Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsrecht

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 18. Arbeitsrecht.

Rn 45 ZuS: besteht nicht; GeS: § 42 I 1, II, III 1 GKG (§ 42 II 1, III, IV 1 GKG aF), iÜ §§ 3–9; für Organmitglieder vgl Rn 154. Vorbemerkung: Beachte auch die Streitwertkataloge für arbeitsgerichtliche Streitigkeiten, etwa https://www.justiz.nrw.de/BS/Hilfen/streitwertkatalog_arbg.PDF; NZA 14, 745; LAG Hessen ArbRAktuell 16, 176. a) Kündigungsschutzklage. Rn 46 § 42 II 1 GKG....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Mit der Einbeziehung von Arbeitsverträgen in die AGB-Kontrolle (§ 310 IV 2 BGB) bedurfte es aus Sicht des Gesetzgebers der Klarstellung, dass die im UKlaG geregelten objektiv-rechtlichen Kontrollkompetenzen sich nicht auf das Arbeitsrecht beziehen. Allerdings gibt es auch im Arbeitsrecht ein dem Verbraucherschutz strukturell vergleichbares Durchsetzungsdefizit. In Form ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.1 Systematik

Rz. 26 Welches Recht auf den Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers anwendbar ist, beurteilt sich nach den Art. 3 ff., insbesondere 8 Rom I-VO.[1] Damit ist zunächst wie bei jedem Vertrag entscheidend, ob sich die Parteien auf ein bestimmtes anwendbares Recht geeinigt haben, s. Art. 3 Rom I-VO (ehemals Art. 27 EGBGB). Danach ist jedoch auch das anwendbare Recht nach objektiven Krit...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.2.5 International zwingendes deutsches Recht – Eingriffsnormen (Art. 9 Rom I-VO)

Rz. 35 Die gewählte oder durch die objektive Anknüpfung sich ergebende Arbeitsrechtsordnung wird durch Art. 9 Rom I-VO (ehemals Art. 34 EGBGB) ergänzt. Danach bleibt von den Art. 3 ff. Rom I-VO (ehemals Art. 27 ff. EGBGB) die Anwendung der Bestimmungen des deutschen Rechts unberührt, die ohne Rücksicht auf das im Vertrag anzuwendende Recht den Sachverhalt zwingend regeln. Al...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.2.2 Objektive Anknüpfung (gem. Art. 8 Abs. 2, 3 Rom I-VO)

Rz. 29 Mangels Rechtswahl entscheidet sich die Anwendung des deutschen Rechts in objektiver Anknüpfung. Nach Art. 8 Abs. 2 Rom I-VO (ehemals Art 30 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB) ist hierfür der Ort maßgeblich, an dem der Arbeitnehmer in Erfüllung des Vertrags gewöhnlich seine Arbeit verrichtet, selbst wenn er vorübergehend in einen anderen Staat entsandt ist; nach Abs. 3 (ehemals Nr. ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.1 Befristung

Rz. 37 Ein befristetes Arbeitsverhältnis läuft aus zu dem Zeitpunkt, auf den es hin befristet war, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Befristung von Arbeitsverhältnissen kann daher eingesetzt werden, um den Kündigungsschutz zu umgehen. Diese Gefahr hat auch der Gesetzgeber gesehen. Kündigungsschutz und unbeschränkte Befristungsmöglichkeit schließen einander aus. Das Pro...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1 Ziele und Funktion des Kündigungsschutzes

Rz. 1 Der Kündigungsschutz ist ein, vielleicht der zentrale Pfeiler des Arbeitsrechts. Das liegt schon an der Bedeutung des Arbeitsplatzes für den Arbeitnehmer: Die Arbeit "ist regelmäßig die wirtschaftliche Existenzgrundlage des Arbeitnehmers. Lebenszuschnitt und Wohnumfeld werden davon bestimmt, ebenso gesellschaftliche Stellung und Selbstwertgefühl. Mit der Beendigung des...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.3 Freier Mitarbeiter

Rz. 47 Möglich ist es auch, dass Dienste eines Mitarbeiters in Anspruch genommen werden, der aber kein Arbeitnehmer ist. Für den Arbeitgeber kann dies günstig sein: Kündigungsschutz besteht nicht, Sozialabgaben ebenso nicht. Das Problem, den Begriff des Arbeitnehmers zu definieren, stellt sich daher nicht nur im Arbeitsrecht, sondern in ähnlicher Form auch im Sozialversicher...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Dieses Gesetz findet auf das Arbeitsrecht keine Anwendung.mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.2.4 Berücksichtigung des Ortsrechts bei der Vertragserfüllung (Art. 12 Abs. 2 Rom I-VO)

Rz. 34 Nach Art. 12 Abs. 2 Rom I-VO (ehemals Art. 32 Abs. 32 Abs. 2 EGBGB) sind unabhängig vom Statut des Arbeitsvertrags das Recht des Erfüllungsorts sowie die Art und Weise der Vertragserfüllung zu berücksichtigen. Davon erfasst sind auch die Erfüllungsmodalitäten im Arbeitsverhältnis. Feiertage am ausländischen Arbeitsort etwa gelten auch für die Beschäftigten, die deutsc...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2 Historische Entwicklung

Rz. 3 Die Suche nach einem verhältnismäßigen Ausgleich zwischen Arbeitnehmerschutz und Unternehmerfreiheit prägte die Entwicklung des Kündigungsschutzes. Ein materieller Kündigungsschutz im Sinne eines Erfordernisses sachlicher, die Kündigung rechtfertigender Gründe findet sich erstmals in dem Betriebsrätegesetz (BRG) vom 4.2.1920. Nach diesem Gesetz konnte der Arbeitnehmer,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Gebührenstreitwert.

Rn 10 Soweit §§ 41 V, 42, 49 GKG, § 41 FamGKG Anwendung finden, gehen sie als Spezialregelung vor; Normzweck ist die Wertbegrenzung aus sozialen Gründen; iÜ gelten § 48 I GKG, § 9 ZPO. Mit Ausn von Abs 3 (dazu näher § 3 Streitwert-Lexikon Arbeitsrecht) gilt § 42 GKG für Leistungsklagen. Die ›wiederkehrende Leistung‹ ist wie bei § 9 zu definieren (Rn 2). Eine Feststellungskla...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Kollektivrecht.

Rn 10 Eine Gewerkschaft kann eine Beeinträchtigung ihrer kollektiven Koalitionsfreiheit durch eine tarifwidrige Betriebsvereinbarung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes durch eine Regelungsverfügung nach § 940 verhindern oder zumindest verkürzen (BAG NZA 11, 1169, 1173 [BAG 17.05.2011 - 1 AZR 473/09]).mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4 Arbeitnehmerbegriff

Rz. 10 Das KSchG gilt nur für Arbeitnehmer. Was ein Arbeitnehmer ist, hat das Gesetz jedoch lange Zeit nicht definiert. Maßgebend für die Rechtsprechung und das herrschende Schrifttum war im Ausgangspunkt immer die erstmals von Alfred Hueck geprägte Begrifflichkeit, dass Arbeitnehmer ist, "wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags zur Arbeit im Dienst eines anderen verpf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Wertfestsetzung.

Rn 48 Nach § 61 I ArbGG ist der Streitwert vom ArbG im Urt festzusetzen. Das hat Bedeutung für die Rechtsmittelfähigkeit (BAG AnwBl 84, 146; Dornbusch/Fischermeier/Löwisch § 61 Rz 5). Maßgeblicher Zeitpunkt ist abw von § 4 I, 1. Halbs der Schluss der mündlichen Verhandlung (LAG Bremen AP GKG § 23 Nr 1). Die Entscheidung ist nach § 318 bindend (LAG Nürnberg JurBüro 93, 172). ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Personeller Anwendungsbereich.

Rn 2 Der Zwang zur Nutzung einer Übermittlung elektronischer Dokumente betrifft zunächst alle Rechtsanwälte, Syndikusanwälte, Behörden, juristische Personen des Öffentlichen Rechts sowie deren jeweilige Zusammenschlüsse, ebenso die im Arbeitsrecht tätigen Verbandssyndikusanwälte (BAG v 23.5.23 – 10 AZB 18/22 = NJW 23, 2213). Die Pflicht zur elektronischen Übermittlumg gilt a...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Ansprüche des Arbeitnehmers.

Rn 9 Als Gegenstände einstweiliger Verfügungen zu Gunsten des Arbeitnehmers kommen Anordnungen hinsichtlich der vorläufigen Weiterbeschäftigung iRv § 102 Abs 5 BetrVG (Schuschke/Walker/Schuschke Vor § 935 Rz 155) sowie aufgrund des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs (BAGE [GrS] 48, 122 = NJW 85, 2968 [BAG 27.02.1985 - GS 1/84]; Zö/Vollkommer Rz 8) in Betracht. Ein Ver...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten.

Rn 8 Wenn das VDuG ›Verbraucherrechte‹ schützen will, so ist damit nur der begünstigte Personenkreis umschrieben, nicht aber bestimmte Rechtsvorschriften. Die betreffenden Ansprüche können sich auf sämtliche privatrechtliche Normen stützen; ein Bezug zum ›Verbraucherrecht‹ ist nicht erforderlich. Bspw können daher auch Ansprüche aus dem Mietrecht, dem Antidiskriminierungsrec...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Internal Investigations und Compliance

Schrifttum: S. zunächst das Schrifttum vor Rz. 952 sowie bei § 377 vor Rz. 405. Ballo, Beschlagnahmeschutz im Rahmen von Internal Investigations – Zur Reichweite und Grenze des § 160a StPO, NZWiSt 2013, 46; Baur/Holle, Entwurf eines Verbandssanktionengesetzes – Eine erste Einordnung, ZRP 209, 186; Bay, Handbuch Internal Investigations, 2013; Bittmann/Molkenbur, Private Ermittl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 123. Rechtswegbestimmung.

Rn 210 § 17a GVG. Beschwerdewert kann in Sachen des ArbG wegen § 12a ArbGG nach dem Kosteninteresse festgesetzt werden (Karlsr MDR 94, 415; s Arbeitsrecht b), iÜ mit einem Bruchteil des Hauptsachewertes (BGH NJW 98, 909 [BGH 19.12.1996 - III ZB 105/96]: 1/5; OLGR Rostock 05, 720; Stuttg Justiz 93, 143: für § 36 Nr 3 unterer Bereich der Tabelle). Bei dem Gericht, an das verwi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Ratio.

Rn 19 Der Zweck von Abs 3 entspricht dem von Abs 2 (s Rn 5). Die Vorschrift kompensiert den Umstand, dass der Gläubiger aufgrund eines titulierten Anspruchs in das Vermögen des Schuldners vollstrecken darf, für den Fall, dass das die Vollstreckung rechtfertigende Urt später in der Sache aufgehoben oder abgeändert wird (BGHZ 69, 373, 376 = NJW 78, 163). Ggü der Schadensersatz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Ansprüche des Arbeitgebers.

Rn 8 Er kann Leistung geschuldeter Dienste nicht im Wege einstweiliger Verfügung verlangen (LAG Frankfurt NZA 90, 614; Zö/Vollkommer Rz 8). Die Unterlassung anderweitiger Arbeit, die gg ein gesetzliches oder vertragliches Konkurrenzverbot verstößt, kann der Arbeitgeber durch einstweilige Verfügung geltend machen (LAG Köln NZA 91, 396; MüKoZPO/Drescher § 935 Rz 115). Ferner k...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO S

Saalöffentlichkeit § 169 GVG 2 Sachaufklärung Zwangsvollstreckung § 802a ZPO 1 Sachdienlichkeit § 525 ZPO 13 Sache körperliche § 808 ZPO 2; § 846 ZPO 3 vertretbar § 884 ZPO 1 Sachleitung § 140 ZPO 2 Sachliche Zuständigkeit § 110 FamFG 7 Sachurteilsvoraussetzung Einl. ZPO Rdn. 10; § 50 ZPO 11, 33; § 51 ZPO 1; § 56 ZPO 1 Beweislast § 56 ZPO 5 Heilung § 56 ZPO 8 Prozessfähigkeit § 56 ZPO 4...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Kündigungsschutzklage.

Rn 46 § 42 II 1 GKG. Vierteljahresverdienst Höchstgrenze, innerhalb derer Schätzung nach § 3, anzusetzen gesamtes Arbeitsentgelt einschl Nebenleistungen (LAG Rheinl-Pf MDR 07, 1106) wie etwa 13. Monatsgehalt (LAG Hambg JurBüro 91, 373; LAG Köln MDR 94, 843) und Gratifikationen (LAG Ddorf JurBüro 90, 1153; aA LAG Köln BB 94, 1868), nicht aber Zuwendungen aus anderen Gründen a...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.2 Arbeitnehmerbegriff

Rz. 18 Es gilt grds. der allgemeine Arbeitnehmerbegriff. D.h.: Freie Mitarbeiter, Heimarbeiter und andere arbeitnehmerähnliche Beschäftigte zählen mangels Arbeitnehmereigenschaften nicht mit. Erforderlich ist jedoch, dass die Arbeitnehmer tatsächlich in den Betrieb eingegliedert sind, sodass es nicht ausreicht, wenn Arbeitnehmer die bereits in einem anderen Betrieb eingeglie...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Handelsgesellschaften (Abs 1 Nr 4 lit a).

Rn 8 Hierunter fallen OHG, KG, KGaA sowie AG und GmbH. Genossenschaft und stille Gesellschaft sind zwar keine Handelsgesellschaften, werden aber durch das Gesetz gleichgestellt. Innerhalb dieses Zusammenhangs wird die Zuständigkeit der KfH weit ausgelegt. Es reicht aus, dass für den geltend gemachten Anspruch gesellschaftsspezifische Rechte und Pflichten der Parteien eine un...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Prozessrechtlich.

Rn 7 Die Regelungen des vierten Teils erstrecken sich auf alle Verfahrensarten der ZPO, durch § 869 auch für die nach dem ZVG. Durch §§ 400 f ist ferner das Festsetzungsverfahren gem § 16 ZSEG einbezogen. Für die Verfahren nach dem FamFG wird die entspr Anwendung durch § 6 I 1 angeordnet, wobei S 2 einen eigenständigen Ausschlussgrund für den schafft, der in einem vorausgega...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2 Unselbstständigkeit der Arbeitsleistung – Typologische Bestimmung

Rz. 14 Für die Begriffsbestimmung des Arbeitnehmers ist nach § 611a Abs. 1 Satz 1 wesentlich, dass die Arbeit im Dienst eines anderen geleistet werden muss.[1] Dieses Merkmal bezeichnet den Unterschied zum freien Dienstvertrag. Es geht also um die Abgrenzung von den Selbstständigen, auf die das Arbeitsrecht keine Anwendung findet. Wie diese Unselbstständigkeit zu bestimmen is...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.3 Arbeitnehmer-ABC

Rz. 24 Die Arbeitnehmereigenschaft wurde bejaht für: Ärztlicher Direktor [1], wenn er zwar in der Ausübung seines ärztlichen Berufs eigenverantwortlich, im Übrigen aber bei seiner Tätigkeit im Wesentlichen vom Krankenhausträger persönlich abhängig und an dessen Weisungen gebunden ist; Außendienstmitarbeiter [2]; Außenrequisiteur [3]; Büffetier [4]; Co-Piloten von Verkehrsflugzeu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Weitere Einzelfälle.

Rn 47 Abmahnung Interesse des Arbeitnehmers an Entfernung aus der Personalakte, idR Bruttomonatsverdienst (LAG Rheinland-Pfalz MDR 07, 987), bei mehreren für die folgenden nur noch Bruchteil hiervon, aus Addition Gesamtwert zu bilden (LAG Berlin MDR 03, 1021). Änderungsvereinbarung Obergrenze Vierteljahresverdienst analog § 42 II 1 GKG (LAG Nürnberg JurBüro 06, 146); Einstel...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5 Beweisfragen

Rz. 29 Grds. obliegt es dem Arbeitnehmer, das tatsächliche Vorliegen der Voraussetzungen des § 23 KSchG zu beweisen, denn die Anwendbarkeit des KSchG ist eine anspruchsbegründende Tatsache. Ein Teil des Schrifttums und der instanzgerichtlichen Rechtsprechung[1] will hingegen mit Hinweis auf den Ausnahmecharakter des § 23 Abs. 1 Sätze 2 und 3 KSchG insoweit dem Arbeitgeber di...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Ablehnung von Beweisanträgen.

Rn 8 Aus dem Charakter des Augenscheins als echtes Beweismittel folgt des Weiteren, dass seine Einholung nur unter den für alle Beweisanträge geltenden Voraussetzungen abgelehnt werden kann (s § 284 Rn 43), oder wenn er nach dem pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts zur Erforschung der Wahrheit nicht erforderlich ist (§ 244 V StPO in analoger Anwendung). Dies ist etwa dann de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R0861 Art. 2 EuGFVO – Anwendungsbereich.

Gesetzestext (1) Diese Verordnung gilt in Zivil- und Handelssachen für grenzüberschreitende Rechtssachen im Sinne des Artikels 3, ohne dass es auf die Art der Gerichtsbarkeit ankommt, wenn der Streitwert der Klage ohne Zinsen, Kosten und Auslagen zum Zeitpunkt des Eingangs beim zuständigen Gericht 5 000 EUR nicht überschreitet. Sie erfasst insbesondere nicht Steuer- und Zol...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Arbeitsgerichtsbarkeit.

Rn 6 Im Bereich der Arbeitsgerichtsbarkeit sind diese Regelungen durch die §§ 101 ff ArbGG ersetzt, die im Bereich des Arbeitsrechts die Möglichkeiten einer Schiedsgerichtsbarkeit stark einschränken (§ 101 III ArbGG); s.u. § 1030 Rn 6.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Sondervorschriften (Abs 3).

Rn 6 Die Regelung des Abs 3, wonach gesetzliche Sondervorschriften außerhalb der ZPO zu Fragen des Schiedsverfahrens unberührt bleiben, versteht sich an sich von selbst. Typischerweise betroffen ist hier § 101 ArbGG, der für den gesamten Bereich des Arbeitsrechts das Schiedsverfahren der ZPO ausschließt und in sehr engen Teilbereichen ein eigenes arbeitsrechtliches schiedsge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Allgemeine Zuständigkeit nach Abs 2.

Rn 3 Die umfassende Bezugnahme auf Verbraucherverträge aller Art (mit Ausn des Arbeitsrechts) wird für den Normalfall der ›allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle‹ in Abs 2 beschränkt. Ausgenommen sind Streitigkeiten aus Verträgen über nichtwirtschaftliche Dienstleistungen von allgemeinem Interesse (zB staatliche Dienstleistungen der sozialen Sicherheit, der Gesundheitsfür...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO E

E-Akte § 298 ZPO 1 Echtheit der Vergleichsschrift § 441 ZPO 6 Beweiswürdigung § 442 ZPO 1 Sachverständiger § 441 ZPO 6 Echtheit durch Schriftvergleichung § 441 ZPO 1 Echtheit öffentlicher Urkunden Vermutung der Echtheit § 437 ZPO 2 EDV-Streitigkeit selbstständiges Beweisverfahren § 485 ZPO 5 Ehefähigkeitszeugnis § 23 EGGVG 11 Ehefeindliche Tatsachen § 127 FamFG 14 Ehefreundliche Tatsac...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Foto-, Film- und Videoaufnahmen.

Rn 32 Soweit Foto-, Film-, Video- oder ähnliche Bildaufzeichnungen unter Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts entstanden sind, können sie grds ebenfalls nicht als Beweismittel verwertet werden (BVerfGE 101, 361, 393 ff = NJW 00, 1021, 1022 f; BGHZ 35, 363, 365 = NJW 61, 2059 – Ginsengwurzel; Ddorf NJW 07, 780 f; ausf Horst NJW 09, 1787 ff; Elzer NJW 13, 3537 ff; ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anknüpfungsmomente.

Rn 3 Erstreckt sich der Erfüllungsort des Arbeitsverhältnisses über mehrere Länder (einschließlich Festlandssockel: EuGH Slg 02, I-2013), so kommt es für den gewöhnlichen Arbeitsort (Art 21 Nr 2a) auf den tatsächlichen Schwerpunkt an (EuGH Slg 97, I-57). Dieser befindet sich am Ort, an dem oder von dem aus der Arbeitnehmer seine Pflichten ggü seinem Arbeitgeber hauptsächlich...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.6 Kollektives Arbeitsrecht

3.6.1 Anhörung des Betriebsrats Rz. 50 Vor der Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines leitenden Angestellten i. S. v. § 14 Abs. 2 Satz 1 KSchG ist nach § 102 BetrVG der Betriebsrat anzuhören. Rz. 51 Eine Ausnahme gilt für Kündigungen leitender Angestellter, die gleichzeitig auch leitende Angestellte i. S. d. § 5 Abs. 3 BetrVG sind (vgl. hierzu oben Rz. 22). Für diese gelten ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.6.1 Anhörung des Betriebsrats

Rz. 50 Vor der Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines leitenden Angestellten i. S. v. § 14 Abs. 2 Satz 1 KSchG ist nach § 102 BetrVG der Betriebsrat anzuhören. Rz. 51 Eine Ausnahme gilt für Kündigungen leitender Angestellter, die gleichzeitig auch leitende Angestellte i. S. d. § 5 Abs. 3 BetrVG sind (vgl. hierzu oben Rz. 22). Für diese gelten die Regelungen über die Anhörun...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.6.2 Anhörung des Sprecherausschusses

Rz. 52 Besteht ein Sprecherausschuss, so ist dieser nach § 31 Abs. 2 SprAuG vor jeder Kündigung eines leitenden Angestellten zu hören. Die Anhörungspflicht besteht bei jeder Kündigung, gleichgültig, ob ordentliche oder außerordentliche Beendigungskündigung oder Änderungskündigung. Im Wesentlichen gelten die gleichen Grundsätze wie im Anhörungsverfahren nach § 102 BetrVG. Ein...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4 Rechtsweg

Rz. 54 Nach § 2 Abs. 1 Nr. 3a, b ArbGG sind die Gerichte für Arbeitssachen ausschließlich zuständig für "bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern" aus dem Arbeitsverhältnis und über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses. Hinweis Die Frage des Zugangs zu den Gerichten für Arbeitssachen und der Abgrenzung der Zuständigkeitsbe...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.2.4 Stellung bei verhaltensbedingter Kündigung

Rz. 39 Leitende Angestellte treffen i. d. R. höhere Sorgfalts- und Treuepflichten. Deren Nichteinhaltung kann deshalb auch schneller eine Kündigung nach sich ziehen, als bei anderen Arbeitnehmern.[1] Beispiel Nach BAG, Urteil v. 30.1.1976, 2 AZR 518/74 [2]: Ein leitender Angestellter darf sich im Fall plötzlicher Erkrankung jedenfalls dann, wenn seine Anwesenheit im Betrieb aus...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Variable Vergütung für Fach... / 8 Allgemeine Regelungen

Während das variable Zieleinkommen verbindlich zeitlich unbefristet zugesagt wird und nur in den Grenzen des deutschen Arbeitsrechtes reduzierbar ist, sollten die Bedingungen für die Ermittlung (Messgrößen, Modalitäten der Einkommensberechnung) nur für die Dauer jeweils eines Jahres fixiert werden. Entsprechend der strategischen Ausrichtung sowie der sonstigen Rahmenbedingun...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pfändung von Lohn / 12 Kosten des Arbeitgebers durch Bearbeitung und Überweisung

Die Kosten der Drittschuldnererklärung nach § 840 ZPO hat der Arbeitgeber selbst zu tragen.[1] Auch hinsichtlich der Kosten der Überweisung und der Bearbeitung der Pfändung besteht kein gesetzlicher Erstattungsanspruch gegen den Gläubiger.[2] Diese Kosten fallen grundsätzlich dem Arbeitgeber zur Last. Auch kann eine Kostenerstattungspflicht nicht durch Betriebsvereinbarung od...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 1.2.2 Zahlung des Mindestlohns

Der vorübergehend im Ausland tätige Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zahlung des Mindestlohns gemäß § 1 Abs. 1 MiLoG.[1] Voraussetzung ist, dass deutsches Arbeitsrecht als Vertragsstatut vereinbart worden ist oder nach den Regeln des Art. 9 Abs. 1 Rom I-VO als zwingendes Arbeitnehmerschutzrecht unabhängig vom gewählten ausländischen Vertragsstatut anwendbar ist.[2] Insofern kom...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Verdachtskündigung / Arbeitsrecht

1 Voraussetzungen Eine Verdachtskündigung kann nicht schon dann wirksam ausgesprochen werden, wenn der Arbeitgeber subjektiv der Auffassung ist, dass sich der Arbeitnehmer etwas zuschulden kommen lassen hat. Die Verdachtskündigung ist vielmehr an das Vorliegen verschiedener Voraussetzungen geknüpft. Die Verdachtskündigung ist nur gerechtfertigt, wenn objektive Tatsachen vorlie...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeiterfassung / Arbeitsrecht

1 Rechtslage Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung besteht für alle Arbeitgeber. Das haben der EuGH[1] und das BAG[2] nunmehr entschieden. 1.1 Gesetzliche Grundlagen Das Arbeitszeitgesetz enthält keine allgemeine Regelung, die Arbeitgeber zu einer pauschalen Erfassung der Arbeitszeit von Arbeitnehmern verpflichtet. Arbeitszeit ist nach § 2 Abs. 1 ArbZG die Zeit vom Beginn bis zu...mehr