Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsrecht

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachtarbeit / 1 Menschengerechte Gestaltung

Die Arbeitszeit der Nacht- und Schichtarbeitnehmer ist nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen.[1] Durch zahlreiche Untersuchungen ist nachgewiesen, dass Befindlichkeitsstörungen nicht nur aus der Tatsache der Nachtarbeit folgen, sondern auch aus unzureichend gestalteten Arbeitszeitsystemen bzw....mehr

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Nachtarbeit / Zusammenfassung

Begriff Nachtarbeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes ist jede Arbeit, die mehr als 2 Stunden der Nachtzeit umfasst; Nachtzeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes ist die Zeit von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien die Zeit von 22 bis 5 Uhr. Nachtarbeitnehmer i. S. d. Arbeitszeitgesetzes sind Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Arbeitszeitgestaltung normalerweise Nachtarb...mehr

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Nachtarbeit / 7.1 Gestaltungsmöglichkeiten

Abweichend von § 6 Abs. 2 ArbZG kann zugelassen werden, die Arbeitszeit über 10 Stunden werktäglich auch ohne Ausgleich zu verlängern, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft fällt, einen anderen Ausgleichszeitraum festzulegen. Ferner kann auf diese Weise zugelassen werden, den Beginn des siebenstündigen Nachtzeitraums nach § 2 Abs. 3 Ar...mehr

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Nachtarbeit / 4 Umsetzung auf Tagesarbeitsplatz

Der Arbeitgeber hat den Nachtarbeitnehmer auf dessen Verlangen nach § 6 Abs. 4 ArbZG auf einen für ihn geeigneten Tagesarbeitsplatz umzusetzen, wenn nach arbeitsmedizinischer Feststellung die weitere Verrichtung von Nachtarbeit den Arbeitnehmer in seiner Gesundheit gefährdet, oder im Haushalt des Arbeitnehmers ein Kind unter 12 Jahren lebt, das nicht von einer anderen im Haush...mehr

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Nachtarbeit / 2 Höchstarbeitszeit

Die werktägliche Arbeitszeit der Nachtarbeitnehmer darf 8 Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 10 Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von einem Kalendermonat oder innerhalb von 4 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Die Arbeitszeit von Arbeitnehmern, die für längere Zeit nicht zur Nachtarbeit herangezogen werden, kann...mehr

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Nachtarbeit / 11 Mitbestimmung

Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bestehen zunächst nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG, da durch die Anordnung von Nachtarbeit Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit betroffen sind. Will der Arbeitgeber den Zeitrahmen der Nachtarbeit (Beginn statt 23.00 Uhr eine beliebige Zeit zwischen 22.00 und 24.00 Uhr) vor- oder zurückverlegen, kann er dies nicht einseitig bestimmen. D...mehr

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Nachtarbeit / 9 Nachtarbeitsverbote

Nachtarbeitsverbote gelten für werdende und stillende Mütter [1] und für Jugendliche.[2] Achtung Schwerbehinderte Arbeitnehmer und Nachtarbeit Schwerbehinderte Arbeitnehmer sind grundsätzlich auch zur Leistung von Nachtarbeit verpflichtet, wenn damit keine Mehrarbeit [3] verbunden ist. Allerdings können sie nach § 164 Abs. 4 Nr. 4 SGB IX einen einklagbaren Anspruch auf behindert...mehr

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Nachtarbeit / 7.2 Anwendungsbereich von abweichenden Regelungen

Im Geltungsbereich eines der vorstehend genannten Tarifverträge können die abweichenden tarifvertraglichen Regelungen im Betrieb eines nicht tarifgebundenen Arbeitgebers durch Betriebsvereinbarung oder, wenn ein Betriebsrat nicht besteht, durch schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer übernommen werden.[1] In Bereichen, in denen Regelungen durch Ta...mehr

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Nachtarbeit / 5 Ausgleich

Soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen, hat der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren.[1] Das Gesetz macht außer den Worten "Ausgleichsregelung" und "angemessen...mehr

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Job-Sharing / Arbeitsrecht

1 Rechtsbeziehungen 1.1 Weisungsrecht und Arbeitsplan Beim Job-Sharing-Arbeitsverhältnis bestehen zwischen den einzelnen Job-Sharern, die sich den Arbeitsplatz teilen, keine Rechtsbeziehungen. Die Aufstellung eines Arbeitsplans ist allerdings Sache der am Job-Sharing beteiligten Arbeitnehmer. Sie legen eigenverantwortlich ihre Arbeitszeiten fest. Hier unterscheidet sich das Jo...mehr

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Job-Sharing / 1 Rechtsbeziehungen

1.1 Weisungsrecht und Arbeitsplan Beim Job-Sharing-Arbeitsverhältnis bestehen zwischen den einzelnen Job-Sharern, die sich den Arbeitsplatz teilen, keine Rechtsbeziehungen. Die Aufstellung eines Arbeitsplans ist allerdings Sache der am Job-Sharing beteiligten Arbeitnehmer. Sie legen eigenverantwortlich ihre Arbeitszeiten fest. Hier unterscheidet sich das Job-Sharing-Arbeitsve...mehr

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Job-Sharing / 1.2 Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber

Jeder einzelne Job-Sharer hat gegen den Arbeitgeber Anspruch auf Zahlung des im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbarten Arbeitsentgelts. Da das Job-Sharing mit Teilzeitkräften durchgeführt wird, handelt es sich um einen anteiligen Anspruch entsprechend der Zahl der vereinbarten Arbeitsstunden. Dies gilt uneingeschränkt auch für besondere Zuschläge und Sondervergütungen. Auch...mehr

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Job-Sharing / 3 Kündigung

Zusätzlich zu den üblichen Kündigungsrechten und -beschränkungen gewährt § 13 Abs. 2 TzBfG bei Ausscheiden eines Arbeitnehmers aus der Arbeitsplatzteilung den verbliebenen Arbeitnehmern einen begrenzten Sonderkündigungsschutz. Spricht der Arbeitgeber eine Kündigung aus, weil einer der Job-Sharer aus dem Betrieb ausscheidet, ist sie unwirksam. Bei Ausscheiden eines der am Job...mehr

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Job-Sharing / 1.1 Weisungsrecht und Arbeitsplan

Beim Job-Sharing-Arbeitsverhältnis bestehen zwischen den einzelnen Job-Sharern, die sich den Arbeitsplatz teilen, keine Rechtsbeziehungen. Die Aufstellung eines Arbeitsplans ist allerdings Sache der am Job-Sharing beteiligten Arbeitnehmer. Sie legen eigenverantwortlich ihre Arbeitszeiten fest. Hier unterscheidet sich das Job-Sharing-Arbeitsverhältnis von anderen Teilzeitarbe...mehr

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Job-Sharing / Zusammenfassung

Begriff Job-Sharing ist eine besondere Form der Arbeitsplatzteilung im Rahmen eines Teilzeitarbeitsverhältnisses. Dabei teilen sich mehrere Arbeitnehmer die Arbeitszeit eines Arbeitsplatzes, an dem sie meist abwechselnd anwesend sind. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Gesetzlich geregelt ist das Job-Sharing in § 13 TzBfG. Im Übrigen gelten die üblichen ar...mehr

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Job-Sharing / 2 Vertretung

Bei Ausfall eines Arbeitnehmers sind die anderen in die Arbeitsplatzteilung einbezogenen Arbeitnehmer zu seiner Vertretung nur aufgrund einer für den einzelnen Vertretungsfall geschlossenen Vereinbarung verpflichtet.[1] Eine unbeschränkte vertragliche Vereinbarung über eine generelle Vertretungspflicht ist gemäß § 134 BGB nichtig, da das Risiko von Fehlzeiten unzulässigerwei...mehr

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Sonntagsarbeit / Arbeitsrecht

1 Grundsätzliches Arbeitsverbot Nach § 9 Abs. 1 ArbZG dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden. Die Dauer der Ruhezeit des einzelnen Arbeitnehmers muss sich mit dem Kalendersonntag decken und für jeden Sonntag mindestens 24 Stunden betragen. In mehrschichtigen Betrieben mit regelmäßiger Tag- und Nachtschicht kann Begin...mehr

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Sonntagsarbeit / 3 Schutzvorschriften

Dem Schutz der von Sonn- und Feiertagsarbeit betroffenen Arbeitnehmer dienen folgende Vorschriften: Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben.[1] Die Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen darf grundsätzlich 8 Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf 10 Stunden verlängert werden, wenn diese Verlängerung innerhalb von 6 Monaten ausgeglichen wird.[2] Für jede...mehr

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Sonntagsarbeit / 1 Grundsätzliches Arbeitsverbot

Nach § 9 Abs. 1 ArbZG dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden. Die Dauer der Ruhezeit des einzelnen Arbeitnehmers muss sich mit dem Kalendersonntag decken und für jeden Sonntag mindestens 24 Stunden betragen. In mehrschichtigen Betrieben mit regelmäßiger Tag- und Nachtschicht kann Beginn oder Ende der Sonn- und Feier...mehr

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Sonntagsarbeit / Zusammenfassung

Begriff Lohnzuschläge, die zur Anerkennung besonderer Leistungen oder mit Rücksicht auf die Besonderheit der Arbeit gezahlt werden, sind lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn. Abweichend hiervon gilt eine gesetzliche Steuerbefreiung für Zulagen, die der Arbeitgeber als Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeitszuschläge gewährt. Die Steuerbefreiung ist der Höhe nach begrenzt. Sonnta...mehr

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Sonntagsarbeit / 2 Ausnahmen

Das Weisungsrecht (Direktionsrecht) des Arbeitgebers nach § 106 Satz 1 GewO kann die Anordnung von Sonn- und Feiertagsarbeit umfassen, wenn dies nicht einzelvertraglich oder kollektivrechtlich ausgeschlossen ist.[1] Dies gilt auch dann, wenn im Arbeitsvertrag eine ausdrückliche Ermächtigung fehlt.[2] Ausnahmen vom Beschäftigungsverbot sind in § 10 ArbZG geregelt. Sofern die ...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 78c Inhalt... / 2.1.6 Verhältnismäßigkeit und Übermaßverbot nach Satz 3

Rz. 19 Die Autonomie der Einrichtungsträger – wie sie diesen durch die Eröffnung des Verhandlungsspielraums im Sinne des Satz 1 eingeräumt ist – wird begrenzt durch die in vorgegebenen Maßstäbe, die nur geeignete, ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Leistungen zulassen (vgl. Bay. VGH, Beschluss v. 4.10.2017, 12 ZB 17.1508). Das bedeutet, dass das Maß des zwingend N...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 78c Inhalt... / 2.2.1 Leistungsgerechte Vergütung nach Satz 1

Rz. 22 Die Höhe der jeweiligen leistungsgerechten Vergütung ist nach der in §§ 78a ff. getroffenen – auf den Erfahrungen der Gesundheitsreform nach dem SGB V sowie der dieser folgenden Pflegeversicherung und der Sozialhilfe aufbauenden – Entscheidung des Gesetzgebers für eine marktorientierte Versorgung mit Leistungen der Jugendhilfe in erster Linie über die Feststellung von...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Clemens, BBiG § 26 Andere V... / 3.2.4 Trainees

Rz. 11 Da der Begriff "Trainee" nicht gesetzlich definiert ist, kann er in der betrieblichen Praxis in (mindestens) zwei Ausprägungen vorkommen. Häufig wird er (nur) in dem Sinne verstanden, dass ein Hochschulabsolvent im Rahmen eines echten Arbeitsverhältnisses eine Einstiegsphase absolviert, in der er verschiedene Abteilungen des Unternehmens und Einsatzmöglichkeiten entsp...mehr

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Clemens, BBiG § 26 Andere V... / 3.1.2 Praktikanten

Rz. 5 Der Begriff des Praktikanten ist noch weniger greifbar als der des Volontärs. Ein Praktikum ist allgemein dadurch gekennzeichnet, dass der Praktikant zeitweilig eine bestimmte betriebliche Tätigkeit ausübt, um zur Vorbereitung auf den Hauptberuf praktische Kenntnisse und Erfahrungen zu sammeln.[1] Es erfüllt jedoch nicht die Voraussetzungen einer anerkannten Berufsausb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Clemens, BBiG § 25 Unabding... / 3.2 Nichtigkeitsfolge

Rz. 5 Rechtsfolge eines Verstoßes gegen die Unabdingbarkeit der Mindestvorschriften gem. § 25 BBiG ist die rückwirkende Nichtigkeit (ex tunc) der betroffenen Regelung. Andere Teile des Vertrages bleiben hiervon unberührt, § 139 BGB ist zum Schutz des Auszubildenden nicht anwendbar. Eine Regelungslücke wird dadurch vermieden, dass die ungünstige nichtige Regelung durch die gü...mehr

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§ 5 Italien als Zuzugsstaat / III. Anreize für eine Einwanderung nach Italien

Rz. 10 Selbst in Staaten wie Deutschland treten in den letzten Jahren immer mehr Defizite bei der medizinischen Versorgung, der Sozialversicherung und der Infrastruktur zutage. Deshalb gibt es immer mehr Menschen, die in Erwägung ziehen, nach Italien auszuwandern. Rz. 11 Das Leben in Italien hat trotz der sprachlichen und kulturellen Unterschiede viele Vorteile. Klima, Leute,...mehr

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FF 03/2023, Versorgungsausg... / aa) Voraussetzungen

Noch nicht ausgeglichene Anrechte in diesem Sinn sind Anrechte, die aus Rechtsgründen (§ 19 Abs. 2 Nr. 1 und 5 VersAusglG) oder wegen entsprechender Vereinbarung (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 VersAusglG) oder nach altem Recht dem schulrechtlichen Versorgungsausgleich vorbehalten waren.[45] Ein noch nicht ausgeglichenes Anrecht in diesem Sinne liegt auch vor, wenn das Anrecht bis zum Tod...mehr

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zfs 03/2023, Echter und unechter Kreuzungsräumer

Hinweis Meine Mandantschaft ist bei Grünlicht mit ihrem Fahrzeug in den Kreuzungsbereich eingefahren und musste in diesem verkehrsbedingt anhalten (sog. Kreuzungsräumer). Erst im Nachgang wechselte die von meiner Mandantschaft zu berücksichtigende Lichtzeichenanlage auf Rotlicht; dies aber außerhalb des Sichtbereichs meiner Mandantschaft. Beim Kreuzungsräumer ist zwischen ein...mehr

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zfs 03/2023, Abwägung von T... / 2 Aus den Gründen:

[19] II. Die Berufung der Klägerin ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht erhoben und begründet worden. In der Sache hat sie größtenteils Erfolg. [20] 1. Die Klägerin hat einen Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz im tenorierten Umfang gem. §§ 7 Abs. 1; 17 Abs. 1, 4 StVG; § 115 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG gegen die Beklagten als Gesamtschuldner gem. § 115 Abs. 1 Sat...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Form und Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses

Rz. 30 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Das Dienstverhältnis endet, sobald der ArbN nach den diesem zugrunde liegenden zivilrechtlichen Vereinbarungen keine arbeitsrechtlichen oder – sofern ein Dienstverhältnis nach Arbeitsrecht nicht vorliegt (wie zB beim Vorstand einer AG) – keine bürgerlich-rechtlichen Leistungsansprüche mehr hat, sodass weitere Leistungen auf einem neuen Recht...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutzrecht: Sanktio... / 2 Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften: Verletzung des Arbeitsvertrags

§ 611 BGB "Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag", der die Grundpflichten der Arbeitsvertragsparteien regelt, sagt nichts zum Thema "Arbeitsschutz". Die Rechtsprechung hat jedoch neben den arbeitsvertraglichen Hauptpflichten (Arbeitsleistung, Vergütung) eine große Zahl von "Nebenpflichten" definiert, die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergeben. So hat der Arbeitgeber ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 72a Tätigk... / 2.1 Beschäftigungs- und Vermittlungsverbot

Rz. 3 Satz 1 verpflichtet die Träger der öffentlichen Jugendhilfe zwingend, keine Personen zu beschäftigen oder zu vermitteln, die wegen einem der folgenden Straftatbestände rechtskräftig verurteilt worden sind: Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht (§ 171 StGB), Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (§ 174 StGB), Sexueller Missbrauch von Gefangenen, behördlich Ve...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Elektronische Buchführung i... / 5 Verlagerung: Pro und Contra

Je nach Größe des Unternehmens kann eine Verlagerung der elektronischen Buchführung ins Ausland (und ggf. eine damit einhergehende Zentralisierung) sinnvoll sein. Allerdings sollten Unternehmen stets im Blick halten, dass die Originalbelege, die in Papierform vorliegen, weiterhin in Deutschland bleiben müssen. Hieran wird sich nach bisheriger Planung auch derzeit nichts ände...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 3 Beg... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 3 Die Vorschrift des § 3 TzBfG und damit der gesamte befristungsrechtliche Teil des Gesetzes erfasst nur Arbeitsverhältnisse. Dazu gehören auch Vertragsverhältnisse zwischen Leiharbeitnehmern und Verleihern, nicht hingegen Vertragsverhältnisse mit arbeitnehmerähnlichen Personen (z. B. freien Mitarbeitern). Für Berufsausbildungsverhältnisse gelten die Bestimmungen des Ber...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bezahlter Sonderurlaub / Arbeitsrecht

1 Anspruch Ein Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub nach § 616 Satz 1 BGB wenn die folgenden Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind: Der Beschäftigte ist ohne sein Verschulden durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Arbeitsleistung gehindert, die persönliche Verhinderung dauert eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit, es ist nichts anderes...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bezahlter Sonderurlaub / 1.1.1 Öffentlich-rechtliche oder ehrenamtliche Pflichten

Ein persönliches Leistungshindernis i. S. d. § 616 BGB kann auch die Erfüllung öffentlich-rechtlicher und/oder ehrenamtlicher Verpflichtungen sein. Das gilt aber nur, wenn es sich um eine Pflicht handelt, der sich der Mitarbeiter aufgrund rechtlicher Vorgaben grundsätzlich nicht entziehen kann. Das gilt z. B. bei der Inanspruchnahme als ehrenamtlicher Richter.[1] Die Ausübun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bezahlter Sonderurlaub / 4 Pflichten des Mitarbeiters

Benötigt ein Arbeitnehmer Sonderurlaub, ist er verpflichtet, seinem Arbeitgeber so schnell wie möglich zu informieren. Der Arbeitgeber kann außerdem einen Nachweis über den Grund des Sonderurlaubs verlangen, falls dieser möglich ist. Im Fall einer Hochzeit muss der Mitarbeiter z. B. ein entsprechendes Schreiben des Standesamts vorlegen, aus dem der Termin der Trauung hervorg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bezahlter Sonderurlaub / 1.2 Kein Verschulden des Mitarbeiters

Der Verhinderungsgrund führt nur dann zu einem Anspruch des Arbeitnehmers auf unbezahlten Sonderurlaub, wenn dieser das persönliche Ereignis nicht verschuldet hat. Von einem Verschulden ist immer dann auszugehen, wenn der Mitarbeiter gegen ein von einem verständigen Menschen zu erwartendes Verhalten gröblich verstoßen hat und die Abwälzung der Folgen auf den Arbeitgeber unbi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bezahlter Sonderurlaub / 1.1 Verhinderung aus persönlichen Gründen

Für bezahlten Sonderurlaub nach § 616 BGB sind nur individuelle Hinderungsgründe ausschlaggebend, die sich allein in der Sphäre des betroffenen Arbeitnehmers verwirklicht haben. Die Freistellung muss also nötig sein, weil der Beschäftigte aufgrund persönlicher Ereignisse an der Arbeitsleistung gehindert ist. Dies ist z. B. nicht der Fall, wenn ein Arbeitnehmer im Stau steht,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bezahlter Sonderurlaub / 3 Höhe der Entgeltfortzahlung

Liegen die Voraussetzungen des § 616 BGB vor, so ist das vertragsgemäße Arbeitsentgelt zu bezahlen, das bei Arbeit gezahlt worden wäre, also z. B. auch Akkordlohn, Mehrarbeits- und Feiertagsvergütung. Befindet sich das Unternehmen zum Zeitpunkt der Freistellung in Kurzarbeit und war die Arbeitszeit an den entsprechenden Tagen reduziert, haben die Beschäftigten Anspruch auf d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bezahlter Sonderurlaub / 1.1.4 Erkrankung des Kindes

Auch die nötige Betreuung der Kinder mangels Alternativen ist ein persönlicher Grund nach § 616 BGB. Da der bezahlte Sonderurlaub nach § 616 BGB nur wenige Tage umfasst, kommt hier in der Regel das Kinderkrankengeld der Krankenkasse nach § 45 SGB V zum Tragen. Arbeitgeber können den Anspruch aus § 616 BGB aber nicht mit der Begründung verweigern, dem Mitarbeiter stehe ja ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bezahlter Sonderurlaub / 1 Anspruch

Ein Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub nach § 616 Satz 1 BGB wenn die folgenden Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind: Der Beschäftigte ist ohne sein Verschulden durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Arbeitsleistung gehindert, die persönliche Verhinderung dauert eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit, es ist nichts anderes geregelt,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bezahlter Sonderurlaub / 2 Abdingbarkeit des § 616 BGB

§ 616 BGB kann von den Tarifvertrags- und Arbeitsvertragsparteien abbedungen werden. Möglich ist ein vollständiger Ausschluss des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung nach § 616 BGB, aber auch eine Modifikation. In vielen Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen ist abschließend festgelegt, unter welchen Voraussetzungen und bis zu welcher Dauer im konkreten Verhinderungsfall das Ent...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bezahlter Sonderurlaub / 1.1.3 Quarantäne

Eine behördliche Quarantäneanordnung ist ebenfalls ein persönlicher Hinderungsgrund. Das gilt auch dann, wenn regelmäßig und zeitgleich mehrere Personen betroffen sind. Der Anspruch nach § 616 BGB geht dem Anspruch auf eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz grundsätzlich vor.[1] Das Verwaltungsgericht Berlin hält im Fall der Quarantäne sogar einen Anspruch nach §...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bezahlter Sonderurlaub / 1.3 Verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit

Das Gesetz spricht von einer "verhältnismäßig nicht erheblichen Zeit", die der Mitarbeiter fehlen darf. Wann dieses Kriterium erfüllt ist, ist jedoch nicht geregelt. Es kommt auf die Umstände des Einzelfalls an. Häufig ergibt sich der notwendige Zeitraum aus der konkreten Situation. Bei Ereignissen wie einer Hochzeit oder der Geburt eines Kindes ist ein bezahlter Sonderurlau...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bezahlter Sonderurlaub / 1.1.2 Arztbesuche

Arztbesuche ohne Vorliegen einer Krankheit können ebenfalls ein persönlicher Grund sein, wenn der Termin gesundheitlich erforderlich ist, z. B. Vorsorgeuntersuchungen oder Blutentnahmen. Außerdem muss das Aufsuchen des Arztes während der Arbeitszeit erforderlich sein.[1] Hierfür genügt es, dass der Betroffene auf die Termingestaltung keinen Einfluss nehmen kann und der Arzt ...mehr

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Europäischer Betriebsrat: E... / Zusammenfassung

Überblick Verglichen mit dem deutschen Betriebsverfassungsrecht steht die europäische Betriebsverfassung noch am Anfang der Entwicklung. Obwohl die Mitwirkung von Arbeitnehmern bei Unternehmensentscheidungen bereits seit über 25 Jahren Gegenstand unionsrechtlicher Diskussionen ist, ist es bisher nur punktuell zum Erlass von Rechtsakten gekommen, die Mitwirkungsvorschriften e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einstellung von Arbeitnehmern / Arbeitsrecht

1 Begriff und Abgrenzung Individualarbeitsrechtlich kommt dem Begriff der Einstellung keine eigenständige rechtliche Bedeutung zu, vielmehr wird damit umfassend der gesamte Prozess der (Neu-)Besetzung eines Arbeitsplatzes beschrieben. Rechtliche Anknüpfungspunkte sind erst die verschiedenen Einzelschritte und Maßnahmen von der Beschäftigtensuche bis zum Abschluss des Arbeitsv...mehr