Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsrecht

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvertrag: Rechtsmängel / 1.3 Verstoß gegen die guten Sitten

Ein (Arbeits-)Vertrag ist sittenwidrig, wenn er nach Inhalt, Beweggrund der Beteiligten und Zwecksetzung gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt. Über diese Generalklausel des § 138 Abs. 1 BGB wirken die Grundrechte in das Arbeitsvertrags- und Arbeitsrecht ein. Über den Einzelfall hinaus hat sich die Fallgruppe der sog. Abwälzung des Betriebs- und ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Einstellung von Arbeitnehmern / Arbeitsrecht

1 Anwerbeverfahren Der Einstellungsprozess wird eingeleitet durch ein Anwerbeverfahren, regelmäßig initiiert durch den Arbeitgeber auf Grundlage der bestehenden Personalplanung.[1] Bereits in dieser frühen Phase hat der Betriebsrat gemäß § 93 BetrVG ein Vorschlagsrecht zur internen Ausschreibung frei werdender bzw. neu zu schaffender Stellen.[2] Neben den "klassischen" Kanäle...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Einstellung von Arbeitnehmern / 2.2 Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechts

Besondere AGG-rechtliche Probleme stellen sich im Hinblick auf das verfassungs- und arbeitsrechtliche Privileg der Kirchen, die Besonderheiten des kirchlichen Dienstes bei Fragen der Einstellung und Begründung eines Arbeitsverhältnisses berücksichtigen zu dürfen. § 9 AGG enthält einen besonderen Rechtfertigungsgrund für Differenzierungen, die im Zusammenhang mit der in Art. 4...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Einstellung von Arbeitnehmern / 10 Einstellungsuntersuchung

Eine Einstellungsuntersuchung kann nur mit Einwilligung des Bewerbers durchgeführt werden. Es hat das Persönlichkeitsrecht zu wahren und muss durch berechtigte Interessen des Arbeitgebers gedeckt sein, insbesondere einen Bezug zum Arbeitsplatz und dessen Anforderungen aufweisen. Die Untersuchung ist ausschließlich von einem Arzt durchzuführen, dieser unterliegt der Schweigep...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvertrag: Arten und A... / Zusammenfassung

Überblick Der Arbeitsvertrag bildet die rechtliche Grundlage des Rechtsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Er ist eine Sonderform des Dienstvertrags. Die Abgrenzung zu anderen Dienstverträgen liegt im Wesentlichen darin, dass beim Arbeitsvertrag der Dienstleistende in Bezug auf Art und Tätigkeit, Arbeitsort und Arbeitszeit an die Weisungen des Arbeitgebers g...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Einstellung von Arbeitnehmern / 5 Pflichten bei Einstellungsverhandlungen

Bereits mit Aufnahme mündlicher oder schriftlicher Vorverhandlungen zwischen Arbeitgeber und künftigem Arbeitnehmer über einen Arbeitsvertrag entstehen für beide Seiten bestimmte vorvertragliche Pflichten.[1] Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Arbeitsvertrag später zustande kommt oder nicht. Aus diesem vorvertraglichen Schuldverhältnis der "culpa in contrahendo"[2] resultie...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Einstellung von Arbeitnehmern / 7 Pflichten des Arbeitnehmers

Der Arbeitnehmer ist nur ausnahmsweise verpflichtet, Eigenschaften zu offenbaren, die der aufzunehmenden Tätigkeit entgegenstehen. Dies gilt, wenn der Arbeitnehmer erkennt, dass er zur Erfüllung der Arbeitspflichten völlig ungeeignet und aus diesem Grund die Leistungserfüllung unmöglich ist.[1] Gleiches gilt, wenn die fragliche Tatsache für die Eignung für den Arbeitsplatz v...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Einstellung von Arbeitnehmern / 4 Externe Stellenanzeigen

Die Stelle kann auch durch Anzeigen in Tageszeitungen, Zeitschriften, Rundfunk usw. angeboten werden. Solche Anzeigen dürfen ebenso wie die Angaben in einer innerbetrieblichen Ausschreibung nicht irreführend sein. Sie dürfen keine Erwartungen wecken, die der Arbeitgeber nicht erfüllen kann. Schließlich ist streng auf eine Fassung zu achten, die den Vorgaben des Allgemeinen G...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Einstellung von Arbeitnehmern / 11 Testverfahren

Auch Testverfahren müssen durch ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers legitimiert sein und bedürfen der Einwilligung des Bewerbers. Dies gilt für Assessment-Center und psychologische Tests. Sofern man die aufgrund psychologischer Begutachtungen gewonnenen Daten für besonders sensibel i. S. v. Art. 9 Abs. 1 DSGVO hält, gelten diesbezüglich die Anforderungen an die Daten...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Einstellung von Arbeitnehmern / Zusammenfassung

Begriff Die Einstellung von Arbeitnehmern bezeichnet die Schritte von der Stellenausschreibung, der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses bis zum endgültigen Vertragsschluss und der Aufnahme der Beschäftigung. Betriebsverfassungsrechtlich meint Einstellung (§ 99 BetrVG) die Begründung des Arbeitsvertrags und die tatsächliche Eingliederung in den Betrieb. Individualarbeitsrechtli...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Einstellung von Arbeitnehmern / 13 Abschluss des Arbeitsvertrags und Dokumentation des Inhalts

Das Einstellungsverfahren wird abgeschlossen mit dem Abschluss des Arbeitsvertrags. Dieser kann wirksam mündlich, aber auch konkludent (durch rein tatsächliche Aufnahme der Tätigkeit und Hinnahme seitens des Arbeitgebers) abgeschlossen werden.. Der Inhalt des Arbeitsvertrags ist vom Arbeitgeber entsprechend den Vorgaben des Nachweisgesetzes schriftlich zu dokumentieren.[1] Ne...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Einstellung von Arbeitnehmern / 2 Benachteiligungsfreie Stellenausschreibungen

Stellenausschreibungen müssen grundsätzlich neutral gefasst werden und dürfen keine diskriminierenden Unterscheidungen enthalten. Sie müssen den Arbeitsplatz auch als Teilzeitbeschäftigung anbieten. Eine Abweichung lässt sich allerdings durch ein unternehmerisches Konzept rechtfertigen, wonach Teilzeitbeschäftigung ausgeschlossen ist. Dies wird sich jedoch nur in Ausnahmefäl...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Einstellung von Arbeitnehmern / 3 Innerbetriebliche Stellenausschreibung

Der Betriebsrat kann verlangen, dass Arbeitsplätze, die besetzt werden sollen, allgemein oder für bestimmte Arten von Tätigkeiten vor ihrer Besetzung innerhalb des Betriebs ausgeschrieben werden.[1] Der Betriebsrat kann auch die Ausschreibung von Arbeitsplätzen verlangen, die vom Arbeitgeber dauerhaft für die Besetzung mit Leiharbeitnehmern vorgesehen sind.[2] Einem solchen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Einstellung von Arbeitnehmern / 1 Anwerbeverfahren

Der Einstellungsprozess wird eingeleitet durch ein Anwerbeverfahren, regelmäßig initiiert durch den Arbeitgeber auf Grundlage der bestehenden Personalplanung.[1] Bereits in dieser frühen Phase hat der Betriebsrat gemäß § 93 BetrVG ein Vorschlagsrecht zur internen Ausschreibung frei werdender bzw. neu zu schaffender Stellen.[2] Neben den "klassischen" Kanälen der Stellenaussc...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Einstellung von Arbeitnehmern / 9 Fragerecht des Arbeitgebers

Infographic Das Fragerecht und seine Grenzen ergeben sich aus der Abwägung der Arbeitgeberinteressen an möglichst umfassender Information über den Bewerber und dem verfassungsrechtlich geschützten Persönlichkeitsrecht des Bewerbers.[1] Das Fragerecht und die damit verbundene Abwägung hat auch die datenschutzrechtlichen Schranken zu berücksichtigen, die sich aus Art. 6 Abs. 1f...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Einstellung von Arbeitnehmern / 8 "Pre-Employment-Screening"

Mit Pre-Employment-Screening werden sämtliche Aktivitäten des Arbeitgebers im Vorfeld einer Einstellung beschrieben, die auf die Überprüfung der Identität, der Vita und des Umfelds eines Bewerbers abzielen. Dazu gehören neben Auskunftsersuchen beim bisherigen Arbeitgeber insbesondere Recherchen in sozialen Medien und in (Online-)Datenbanken (Wikipedia, XING, LinkedIn etc.). ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Einstellung von Arbeitnehmern / 6 Pflichten des Arbeitgebers

Den Arbeitgeber treffen insbesondere Aufklärungspflichten.[1] Er hat die Pflicht, den künftigen Arbeitnehmer über die Anforderungen zu unterrichten, die der in Aussicht genommene Arbeitsplatz an den Arbeitnehmer stellt, wenn überdurchschnittliche Anforderungen gestellt werden oder besondere gesundheitliche Belastungen zu erwarten sind. Soweit der zukünftige Bestand des mit de...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Einstellung von Arbeitnehmern / 12 Personalfragebogen

In einem sog. Personalfragebogen kann der Arbeitgeber alle Fragen auflisten, die dem Bewerber zulässigerweise gestellt werden dürfen. Da die Zulässigkeit oft von der Art der vorgesehenen Tätigkeit abhängt, darf nicht ein Fragebogen unverändert für alle Einstellungen verwendet werden. Personalfragebögen bedürfen in Betrieben mit Betriebsrat der Zustimmung des Betriebsrats.[1]...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Einstellung von Arbeitnehmern / 2.1 Grundsätze des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)

Das allgemeine AGG-rechtliche Benachteiligungsverbot des § 7 AGG trifft den Arbeitgeber gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1, § 6 Abs. 1 Satz 2, § 11 AGG bereits bei der Stellenausschreibung. Um Entschädigungs- bzw. Schadensersatzforderungen abgelehnter Bewerber zu vermeiden, müssen Stellenausschreibungen hinsichtlich der in § 1 AGG genannten Merkmale strikt neutral gefasst werden. Dies i...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvertrag: Arten und A... / 1.1.1 Dienstverhältnis eines freien Mitarbeiters (Grundsätze)

Das Arbeitsverhältnis unterscheidet sich von einem freien Dienstverhältnis durch den Grad der persönlichen Abhängigkeit, in welchem der zur Dienstleistung Verpflichtete zu dem jeweiligen Dienstberechtigten steht. Während der Arbeitsvertrag gem. § 611a BGB einen Arbeitnehmer im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhän...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.2 Nr. 6 – Vertragsstrafe

Rz. 5 Vertragsstrafen werden in der betrieblichen Praxis üblicherweise für den Fall vereinbart, dass der Arbeitnehmer seine Arbeit nicht antritt, seine Arbeitsverpflichtung schuldhaft verweigert oder unter Vertragsbruch ausscheidet. Häufig werden sie auch zur Absicherung eines Wettbewerbsverbots, einer Verschwiegenheitsverpflichtung oder sonstiger schwerwiegender Vertragsver...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.4 Nr. 12 – Beweislastregelungen

Rz. 12 § 309 Nr. 12 BGB untersagt jede Veränderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners des Verwenders.[1] Dazu zählen alle beweisrechtlichen Abreden, die den Arbeitnehmer hinsichtlich der Beweislast oder der Beweisführung schlechter stellen, als die gesetzlichen Regelungen oder die Regelungen der Rechtsprechung. Eine AGB-Klausel, mit der der Arbeitnehmer bestätig...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.3.1.1 Inhaltskontrolle

Rz. 6 Zunächst wird auf der ersten Stufe ermittelt, ob die jeweilige Vorbehaltsklausel überhaupt rechtswirksam ist. Dies ist dann nicht der Fall, wenn sie gegen die guten Sitten (§ 138 BGB), gesetzliche Verbote (§ 134 BGB), Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen verstößt.[1] Maßgeblich zur Beurteilung der Zulässigkeit ist dabei die Zumutbarkeit des Widerrufsvorbehalts für ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift des § 306a BGB ist inhaltsgleich mit dem früheren § 7 AGBG, der jedoch wegen der Bereichsausnahme des § 23 Abs. 1 AGBG im Arbeitsrecht keine Anwendung fand.mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.1 Nr. 3 – Rücktrittsvorbehalt

Rz. 2 § 308 Nr. 3 BGB hat im Arbeitsrecht geringe Bedeutung. Da auf Dauerschuldverhältnisse § 308 Nr. 3 BGB nicht anwendbar ist, scheidet die Prüfung von Rücktritts-, Widerrufs- und Kündigungsmöglichkeiten anhand dieser Vorschrift aus. Die Norm ist aber anzuwenden auf Vorverträge, die keine Dauerschuldverhältnisse sind.[1] Sieht ein Vorvertrag, in dem sich die Parteien zum A...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 § 306a BGB hat lediglich einen subsidiären Anwendungsbereich.[1] Bereits durch die Auslegung der Regelungen der §§ 308 und 309 BGB, insbesondere unter angemessener Berücksichtigung der im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten nach § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB, wird man viele Umgehungsversuche fassen können. Führt dies noch nicht zum Ziel, können umgehende Gestaltungen immer...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.3 Nr. 4 – Widerrufsvorbehalt

Rz. 4 Im Arbeitsrecht ist der Widerrufsvorbehalt der wichtigste Klauseltyp, der an § 308 Nr. 4 BGB gemessen werden muss. Ein solcher liegt vor, wenn zunächst eine Leistung unbefristet durch Vereinbarung zugesagt wird, der Arbeitgeber sich jedoch vertraglich die Möglichkeit einräumt, durch Ausübung des Widerrufsrechts die Weitergewährung der Leistung zu beenden.[1] Klauselbei...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 309 BGB (früher: § 11 AGBG) verwendet im Unterschied zu § 308 BGB weitgehend keine unbestimmten Rechtsbegriffe. Damit sind die Klauseln unabhängig von einer richterlichen Wertung. Die meisten Verbote konkretisieren die Rechtsgedanken des § 307 Abs. 2 BGB. Im Wesentlichen stellen sie also auf Klauseln ab, die mit den wesentlichen Grundgedanken der privaten Rechtsordnu...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.7.1 Klauselbeispiel

Rz. 15 § 130 BGB erhält keine zwingende Regelung.[1] Daraus folgt, dass der Vertragspartner bei Verwendung von AGB davor geschützt werden muss, dass der Verwender für sich unangemessene Beweiserleichterungen in den Vertrag aufnimmt. Dazu dient § 308 Nr. 6 BGB, der auch im Arbeitsrecht anwendbar ist.[2] Klauselbeispiel für eine Zugangsfiktion Eine Erklärung durch den Arbeitgeb...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 308 BGB (früher: § 10 AGBG) ist nach § 309 BGB zu prüfen, wenn dieser nicht greift. Die Klauselverbote des § 308 BGB stellen entweder Konkretisierungen des § 307 Abs. 1 BGB dar oder sie stehen in Verbindung mit § 307 Abs. 2 BGB. Kennzeichnendes Merkmal ist, dass die Klauselverbote unbestimmte Rechtsbegriffe verwenden. Das hat zur Folge, dass die Feststellung der Unwi...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.3.1 Haftung des Arbeitgebers bei Personenschäden (Nr. 7a)

Rz. 9 § 309 Nr. 7a BGB kann nur dort zur Anwendung kommen, wo § 104 SGB VII nicht greift. Insbesondere ist dies der Fall bei Schadensersatzansprüchen wegen Mobbings, bei übermäßiger Beanspruchung des Arbeitnehmers sowie wenn Angehörige im Betrieb des Arbeitgebers einen Schaden erleiden. Bezüglich der Restansprüche aufgrund fahrlässiger Pflichtverletzung wird der verbleibende...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.8 Nr. 9 – Abtretungsausschluss

Rz. 19 § 308 Nr. 9 BGB wurde durch das Gesetz für faire Verbraucherverträge[1] neu eingefügt. Die Reichweite im Arbeitsrecht ist allerdings noch unklar und bleibt abzuwarten. Es ist jedoch davon auszugehen, dass arbeitsvertragliche Klauseln, die die Abtretung von Ansprüchen des Arbeitnehmers ausschließen, unwirksam sind.mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4 Beispielsfälle

Rz. 4 Eine Umgehung läge z. B. vor, wenn ein vom Arbeitgeber gestellter Arbeitsvertrag statt Vereinbarung einer einmonatigen Ausschlussfrist allein auf die einmonatige Ausschlussklausel eines normativ nicht geltenden Tarifvertrags verweist. Eine unmittelbare AGB-Kontrolle des Tarifvertrags ist dem Arbeitsrichter nach § 310 Abs. 4 Satz 3 BGB i. V. m. § 307 Abs. 3 BGB versagt....mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.1 Nr. 2 – Zurückbehaltungsrechte

Rz. 2 Zurückbehaltungsrechte des Arbeitnehmers an einzelnen vom Arbeitgeber überlassenen Gegenständen scheiden aus, sofern die Gebrauchsüberlassung lediglich zu dienstlichen Zwecken vereinbart wurde. Sie kommen jedoch in Betracht, sofern neben der dienstlichen Nutzung auch die private Nutzung vertraglich gestattet war. Dem Arbeitgeber wird insbesondere daran gelegen sein, hi...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.4 Sonderfälle

Rz. 15 Konzern im Konzern Ein Konzernbetriebsrat kann auch bei einem Tochterunternehmen eines mehrstufigen, vertikal gegliederten Konzerns gebildet werden, wenn diesem ein betriebsverfassungsrechtlich relevanter Spielraum für die bei ihm und für die von ihm abhängigen Unternehmen zu treffenden Entscheidungen verbleibt (sog. Konzern im Konzern).[1] Die betriebliche Mitbestimmu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Angabe der Arbeitnehmer getrennt nach Gruppen

Rz. 138 [Autor/Zitation] Nr. 7 schreibt vor, die Angaben über die durchschnittliche Zahl beschäftigter Personen getrennt nach Gruppen zu machen. Eine Vorgabe zur Differenzierung enthält das Gesetz nicht und gibt damit Raum zur vernünftigen kaufmännischen Beurteilung. Für die Gruppierung bieten sich in erster Linie die im Arbeitsrecht (BetrVG) herausgebildeten Unterscheidungen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Bestimmung der Größenkriterien

Rz. 14 [Autor/Zitation] Die Bestimmung der Größenkriterien für Kleinstkapitalgesellschaften und deren Anwendung richtet sich nach § 267a Abs. 1 Satz 2 HGB in analoger Anwendung nach § 267 Abs. 4 bis 6 HGB. Für die Bestimmung der die Einstufung als Kleinstkapitalgesellschaft relevanten Merkmale Bilanzsumme, Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag und im Jahres...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer (Abs. 5)

Rz. 22 [Autor/Zitation] Mit dem dritten Größenmerkmal zur Bestimmung der relevanten Größenkategorie für ein Unternehmen ist nach § 267 Abs. 5 die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer zu ermitteln als der vierte Teil der Summe aus den Zahlen der jeweils zum Quartalsende am 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember beschäftigten Arbeitnehmer. Dabei sind auch die im ...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.3.1.1 Bestehendes Arbeits- oder Heimarbeitsverhältnis bei Beginn der Schutzfrist nach § 3 Abs. 1

Rz. 20 Zur Beurteilung, ob ein Arbeitsverhältnis besteht, ist die arbeitsrechtliche und nicht die sozialrechtliche Sichtweise maßgeblich. Nach der Rechtsprechung des BSG[1] würde es im Hinblick auf den durch Art. 6 Abs. 4 GG gewährleisteten Anspruch der (werdenden) Mutter auf den "Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft" erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen,...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.2.1.1.1 Bestehendes Arbeits- oder Heimarbeitsverhältnis bei Beginn der Schutzfrist nach § 3 Abs. 1

Rz. 16 Zur Beurteilung, ob ein Arbeitsverhältnis besteht, ist die arbeitsrechtliche und nicht die sozialrechtliche Sichtweise maßgeblich. Nach der Rechtsprechung des BSG[1] würde es im Hinblick auf den durch Art. 6 Abs. 4 GG gewährleisteten Anspruch der (werdenden) Mutter auf den "Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft" erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen,...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Belästigung und Mobbing im ... / 2.3 Beschwerde- und Anzeigerecht

Der Gesetzgeber hatte den Beschäftigten, die sich vom Arbeitgeber, von Vorgesetzten, von Arbeitskollegen oder von Dritten am Arbeitsplatz belästigt fühlen, ursprünglich in § 3 BeschSchG das Recht eingeräumt, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs zu beschweren. Das Beschäftigtenschutzgesetz ist aber mit Inkrafttreten des AGG am 18.8.2006 außer Kraft getreten. Betriebl...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Belästigung und Mobbing im ... / 1.1.3 Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot

Aufgrund des für ein Arbeitsverhältnis geltenden Grundsatzes von Treu und Glauben ist dieses nicht lediglich nur ein Austauschverhältnis ("Geld gegen Arbeit"), sondern eine besondere, auf Vertrauen basierende Vertragsbeziehung. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind als Parteien des Arbeitsvertrags deshalb auch verpflichtet, auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Vertrags...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Belästigung und Mobbing im ... / 1.4 Handlungen im außerdienstlichen (Privat-)Bereich

Wie ein Arbeitnehmer sein Privatleben einrichtet, geht den Arbeitgeber im Grundsatz nichts an. Der Arbeitnehmer hat seine private Lebensführung nicht an den Interessen des Arbeitgebers auszurichten. Die Verpflichtungen des Arbeitnehmers gegenüber seinem Arbeitgeber enden grundsätzlich dort, wo sein privater Bereich beginnt.[1] Nach § 241 Abs. 2 BGB ist jede Partei eines Arbe...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Belästigung und Mobbing im ... / Zusammenfassung

Überblick In der Personalpraxis wird man mit den Begriffen der "Belästigung" und des "Mobbing" regelmäßig konfrontiert, und zwar im Zusammenhang mit dem Auftreten von zwischenmenschlichen Konflikten, Schikanen und psychosozialen Belastungen am Arbeitsplatz. Dabei handelt es sich allerdings nicht um Tatbestände im juristischen Sinne. Belästigung Die "Belästigung" kann als eine ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Belästigung und Mobbing im ... / 5.2 Teilnahme an Mobbingschulungen

Damit der Betriebsrat in der Lage ist, sich effektiv für Mobbingbetroffene im Betrieb einzusetzen und mit dem Arbeitgeber geeignete Maßnahmen zur Lösung von Mobbingkonflikten beraten kann (z. B. den Abschluss einer Betriebsvereinbarung gegen Mobbing am Arbeitsplatz), benötigt er u. a. nähere Kenntnisse über die Entstehung und den Verlauf von Mobbing, dessen psychische, sozia...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Pflichten des GmbH-Geschäft... / Zusammenfassung

Begriff Mit der Bestellung zum Geschäftsführer übernimmt der GmbH-Geschäftsführer Rechte und Pflichten. Diese ergeben sich aus dem Handelsrecht für Kaufleute, aus den speziellen Vorschriften des GmbH-Gesetzes, aus dem Gesellschafts- und dem Anstellungsvertrag, aber auch aus anderen gesetzlichen Vorschriften wie dem Arbeitsrecht, der Abgabenordnung oder aus Datenschutzbestimm...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Fremd-Geschäftsführer / 1 Stellung des Fremd-Geschäftsführers im Arbeitsrecht

Bei entgeltlicher Tätigkeit des Geschäftsführers handelt es sich um einen freien Dienstvertrag, auf den die Regeln eines Dienstvertrags Anwendung finden (§§ 611 bis 630 BGB). GmbH-Geschäftsführer sind nach Auffassung des BGH keine Arbeitnehmer (BGH, Urteil v. 29.1.1981, II ZR 92/80). Allerdings differenziert die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, danach kann im Einzel...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 Anders als nach der allgemeinen Regelung des § 139 BGB führen die fehlende Einbeziehung und die Unwirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen grundsätzlich nicht zur vollständigen Unwirksamkeit des Arbeitsvertrags. Diese Umkehrung des § 139 BGB gilt im Arbeitsrecht bereits seit langem.[1] Den Interessen des Arbeitnehmers ist keinesfalls gedient, wenn er durch die ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Führung auf Probe / 2.1 Abschluss des befristeten Vertrags

§ 31 TVöD enthält keine Regelungen hinsichtlich des Abschlusses – insbesondere der Zulässigkeit – eines befristeten Arbeitsvertrags zur Führung auf Probe. Daher sind hier die Grundsätze anzuwenden, die die Rechtsprechung zu § 14 TzBfG entwickelt hat. Die Führung auf Probe stellt nach dem Willen der Tarifvertragsparteien keine sachgrundlose Befristung dar, sondern eine Befrist...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.2 Ergänzende Vertragsauslegung

Rz. 9 Lediglich ausnahmsweise darf eine ergänzende Vertragsauslegung nach §§ 133, 157 BGB erfolgen. Das ist ausschließlich der Fall, wenn der ersatzlose Wegfall der unwirksamen Klausel oder die Anwendung dispositiven Rechts nicht sachgerecht wären.[1] Die Möglichkeit einer ergänzenden Vertragsauslegung wurde mittlerweile auch vom EuGH in den Fällen anerkannt, in denen der Ver...mehr