Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsrecht

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Personalentwicklung: Karrie... / 4 Karriere- und Personalentwicklung in der Fachlaufbahn

Karriere machen bedeutet – im allgemeinen Verständnis – beruflich zu wachsen. Dies ist üblicherweise mit der Wahrnehmung einer neuen Stelle, mehr Verantwortung, einer neuen Rolle oder mit einer vergleichbaren Tätigkeit in einer anderen Entgeltgruppe verbunden. Hinweis Personalentwicklung in der Fachlaufbahn Es ist nicht selten sogar so, dass das Motiv für einen Karriere- oder ...mehr

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Mobbing im Unternehmen / 5.4 Hilfen außerhalb des Unternehmens

Nicht alles, was an Leid und Schmerz durch Mobbing entsteht, kann im Betrieb aufgefangen und geregelt werden. Außerhalb des Unternehmens kann das Opfer professionelle Unterstützung ins Anspruch nehmen z. B. bei Mobbing-Selbsthilfegruppen, Psychologen und Pädagogen, die auf Mobbing spezialisiert sind, Rechtsanwälten, die sich im Rahmen des Arbeitsrechtes auf Mobbing spezialisier...mehr

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Variable Vergütung für Führ... / 4 Bewertungsregeln

Hier gilt es, für jede Messgröße die geeigneten "Kurveneinstellungen" für die Ermittlung der tatsächlichen variablen Ist-Vergütungen entsprechend der Zielerreichung festzulegen. Die erste Frage lautet: wo liegt die Einstiegshürde für die Zielerreichung, ab der überhaupt erst eine variable Vergütung gezahlt wird? Abgeleitet aus den Erfahrungen der Vorjahre und unter Berücksich...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 2 Tarifrecht

Deutsche Tarifvertragsparteien haben eine Regelungskompetenz grundsätzlich nur für solche Arbeitsverhältnisse, die deutschem Arbeitsrecht unterliegen.[1] Daran ändert die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags nichts, weil sie nur die fehlende Tarifbindung ersetzt, nicht aber den Geltungsbereich des Tarifvertrags erweitert.[2] Die Anwendbarkeit deutscher Tarifvert...mehr

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Corona-Sonderzahlung / Arbeitsrecht

1 Rechtsgrundlage für Corona-Sonderzahlung Zur Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise konnten Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern in der Zeit vom 1.3.2020 bis zum 31.3.2022 Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 EUR steuerfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren.[1] Voraussetzung war, dass die Beihilfen und Unterstützungen...mehr

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Betriebsbedingte Kündigung / Arbeitsrecht

1 Dringende betriebliche Erfordernisse 1.1 Inner- und außerbetriebliche Umstände Der Personalbedarf eines Betriebs oder Unternehmens ist von zahlreichen externen und internen Faktoren abhängig. Als kündigungsschutzrechtlich relevante außerbetriebliche Umstände kommen nur solche in Betracht, die einen konkreten Bezug zu dem Betrieb des Arbeitgebers haben. Nur wenn sich die betr...mehr

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Corona-Sonderzahlung / 2 Zahlung an einzelne Arbeitnehmer oder bestimmte Gruppen

Will der Arbeitgeber nur an einzelne Arbeitnehmer oder bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern Zahlungen leisten oder an verschiedene Gruppen in unterschiedlicher Höhe zahlen, muss er hierbei verschiedene rechtliche Rahmenbedingungen beachten. 2.1 Allgemeiner Gleichbehandlungsgrundsatz Nach dem allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz darf der Arbeitgeber keine wi...mehr

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Corona-Sonderzahlung / 4 Checkliste

Haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine vertragliche Vereinbarung für die Zahlung getroffen? Will der Arbeitgeber einen Freiwilligkeitsvorbehalt erklären? Sollen nur einzelne Arbeitnehmer bzw. bestimmte Arbeitnehmergruppen die Zahlung erhalten oder alle? Besteht für die Gruppenbildung ein objektivierbarer, sachlicher Grund? Soll die Höhe der Zahlung von der Arbeitszeit oder ande...mehr

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Betriebsbedingte Kündigung / 1.3 Darlegungs- und Beweislast

Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der Betriebsbedingtheit hat im Kündigungsschutzprozess der Arbeitgeber.[1]mehr

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Betriebsbedingte Kündigung / 1 Dringende betriebliche Erfordernisse

1.1 Inner- und außerbetriebliche Umstände Der Personalbedarf eines Betriebs oder Unternehmens ist von zahlreichen externen und internen Faktoren abhängig. Als kündigungsschutzrechtlich relevante außerbetriebliche Umstände kommen nur solche in Betracht, die einen konkreten Bezug zu dem Betrieb des Arbeitgebers haben. Nur wenn sich die betriebsexternen Faktoren (z. B. Auftragsm...mehr

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Betriebsbedingte Kündigung / Zusammenfassung

Begriff Findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung, so kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis gegenüber dem Arbeitnehmer nur dann rechtswirksam kündigen, wenn die Kündigung durch Gründe bedingt ist, die in der Person (personenbedingt) oder in dem Verhalten (verhaltensbedingt) des Arbeitnehmers liegen, oder wenn sie durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist,...mehr

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Corona-Sonderzahlung / Zusammenfassung

Begriff Zur Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise wurde für alle Arbeitnehmer befristet für den Zeitraum vom 1.3.2020 bis 31.3.2022 eine Beihilfe oder Unterstützung bis zu 1.500 EUR steuer- sowie beitragsfrei gestellt. Dies betraf alle Berufsgruppen, nicht nur die sog. systemrelevanten Berufsgruppen. Die Steuerfreiheit der Corona-Sonderzahlungen wur...mehr

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Betriebsbedingte Kündigung / 2 Ordnungsgemäße Sozialauswahl

Liegen betriebliche Gründe vor, hat der Arbeitgeber eine Sozialauswahl zwischen mehreren vergleichbaren Arbeitnehmern zu treffen, die für eine Kündigung in Betracht kommen. Wurde die Sozialauswahl nicht ordnungsgemäß durchgeführt, ist die betriebsbedingte Kündigung allein aus diesem Grund sozial ungerechtfertigt und damit unwirksam.[1] Die Darlegungs- und Beweislast dafür, da...mehr

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Corona-Sonderzahlung / 5 Pfändung

Bei Vorliegen eines vollstreckbaren Titels (wie Urteil oder Vollstreckungsbescheid) hat ein Gläubiger grundsätzlich die Möglichkeit, die Entgeltforderung des (säumigen) Arbeitnehmers gegen dessen Arbeitgeber zu pfänden und an sich überweisen zu lassen. Das letzte Wort hat dabei die Gerichtsbarkeit. Das Arbeitseinkommen (wie der Arbeitslohn), welches in Geld zahlbar ist, darf ...mehr

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Corona-Sonderzahlung / 2.2 AGG und weitere spezialgesetzliche Regelungen

Neben dem allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz existieren verschiedene gesetzliche Spezialregelungen, die eine unsachgemäße Ungleichbehandlung untersagen. Soweit eine Spezialnorm anwendbar ist, tritt der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz dahinter zurück. Im vorliegenden Zusammenhang ist insbesondere das AGG zu beachten. Nach § 1 AGG ...mehr

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Corona-Sonderzahlung / 3 Corona-Sonderzahlung und Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld

Bei vielen Arbeitgebern stellte sich die Frage, ob statt der Zahlung von Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld, auf das jeweils Sozialversicherungsabgaben und Steuern zu zahlen sind, die steuerfreie Corona-Sonderzahlung an die Arbeitnehmer ausgezahlt werden konnte. Hierbei war zu unterscheiden, ob eine arbeitsrechtliche Verpflichtung zur Zahlung des Urlaubsgeldes oder Weihnachtsge...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsbedingte Kündigung / 3 Abfindungsanspruch

Eine betriebsbedingte Kündigung löst keinen gesetzlichen Abfindungsanspruch aus. Ist eine betriebsbedingte Kündigung wirksam, endet das Arbeitsverhältnis vielmehr grundsätzlich ohne gesonderte Entschädigung. In der Kündigungserklärung kann der Arbeitgeber jedoch die Zahlung einer Abfindung anbieten, die nur dann gezahlt werden soll, wenn der Arbeitnehmer keine Kündigungsschu...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Corona-Sonderzahlung / 3.2 Urlaubs- oder Weihnachtsgeld als freiwillige Leistung

Hat der Arbeitgeber in der Vergangenheit das Weihnachtsgeld nur mit einem wirksamen Freiwilligkeitsvorbehalt ausgezahlt, hat der Arbeitnehmer keinen arbeitsrechtlichen Anspruch auf die Zahlung. Der Arbeitgeber entscheidet in diesen Fällen jedes Jahr neu darüber, ob und in welcher Höhe er ein Weihnachtsgeld auszahlt. Der Arbeitgeber konnte daher für das Jahr 2020 entscheiden, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Corona-Sonderzahlung / 2.3 Vollzeit- und Teilzeitkräfte

Sollten nur Vollzeitkräfte die Corona-Sonderzahlung erhalten haben, kann dies sowohl in Hinblick auf das AGG als auch auf die spezialgesetzliche Regelung des § 4 TzBfG problematisch sein. Da überwiegend Frauen einer Teilzeittätigkeit nachgehen, kann in einer solchen Gruppenbildung eine indirekte Benachteiligung von Frauen liegen, sofern der Arbeitgeber für die Ungleichbehand...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Corona-Sonderzahlung / 3.1 Rechtsanspruch auf Urlaubs- oder Weihnachtsgeld

Hat der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf die Zahlung von Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld, war eine Auszahlung der Corona-Sonderzahlung an dessen Stelle nicht möglich. Ob der Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung von Urlaubs- oder Weihnachtsgeld auf einer einzelvertraglichen Vereinbarung, einer tariflichen Regelung, einer Betriebsvereinbarung oder auf betriebliche...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsbedingte Kündigung / 1.2 Unternehmerentscheidung

Der Arbeitgeber kann auf außer- oder innerbetriebliche Umstände unterschiedlich reagieren, d. h. er kann anstelle von Kündigungen auch andere Maßnahmen ergreifen (z. B. Abbau von Überstunden, Versetzungen, Verstärkung der Werbemaßnahmen, Preissenkung, Verbesserung der Produktqualität). Hierbei steht ihm ein unternehmerisches Ermessen zu. Die grundsätzliche Freiheit der Unter...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsbedingte Kündigung / 1.1 Inner- und außerbetriebliche Umstände

Der Personalbedarf eines Betriebs oder Unternehmens ist von zahlreichen externen und internen Faktoren abhängig. Als kündigungsschutzrechtlich relevante außerbetriebliche Umstände kommen nur solche in Betracht, die einen konkreten Bezug zu dem Betrieb des Arbeitgebers haben. Nur wenn sich die betriebsexternen Faktoren (z. B. Auftragsmangel, Absatzschwierigkeiten, Umsatzrückg...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Corona-Sonderzahlung / 1.7 Sonderzahlung und Gehaltsumwandlung/Gehaltsverzicht

Für die Steuerfreiheit von Corona-Sonderzahlungen kamen nur zusätzliche Zahlungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise in Betracht. Daher war es erforderlich, dass die Beihilfen und Unterstützungen zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise und zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet worden sind. Die Steuerbefreiung war damit insbesonder...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Corona-Sonderzahlung / 1 Rechtsgrundlage für Corona-Sonderzahlung

Zur Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise konnten Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern in der Zeit vom 1.3.2020 bis zum 31.3.2022 Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 EUR steuerfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren.[1] Voraussetzung war, dass die Beihilfen und Unterstützungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Corona-Sonderzahlung / 2.1 Allgemeiner Gleichbehandlungsgrundsatz

Nach dem allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz darf der Arbeitgeber keine willkürlichen, d. h. sachlich unbegründeten Unterschiede bei der Behandlung einzelner Arbeitnehmer oder bei verschiedenen Gruppen von Arbeitnehmern machen. Der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist gesetzlich nicht normiert und wurde von der Rechtsprechung aus ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsbußen / Arbeitsrecht

1 Abgrenzung Bei leichteren Verletzungen der Arbeitspflicht oder kleinen Verstößen gegen die Ordnung des Betriebs sind oft die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen oder die Kündigung keine zweckmäßigen Reaktionen. Betriebsbußen, auch Betriebsstrafen genannt (z. B. förmlicher Verweis, Verwarnung, Geldbuße, Gehaltskürzung), eignen sich hierzu besser. Sie sind nur dann wi...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsbußen / Zusammenfassung

Begriff Betriebsbußen sind unter Beteiligung des Betriebsrats verhängte Sanktionen des Arbeitgebers zur Ahndung von Verstößen von Arbeitnehmern gegen die Ordnung des Betriebs aufgrund einer mit dem Betriebsrat vereinbarten Bußordnung. Betriebsbußen spielen in der heutigen betrieblichen Praxis keine Rolle mehr. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Betriebsbuße...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsbußen / 2 Rechtsgrundlagen

Aufgrund des § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG kann eine Bußordnung durch Betriebsvereinbarung erlassen werden. Der Arbeitgeber ist allerdings nicht befugt, einseitig aufgrund seines Weisungsrechts Bußordnungen zu erlassen oder gar ohne eine solche Ordnung, sei es auch mit Zustimmung des Betriebsrats, Betriebsbußen im Einzelfall zu verhängen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsbußen / 4 Vollstreckung

Die Betriebsbuße wird vom Arbeitgeber vollstreckt. Eine Betriebsbuße fließt aber nicht ihm zu, sondern muss für betriebliche Sozialeinrichtungen oder karitative Zwecke verwendet werden. Wird eine Geldbuße durch Aufrechnung mit dem Lohnanspruch des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber eingezogen, so sind die Pfändungsvorschriften zu beachten.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsbußen / 1 Abgrenzung

Bei leichteren Verletzungen der Arbeitspflicht oder kleinen Verstößen gegen die Ordnung des Betriebs sind oft die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen oder die Kündigung keine zweckmäßigen Reaktionen. Betriebsbußen, auch Betriebsstrafen genannt (z. B. förmlicher Verweis, Verwarnung, Geldbuße, Gehaltskürzung), eignen sich hierzu besser. Sie sind nur dann wirksam, wenn ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsbußen / 3 Voraussetzungen einer wirksamen Verhängung von Bußen

Die rechtswirksame Verhängung von Bußen nach einer Bußordnung ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts[1] unter folgenden Voraussetzungen zulässig: Die Bußordnung muss rechtswirksam geschaffen und bekannt gemacht sein. Sie muss also nach den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes über das Zustandekommen einer Betriebsvereinbarung gemeinsam mit dem Betriebsr...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Jahreswechsel 2024/2025: Ar... / 3.1 Einleitung

Am 1.1.2025 tritt das Bürokratieentlastungsgesetz IV in Kraft, das auch im Arbeitsrecht einige Erleichterungen, vor allem in formeller Hinsicht mit sich bringt. Insbesondere wird in einigen Bereichen das gesetzliche Schriftformerfordernis durch das Textformerfordernis ersetzt. Dies gilt allerdings nicht für die Kündigung, den Aufhebungsvertrag und die Befristungsvereinbarung...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Jahreswechsel 2024/2025: Ar... / Zusammenfassung

Überblick Der Jahreswechsel bringt einige Änderungen im Arbeitsrecht mit sich. Ab dem 1.1.2025 erhöhen sich der gesetzliche Mindestlohn und die Minijobgrenze. Auch die am 31.3.2025 fällige Ausgleichsabgabe im Schwerbehindertenrecht ändert sich. Eine Vielzahl an arbeitsrechtlichen Änderungen bringt zudem das 4. Bürokratieentlastungsgesetz mit sich, das überwiegend am 1.1.2025...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Existenzgründungsberatung d... / 16 Existenzgründer als Arbeitgeber

Vielfach stellen Existenzgründer bereits zu Beginn der selbstständigen Tätigkeit oder im weiteren Verlauf Arbeitnehmer ein. Die Agentur für Arbeit kann bei der Einstellung und Beschäftigung bestimmter Arbeitsloser helfen.[1] Die Agentur für Arbeit kann unter bestimmten Voraussetzungen auch Ausbildungsbetriebe unterstützen, wenn sie förderungsbedürftige junge Menschen betrieb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Muster, Checklisten, F... / A. Arbeitsrecht

I. Arbeitsvertrag Teilzeitbeschäftigte allgemein Rz. 1 Arbeitsvertrag Zwischen der Firma X-GmbH, _________________________ (Bezeichnung des Arbeitgebers, Name und Vorname des Vertretungsberechtigten, Anschrift) – im Weiteren: Arbeitgeberin – und Herrn/Frau _________________________ (Vorname, Nachname, Anschrift) – im Weiteren: der/die Mitarbeiter/in– wird folgender Anstellungsvertra...mehr

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§ 19 Arbeitsrecht

A. Einleitung Rz. 1 Das Arbeitsrecht spielt eine nicht unerhebliche Rolle, wenn der Erblasser selbst Arbeitgeber war und die Erbengemeinschaft seine Aufgaben übernimmt. Das Arbeitsrecht spielt umgekehrt aber auch dann eine Rolle, wenn ein Arbeitnehmer verstirbt. In diesem Fall kann die Erbengemeinschaft Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis (z.B. Lohn, Abfindungen oder auch Url...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / II. Kollektives Arbeitsrecht in der Insolvenz

Rz. 1144 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat generell keine Auswirkungen auf das kollektive Arbeitsrecht, soweit der Gesetzgeber in den Vorschriften §§ 113, 120–122 und 125–128 InsO nichts anderes geregelt hat. 1. Beteiligungsrechte des Betriebsrats Rz. 1145 Die Beteiligungsrechte der Betriebsverfassungsorgane, insbesondere des Betriebsrates bleiben im Insolvenzverfahren...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / kk) BEM und Arbeitsrecht

(1) Auswirkungen eines fehlenden BEM auf die Zulässigkeit einer krankheitsbedingten Kündigung Rz. 527 Nach ständiger Rechtsprechung des BAG[1472] ist die Zulässigkeit einer krankheitsbedingten Kündigung anhand von Kriterien zu prüfen:mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / C. Arbeitsrecht in der Insolvenz

I. Arbeitsverhältnis in der Insolvenz 1. Typischer Sachverhalt Rz. 1104 Die A-GmbH mit 50 Arbeitnehmern und einem gebildeten Betriebsrat hat seit Monaten wirtschaftliche Probleme. Mitte April 2024 stellt der Geschäftsführer mit seinen rechtlichen Beratern fest, dass die Gesellschaft sowohl ausweislich ihrer Bilanz überschuldet als auch zahlungsunfähig ist. Vereinzelt hat der G...mehr

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§ 19 Arbeitsrecht / Literaturtipps

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§ 19 Arbeitsrecht / A. Einleitung

Rz. 1 Das Arbeitsrecht spielt eine nicht unerhebliche Rolle, wenn der Erblasser selbst Arbeitgeber war und die Erbengemeinschaft seine Aufgaben übernimmt. Das Arbeitsrecht spielt umgekehrt aber auch dann eine Rolle, wenn ein Arbeitnehmer verstirbt. In diesem Fall kann die Erbengemeinschaft Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis (z.B. Lohn, Abfindungen oder auch Urlaubsabgeltung...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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Autoren

1. Susanne A. Becker Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, zertifizierte Mediatorin, Partnerin, Vahle Kühnel Becker Fachanwälte für Arbeitsrecht PartG mbB, Hamburg; Lehrbeauftragte an der Hamburg School of Business Administration, Hamburg 2. Prof. Dr. Marion Bernhardt Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und S...mehr

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§ 19 Arbeitsrecht / 1. Flexible Arbeitszeit

Rz. 46 Die Forderung nach flexiblen Arbeitszeiten führt zur Errichtung von Arbeitszeitmodellen. Die Ausgestaltung unterliegt dem individuellen Arbeitsrecht. Sie wird durch tarifvertragliche Regelungen und durch Betriebsvereinbarungen flankiert.[63] Rz. 47 Unter dem Oberbegriff der Arbeitszeitkonten werden verschiedene Modelle zur Flexibilisierung der Arbeitszeit geführt,[64] ...mehr

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Literaturverzeichnis

Aligbe, Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen, 2. Aufl. 2021 Altmeppen (vormals Roth/Altmeppen), GmbH-Gesetz, Kommentar, 11. Aufl. 2023 Annuß/Thüsing, Teilzeit- und Befristungsgesetz, 3. Aufl. 2012 Anzinger/Koberski, ArbZG – Arbeitszeitgesetz, 5. Aufl. 2020 Arens/Düwell/Wichert, Handbuch Umstrukturierung und Arbeitsrecht, 2. Aufl. 2013 Arnold/Gräfl, Teilzeit- und Befristungsge...mehr

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§ 19 Arbeitsrecht / VI. Gratifikationen

Rz. 40 Gratifikationen sind Sonderzahlungen, die zusätzlich zum Arbeitsentgelt geleistet werden. Die Bezeichnungen sind sehr unterschiedlich: Weihnachtsgeld, 13. Monatsgehalt, Jahresprämie, Anwesenheitsprämie.[57] Gleich wie diese Zahlung nun benannt wird, so setzt ihre Auszahlung voraus, dass es hierzu eine Vereinbarung gibt. Diese Voraussetzungen kann der Arbeitgeber in de...mehr

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§ 19 Arbeitsrecht / VIII. Arbeitszeitkonten

Rz. 45 Zugriff hat die Erbengemeinschaft auch auf die vererblichen Arbeitszeitkonten, soweit sie Rechtsnachfolgerin des Arbeitnehmers geworden ist, § 1922 BGB.[62] 1. Flexible Arbeitszeit Rz. 46 Die Forderung nach flexiblen Arbeitszeiten führt zur Errichtung von Arbeitszeitmodellen. Die Ausgestaltung unterliegt dem individuellen Arbeitsrecht. Sie wird durch tarifvertragliche R...mehr

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§ 19 Arbeitsrecht / I. Arbeitsverhältnis

Rz. 2 Ausgangspunkt für die weiteren Überlegungen ist der Umstand, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch einen Arbeitsvertrag miteinander verbunden sind, der die Rechte und Pflichten der Parteien weitgehend bestimmt.[1] Der Arbeitsvertrag ist ein Unterfall des Dienstvertrages i.S.d. §§ 611, 611a ff. BGB. Als Dauerschuldverhältnis angelegt, erfordert er ein vertrauensvolles...mehr

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§ 19 Arbeitsrecht / 2. Übergang auf die Erben

Rz. 11 Umstritten ist die Vererblichkeit eines Abfindungsanspruchs, wenn der Arbeitnehmer vor dem vereinbarten Ende des Arbeitsverhältnisses, aber nach dem Abschluss der Vereinbarung verstirbt. a) Vertragliche Ansprüche Rz. 12 Im Vordergrund steht die Frage, wann der Anspruch auf Abfindung entsteht oder entstanden ist. Jeder Fall ist gesondert zu betrachten und genau zu berück...mehr

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§ 19 Arbeitsrecht / VII. Kündigungsschutzklage

Rz. 41 Die Erben treten in die Rechte und Pflichten des verstorbenen Arbeitgebers ein, § 1922 BGB. Dies bedeutet auch, dass sie Prozesse des Verstorbenen weiterführen können. Im Kündigungsrechtsstreit sind hierbei zwei Situationen zu unterscheiden: 1. Kündigung vor Tod des Arbeitnehmers Rz. 42 Stirbt der Arbeitnehmer nach Ablauf der Kündigungsfrist oder im Fall einer fristlose...mehr