Überblick

Das europäische Arbeitsrecht ist seit Längerem im Blickfeld des nationalen arbeitsrechtlichen Interesses. Seit Jahren zeigen spektakuläre Fälle immer wieder, dass den europarechtlichen Vorgaben auch im Bereich des Arbeitsrechts eine erhebliche Bedeutung zukommt. Erinnert sei an dieser Stelle nur an die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Entlassungsbegriff bei Massenentlassungen (EuGH, Urteil v. 27.1.2005, C-188/03 – Junk) oder zur Altersdiskriminierung (EuGH, Urteil v. 22.11.2005, C-144/04 – Mangold; EuGH, Urteil v. 20.1.2009, C-350/06 – Schulz-Hoff; EuGH, Urteil v. 19.1.2010, C-555/07 – Kücükdeveci) sowie an die Rechtsprechung zum Verfall von Urlaub (EuGH, Urteil v. 6.11.2018, C-619/16 (Kreuziger). Immer noch sind aber vielen Praktikern die Verbindungen des nationalen Arbeitsrechts zum europäischen Unionsrecht nicht geläufig. Im folgenden Abschnitt sollen daher die Grundlagen und der Inhalt des europäischen Arbeitsrechts im Überblick dargestellt werden. Das europäische Recht hat insbesondere auch Einfluss auf den Abschluss und Inhalt von Arbeitsverträgen sowie Restrukturierungen in Form von Betriebsänderungen und Betriebsübergängen.

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