Begriff

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist die Vertretung der Jugendlichen unter 18 Jahren und der zur Berufsausbildung Beschäftigten (Auszubildende, Praktikanten, Werkstudenten) in einem Betrieb oder einer Behörde. Sie arbeitet eng mit dem Betriebsrat bzw. der Personalvertretung zusammen und wirkt auf die Berücksichtigung der Belange der Jugendlichen unter 18 Jahren und der zur Berufsausbildung Beschäftigten hin.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Arbeitsrecht: Das Recht der Jugend- und Auszubildendenvertretung ist im Dritten Teil des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) und damit in den §§ 60 ff. BetrVG geregelt.

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