Ein Arbeitgeber, der in einem Zeitraum von 30 Kalendertagen eine größere Anzahl von Arbeitnehmern entlassen will, muss dies vorher bei der Agentur für Arbeit anzeigen. Diese Anzeigepflicht ist abhängig von der Betriebsgröße und der Anzahl der zu entlassenden Arbeitnehmer.
Arbeitsrecht: Die Vorschriften zur Massenentlassung sind in den §§ 17 ff. KSchG enthalten.
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