Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsgericht

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Berufung im Arbeitsgerichts... / 18.1 Bereits erstinstanzlich ausgeschlossenes Vorbringen

Angriffs- und Verteidigungsmittel, die das Arbeitsgericht zu Recht ausgeschlossen hat, bleiben auch in der Berufungsinstanz ausgeschlossen.[1] Das ist auch dann der Fall, wenn ihre Berücksichtigung den Berufungsrechtsstreit nicht verzögern würde. Das ist verfassungsgemäß.[2] Dem LAG obliegt die Prüfung, ob das Arbeitsgericht das Vorbringen zu Recht ausgeschlossen hat. Eine En...mehr

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Berufung im Arbeitsgerichts... / 19.5 Teilurteil

Das LAG kann den Rechtsstreit an das Arbeitsgericht zurückverweisen, wenn das angefochtene Urteil ein entgegen den Voraussetzungen des § 301 ZPO erlassenes Teilurteil ist.[1] Praxis-Beispiel Das Arbeitsgericht hat über eine Kündigung entschieden, ohne vorhergehende Beendigungstatbestände zu bescheiden. Eine Zurückverweisung scheidet hier allerdings aus, wenn nur nicht erkennba...mehr

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Berufung im Arbeitsgerichts... / 3 Entscheidung über die Zulassung

Über die Zulassung entscheidet das Arbeitsgericht von Amts wegen. Anträge auf Zulassung zur Berufung sind lediglich Anregungen für das Gericht. Die Entscheidung über die Zulassung oder Nichtzulassung der Berufung ist in den Urteilstenor aufzunehmen. Unterlässt dies das Arbeitsgericht, ist es möglich, innerhalb von zwei Wochen ab Verkündung des Urteils eine Ergänzung des Urtei...mehr

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Berufung im Arbeitsgerichts... / 19.3 Grundurteil

Gemäß § 538 Abs. 2 Nr. 4 ZPO darf das Berufungsgericht die Sache an das Gericht der ersten Instanz zurückverweisen, wenn im Falle eines nach Grund und Betrag streitigen Anspruches durch das angefochtene Urteil über den Grund des Anspruches vorab entschieden oder die Klage abgewiesen ist, es sei denn, der Streit über den Betrag ist zur Entscheidung reif. Diese Möglichkeit ist...mehr

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Berufung im Arbeitsgerichts... / 18.2 Unterbliebener Vortrag trotz Fristsetzung

Sind Angriffs- oder Verteidigungsmittel in der ersten Instanz entgegen einer nach § 56 Abs. 1 Satz 2, § 61a Abs. 3, 4 ArbGG gesetzten Frist nicht vorgebracht worden, können sie nur unter den Voraussetzungen des § 67 Abs. 2 ArbGG in der zweiten Instanz zugelassen werden. Das LAG hat die Wirksamkeit der Fristsetzung in der ersten Instanz zu prüfen. Angriffs- und Verteidigungsmi...mehr

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Berufung im Arbeitsgerichts... / 1 Statthaftigkeit der Berufung

Berufungsfähig sind grundsätzlich nur Endurteile oder diesen gleichgestellte Urteile der Arbeitsgerichte. Hierzu gehören Teilurteile[1] Vorbehaltsurteile[2] Ergänzungsurteile[3] Zwischenurteile über die Zulässigkeit der Klage[4] Ablehnung von Anträgen auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand[5] Urteile im einstweiligen Rechtsschutz. Nicht berufungsfähig sind Grundurteile[6] Zwisc...mehr

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Berufung im Arbeitsgerichts... / 19 Zurückverweisung in erste Instanz

Die Zurückverweisung des Rechtsstreites wegen eines Mangels im Verfahren des Arbeitsgerichts ist aufgrund des Beschleunigungsgrundsatzes grundsätzlich unzulässig.[1] Dieser grundsätzliche Ausschluss der Zurückverweisung findet selbst bei schwersten Verfahrensmängeln und Verfassungsverstößen Anwendung. Praxis-Beispiel Verstoß gegen Art. 101, Art. 12 GG; Verletzung des rechtliche...mehr

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Berufung im Arbeitsgerichts... / 5 Berufungsmöglichkeiten

Nur in den enumerativ aufgezählten Fällen des § 64 Abs. 2 ArbGG kann gegen ein Urteil des Arbeitsgerichtes die Berufung eingelegt werden[1] Liegen die dort genannten Voraussetzungen nicht vor, ist die Berufung unzulässig, auch wenn schwerste Gesetzesverstöße vorliegen und greifbare Gesetzwidrigkeit gegeben ist.mehr

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Berufung im Arbeitsgerichts... / 17.1 Eingeschränkter Prüfungsumfang

Den Parteien soll in der Berufungsinstanz grundsätzlich keine zweite Tatsacheninstanz mehr eröffnet sein. Die Berufungsinstanz soll im Wesentlichen nur als Instrument zur Fehlerkontrolle und -beseitigung zur Verfügung stehen.[1] Demzufolge kann die Berufung nur darauf gestützt werden, dass die Entscheidung des Arbeitsgerichts auf einer Rechtsverletzung beruht oder dass ausnah...mehr

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Berufung im Arbeitsgerichts... / 17 Funktion des Berufungsgerichts

17.1 Eingeschränkter Prüfungsumfang Den Parteien soll in der Berufungsinstanz grundsätzlich keine zweite Tatsacheninstanz mehr eröffnet sein. Die Berufungsinstanz soll im Wesentlichen nur als Instrument zur Fehlerkontrolle und -beseitigung zur Verfügung stehen.[1] Demzufolge kann die Berufung nur darauf gestützt werden, dass die Entscheidung des Arbeitsgerichts auf einer Recht...mehr

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Berufung im Arbeitsgerichts... / 19.1 Eingeschränkte Ermessensentscheidung

Das LAG hat aufgrund der Verpflichtung in § 538 Abs. 1 ZPO nur ein eingeschränktes Ermessen bei der Entscheidung über eine Zurückverweisung. Nach dem Wortlaut des § 538 Abs. 2 ZPO "darf" eine Sache an das Arbeitsgericht nur in den dort genannten Fällen zurückgewiesen werden. Daneben ist – abgesehen von einer unzulässigen Entscheidung durch Teilurteil[1] – ein Antrag von eine...mehr

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Berufung im Arbeitsgerichts... / 19.4 Versäumnis-/Anerkenntnisurteil

Eine Zurückverweisung der Sache an das Arbeitsgericht ist möglich, wenn ein Versäumnisurteil nach § 514 Abs. 2 ZPO aufgehoben wird, weil ein Fall der Säumnis nicht vorgelegen hat[1], oder statt eines beantragten Versäumnisurteils durch streitiges Endurteil entschieden wird.[2] Eine Zurückverweisung ist daneben möglich in entsprechender Anwendung des § 538 Abs. 2 Nr. 6 ZPO bei...mehr

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Berufung im Arbeitsgerichts... / Zusammenfassung

Gegen das arbeitsgerichtliche Urteil erster Instanz ist die Berufung an das Landesarbeitsgericht (LAG) statthaft, soweit nicht nach § 78 ArbGG das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben ist. Die Berufung kann nur eingelegt werden, wenn die Berufung im Urteil zugelassen worden ist, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 600 EUR übersteigt, in Rechtsstreitigkeiten über d...mehr

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Berufung im Arbeitsgerichts... / 20.2 Inhalt

Für den Inhalt des Berufungsurteils gilt die Vorschrift des § 313 ZPO, § 64 Abs. 6 ArbGG i. V. m. § 525 ZPO. Das Berufungsurteil enthält ein Rubrum, die Urteilsformel, Tatbestand und Entscheidungsgründe sowie einen Ausspruch darüber, ob ein Rechtsmittel zugelassen oder nicht zugelassen wird.[1] Der Tatbestand ist entbehrlich, wenn gegen das Urteil ein Rechtsmittel unzweifelhaf...mehr

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Berufung im Arbeitsgerichts... / 10 Berufungsbegründung

Die Berufung ist zu begründen.[1] Nach ständiger Rechtsprechung sämtlicher oberster Gerichtshöfe des Bundes muss die Berufungsbegründung als bestimmender Schriftsatz die Unterschrift des für sie verantwortlich Zeichnenden tragen. Die Unterschrift ist grundsätzlich Wirksamkeitserfordernis. Sie soll die Identifizierung des Urhebers der schriftlichen Prozesshandlung ermöglichen ...mehr

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Revision im Arbeitsgerichts... / 2.6 Grundsatzbeschwerde

Neben der Grundsatzbeschwerde und der Divergenzbeschwerde kann eine Nichtzulassungsbeschwerde auch darauf gestützt werden, dass ein absoluter Revisionsgrund gemäß § 547 Nr. 1 bis 5 ZPO oder eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und die Entscheidungserheblichkeit der Verletzung dargelegt wird.[1] Eine Grundsatzbeschwerde [2] ist nur dann erfolgreich, wenn der Besc...mehr

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Revision im Arbeitsgerichts... / 3 Einlegung der Revision

Ist die Revision vom LAG zugelassen worden, kann die Partei, die durch das Urteil in der zweiten Instanz beschwert ist, Revision einlegen.[1] 3.1 Einlegungsfrist Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt 1 Monat. Die Frist für die Begründung der Revision beträgt 2 Monate.[1] Beide Fristen beginnen mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils, späteste...mehr

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Berufung im Arbeitsgerichts... / 20 Berufungsurteil

In § 69 Abs. 1 ArbGG wird im Wesentlichen auf die erstinstanzlichen Bestimmungen zur Abfassung verwiesen, während § 69 Abs. 2 ArbGG Vorschriften über die Aufnahme und den Inhalt von Tatbestand und Entscheidungsgründen enthält. Abs. 4 der Vorschrift erklärt schließlich die für das zivilgerichtliche Berufungsverfahren geltende Bestimmung über die Urteilsabfassung für nicht anw...mehr

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Berufung im Arbeitsgerichts... / 16 Berufungsrücknahme

Bis zur Verkündung des Berufungsurteils kann die Berufung ohne Einwilligung des Berufungsbeklagten zurückgenommen werden.[1] 16.1 Zulässigkeit Bis zur Verkündung des Berufungsurteils kann die Berufung ohne Einwilligung des Berufungsbeklagten zurückgenommen werden.[1] Die Berufung ist durch Schriftsatz oder durch entsprechende Erklärung in der mündlichen Verhandlung zurückzunehm...mehr

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Revision im Arbeitsgerichts... / 4.1 Verfahrensrüge

Verfahrensfehler sind in der Revisionsbegründung ausdrücklich zu rügen, wenn sie nicht von Amts wegen zu beachten sind. Von Amts wegen zu berücksichtigende Umstände sind z. B.: Parteifähigkeit, Prozessfähigkeit, internationale Zuständigkeit, Statthaftigkeit der Revision, Vorliegen einer rechtskräftigen Entscheidung, fehlender Tatbestand, widersprüchlicher Tatbestand.mehr

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Berufung im Arbeitsgerichts... / 2.1 Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

Ein Zulassungsgrund ist die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache.[1] Es genügt, wenn die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache für den Bezirk des Landgerichtes besteht. Die Rechtsfrage muss klärungsfähig und klärungsbedürftig sein.mehr

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Berufung im Arbeitsgerichts... / 7 Parteien des Berufungsverfahrens

Eingelegt werden kann die Berufung von einer Person, die in der ersten Instanz des Rechtsstreites Partei war oder deren Eintritt in den Rechtsstreit durch Urteil abgelehnt worden war. Berufungskläger kann mithin die Partei, aber auch jeder Streitgenosse oder Nebenintervenient sein. Die Berufung kann gegen eine Partei oder jeden Streitgenossen, nicht aber gegen einen Nebenint...mehr

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Berufung im Arbeitsgerichts... / 16.1 Zulässigkeit

Bis zur Verkündung des Berufungsurteils kann die Berufung ohne Einwilligung des Berufungsbeklagten zurückgenommen werden.[1] Die Berufung ist durch Schriftsatz oder durch entsprechende Erklärung in der mündlichen Verhandlung zurückzunehmen. Die Rücknahme unterliegt dem Vertretungszwang.mehr

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Berufung im Arbeitsgerichts... / 15.2 Kosten

Die Kosten von Berufung und Anschlussberufung werden grundsätzlich gequotelt. Bei einer Rücknahme der Berufung hat der Berufungskläger unabhängig von einer durchgeführten mündlichen Verhandlung auch die Kosten der Anschlussberufung zu tragen, es sei denn, die Hauptberufung oder die Anschlussberufung war von vornherein unzulässig[1] oder die Anschließung ist erst nach der Erkl...mehr

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Berufung im Arbeitsgerichts... / 2.2 Privilegierte Streitigkeiten

Ein weiterer Zulassungsgrund ist nach § 64 Abs. 3 Nr. 2 ArbGG, wenn die Rechtssache Streitigkeiten betrifft, die zwischen Tarifvertragsparteien aus Tarifverträgen oder über das Bestehen oder Nichtbestehen von Tarifverträgen vorliegen, über die Auslegung eines Tarifvertrags, dessen Geltungsbereich sich über den Bezirk des Arbeitsgerichts hinaus erstreckt, die zwischen tariffähig...mehr

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Berufung im Arbeitsgerichts... / 17.2 Bindung an die erstinstanzlich festgestellten Tatsachen

Aufgrund der Beschränkung des Berufungsverfahrens auf eine Fehlerkontrolle und Fehlerbeseitigung ist das LAG grundsätzlich an die vom Arbeitsgericht festgestellten Tatsachen gebunden und auf die Überprüfung von Verfahrensfehlern beschränkt.[1] Hinsichtlich der materiell-rechtlichen Überprüfung des erstinstanzlichen Urteils besteht allerdings keine Bindungswirkung.[2] Das LAG ...mehr

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Kündigungsschutzverfahren: ... / 7 Klagefrist

Macht der Arbeitnehmer geltend, dass die Kündigung nicht sozial gerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, und ist das KSchG anwendbar, muss er nach § 4 Satz 1 KSchG geltenden Fassung innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelö...mehr

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Revision im Arbeitsgerichts... / 2.1 Einlegungsfrist

Die Nichtzulassungsbeschwerde ist innerhalb einer Notfrist von 1 Monat seit Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils durch einen Rechtsanwalt oder die in § 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 und 5 ArbGG bezeichneten Organisationen als Verfahrensbevollmächtigte schriftlich beim BAG einzulegen.[1] Eine Einlegung beim LAG wahrt die Beschwerdefrist nicht. Eine Belehrung über ...mehr

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Revision im Arbeitsgerichts... / 2.4 Wirkung der Nichtzulassungsbeschwerde

Die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde wirkt suspensiv.[1] Die anzufechtende Entscheidung wird erst dann rechtskräftig, wenn über die Beschwerde abschlägig entschieden ist. Soweit die bestehende materielle Rechtslage mit einer gerichtlichen Entscheidung des LAG geändert wird, tritt die Änderungswirkung erst mit Rechtskraft der Entscheidung ein. Aufgrund der suspensiven Wi...mehr

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Revision im Arbeitsgerichts... / 2 Nichtzulassungsbeschwerde

Die Nichtzulassung der Revision durch das LAG kann selbstständig durch die Beschwerde angefochten werden, § 72a Abs. 1 ArbGG. Die Nichtzulassungsbeschwerde[1] richtet sich grundsätzlich nicht gegen die materielle Entscheidung des LAG, sondern gegen dessen Verfahrensentscheidung, die Revision nicht zuzulassen. Die Nichtzulassungsbeschwerde ist keine Verfahrensbeschwerde, sond...mehr

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Revision im Arbeitsgerichts... / 3.1 Einlegungsfrist

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt 1 Monat. Die Frist für die Begründung der Revision beträgt 2 Monate.[1] Beide Fristen beginnen mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils, spätestens aber mit dem Ablauf von 5 Monaten nach der Verkündung.[2] Die Revisionsbegründungsfrist kann nur einmal bis zu einem Monat verlängert werden.[3] Im Fall einer...mehr

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Revision im Arbeitsgerichts... / 3.2 Revisionsanträge

Der in den Vorinstanzen unterlegene Revisionskläger hat die Aufhebung oder Abänderung des Urteils des LAG unter Angabe des Datums und des Aktenzeichens zu beantragen. Ein Antrag, den Rechtsstreit an das LAG zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückzuverweisen, ist überflüssig, weil die Zurückverweisung von Amts wegen geboten ist, wenn das Urteil des LAG nach den b...mehr

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Berufung im Arbeitsgerichts... / 12 Berufungserwiderung

Die Berufung muss innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zustellung der Berufungsbegründung beantwortet werden.[1] Mit der Frist für die Berufungsbeantwortung soll das Verfahren beschleunigt werden. Sie kann wie die Frist für die Berufungsbegründung einmal auf Antrag verlängert werden.[2] Für die Fristberechnung und die Fristverlängerung gelten die Ausführungen zur Berufu...mehr

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Revision im Arbeitsgerichts... / Zusammenfassung

Überblick Die Revision gegen ein Endurteil des LAG findet vor dem BAG statt, allerdings nur, wenn sie in dem Urteil des LAG oder durch Beschluss des BAG auf eine Nichtzulassungsbeschwerde hin, zugelassen worden ist.[1] Ohne eine solche Zulassung ist es nicht möglich, eine Entscheidung des LAG vom BAG überprüfen zu lassen. Gemäß der Verordnung über den elektronischen Rechtsverk...mehr

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Berufung im Arbeitsgerichts... / 16.2 Folgen der Rücknahme

Die Wirkungen einer Berufungsrücknahme treten ohne Antrag des Gegners ein. Mit der Rücknahme der Berufung verliert der Berufungskläger das Rechtsmittel der Berufung. Er ist verpflichtet, die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Läuft allerdings noch die Berufungsfrist, kann anders als beim Berufungsverzicht erneut Berufung eingelegt werden. Wird die Berufung irrtümlich z...mehr

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Berufung im Arbeitsgerichts... / 18.3 Verstoß gegen die allgemeine Prozessförderungspflicht

Nach der allgemeinen Prozessförderungspflicht[1] sind Angriffs- oder Verteidigungsmittel, die in der ersten Instanz nicht rechtzeitig vorgetragen worden sind, in der Berufungsinstanz nur zuzulassen, wenn ihre Zulassung nach der freien Überzeugung des Gerichtes die Erledigung des Rechtsstreits nicht verzögern würde oder die Partei das Vorbringen in der ersten Instanz nicht aus ...mehr

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Revision im Arbeitsgerichts... / 2.8 Darlegung eines absoluten Revisionsgrundes

Dass eine Nichtzulassungsbeschwerde auch mit der Darlegung eines absoluten Revisionsgrundes gemäß § 547 Nr. 1 bis 5 ZPO begründet werden kann[1], entspricht dem hohen und verfassungsrechtlich geprüften Gewicht der absoluten Revisionsgründe und soll die Lücke zwischen Revisions- und Wiederaufnahmerecht schließen. Ein absoluter Revisionsgrund ist die nicht vorschriftsmäßige Bes...mehr

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Berufung im Arbeitsgerichts... / 20.1 Unterzeichnung

Das Urteil nebst Tatbestand und Entscheidungsgründen ist von sämtlichen Mitgliedern der Kammer zu unterzeichnen, die an der Entscheidung mitgewirkt haben.[1] Das Urteil in der Berufungsinstanz unterscheidet sich mithin von dem erstinstanzlichen Urteil dadurch, dass die ehrenamtlichen Richter auch Tatbestand und Entscheidungsgründe unterschreiben müssen. Wird ein Urteil von der...mehr

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Revision im Arbeitsgerichts... / 4.2 Absolute Revisionsgründe

Eine Entscheidung ist stets als auf einer Verletzung des Rechts beruhend anzusehen, wenn das erkennende Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt war, bei der Entscheidung ein Richter mitgewirkt hat, der von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen war, sofern nicht dieses Hindernis durch ein Ablehnungsgesuch erfolglos geltend gemacht ist, oder ein Richter mitge...mehr

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Berufung im Arbeitsgerichts... / 15 Anschlussberufung

Sind durch ein erstinstanzliches Urteil sowohl der Kläger als auch der Beklagte beschwert, können beide Parteien Berufung einlegen. Mit der Anschlussberufung[1] kann sich der Berufungsbeklagte demgegenüber der Berufung des Berufungsklägers anschließen, wenn er mehr als die Zurückweisung der Berufung erreichen will. Der Berufungsbeklagte hat die Möglichkeit, das vom Berufungsk...mehr

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Revision im Arbeitsgerichts... / 4.3 Sonstige Verfahrensrügen

Liegen Verfahrensfehler vor, die nicht von Amts wegen zu berücksichtigen sind, müssen Tatsachen bezeichnet werden, die den Mangel ergeben.[1] Der Revisionskläger muss demnach die verletzte Rechtsnorm angeben und die Tatsachen genau bezeichnen, die den Mangel ergeben. Hierzu muss er im Einzelnen darlegen, aufgrund welcher schriftsätzlichen oder verfahrensmäßigen Situation das ...mehr

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Berufung im Arbeitsgerichts... / 15.1 Zulässigkeit

Zulässig ist die Anschlussberufung nur bis zum Ablauf eines Monats nach Zustellung der Berufungsbegründungsschrift.[1] Sie ist mit einer Anschlussberufungsschrift beim LAG einzureichen.[2] Die Erklärung zu Protokoll oder die Erklärung in der mündlichen Verhandlung reicht nicht aus.[3] Die Anschlussberufung kann auch bedingt eingelegt werden.[4] Praxis-Beispiel Einlegung für de...mehr

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Berufung im Arbeitsgerichts... / 16.3 Kosten

Haben die Parteien in einem außergerichtlichen Vergleich eine Kostenregelung vereinbart, sind auch die Prozesskosten entsprechend dieser Vereinbarung zu verteilen. Anderenfalls sind die Kosten des Berufungsverfahrens gegeneinander aufzuheben. Das gilt auch dann, wenn der Berufungskläger entsprechend dem Vergleichsinhalt die Berufung zurücknimmt. § 516 Abs. 3 ZPO tritt hinter ...mehr

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Berufung im Arbeitsgerichts... / 18 Angriffs- und Verteidigungsmittel

Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel können in der zweiten Instanz nur eingeschränkt vorgebracht werden, um das Verfahren zu beschleunigen. Das Berufungsgericht hat das Vorbringen neuer Tatsachen nach § 529 Abs. 1 Nr. 2, § 531 Abs. 2 ZPO nur zu berücksichtigen, wenn ein Gesichtspunkt erstinstanzlich erkennbar übersehen oder für unbeachtlich gehalten worden ist, dieser infolge...mehr

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Revision im Arbeitsgerichts... / 2.7 Divergenzbeschwerde

Mit der Divergenzbeschwerde (s. hierzu Arbeitshilfe: Nichtzulassungsbeschwerde (Divergenz)) soll die einheitliche Erkenntnis der Rechtsinhalte in der Arbeitsgerichtsbarkeit gewahrt werden. Die Voraussetzungen der Divergenzbeschwerde stimmen mit denen überein, nach denen das LAG über die Zulassung der Revision gegen sein Urteil entscheidet.[1] Das Urteil des LAG muss von einer ...mehr

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Berufung im Arbeitsgerichts... / 11 Berufungsbegründungfrist

Von der Frist zur Einlegung der Berufung ist die Frist für die Begründung der Berufung zu unterscheiden. Beide Fristen beginnen jedoch zum selben Zeitpunkt. Die Frist für die Berufungsbegründung[1] beträgt 2 Monate seit Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils, längstens jedoch 5 Monate seit Verkündung.[2] Bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist kann auf ...mehr

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Berufung im Arbeitsgerichts... / 13 Unzulässige Berufung

Für den Fall, dass die Berufungsfrist, die Berufungsbegründungsfrist oder die Berufungsbeantwortungsfrist versäumt werden, kann jeweils die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt werden, sofern die Voraussetzungen des § 233 ZPO vorliegen. Formfehler einer Berufungsschrift können innerhalb der Berufungsfrist behoben werden. Sie führen nicht zwangsläufig zur Unzulässi...mehr

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Berufung im Arbeitsgerichts... / 18.4 Prozessförderung in der Berufungsinstanz

Sind neue Angriffs- oder Verteidigungsmittel nach § 67 Abs. 2 und 3 ArbGG zulässig, hat der Berufungskläger sie in der Berufungsbegründung und der Berufungsbeklagte in der Berufungsbeantwortung vorzubringen.[1] Werden sie verspätet vorgebracht, sind sie nur zuzulassen, wenn sie nach der Berufungsbegründung oder der Berufungsbeantwortung entstanden sind oder das verspätete Vor...mehr

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Revision im Arbeitsgerichts... / 2.3 Beschwerdebegründung

Eine weitere formelle Voraussetzung ist, dass die Nichtzulassungsbeschwerde zu begründen ist. Aufgrund des Bevollmächtigtenzwangs genügt eine vom Rechtsanwalt unterzeichnete Beschwerdebegründung nicht, wenn der Prozessbevollmächtigte trotz Unterschrift zu erkennen gibt, dass er die Verantwortung für den Inhalt der Revision nicht übernehmen will. Davon kann ausgegangen werden...mehr

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Revision im Arbeitsgerichts... / 2.5 Zulassungsentscheidung

Die Entscheidung des BAG über die Nichtzulassungsbeschwerde ergeht durch Beschluss. Die ehrenamtlichen Richter wirken nicht mit, wenn die Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig verworfen wird, weil sie nicht statthaft oder nicht in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt und begründet ist. Dem Beschluss soll eine kurze Begründung beigefügt werden. Von einer Begründung ka...mehr