Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsrecht

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.3.4.4 Kleriker und Kirchenbeamte

Rz. 26 Auch Kleriker werden grds. nicht aufgrund eines Arbeitsvertrags, sondern aufgrund kirchenrechtlicher Beziehung zu ihrer Kirche tätig. Hierbei ist das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften gemäß Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 3 WRV zu berücksichtigen. So sind etwa jene Mitglieder vom staatlichen Mindestschutz des Arbeitsrechts ausgenommen, deren Dienst...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.3 Merkmale des Arbeitsvertrags

3.3.1 Ausgangspunkt von Rechtsprechung und Schrifttum Rz. 15 Maßgebend ist im Ausgangspunkt immer noch, dass Arbeitnehmer ist, "wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags zur Arbeit im Dienst eines anderen verpflichtet ist".[1] Die Definition war weitgehend anerkannt, jedoch unvollkommen. Nunmehr ist in § 611a eine Bestimmung des Arbeitsvertrags aufgenommen worden. Inhaltl...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.4 Abgrenzung nach der persönlichen Weisungsgebundenheit

3.4.1 Allgemeines Rz. 30 Nach § 611a Abs. 1 Satz 1 bleibt die persönliche Abhängigkeit des zur Dienstleistung Verpflichteten vom Dienstberechtigten maßgebliches Kriterium des Arbeitsvertrags, wie es bereits zuvor das BAG angenommen hatte.[1] In leichter Akzentverschiebung definiert sie den Arbeitnehmer auch als denjenigen Mitarbeiter, der seine Dienstleistung "im Rahmen einer...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.4.7 Feststellung und Geltendmachung der Arbeitnehmereigenschaft

Rz. 40 Klagt ein Dienstverpflichteter einen arbeitsrechtlichen Anspruch vor dem ArbG ein, hängt der Klageerfolg von Tatsachen ab, die zugleich für die Bestimmung des Rechtswegs entscheidend sind. Wegen dieser Doppelrelevanz sind die Gerichte für Arbeitssachen zur Entscheidung zuständig, ohne dass es dazu eines Rückgriffs auf § 2 Abs. 3 ArbGG bedürfte.[1] In diesem Fall reich...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.3.3 Nebeneinander und Übergang von arbeitsrechtlicher und nicht-arbeitsrechtlicher Beziehung

Rz. 17 Neben einem nicht-arbeitsrechtlichen Verhältnis, aufgrund dessen Arbeit erbracht wird, kann auch ein Arbeitsverhältnis bestehen. Im Verhältnis freier Dienstvertrag/Arbeitsvertrag ist man zurückhaltend[1], umfassende Rspr. liegt aber zu den Nebentätigkeiten von Beamten vor. Die Gleichzeitigkeit von Beamten- und Arbeitsverhältnis ist nicht ausgeschlossen. Die Begründung...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.3.4.3 Vereinsmitgliedschaft, Gesellschafter

Rz. 25 Als Rechtsgrundlage für die Leistung von Diensten in persönlicher Abhängigkeit kommt auch die Mitgliedschaft in einem Verein in Betracht. Der Mitgliedsbeitrag[1] kann in der Leistung von Diensten bestehen.[2] Erst jüngst stellte das BAG erneut klar, dass von einem Arbeitsverhältnis auszugehen ist, wenn die vereinsrechtliche Dienstpflicht einer arbeitsvertraglichen Pfl...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.3.5 Verpflichtung zur Arbeitsleistung

Rz. 27 Konstitutiv für den Arbeitsvertrag ist nach § 611a Abs. 1 Satz 1, dass der Arbeitnehmer im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit verpflichtet ist. Ein Arbeitsvertrag liegt hingegen nicht vor, wenn ein Arbeitserfolg geschuldet ist; denn im letzteren Fall liegt ein Werkvertrag vor. Ein Werkunternehmer ist aber niemals Arbeitnehmer...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.4.4 Fremdnützigkeit der Arbeitsleistung

Rz. 37 Ein in seiner Bedeutung nur unscharfes Indiz ist die Fremdnützigkeit der Arbeitsleistung. Seinen Ursprung hat das Kriterium bei der Suche nach der Arbeitnehmereigenschaft von Mitarbeitern von Rundfunk und Fernsehen. Neben dem Merkmal, dass ein Arbeitnehmer fremdbestimmte Arbeit zu leisten hat, stellt das BAG auch darauf ab, dass Arbeitnehmer "ihre Arbeitskraft nicht –...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.4.6 Untaugliche Kriterien

Rz. 39 Daneben gibt es zahlreiche Kriterien, die von der Rspr. bereits vor Inkrafttreten des § 611a BGB ausdrücklich als untauglich gewertet wurden. Entsprechend können sie auch jetzt nicht das Merkmal persönlicher Abhängigkeit ausfüllen. Ein im Anstellungsvertrag vereinbartes Wettbewerbsverbot stellt kein Indiz für oder gegen die Selbstständigkeit eines Mitarbeiters dar.[1]...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1.3 Geschäftsbesorgung (§ 675 BGB)

Rz. 4 Auf einen Dienst- oder Werkvertrag, der eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat, finden grds. die dem Auftragsrecht entstammenden Vorschriften der §§ 663- 670 BGB und §§ 672- 674 BGB entsprechende Anwendung.[1] Die h. M. sieht im Geschäftsbesorgungsvertrag einen eigenständigen Vertragstyp, unter den eine Vielzahl verschiedener, praktisch äußerst wichtiger Vertragsform...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.3.4 Privatrechtlicher Vertrag

Rz. 19 Erste Voraussetzung der Arbeitnehmereigenschaft ist – ausweislich der Regelung des § 611a BGB – nach wie vor, dass die Verpflichtung zur Arbeitsleistung durch einen privatrechtlichen Vertrag begründet wird. Es ist für die Annahme der Arbeitnehmereigenschaft jedoch nicht entscheidend, ob der Arbeitsvertrag fehlerhaft zustande gekommen ist und daher nichtig ist oder ang...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.3.4.2 Familiäre Mitarbeit

Rz. 23 An einem privatrechtlichen Vertrag fehlt es auch, wenn die Arbeitsleistung aufgrund familiärer Verbundenheit erbracht wird oder der gesetzlichen Unterhaltspflicht Genüge getan wird.[1] Die Pflege von Familienangehörigen führt daher regelmäßig nicht zu einem Arbeitsverhältnis, jedenfalls wenn sie sich in den Grenzen hält, die durch familienrechtliche Beziehungen gepräg...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.4.3 Eingliederung in die Organisation des Arbeitgebers

Rz. 36 In einigen Entscheidungen verwendet die Rspr. das Merkmal nur als Zusammenfassung der Weisungsgebundenheit hinsichtlich Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit.[1] Ihm kommt insoweit keine eigenständige Bedeutung zu. Insofern hat auch der Gesetzgeber das Merkmal der betrieblichen Eingliederung nicht in § 611a BGB aufgenommen. Gewichtiges Indiz für die ...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.4.5 Hilfskriterien

Rz. 38 Das Schrifttum hat bereits vor Inkrafttreten des § 611a BGB zahlreiche Hilfskriterien vorgeschlagen, um die dargelegten Maßstäbe zu konkretisieren und zu belegen. Sie alle haben die formale Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses zum Gegenstand, der – nach der st. Rspr. des BAG – aber gerade keine ausschlaggebende Bedeutung zukommt. Dennoch werden genannt: die Modalitä...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.3.1 Ausgangspunkt von Rechtsprechung und Schrifttum

Rz. 15 Maßgebend ist im Ausgangspunkt immer noch, dass Arbeitnehmer ist, "wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags zur Arbeit im Dienst eines anderen verpflichtet ist".[1] Die Definition war weitgehend anerkannt, jedoch unvollkommen. Nunmehr ist in § 611a eine Bestimmung des Arbeitsvertrags aufgenommen worden. Inhaltlich knüpft § 611a an den Vertragstypus, also den Arbe...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.4.2 Fachliche, zeitliche und örtliche Weisungsgebundenheit

Rz. 32 Das Merkmal der persönlichen Abhängigkeit wird durch die fachliche Weisungsgebundenheit bei Erbringung der Arbeitsleistung konkretisiert, entsprechend der Rechtsprechung des BAG vor Inkrafttreten des § 611a BGB.[1] Das Gesetz spricht von einem Weisungsrecht bezüglich des Inhalts und der Durchführung der Tätigkeit. Dass der Dienstverpflichtete hinsichtlich seiner Arbei...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.3.4.1 Öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

Rz. 20 Nicht zu den Arbeitnehmern gehören damit die Beamten, Richter und Soldaten, deren Grundlage ein öffentlich-rechtliches Sonderstatusverhältnis ist.[1] Zivildienstleistende [2] werden auch aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Sonderverhältnisses tätig und sind daher keine Arbeitnehmer, auch wenn sie nicht-staatlichen Beschäftigungsstellen überlassen sind. Auch Freiwilli...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.4.1 Allgemeines

Rz. 30 Nach § 611a Abs. 1 Satz 1 bleibt die persönliche Abhängigkeit des zur Dienstleistung Verpflichteten vom Dienstberechtigten maßgebliches Kriterium des Arbeitsvertrags, wie es bereits zuvor das BAG angenommen hatte.[1] In leichter Akzentverschiebung definiert sie den Arbeitnehmer auch als denjenigen Mitarbeiter, der seine Dienstleistung "im Rahmen einer von Dritten best...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 619a BGB ist im Rahmen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes in das BGB eingefügt worden. Die Umgestaltung des Leistungsstörungsrechts machte eine vom allgemeinen Leistungsstörungsrecht abweichende Sondervorschrift zum Schutz der Arbeitnehmer notwendig. Ausgangspunkt für die Haftung bei Leistungsstörungen ist die Schadensersatznorm des § 280 Abs. 1 BGB. Gemäß § 280...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 613 BGB formuliert eine Grundregel des Dienst- und Arbeitsrechts. Danach ist die Arbeitsleistung eine höchstpersönliche Pflicht des Arbeitnehmers. Aus der Formulierung "im Zweifel" ergibt sich, dass der Gesetzgeber diesen Grundsatz jedoch als bloße Auslegungsregel für die Arbeitsleistungspflicht des Arbeitnehmers (Satz 1) und den Arbeitsleistungsanspruch des Arbeitge...mehr

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Minderjährige Arbeitnehmer / Arbeitsrecht

1 Abschluss eines Arbeitsvertrags Für den Abschluss eines Arbeitsvertrags benötigt ein Minderjähriger die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.[1] Gesetzliche Vertreter sind im Normalfall beide Elternteile, also Vater und Mutter.[2] Die Eltern vertreten den Minderjährigen gemeinschaftlich.[3] Die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters bedarf keiner Schriftform. Sie kann auc...mehr

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Bergmannsversorgungsschein / Arbeitsrecht

1 Voraussetzungen In NRW und im Saarland ist Arbeitnehmern, die knappschaftlich versichert und noch unter Tage beschäftigt sind, auf ihren Antrag ein Bergmannsversorgungsschein zu erteilen, wenn sie nach mindestens 5-jähriger Untertagearbeit und Zugehörigkeit zur knappschaftlichen Rentenversicherung aus vorbeugenden Gründen durch die Knappschaft oder die Bergbau-Berufsgenosse...mehr

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Mutterschaftsgeld / Arbeitsrecht

1 Anspruch auf Mutterschaftsgeld Die schwangere Frau bzw. Mutter, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, erhält eine Entgeltersatzleistung[1] in Höhe ihres Nettoeinkommens, die sich aus zwei Komponenten zusammensetzt: Dem Mutterschaftsgeld[2] sowie dem Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld.[3] Die Frau muss in einem Arbeitsverhältnis stehen[4] oder in ...mehr

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Minderjährige Arbeitnehmer / 1.2 Ermächtigung nach § 113 BGB

Der gesetzliche Vertreter kann den Minderjährigen nach § 113 BGB ermächtigen, ein Arbeitsverhältnis einzugehen. 1.2.1 Umfang der Ermächtigung Die Ermächtigung zur Eingehung eines Arbeitsverhältnisses umfasst grundsätzlich alle verkehrsüblichen Vereinbarungen und Rechtsgeschäfte.[1] Eine Beschränkung durch den gesetzlichen Vertreter ist grundsätzlich möglich, sofern sie nicht mi...mehr

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Bergmannsversorgungsschein / 1 Voraussetzungen

In NRW und im Saarland ist Arbeitnehmern, die knappschaftlich versichert und noch unter Tage beschäftigt sind, auf ihren Antrag ein Bergmannsversorgungsschein zu erteilen, wenn sie nach mindestens 5-jähriger Untertagearbeit und Zugehörigkeit zur knappschaftlichen Rentenversicherung aus vorbeugenden Gründen durch die Knappschaft oder die Bergbau-Berufsgenossenschaft aufgeford...mehr

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Minderjährige Arbeitnehmer / 2 Schutzvorschriften

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) regelt für Minderjährige Beschäftigungsverbote und Beschäftigungsbeschränkungen. Keine Anwendung findet das JArbSchG auf geringfügige Hilfeleistungen, soweit sie gelegentlich aus Gefälligkeit, aufgrund familienrechtlicher Vorschriften, in Einrichtungen der Jugendhilfe und in Einrichtungen zur Eingliederung von Menschen mit Behinderung...mehr

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Minderjährige Arbeitnehmer / 3 Kündigung

Die Kündigung durch den Arbeitgeber ist ausdrücklich an den gesetzlichen Vertreter zu richten. Ist eine Kündigungserklärung mit dem erkennbaren Willen abgegeben worden, dass sie den gesetzlichen Vertreter erreicht und gelangt sie – etwa durch den Einwurf des Kündigungsschreibens in seinen Hausbriefkasten – tatsächlich in dessen Herrschaftsbereich, ist der Zugang bewirkt.[1] D...mehr

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Minderjährige Arbeitnehmer / 1.2.2 Rücknahme der Ermächtigung

Soweit die Ermächtigung reicht, ist die Vertretungsmacht des gesetzlichen Vertreters ausgeschlossen. Nimmt er dennoch ein Geschäft für den Minderjährigen vor, kann hierin u. U. eine Rücknahme oder eine Beschränkung der Ermächtigung liegen. Praxis-Beispiel Beschränkung der Ermächtigung Fordert der gesetzliche Vertreter später die Auszahlung des Lohns an sich, so ist hierin eine...mehr

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Bergmannsversorgungsschein / 2 Beschäftigungspflicht

Alle Arbeitgeber (außer den Bergbaubetrieben, die Untertagearbeiten ausführen) mit Arbeitsplätzen im betreffenden Bundesland sind verpflichtet, Inhaber von Bergmannsversorgungsscheinen zu beschäftigen, soweit sie eine entsprechende Anzahl von Arbeitnehmern beschäftigen. Allerdings werden sie auf die Pflichtplätze nach dem SGB IX angerechnet, ohne dass es dafür auf die Behind...mehr

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Bergmannsversorgungsschein / Zusammenfassung

Begriff Der Bergmannversorgungsschein ist Grundlage eines besonderen Berufsunfähigkeitsschutzes für Bergleute. Einen Bergmannsversorgungsschein können Untertagearbeiter im Bergbau nach einer bestimmten Beschäftigungszeit erhalten, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen die Untertagearbeit (bzw. ihr gleichgestellte Tätigkeiten) aufgeben mussten. Zum Schutz gehören eine Beschä...mehr

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Minderjährige Arbeitnehmer / 1.1 Fehlende Zustimmung

Geht ein Minderjähriger ohne die erforderliche Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters oder des Vormundschaftsgerichts ein Arbeitsverhältnis ein, hängt die Wirksamkeit des Arbeitsvertrags von der nachträglichen Zustimmung (Genehmigung) ab. Genehmigt der gesetzliche Vertreter den Arbeitsvertrag, wird dieser von Anfang an wirksam.[1] Erteilt der gesetzliche Vertreter die Gene...mehr

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Minderjährige Arbeitnehmer / 2.1 Kinder

Kind ist, wer noch nicht 15 Jahre alt ist.[1] Die Beschäftigung von Kindern ist nach § 5 Abs. 1 JArbSchG verboten. Ausnahmen sind in den Absätzen 2–4 des § 5 JArbSchG geregelt. Nach Abs. 2 dürfen Kinder zum Zwecke der Beschäftigungs- und Arbeitstherapie, im Rahmen des Betriebspraktikums während der Vollzeitschulpflicht oder in Erfüllung einer richterlichen Weisung beschäftig...mehr

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Minderjährige Arbeitnehmer / 4 Betriebsverfassungsrecht

Minderjährige Arbeitnehmer sind wahlberechtigt, wenn sie das 16. Lebensjahr vollendet haben.[1] Wählbar sind Minderjährige hingegen nicht. Das BetrVG setzt die Vollendung des 18. Lebensjahres für die Wählbarkeit voraus.[2] In Betrieben mit in der Regel mindestens 5 ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen 3 wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt.[3] In Betrieben...mehr

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Minderjährige Arbeitnehmer / 1 Abschluss eines Arbeitsvertrags

Für den Abschluss eines Arbeitsvertrags benötigt ein Minderjähriger die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.[1] Gesetzliche Vertreter sind im Normalfall beide Elternteile, also Vater und Mutter.[2] Die Eltern vertreten den Minderjährigen gemeinschaftlich.[3] Die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters bedarf keiner Schriftform. Sie kann auch durch schlüssiges Verhalten erk...mehr

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Bergmannsversorgungsschein / 3 Sonstige Sonderrechte

Die Inhaber von Bergmannsversorgungsscheinen haben außer Ansprüchen auf Hausbrand[1], Wohnungsfürsorge vor allem einen erweiterten Kündigungsschutz und Anspruch auf Anrechnung von Bergbauzeiten.[2] Der Anspruch auf Hausbrand besteht jedoch nur gegenüber dem letzten Bergbauarbeitgeber – davon werden Kohlebergbaubetriebe ohne Untertagearbeit nicht erfasst.[3] Eine Kündigung ist...mehr

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Minderjährige Arbeitnehmer / 2.2 Jugendliche

Jugendlicher[1] ist, wer bereits 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist.[2] Auf Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften Anwendung.[3] Jugendliche über 15 Jahre mit Vollzeitschulpflicht dürfen während der Schulferien für höchstens 4 Wochen im Kalenderjahr arbeiten. Kinder, die der Vollzeitschulpflicht nicht mehr unterli...mehr

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Minderjährige Arbeitnehmer / 1.2.1 Umfang der Ermächtigung

Die Ermächtigung zur Eingehung eines Arbeitsverhältnisses umfasst grundsätzlich alle verkehrsüblichen Vereinbarungen und Rechtsgeschäfte.[1] Eine Beschränkung durch den gesetzlichen Vertreter ist grundsätzlich möglich, sofern sie nicht missbräuchlich ausgeübt wird. Im Zweifel gilt die für den einzelnen Fall erteilte Ermächtigung als allgemeine Ermächtigung, Arbeitsverhältniss...mehr

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Minderjährige Arbeitnehmer / Zusammenfassung

Begriff Minderjährig ist, wer noch nicht volljährig ist, also das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Bezüglich der Geschäftsfähigkeit ist § 107 BGB zu beachten. Für die Ausgestaltung eines Arbeitsverhältnisses mit einem Minderjährigen greift das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Kollektivrechtliche Normen finden...mehr

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Mutterschaftsgeld / 2 Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

Arbeitnehmerinnen, die Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben[1], und deren Einkommen das Mutterschaftsgeld übersteigt (das dürfte nahezu immer der Fall sein), haben gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.[2] Es soll vermieden werden, dass die Frau wegen ansonsten drohender finanzieller Einbußen weiterarbeitet. Der Anspruch auf den Zuschu...mehr

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Mutterschaftsgeld / 1 Anspruch auf Mutterschaftsgeld

Die schwangere Frau bzw. Mutter, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, erhält eine Entgeltersatzleistung[1] in Höhe ihres Nettoeinkommens, die sich aus zwei Komponenten zusammensetzt: Dem Mutterschaftsgeld[2] sowie dem Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld.[3] Die Frau muss in einem Arbeitsverhältnis stehen[4] oder in Heimarbeit beschäftigt sein. Ein...mehr

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Mutterschaftsgeld / 3 Berechnung des Entgelts

Die Berechnung geschieht wie folgt: Ermittlung des Referenzzeitraums: Grundsätzlich sind die letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist nach § 3 Abs. 1 MuSchG zugrunde zu legen, bei wöchentlicher Abrechnung die letzten 13 Wochen vor Beginn der Schutzfrist.[1] Das zugrunde zu legende Arbeitsentgelt ermittelt sich nach der Nettovergütung der letzten 3 vo...mehr

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Mutterschaftsgeld / Zusammenfassung

Begriff Schwangere und Mütter erhalten für den Zeitraum der Schutzfristen nach § 3 Abs. 1 und 2 MuSchG, unmittelbar vor und nach der Geburt eines Kindes Mutterschaftsgeld gemäß § 19 MuSchG, um den betroffenen Frauen eine wirtschaftliche Absicherung zu garantieren und ihnen so den Anreiz zu nehmen, während dieser Schutzfristen einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Mutterschaftsg...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Ab... / 5.1.1 Arbeitsrecht

Wurde mit einem ehrenamtlich Tätigen unzutreffend ein "Arbeitsvertrag" geschlossen oder wird der Ehrenamtsinhaber als "Arbeitnehmer" bezeichnet, so liegt dennoch "nur" ein Auftragsverhältnis vor. Die fehlerhafte Bezeichnung ist insoweit unschädlich, sofern tatsächlich eine ehrenamtliche Tätigkeit beabsichtigt und auch durchgeführt wurde. Wird dies erkannt, so empfiehlt sich ...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Ab... / 5.2.1 Arbeitsrecht

Wurde eine ehrenamtliche Tätigkeit vereinbart und liegt tatsächlich ein Arbeitsverhältnis im Sinne einer Vereinbarung von "Arbeit gegen Geld" vor, so finden grundsätzlich die Bestimmungen des Arbeitsrechts Anwendung. Das bedeutet, dass der Ehrenamtsinhaber u. a. individualarbeitsrechtliche Ansprüche auf Vergütung entsprechend Mindestlohnbestimmungen, bezahlten Urlaub, Entgeltfo...mehr

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Arbeitsvertrag: Rechtsmängel / 1 Nichtigkeit

Nichtigkeit bedeutet, dass das betroffene Rechtsgeschäft von Anfang an als unwirksam anzusehen ist. Aus dem Gesetz ergeben sich eine Reihe allgemeiner Gründe für die Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts. Im Arbeitsrecht kommt insbesondere den nachfolgend dargestellten Nichtigkeitsgründen Bedeutung zu: Geschäftsunfähigkeit[1] Verstoß gegen eine Formvorschrift[2] Verstoß gegen ein g...mehr

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Arbeitsvertrag: Rechtsmängel / Zusammenfassung

Überblick Obgleich ein Arbeitsvertrag dem äußeren Anschein nach ordnungsgemäß zustande gekommen ist, kann er im Einzelfall doch mit einem Rechtsmangel behaftet sein. Das Gesetz unterscheidet zwischen solchen Rechtsmängeln, die zur Nichtigkeit des Vertrags führen, und solchen, die lediglich eine Anfechtbarkeit bewirken. Nichtigkeit bedeutet, dass das betroffene Rechtsgeschäft ...mehr

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Arbeitsvertrag: Rechtsmängel / 2 Anfechtbarkeit

Ist ein Arbeitsvertrag mit einem Rechtsmangel behaftet, so muss dies nicht immer zur Nichtigkeit des Vertrags, also zur grundsätzlich automatisch eintretenden Unwirksamkeit führen. In bestimmten Fällen sieht das Gesetz vielmehr vor, dass der Rechtsmangel der betroffenen Partei lediglich das Recht gibt, die Unwirksamkeit des Vertrags herbeizuführen, indem sie diesen unter Ber...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Ab... / 4.1 Ehrenamt als Auftragsverhältnis

Die ehrenamtliche Tätigkeit als "unbesoldetes Amt" ist in erster Linie durch das Fehlen der zivilrechtlichen Vereinbarung eines Austauschverhältnisses von "Arbeit (bzw. Arbeitserfolg) gegen Geld" gekennzeichnet, wie es für Arbeitnehmer, freiberuflich Tätige oder Werkunternehmer prägend ist. Das Fehlen einer Vergütung für die erbrachte Arbeit korrespondiert mit der Möglichkei...mehr

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Arbeitsvertrag: Rechtsmängel / 1.1.1 Verstoß gegen vertraglich vereinbarte Schriftform

In Zusammenhang mit vertraglich vereinbarten Schriftformerfordernissen (gewillkürte Schriftform i. S. d. § 126 BGB) ist zunächst zwischen sog. deklaratorischen und sog. konstitutiven Schriftformklauseln zu unterscheiden: Hat eine Schriftformklausel konstitutive Wirkung, so bedeutet dies, dass ihre Missachtung gemäß § 125 Satz 2 BGB zur Nichtigkeit des Vertrags führt. Als dekl...mehr

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Arbeitsvertrag: Rechtsmängel / 3.2 Beschränkte Geschäftsfähigkeit (Minderjährige)

Personen, die das 7. aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben (Minderjährige), sind beschränkt geschäftsfähig. Für Rechtsgeschäfte, an denen sie beteiligt sind, gelten die besonderen Regeln der §§ 106 ff. BGB: Grundsätzlich bedarf der Minderjährige zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung des gesetzl...mehr