweis in ihrer Muttersprache zu erhalten.mehr

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Arbeitnehmerhaftung / 2.1 Verletzung einer Hauptleistungspflicht

Ein Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers entsteht bei schuldhafter Verletzung der arbeitsvertraglichen Hauptleistungspflicht, also der Erfüllung der Arbeitsleistung. Welche der Pflichten der Arbeitnehmer im Einzelnen zu erfüllen hat, ist dem jeweiligen Arbeitsvertrag, im Zweifel durch Auslegung, zu entnehmen. Vertragliche Hauptpflicht ist stets die Leistung der versproche...mehr

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Nachweisgesetz / 5 Hinweise auf weitere Regelungen

Die Angaben über die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts (einschließlich Zuschlägen und Sonderzahlungen), die vereinbarte Arbeitszeit, die Urlaubsdauer und die Kündigungsfristen können gemäß § 2 Abs. 4 NachwG durch einen Hinweis auf die Tarifverträge oder Betriebs- oder Dienstvereinbarungen oder kirchliche Regelungen paritätisch besetzter Kommissionen ersetzt we...mehr

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Nachweisgesetz / 10 Gerichtliche Geltendmachung

Kann ein Arbeitnehmer einen vertraglichen Anspruch vor Gericht allerdings nicht nachweisen, weil der Arbeitgeber ihm entgegen den Verpflichtungen aus dem Nachweisgesetz keine unterschriebene Niederschrift mit den wesentlichen Arbeitsbedingungen aushändigte, kann das Arbeitsgericht eine Beweisvereitelung durch den Arbeitgeber annehmen. Diese führt allerdings noch nicht zur Um...mehr

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Arbeitnehmerhaftung / 2.2 Verletzung einer Nebenpflicht

Neben dieser Erfüllungspflicht können sich im Einzelfall für den Arbeitnehmer arbeitsvertragliche Nebenpflichten wie Obhuts- und Bewahrungspflichten, besondere Auskunfts-, Überwachungs-, Rechnungslegungs- und sonstige Sorgfaltspflichten ergeben, z. B. die ­Einhaltung der einschlägigen Straßenverkehrsvorschriften durch einen Kraftfahrer.[1] Die schuldhafte Verletzung der Nebe...mehr

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Arbeitnehmerhaftung / 1 Grundlagen

Die Arbeitnehmerhaftung erfasst im weitesten Sinne die Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis. Anspruchsgrundlagen für eine Haftung des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber können der Vertrag oder gesetzliche, insbesondere deliktische Ansprüche[1] sein. Gegenüber Dritten (Kunden, andere Arbeitnehmer) ergeben sich mang...mehr

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Arbeitnehmerhaftung / 4.2.3 Ausschlusstatbestände

Eine Verpflichtung zum Ersatz eines Personenschadens seitens der Unfallversicherung scheidet bei vorsätzlicher Herbeiführung des Unfalls aus. Dies setzt Vorsatz bezüglich Verletzungshandlung und Verletzungserfolg voraus.[1] Ein Vorsatz liegt in Bezug auf den Verletzungserfolg bereits vor, wenn der Schädiger sein Vorhaben trotz starker Gefährdung der betroffenen Arbeitnehmer ...mehr

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Nachweisgesetz / 1 Geltungsbereich

Infographic Das Nachweisgesetz gilt für alle Arbeitnehmer im öffentlichen und privaten Dienst.[1] Es gilt auch für leitende Angestellte. Ebenfalls gilt es für solche Praktikanten, die auch nach § 22 MiLoG einen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben.[2] § 2 Abs. 1a NachwG stellt entsprechende Regelungen für sonstige Praktikanten auf.mehr

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Nachweisgesetz / 4 Auslandstätigkeit

Bei längerer als einmonatiger Auslandstätigkeit[1] sind zusätzliche (Mindest-)Angaben erforderlich, die in § 2 Abs. 2 NachwG aufgezählt werden und in § 2 Abs. 3 NachwG für Arbeitsverhältnisse, die der Arbeitnehmer-Entsenderichtlinie unterliegen, ergänzt werden. In den Fällen der Auslandstätigkeit muss vor der Abreise im Wesentlichen informiert werden darüber, in welches Land...mehr

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Arbeitnehmerhaftung / 3 Verschuldensmaßstab und Haftungsprivileg im Arbeitsverhältnis

Die aus den allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs resultierende Haftung des Arbeitnehmers wurde allgemein als zu streng empfunden, weil im Rahmen des auf Dauer angelegten Arbeitsverhältnisses auch dem sorgfältigsten Arbeitnehmer gelegentlich Fehler unterlaufen können, die zwar für sich betrachtet fahrlässig sind, mit denen aber aufgrund der men...mehr

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Nachweisgesetz / 6 Alternative Niederschrift

Wenn dem Arbeitnehmer ein schriftlicher Arbeitsvertrag ausgehändigt worden ist, der bereits den für die Niederschrift geforderten Inhalt hat, entfällt die Verpflichtung zur Übergabe der Niederschrift.[1] Enthält allerdings der schriftliche Arbeitsvertrag nicht alle im Nachweisgesetz geforderten Angaben, so bleibt die Nachweispflicht für diese fehlenden Angaben bestehen.mehr

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Arbeitnehmerhaftung / Zusammenfassung

Begriff Grundsätzlich haftet der Arbeitnehmer nach den allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen (§§ 280 ff., 823 ff. BGB) für von ihm verursachte Schäden. Aufgrund der arbeitsrechtlichen ­Besonderheiten (Risiko eines Schadenseintritts, mögliche Schadenshöhe, Betriebsrisiko des Arbeitgebers) gewährt die Rechtsprechung dem Arbeitnehmer ein weitgehendes Haftungsprivileg gegenüb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerhaftung / 3.4 Darlegungs- und Beweislast

Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, so muss der Arbeitnehmer den betrieblichen Bezug seines Verhaltens darlegen.[1] Im Übrigen trägt im Schadensersatzprozess der geschädigte Arbeitgeber die volle Darlegungs- und Beweislast für die weiteren, vorstehend aufgezählten Voraussetzungen.[2] Dies gilt auch für die Frage, ob dem Arbeitnehmer ein Verschuldensvorwurf gem...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerhaftung / 4.2.2 Geschützter Personenkreis

Die Haftungsfreistellung setzt weiterhin voraus, dass ein Arbeitnehmer desselben Betriebs bzw. der Arbeitgeber selbst geschädigt wurde. Entscheidend wird zunächst auf die betriebliche Eingliederung abgestellt; es reicht die Tätigkeit "wie ein Beschäftigter", wie aus § 2 Abs. 2 SGB VII hervorgeht.[1] Der diesbezügliche Betriebsbegriff ist jedoch noch weiter gefasst – letztlic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerhaftung / 3.2.1 Betrieblich veranlasste Tätigkeit

Nach der Rechtsprechung greift die arbeitsrechtliche Haftungsmilderung bei jeder Art von betrieblich veranlasster Tätigkeit. Ausgeschlossen ist eine Haftungserleichterung bei rein privatem Handeln des Arbeitnehmers – der Arbeitgeber soll nicht mit dem allgemeinen Lebensrisiko des Arbeitnehmers belastet werden.[1] Dabei genügt für eine betrieblich veranlasste Tätigkeit nicht ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachweisgesetz / 2 Inhalt der Niederschrift

Der Mindestinhalt der Niederschrift ist in § 2 Abs. 1 NachwG aufgezählt. In die Niederschrift sind nach § 2 Abs. 1 Satz 2 NachwG mindestens aufzunehmen: der Name und die Anschrift der Vertragsparteien, der Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses, bei befristeten Arbeitsverhältnissen: das Enddatum oder die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses, der Arbeitsort oder, f...mehr

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Leistungsorientierte Vergüt... / 2.2.4 Weitere Aspekte bei der Mitarbeiterbeteiligung

Bei der Ausgestaltung der Mitarbeiterbeteiligung gilt es, neben dem Vergütungsaspekt weitere Themen zu beachten. Die wichtigsten sind: Besteuerung und Deklaration Verbuchung Kostenbelastung Beschaffung der Aktien Arbeitsrecht Corporate Governance Knackpunkt (steuerliche) Bewertung Erfolgt die Vergütung in bar, stellt dies kaum eine größere Herausforderung bei der Besteuerung und Dek...mehr

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Arbeitnehmerhaftung / 3.3 Haftungsumfang

Dieser sog. innerbetriebliche Schadensausgleich hängt vorrangig vom Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers ab; er ist weder einzel- noch kollektivvertraglich abdingbar.[1] Daneben sind bei der Bildung der konkreten Haftungsquote eine Vielzahl weiterer Aspekte zu berücksichtigen, die je nach den Gegebenheiten des Falls zu einer Milderung oder Verschärfung der Haftung führen ...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / 1. Konsequenzen einer falschen Handhabung im Arbeitsrecht – "Arbeitsrechtliche Scheinselbstständigkeit"

a) Individualarbeitsrecht aa) Arbeitnehmerstatus Rz. 118 Am häufigsten werden die arbeitsrechtlichen Konsequenzen sichtbar, wenn ein fälschlich als Solo-Selbstständiger Beschäftigter sich ggü. dem Arbeitgeber auf Schutzrechte beruft, die nur einem Arbeitnehmer zustehen. Wichtigster Fall ist die Kündigung, wenn das "Arbeitsverhältnis" zu einem solchen Mitarbeiter ohne Vorliegen...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / a) Arbeitsrecht

Rz. 307 Ist die Selbstständigkeit des Solo-Selbstständigen im Verhältnis zu seinem Auftraggeber an sich geklärt (s. zuvor Fallgruppe 1), empfiehlt es sich trotzdem, in einem zusätzlichen zweiten Schritt gleichwohl zu prüfen bzw. bei der Gestaltung zu berücksichtigen, ob im Beispielsfall (s. zuvor Fallgruppe 1) trotz eines zwischen dem IT-Spezialisten und der Consulting GmbH ...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / a) Arbeitsrecht

Rz. 334 Scheinselbstständige Arbeitnehmer, die formal als Selbstständige ihres Auftraggebers gehandhabt wurden, in Wirklichkeit aber dessen Arbeitnehmer sind und bei dem Kunden/Drittunternehmen weisungsgebunden und eingegliedert arbeiten, sind Arbeitnehmer des Drittunternehmens. Rz. 335 Die Abgrenzung und Gesamtwürdigung in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht vermag häufig...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / a) Arbeitsrecht – Nichtanwendbarkeit des AÜG

Rz. 294 Nach ganz überwiegender Meinung scheidet Arbeitnehmerüberlassung i.S.v. § 1 AÜG von vornherein aus, wenn der Überlassene kein Arbeitnehmer ist. Die Voraussetzung des § 1 Abs. 1 S. 1 AÜG – Arbeitnehmereigenschaft des Überlassenen – ist dann nicht gegeben. Selbstständige können nicht als Leiharbeitnehmer an Entleiher überlassen werden.[443] Der Erlaubnispflicht unterli...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / a) Arbeitsrecht (Solo-Selbstständiger als Scheinselbstständiger seines Auftraggebers)

Rz. 327 In der Praxis ist es kein seltener Fall, dass Solo-Selbstständige oder Freelancer, die vertraglich aufgrund eines Dienst- oder Werkvertrages für einen Auftraggeber, beispielsweise für ein Beratungsunternehmen, bei einem Dritten/Einsatzunternehmen tätig werden (ohne dort weisungsgebunden eingegliedert zu sein), unter Berücksichtigung der gelebten Praxis und der tatsäc...mehr

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Literaturverzeichnis

Baeck/Deutsch/Winzer, Arbeitszeitgesetz, Kommentar, 4. Aufl., 2020 Boecken/Düwell/Diller/Hanau, Gesamtes Arbeitsrecht, 1. Aufl., 2016 (zitiert: Boecken u.a./Bearbeiter) Boemke/Lembke, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, 3. Aufl., 2013 (zitiert: Boemke/Lemke) Breier/Dassau/Kiefer/Lang/Langenbrinck, TVöD-Kommentar, Ordner 1, Loseblattwerk mit 136. Aktualisierung, 2022 (zitiert: Breie...mehr

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Autoren

1. Dr. Robert Bauer Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Taylor Wessing Partnerschaftsgesellschaft mbB, Frankfurt a.M. 2. Dr. Oliver Bertram Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Head of HR Taylor Wessing Deutschland, Taylor Wessing Partnerschaftsgesellschaft mbB, Düsseldorf 3. Dr. Alexander Bissels Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, CMS Hasche Sigle Partnersch...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / Literaturtipps

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / A. Definition/Begriff des Solo-Selbstständigen im Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht

Rz. 1 Der Begriff des Solo-Selbstständigen ist in keinem Gesetz definiert. Dies gilt gleichermaßen für das Arbeitsrecht wie für das Steuer- und Sozialversicherungsrecht und das ebenfalls zu beachtende Strafrecht. Einigkeit besteht, dass von Solo-Selbstständigkeit gesprochen wird, wenn einzelne Personen (Unternehmer), die keine eigenen Mitarbeiter beschäftigen, ihre Werk- und...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / II. Unternehmensfeindlicher Reglementierungsdrang der Bundesregierung

Rz. 14 Während die OECD ungeachtet der derzeitigen Stabilität unseres Arbeitsmarktes seit Jahren mehr Flexibilität für das deutsche Arbeitsrecht fordert, um den Herausforderungen der Zukunft gerecht zu werden, setzen die letzten und die aktuelle Bundesregierung unverändert auf verstärkte Reglementierung unseres ohnehin stark regulierten Arbeitsmarktes. Das ist schon deshalb ...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / a) UStG und LStDV

Rz. 104 Die steuerrechtliche Abgrenzung des Solo-Selbstständigen, ob es sich um echte Selbstständigkeit oder Scheinselbstständigkeit handelt, erfolgt ebenfalls nicht über den Arbeitnehmerbegriff des § 611a BGB – und auch nicht über den Beschäftigtenbegriff des § 7 Abs. 1 SGB IV [173] –,sondern über den Unternehmerbegriff in § 2 UStG und den Arbeitnehmerbegriff in § 1 LStDV . D...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 1. Leiharbeitnehmer im Arbeitskampf

Rz. 279 Wird ein Verleiher bestreikt, gelten die allgemeinen Regeln des Arbeitskampfes.[646] Bei rechtmäßigen Arbeitskämpfen im Zusammenhang mit Tarifverträgen zur Arbeitnehmerüberlassung steht dem Leiharbeitnehmer das Recht zu, sich an einem solchen Streik zu beteiligen. Das Streikrecht gilt unabhängig davon, ob der Leiharbeitnehmer über seine Gewerkschaftsmitgliedschaft od...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / b) Sozialversicherungs- und Steuerrecht

Rz. 320 Der sozialversicherungsrechtliche Beschäftigtenbegriff deckt sich, wie ausgeführt, trotz vielfältiger Übereinstimmung nicht hundertprozentig mit dem des Arbeitsrechts (s. ausführlich zu den Unterschieden oben§ 4 Rdn 8, 76). Daher ist eine eigenständige Prüfung am Maßstab des § 7 Abs. 1 SGB IV unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BSG erforderlich. Der Beschäf...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / Literaturtipps

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / a) Inbound-Fälle

Rz. 415 Eine Abweichung von dem Gleichstellungsgrundsatz des § 8 AÜG aufgrund eines für das Leiharbeitsverhältnis geltenden Tarifvertrages ist in einem Inbound-Fall, in dem regelmäßig das Arbeitsrecht des Sitzstaates des ausländischen Verleihers auf das Leiharbeitsverhältnis (weiterhin) anzuwenden ist, nur dann möglich, wenn in dem Sitzstaat ein für das Leiharbeitsverhältnis...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / b) Outbound-Fälle

Rz. 416 In einem Outbound-Fall bedarf eine Abweichung von der nach neunmonatiger Überlassungsdauer geltenden Equal Pay-Verpflichtung eines nach Maßgabe des deutschen Arbeitsrechts geltenden Tarifvertrages auf Verleiherseite. Eine arbeitsvertragliche Inbezugnahme oder kollektiv-arbeitsrechtliche Geltung eines im Einsatzstaat geltenden Tarifvertrages isoliert ist nicht möglich...mehr