Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsrecht

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einstellung von Arbeitnehmern / 8 Fragerecht des Arbeitgebers

Infographic Das Fragerecht und seine Grenzen ergeben sich aus der Abwägung der Arbeitgeberinteressen an möglichst umfassender Information über den Bewerber und dem verfassungsrechtlich geschützten Persönlichkeitsrecht des Bewerbers.[1] Das Fragerecht und die damit verbundene Abwägung hat auch die datenschutzrechtlichen Schranken zu berücksichtigen, die sich aus Art. 6 Abs. 1 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abmahnung im Wohnungseigent... / 2 Wann kann eine Abmahnung ausgesprochen werden?

Objektiver Pflichtenverstoß Die Abmahnung muss auf Tatsachen gestützt werden, aus denen sich ein objektiver Pflichtenverstoß ergibt. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob der andere sein Verhalten für gerechtfertigt hielt oder ein Verschulden vorliegt.[1] Verhältnismäßigkeit der Abmahnung Dabei muss das beanstandete Verhalten eine gewisse Intensität haben und die Abmahnung in an...mehr

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Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / Zusammenfassung

Überblick Betriebsbeauftragte werden vom Arbeitgeber aufgrund verschiedener Gesetze insbesondere auf dem Gebiet des Umweltschutzes, des Arbeitsschutzes und des Datenschutzes eingesetzt. Sie werden vom Unternehmer für einen bestimmten Aufgabenbereich bestellt und sind meistens Arbeitnehmer, seltener auch externe – also nicht betriebsangehörige – Personen. Ihre Aufgabe ist die...mehr

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Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.12 Leistungsverfahren

Rz. 61 Zum Zeitpunkt der Antragstellung auf einen Lohnkostenzuschuss und der Förderentscheidung darf der Arbeitsvertrag noch nicht abgeschlossen sein. Die Förderentscheidung muss kausal für den Abschluss des Arbeitsvertrages sein. Die Vordrucke zur Antragstellung und Information des Arbeitgebers zur Zuweisung des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten enthalten hierzu einen Hi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 8.1 Allgemeines

Rz. 99 Arbeitnehmerüberlassung i. S. d. Legaldefinition des§ 1 Abs. 1 S. 2 AÜG ist gekennzeichnet durch eine spezifische Ausgestaltung der Vertragsbeziehungen zwischen Verleiher und Entleiher einerseits (dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag) und zwischen Verleiher und Arbeitnehmer andererseits (dem Leiharbeitsvertrag) sowie durch das Fehlen einer arbeitsvertraglichen Beziehun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 8.2 Haftung des Verleihers als Arbeitgeber nach § 42d Abs. 1

Rz. 101 Der Verleiher ist grundsätzlich im arbeits- und lohnsteuerrechtlichen Sinn der Arbeitgeber der Leiharbeitnehmer mit der Folge, dass er für nicht einbehaltene und nicht abgeführte LSt nach § 42d Abs. 1 EStG haftet. Denn aufgrund eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrags verpflichtet sich der Verleiher, dem Entleiher vorübergehend für die Arbeitsleistung einen leistungsfä...mehr

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Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift führt ein neues Instrument zur Teilhabe am Arbeitsmarkt in das SGB II ein. Durch die Möglichkeit der Gewährung von Lohnkostenzuschüssen als eigenständige Leistung zur Eingliederung in Arbeit an Arbeitgeber sollen Beschäftigungsmöglichkeiten für sehr arbeitsmarktferne langzeitarbeitslose Personen gewonnen werden. Diese werden Arbeitgebern zugewiesen, die ...mehr

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Sauer, SGB II § 10 Zumutbar... / 2.4 Teilnahme an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit (Abs. 3)

Rz. 33 Die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit der Teilnahme an einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit ist nicht nur für den Fall der vorherigen Ablehnung, sondern auch für Abbruch und für den Ausschluss des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten aus einem von ihm zu vertretenden Grund relevant. Brisante mögliche Rechtsfolge bei Zumutbarkeit ist die Möglichkeit der Feststellu...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 1.2.2 Zahlung des Mindestlohns

Der vorübergehend im Ausland tätige Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zahlung des Mindestlohns gemäß § 1 Abs. 1 MiLoG. Voraussetzung ist, dass deutsches Arbeitsrecht als Vertragsstatut vereinbart worden ist oder nach den Regeln des Rom I-VO als zwingendes Arbeitnehmerschutzrecht unabhängig vom gewählten ausländischen Vertragsstatut anwendbar ist.[1] Insofern kommt es nicht entsc...mehr

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Teil A: Ganzheitliches VP-M... / 4.4.6.2 Anwendungsfälle aus der Praxis

Abgesehen von den oben erwähnten denkbaren Anwendungsfällen von KI ist grundsätzlich jedoch festzustellen, dass KI – vor allem für Anwendungsfälle des Steuerrechts – noch immer in den Kinderschuhen steckt. Die tatsächliche und vor allem verlässliche Umsetzbarkeit von einzelnen öffentlichkeitswirksam beworbenen Anwendungsmöglichkeiten erweist sich in der Praxis oft als wesent...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 2 Tarifrecht

Deutsche Tarifvertragsparteien haben eine Regelungskompetenz grundsätzlich nur für solche Arbeitsverhältnisse, die deutschem Arbeitsrecht unterliegen.[1] Daran ändert die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags nichts, weil sie nur die fehlende Tarifbindung ersetzt, nicht aber den Geltungsbereich des Tarifvertrags erweitert.[2] Die Anwendbarkeit deutscher Tarifvert...mehr

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Erbvertrag / 3.4.5.4 Vorbehalt des Rücktritts nach Abmahnung mit Rücktrittsandrohung

Grundsätzlich kann ein vertraglich vorbehaltenes Rücktrittsrecht ohne vorherige Abmahnung ausgeübt werden. Allerdings geht der Bundesgerichtshof davon aus, dass sich in bestimmten Fällen eine Pflicht zur Abmahnung vor dem Rücktritt aus dem Grundsatz von Treu und Glauben herleiten lasse.[1] Dies soll jedenfalls dann gelten, wenn sich der Erblasser in einem Erbvertrag den Rück...mehr

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Clemens, BBiG § 19 Fortzahl... / 1 Allgemeines und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 1 Die Vorschrift regelt – nicht abschließend – verschiedene Fälle, in denen die Ausbildung ausfällt, aber trotzdem die Fortzahlung der Ausbildungsvergütung vom Arbeitgeber geschuldet wird. Die Vorschrift hängt mit dem Zweck der Ausbildungsvergütung zusammen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BBiG geschuldete Ausbi...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 7 Aus... / 2.2.2 Fehlende mittelbare Sanktionen

Rz. 11 Ein Verstoß gegen die Ausschreibungspflicht des § 7 Abs. 1 TzBfG ist auch nicht mittelbar sanktioniert. Rz. 12 Keine individualrechtliche Sanktion Für den Verstoß des Arbeitgebers gegen seine Verpflichtung aus § 7 Abs. 1 TzBfG gibt es keine mittelbare individualrechtliche Sanktion.[1] Daran hat auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) [2] nichts geändert. Zwar k...mehr

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Antidiskriminierung / 2.4 Was ist speziell im Arbeitsrecht verboten?

2.4.1 Kein Beschäftigter darf wegen eines Diskriminierungsmerkmals benachteiligt oder belästigt werden In § 7 AGG ist als Kernstück des 2. Abschnitts das Benachteiligungsverbot wegen der Merkmale des § 1 AGG geregelt. Arbeitgeber, Arbeitskollegen und Dritte (wie z. B. Kunden oder Geschäftspartner des Arbeitgebers) dürfen Beschäftigte nicht aus Gründen der Rasse oder wegen der...mehr

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Antidiskriminierung / 2.4.2 Vereinbarungen dürfen keine benachteiligenden Inhalte haben

§ 7 Abs. 2 AGG erklärt alle Bestimmungen in individual- oder kollektivrechtlichen Vereinbarungen, die gegen das Benachteiligungsverbot verstoßen, für unwirksam. Das ist für sich genommen eine Selbstverständlichkeit (§ 134 BGB). Man geht auf den ersten Blick davon aus, dass sich nicht viele diskriminierende Vereinbarungen finden werden. Galten doch schon bislang die Diskrimin...mehr

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Antidiskriminierung / 2.4.1 Kein Beschäftigter darf wegen eines Diskriminierungsmerkmals benachteiligt oder belästigt werden

In § 7 AGG ist als Kernstück des 2. Abschnitts das Benachteiligungsverbot wegen der Merkmale des § 1 AGG geregelt. Arbeitgeber, Arbeitskollegen und Dritte (wie z. B. Kunden oder Geschäftspartner des Arbeitgebers) dürfen Beschäftigte nicht aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters...mehr

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Antidiskriminierung / 4.6.1 Diskriminierung und Arbeitsentgelt

Nach § 8 Abs. 2 AGG wird die Vereinbarung einer geringeren Vergütung für gleiche oder gleichwertige Arbeit wegen eines der im Gesetz genannten Diskriminierungsgründe nicht dadurch gerechtfertigt, dass wegen einem dieser Gründe besondere Schutzvorschriften gelten. Damit wird die bisherige Vorschrift des § 612 Abs. 3 a. F. BGB über das Geschlecht hinaus auf alle im Gesetz genan...mehr

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Antidiskriminierung / 2.2.1.6 Geschlecht

Entsprechend dem außerjuristischen Wortsinn bezeichnet Geschlecht die durch die Geschlechtschromosomen bestimmte Erscheinungsform des menschlichen Organismus als männlich oder weiblich. Mit der Änderung des Personenstandsgesetzes (PStG) Ende 2018[1] wurde zudem das 3. Geschlecht ("inter/divers") gesetzlich anerkannt, d. h. Personen, die sich dauerhaft weder dem männlichen no...mehr

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§ 12 Taxonomie-Verordnung / 2.4 Sozialer Mindestschutz

Rz. 21 Ein Unternehmen, dessen Wirtschaftstätigkeit unter die Taxonomie-Verordnung fällt und die technischen Bewertungskriterien hinsichtlich wesentlichen Beitrags und erheblicher Beeinträchtigung erfüllt, hat zudem gem. Art. 3 und Art. 18 der Taxonomie-Verordnung sicherzustellen, dass bei der Ausübung dieser Wirtschaftstätigkeit ein entsprechender sozialer Mindestschutz bes...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jugendarbeitsschutz / Arbeitsrecht

1 Geltungsbereich Das Gesetz gilt für die Beschäftigung von Kindern[1] und die Beschäftigung von Jugendlichen[2] im Bereich der Bundesrepublik. Maßgeblich ist der Beschäftigungsort, die Staatsangehörigkeit oder der Wohnsitz spielen keine Rolle. Ohne Bedeutung ist, ob es sich um ein Berufsausbildungs- oder ähnliches Ausbildungsverhältnis (z. B. Praktikum oder Volontariat), ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jugendarbeitsschutz / 12 Ausnahmen in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen

In einem Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrags in einer Betriebsvereinbarung können die im Einzelnen in § 21a JArbSchG aufgeführten Ausnahmen zugelassen werden. Die abweichenden tarifvertraglichen Regelungen können durch schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Jugendlichem übernommen werden.mehr

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Jugendarbeitsschutz / 14 Akkordarbeiten oder tempoabhängige Arbeiten

Sie sind für Jugendliche verboten.[1] Ausnahmen gelten bei Aufsicht eines Fachkundigen, soweit die Ausnahme zur Erreichung des Ausbildungsziels erforderlich oder eine Berufsausbildung für diese Beschäftigung abgeschlossen ist.mehr

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Jugendarbeitsschutz / 7 Schichtzeit

Die in § 12 JArbSchG getroffene Regelung zur Höchstgrenze von Schichtzeiten betrifft vor allem Wirtschaftsbereiche, in denen Schichtzeit aufgrund bestimmter Besonderheiten über die regelmäßig zulässige Arbeitszeit hinausgehende, längere Anwesenheit erforderlich ist (z. B. Gastronomie, auswärtige Montage etc.). Schichtzeit ist die tägliche Arbeitszeit unter Hinzurechnung der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jugendarbeitsschutz / 11 Ausnahmen in Notfällen

Ausnahmen von den Arbeitszeitregelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes gelten bei vorübergehenden und unaufschiebbaren Arbeiten in Notfällen (Brand, Explosionen, Ausfälle an Betriebsmitteln, Naturkatastrophen), soweit erwachsene Beschäftigte nicht zur Verfügung stehen.[1] Kein Notfall ist die auf unzureichend vorausschauender Planung des Arbeitgebers beruhende Störung. In N...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jugendarbeitsschutz / 15 Arbeitsplatzgestaltung

Der Arbeitgeber hat den Arbeitsplatz des Jugendlichen und die Arbeitsstätte insgesamt so einzurichten und zu unterhalten sowie die Beschäftigung so zu regeln, dass die zum Schutz der Jugendlichen gegen Gefahren für Leben, Gesundheit und ihre seelisch-geistige Entwicklung erforderlichen Vorkehrungen getroffen sind.[1] Weitergehend als § 2 ArbStättV werden davon alle Arbeitspl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jugendarbeitsschutz / 8 Nachtruhe

Sie ist von 20 bis 6 Uhr vorgeschrieben. In dieser Zeit dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden.[1] Ausnahmen gelten für Jugendliche über 16 Jahre im Gaststätten- und Schaustellergewerbe bis 22 Uhr, in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr, in der Landwirtschaft ab 5 Uhr oder bis 21 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien ab 5 Uhr. An dem einem Berufsschultag vorangehenden Tag dür...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jugendarbeitsschutz / 4 Beschäftigung von nicht mehr vollzeitschulpflichtigen Kindern

§ 7 JArbSchG passt die gesetzlichen Regelungen an die (aufgrund der 9-jährigen Schulpflicht wenig praxisrelevanten) Fälle von Kindern an, die vor Vollendung des 15. Lebensjahres ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben. Eine Beschäftigung ist dann erlaubt, wenn der Jugendliche in einem Berufsausbildungsverhältnis (dann bis zu 8 Stunden täglich für maximal 5 Tage je Woche)[1] ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jugendarbeitsschutz / 16 Ärztliche Untersuchung des Jugendlichen

Eine ärztliche Untersuchung des Jugendlichen ist auf Kosten des Landes vor Aufnahme der Beschäftigung vorgeschrieben; sie darf nicht länger als 14 Monate zurückliegen. Ohne Vorlage einer vom Arzt ausgestellten Bescheinigung über die Untersuchung darf ein Jugendlicher nicht beschäftigt werden.[1] Ausnahmen gelten nur für eine geringfügige oder eine nicht länger als 2 Monate d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jugendarbeitsschutz / 5 Arbeitszeit der Jugendlichen

Die Arbeitszeit Jugendlicher ist auf 8 Stunden täglich ohne Einbeziehung der Pausen und 40 Stunden wöchentlich begrenzt.[1] Einzurechnen sind die Berufsschulteilnahme, Prüfungen und sonstige außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen. Sonderregelungen gelten für den Fall, dass in Verbindung mit Feiertagen zwecks Schaffung einer längeren zusammenhängenden Freizeit (z. B. zwischen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jugendarbeitsschutz / 9 Samstagsruhe

Samstagsruhe wird für Jugendliche durch § 16 JArbSchG vorgeschrieben. Bestimmte Ausnahmen sind zulässig: in Krankenanstalten sowie in Alten-, Pflege- und Kinderheimen, in offenen Verkaufsstellen, in Betrieben mit offenen Verkaufsstellen, in Bäckereien und Konditoreien, im Friseurhandwerk und im Marktverkehr, im Verkehrswesen, in der Landwirtschaft und Tierhaltung, im Familienhaus...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jugendarbeitsschutz / 1 Geltungsbereich

Das Gesetz gilt für die Beschäftigung von Kindern[1] und die Beschäftigung von Jugendlichen[2] im Bereich der Bundesrepublik. Maßgeblich ist der Beschäftigungsort, die Staatsangehörigkeit oder der Wohnsitz spielen keine Rolle. Ohne Bedeutung ist, ob es sich um ein Berufsausbildungs- oder ähnliches Ausbildungsverhältnis (z. B. Praktikum oder Volontariat), ein Arbeits- oder He...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jugendarbeitsschutz / 13 Beschäftigungsverbote und -beschränkungen

Sie sind vorgesehen für Arbeiten, die die Leistungsfähigkeit des Jugendlichen übersteigen, mit sittlichen Gefahren oder mit besonderen Sicherheitsgefahren verbunden sind oder bei denen der Jugendliche gesundheitsgefährdender außergewöhnlicher Hitze, Kälte, Nässe oder schädlichen Einwirkungen von Lärm, Erschütterungen, Strahlen oder Gefahrstoffen ausgesetzt ist.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jugendarbeitsschutz / 17 Aushänge

Zur Durchführung des Gesetzes sind Aushänge vorgeschrieben. Arbeitgeber, die regelmäßig mindestens einen Jugendlichen beschäftigen, haben einen Abdruck dieses Gesetzes und die Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsicht auszulegen oder auszuhängen. Ein Arbeitgeber, der regelmäßig mindestens 3 Jugendliche beschäftigt, hat einen Aush...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jugendarbeitsschutz / 6 Ruhepausen

Im Voraus feststehende Ruhepausen von angemessener Dauer müssen allen Jugendlichen gewährt werden.[1] Als Ruhepause gilt nur eine Arbeitsunterbrechung von mindestens 15 Minuten. Die Pause muss dem Jugendlichen zur freien Verfügung stehen, er darf während dieser Zeit keinerlei arbeitsvertraglichen Verpflichtungen unterworfen sein.[2] Die Ruhepausen müssen bei einer Arbeitszei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jugendarbeitsschutz / 10 Bezahlter Urlaub

Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt bei Jugendlichen unter 16 Jahren mindestens 30 Werktage, unter 17 Jahren mindestens 27 Werktage und bei Jugendlichen unter 18 Jahren mindestens 25 Werktage.[1] Maßgeblich ist jeweils das Alter zu Beginn eines Kalenderjahres. Im Bergbau unter Tage werden 3 Tage Zusatzurlaub gewährt. Soweit der Urlaub Berufsschülern entsprechend der Soll...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Leitfaden Verkehrsrecht in ... / 2.3 Quotenvorrecht

Eine Abrechnung eines Verkehrsunfallschadens unter Berücksichtigung des Quotenvorrechtes im Verkehrsrecht kommt insbesondere dann häufig zur Anwendung, wenn aufgrund eines Mitverschuldensanteils des Anspruchstellers nur ein Teil des Schadens geltend gemacht werden kann, andererseits aber die Vollkaskoversicherung in Anspruch genommen wurde. Die Berücksichtigung des Quotenvor...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jugendarbeitsschutz / Zusammenfassung

Begriff Unter 18-Jährige genießen aufgrund ihres Alters in bestimmten Beschäftigungsverhältnissen, so auch als Arbeitnehmer oder in der Berufsausbildung, besonderen Arbeitsschutz aufgrund des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG). Ziel ist es, aus der Tätigkeit drohende Gefahren für die allgemeine Entwicklung der Jugendlichen und Kinder, insbesondere ihrer Arbeitskraft und ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jugendarbeitsschutz / 18 Bußgeld- und Strafregelungen

Zuwiderhandlungen gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz, insbesondere gegen die zentralen Vorschriften der ersten Teile des Gesetzes, können mit Geldbußen bis 30.000 EUR belegt werden. Wer vorsätzlich gegen § 58 Abs. 1 bis 3 JArbSchG verstößt und dadurch ein Kind, einen Jugendlichen oder eine Person, die noch nicht 21 Jahre alt ist, nicht zum Berufsschulbesuch freistellt und d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jugendarbeitsschutz / 2 Der weite Beschäftigungsbegriff des JArbSchG

Das Jugendarbeitsschutzgesetz geht von einem Begriff der Beschäftigung aus, der weiter geht als das Arbeitsverhältnis.[1] Beschäftigung ist danach jede privatrechtliche, weisungsgebundene Tätigkeit in persönlicher Abhängigkeit ohne Rücksicht auf ihre Bezeichnung (z. B. Werkvertrag, Dienstvertrag etc.). Auf die Wirksamkeit kommt es nicht an; grundsätzlich genügt die tatsächl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4 Räumlicher Anwendungsbereich

Rz. 18 Der räumliche Anwendungsbereich findet weder in § 1 noch in den übrigen Vorschriften des EFZG Erwähnung. Das Gesetz gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Arbeitsvertragsparteien ohne Einschränkungen im gesamten Bundesgebiet.[1] Hinweis Die Anwendbarkeit des EFZG bei Arbeitsverhältnissen mit Auslandsbezug (z. B. Entsendung eines Arbeitnehmers ins Ausland) rich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jugendarbeitsschutz / 3 Beschäftigung von Kindern

Die Beschäftigung von Kindern[1] ist verboten.[2] Das Verbot der Kinderbeschäftigung wird durch verschiedene, in § 5 Abs. 2–5 JArbSchG geregelte Ausnahmefälle durchbrochen. Neben Beschäftigungen zur Beschäftigungstherapie, während eines Betriebspraktikums (als schulisch eingebundene, betriebliche Veranstaltung zur Berufsfindung) in der 9-jährigen Vollzeitschulpflicht oder au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeiner Teil / K. Mehrvergleich

Literaturhinweise: Christl, Prozess-/Verfahrenskostenhilfe für Mehrvergleich, NJW 2021, 2010; Enders, Mitvergleichen nicht anhängiger Ansprüche in einem gerichtlichen Verfahren, JurBüro 2011, 57, 113; ders., Mitvergleichen anderweitig anhängiger Ansprüche, JurBüro 2011, 169, 225, 281, 337, 449; ders., Anwaltsvergütung in arbeitsgerichtlichen Angelegenheiten mit Prozesskost...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2022/2023: Ar... / Zusammenfassung

Überblick Der Jahreswechsel bringt einige Änderungen im Arbeitsrecht mit sich. Bereits im September 2022 wurde das Infektionsschutzgesetz bzgl. Urlaub und Absonderung angepasst. Seit dem 1.10.22 gilt eine neue Corona-Arbeitsschutzverordnung und die Corona-Sonderregelungen in Bezug auf das Kinder-, Kranken- und Betreuungsgeld wurden verlängert. Die Bundesregierung hat einen E...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewerkschaft / Arbeitsrecht

1 Begriffsmerkmale einer Gewerkschaft Auch wenn in zahlreichen verschiedenen Gesetzen Rechte und Pflichten von Gewerkschaften geregelt sind, z. B. im TVG, BetrVG, BPersVG, Landespersonalvertretungsgesetzen, MitbestG, ArbGG oder SGG, ist nach BAG von einem gesetzesübergreifend einheitlichen Gewerkschaftsbegriff auszugehen, der das Erfordernis der Tariffähigkeit mit einschließt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Massenentlassung / Arbeitsrecht

1 Anzeigepflichten Nach § 17 KSchG ist der Arbeitgeber verpflichtet, der Agentur für Arbeit schriftlich Anzeige zu erstatten, bevor er innerhalb von 30 Kalendertagen in Betrieben mit in der Regel 21–59 Arbeitnehmern mehr als 5 Arbeitnehmer, 60–499 Arbeitnehmern 10 % oder mehr als 25 Arbeitnehmer, mindestens 500 Arbeitnehmern mindestens 30 Arbeitnehmer entlässt. Mit dem Ausdruck "i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewerkschaft / 5 Tarifautonomie der Gewerkschaften

Unter den von Art. 9 Abs. 3 GG geschützten koalitionsspezifischen Betätigungen kommt der Tarifautonomie die mit Abstand größte Bedeutung zu. Dies zeigt bereits die große Zahl von Verbands- und Haustarifverträgen (Firmentarifverträgen). Die vom Koalitionsgrundrecht umfasste Freiheit zur kollektivvertraglichen Gestaltung beschränkt sich weder auf die Regelung von Arbeitsbeding...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6.2 Schulungsinhalt

Rz. 50 Der Anspruch in Abs. 6 besteht für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind. Voraussetzung ist also stets, dass eine Schulung Kenntnisse vermittelt, die sich auf die Aufgaben des Betriebsrats und deren Durchführung im Betrieb beziehen. Hinweis Maßgebend ist, ob die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Massenentlassung / 7 Entscheidung der Agentur für Arbeit

Wird der Arbeitgeber durch eine Entscheidung der Agentur für Arbeit in seinen Rechten beeinträchtigt, kann er versuchen, durch Vortrag neuer Tatsachen eine Änderung der Entscheidung herbeizuführen oder gemäß § 51 SGG gegen die Bundesagentur für Arbeit Klage vor dem Sozialgericht erheben.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewerkschaft / 2 Schutz der Koalitionsfreiheit

Das Recht, Gewerkschaften zu bilden, ist ebenso wie das Recht, zum Beitritt zu einer Gewerkschaft, verfassungsrechtlich geschützt (positive Koalitionsfreiheit).[1] Jede Behinderung dieser Koalitionsfreiheit durch Drohung, Versprechen oder sonstige Mittel ist rechtswidrig. Arbeitgeber und Betriebsrat haben darüber zu wachen, dass jede unterschiedliche Behandlung von Personen ...mehr