Die Anzeige setzt eine einmonatige Sperrfrist in Lauf. Vorher werden die Entlassungen nur mit besonderer Zustimmung der Agentur für Arbeit wirksam.[1] Die Agentur für Arbeit kann die Frist bis zu 2 Monaten verlängern. Die Zustimmung der Agentur für Arbeit kann auch rückwirkend zum Tag der Antragstellung erteilt werden.

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