Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsgericht

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schlichtungsverfahren und M... / 2.1 Vorschlag des Arbeitsgerichts

Nach § 54 a Abs. 1 ArbGG ist die ausdrückliche Möglichkeit des Arbeitsgerichts geregelt, den Parteien des Rechtsstreits eine Mediation oder in anderes Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vorzuschlagen. Die Mediation ist ein vertrauliches und nach dem MediationsG strukturiertes Verfahren. Andere Verfahren sind z. B. Gütestellen, Ombudsleute, Clearingstellen ode...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schlichtungsverfahren und M... / 1.3 Anrufung des Schlichtungsausschusses

Sofern ein Schlichtungsausschuss gebildet worden ist, ist dessen Anrufung Prozessvoraussetzung für eine arbeitsgerichtliche Klage. Eine vorher eingereichte Klage ist grundsätzlich unzulässig. Sie wird jedoch nachträglich zulässig, wenn ein nach Klageerhebung eingeleitetes Schlichtungsverfahren beendet wurde und der Spruch des Schlichtungsausschusses nicht anerkannt wurde. Ei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgerichtliches Schied... / 5 Aufhebungsklage

Wird ein Schiedsverfahren durchgeführt, kann das Arbeitsgericht nur noch wegen der Aufhebung des Schiedsspruchs angerufen werden. Die möglichen Begründungen für diese Klage vor dem Arbeitsgericht sind in § 110 ArbGG abschließend festgelegt: Das schiedsrichterliche Verfahren ist unzulässig. Das ist z. B. dann der Fall, wenn das Schiedsgericht nicht ordnungsgemäß besetzt war, d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einstweiliger Rechtsschutz ... / 2.2 Einstweilige Verfügung

Für das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gelten im Wesentlichen die Ausführungen über das Arrestverfahren entsprechend. Verfügungsgrund für die einstweilige Verfügung ist die Besorgnis, dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustandes die Verwirklichung des Rechts vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte. Darüber hinaus kann der Erlass einer e...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schlichtungsverfahren und M... / 1.1 Bildung der Schlichtungsausschüsse

Nach § 111 Abs. 2 ArbGG können zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden im Bereich des Handwerks die Handwerksinnungen, im Übrigen die zuständigen Stellen i. S. d. Berufsbildungsgesetzes Ausschüsse bilden. Die Einrichtung dieser Ausschüsse ist nicht zwingend vorgeschrieben und steht im Ermessen der zuständigen Stellen. Neben den Handwerksinnu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgerichtliches Schied... / 3 Schiedseinrede

Wird eine Klage vor dem Arbeitsgericht eingereicht, ist sie dann unzulässig, wenn sich der Beklagte bis zur Verhandlung der Hauptsache (vor Antragstellung im Verhandlungstermin) auf den Schiedsvertrag beruft (sog. Schiedseinrede).[1] Es besteht damit die Möglichkeit, dass zunächst der Gütetermin mit dem Ziel einer Einigung abgewartet werden kann, soweit eine Einigung scheite...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgerichtliches Schied... / 2 Zuständigkeit des Schiedsgerichts

Nach § 4 ArbGG kann die Arbeitsgerichtsbarkeit in bestimmten, abschließend aufgezählten Fällen ausgeschlossen werden; eine Klage vor dem Arbeitsgericht ist dann unzulässig. Es entscheidet dann ein Schiedsgericht nach § 102 Abs. 1 ArbGG i. V. m. § 101 ArbGG in folgenden Fällen: Bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien aus Tarifverträgen oder Streitig...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einstweiliger Rechtsschutz ... / 5.1 Entscheidung des Gerichts durch Beschluss

Entscheidet das Arbeitsgericht über den Antrag auf Erlass eines Arrestbefehls oder einer einstweiligen Verfügung durch Beschluss, kommt für den Schuldner das Widerspruchsverfahren nach § 924 Abs. 1 ZPO oder bei Ablauf der Vollziehungsfrist das Verfahren nach § 927 ZPO in Betracht. Zu beachten ist, dass durch den Widerspruch nach § 924 Abs. 3 ZPO die Vollziehung des Arrestbefe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schlichtungsverfahren und M... / 2.2 Ruhen des Verfahrens

Wenn sich beide Parteien mit dem Vorschlag des Gerichts zur Durchführung eines Mediationsverfahrens oder anderen Verfahrens zur außergerichtlichen Konfliktbeilegung entscheiden, hat das Arbeitsgericht zwingend ohne weiteren Antrag der Parteien das Ruhen des Verfahrens anzuordnen.[1] Der Beschluss ist den Parteien mitzuteilen (formlos).mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schlichtungsverfahren und M... / 1.4 Verfahren vor dem Schlichtungsausschuss

Das Verfahren vor dem Schlichtungsausschuss ist durch die zuständige Stelle zu regeln, die den Schlichtungsausschuss einrichtet. In § 111 Abs. 2 Satz 2 ArbGG ist lediglich die Regelung enthalten, dass die Parteien vor dem Ausschuss mündlich zu hören sind, d. h., ihnen muss die Möglichkeit eingeräumt werden, sich mündlich vor dem Schlichtungsausschuss zu äußern. Die Verfahren...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einstweiliger Rechtsschutz ... / 3.2 Entbindung von der Weiterbeschäftigungspflicht

Das Arbeitsgericht kann den Arbeitgeber auf seinen Antrag hin – wiederum durch eine einstweilige Verfügung – von seiner auf § 102 Abs. 5 Satz 2 BetrVG beruhenden Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung entbinden, wenn die Klage des Arbeitnehmers gegen die ordentliche Kündigung mutwillig ist oder keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet, sowie darüber hinaus mit der Begrün...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schlichtungsverfahren und M... / 1.5 Rechtliche Wirkungen

Der Spruch des Schlichtungsausschusses kann materielle Rechtskraft erlangen. So entfalten geschlossene Vergleiche und von beiden Seiten anerkannte Sprüche des Ausschusses materielle Rechtskraft mit der Folge, dass aus ihnen nach § 111 Abs. 2 Satz 6 ArbGG die Zwangsvollstreckung statthaft ist. In formeller Hinsicht ist für die Zwangsvollstreckung aus geschlossenen Vergleichen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einstweiliger Rechtsschutz ... / 2 Voraussetzungen von Arrestbefehl und einstweiliger Verfügung

Für Arrest und einstweiligen Verfügung gelten dieselben Voraussetzungen, wobei neben den allgemeinen Prozessvoraussetzungen folgende Bedingungen erfüllt sein müssen: Antrag, Darlegung des Arrest- bzw. Verfügungsanspruchs, Darlegung des Arrest- bzw. Verfügungsgrundes und Glaubhaftmachung von Anspruch und Grund. Der Arrest- bzw. Verfügungsanspruch ist der materiell-rechtliche Indiv...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schlichtungsverfahren und M... / 1.2 Zuständigkeit

Nach § 111 Abs. 2 ArbGG ist der Schlichtungsausschuss für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden aus einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis i. S. d. §§ 10 ff. BBiG zuständig. Ist das Ausbildungsverhältnis beendet, ist der Schlichtungsausschuss nicht mehr zuständig, das Berufsausbildungsverhältnis muss also noch Bestand haben.[1] Prax...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schlichtungsverfahren und M... / 1.6 Prozessuales Verhalten der Parteien nach dem Spruch des Schlichtungsausschusses

Die Parteien haben die Möglichkeit, den Spruch des Schlichtungsausschusses rechtskräftig werden zu lassen. Dafür müssen beide Parteien innerhalb einer Frist von einer Woche gegenüber dem Schlichtungsausschuss oder gegenüber der anderen Partei ausdrücklich und schriftlich erklären, dass sie den Spruch des Ausschusses anerkennen.[1] Nach Ablauf dieser Frist kann die materiell-...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einstweiliger Rechtsschutz ... / 3.6 Anspruch auf Weiterzahlung der Vergütung

Für den einstweiligen Rechtsschutz hinsichtlich des Anspruchs auf Weiterbezahlung der Vergütung kommt grundsätzlich nur der Arrest in Betracht, da es sich um einen reinen Geldanspruch handelt. Jedoch wird mit dem Arrest vom Arbeitnehmer nur eine Sicherung seines Anspruchs und keine vorläufige Befriedigung erreicht. Aus diesen Gründen kann eine einstweilige Verfügung im Wege ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schlichtungsverfahren und M... / 2 Mediation und außergerichtliche Konfliktbeilegung

Durch Art. 4 des Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung v. 21.7.2012[1] wurde mit Wirkung zum 26.7.2012 mit § 54 a ArbGG die Möglichkeit der Mediation und außergerichtlichen Konfliktbeilegung im arbeitsgerichtlichen Verfahren eingeführt. Dies dient der Umsetzung der Europäischen Mediationsrichtlinie und hat das vor...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsbehelfe im Arbeitsger... / 1.1.3 Abhilfeentscheidung des Arbeitsgerichts / Sachentscheidung des LAG

Nach § 572 Abs. 1 ZPO entscheidet immer zunächst der Ausgangsrichter, ob er der sofortigen Beschwerde abhilft oder nicht. Wird die Beschwerde beim LAG eingelegt, ist sie zunächst dem Arbeitsgericht zum Zweck der Prüfung vorzulegen, ob ihr abgeholfen wird. Wird eine Entscheidung der Kammer des Arbeitsgerichts angefochten, kann nur diese der Beschwerde abhelfen, der Vorsitzend...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsbehelfe im Arbeitsger... / 1 Beschwerdeverfahren

Gegen bestimmte Entscheidungen des Arbeitsgerichts bzw. des LAG, die keine Entscheidungen in der Sache selbst sind, kann ein Beschwerdeverfahren nach § 78 ArbGG in Betracht kommen. Dabei gibt es zunächst die fristgebundene sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen der Arbeitsgerichte und ihrer Vorsitzenden[1] Daran kann sich die Rechtsbeschwerde gegen Entscheidungen der LAG ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsbehelfe im Arbeitsger... / 1.1.2 Einlegung der Beschwerde

Nach § 569 Abs. 1 ZPO ist die Beschwerde in Ermangelung einer abweichenden anderen gesetzlichen Bestimmung innerhalb einer Frist von zwei Wochen einzulegen (siehe hierzu Arbeitshilfe Sofortige Beschwerde auf Aufhebung eines Beschlusses des Arbeitsgerichts). Es handelt sich dabei um eine Notfrist, die nicht verlängert werden kann. Lediglich im Fall der Ablehnung des Antrags a...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsbehelfe im Arbeitsger... / 1.1 Sofortige Beschwerde zum Landesarbeitsgericht

Bei Entscheidungen der Arbeitsgerichte und ihrer Vorsitzenden finden nach § 78 Satz 1 ArbGG die Regelungen der ZPO über die Beschwerde gegen Entscheidungen der Amtsgerichte nach §§ 567 ff. ZPO entsprechende Anwendung. Nach § 78 Satz 2 ArbGG ist eine sofortige Beschwerde gegen Beschlüsse der LAG oder ihrer Vorsitzenden grundsätzlich nur dann möglich, wenn die sofortige Beschwe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsbehelfe im Arbeitsger... / 3 Rügeverfahren nach § 321 a ZPO

Mit § 78 a ArbGG wurde aus Gründen der Rechtsklarheit mit Wirkung zum 1.1.2005 eine eigenständige Regelung der Rüge bei Verletzung des rechtlichen Gehörs anstelle zahlreicher allgemeiner Verweisungen auf § 321 a ZPO in arbeitsgerichtlichen Verfahren in Anlehnung an § 321 a ZPO geschaffen. Nach § 78 a ArbGG besteht die Möglichkeit der Selbstkorrektur der Gerichte bei unanfecht...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsbehelfe im Arbeitsger... / 1.1.1 Statthaftigkeit der Beschwerde

Nach § 567 Abs. 1 ZPO ist die sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen des ersten Rechtszuges nur dann statthaft, wenn dies entweder nach der ZPO ausdrücklich bestimmt ist oder wenn es sich um Entscheidungen des Gerichts handelt, die eine mündliche Verhandlung nicht erfordern und durch die ein das Verfahren beendendes Gesuch zurückgewiesen worden ist. Die sofortige Beschwerd...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgerichtliches Mahnve... / 2 Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids

Der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides ist auf den amtlich vorgeschriebenen Vordrucken zu stellen.[1] Bei Einreichung eines Antrages durch Personen, die keine Rechtsanwälte sind, kann neben der Verwendung eines Schreibprogramms nach § 1a 2. AGMahnVordrVÄndV auch der bis zum 30.4.2015 gültige Vordruck weiter verwendet werden, es ist für diese Personen – entgegen der Regel...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige arbeitsgerichtlich... / 4 Klagen auf Arbeitslohn

Ein in der Praxis häufiger Fall sind Zahlungsklagen des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Arbeitsentgelt oder Entgeltbestandteile (siehe hierzu Arbeitshilfe: Klageschrift auf Arbeitsvergütung). Praxis-Beispiel Klageantrag Zahlungsklage 1. Der/Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger/die Klägerin … EUR brutto nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz nach § ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige arbeitsgerichtlich... / 1 Klageerhebung durch den Arbeitgeber

Da vor den Arbeitsgerichten in erster Instanz kein Anwaltszwang besteht, kann der Arbeitgeber grundsätzlich die von ihm aktiv erhobenen Klagen selbst anfertigen und bei Gericht einreichen. Ob dies sachdienlich ist, muss im Einzelfall entschieden werden. Bei komplexeren Sachverhalten mit entsprechendem rechtlichen Tiefgang ist es immer ratsam, einen Rechtsanwalt mit der Proze...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einstweiliger Rechtsschutz ... / 3 Verfahren

Beim einstweiligen Verfügungsverfahren nach § 85 Abs. 2 ArbGG handelt es sich um ein Beschlussverfahren, auf das die Vorschriften der §§ 80 ff. ArbGG Anwendung finden. Gemäß § 83 Abs. 1 ArbGG gilt daher der Untersuchungsgrundsatz.[1] Das Gericht hat deshalb den Sachverhalt selbst zu erforschen, soweit das mit der Dringlichkeit der einstweiligen Verfügung vereinbar ist. Das b...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgerichtliches Mahnve... / 3 Widerspruch gegen Mahnbescheid

Der Antragsgegner hat die Möglichkeit gegen den Mahnbescheid Widerspruch einzulegen. In Abweichung vom Mahnverfahren der ZPO beträgt die Widerspruchsfrist eine Woche seit der Zustellung des Mahnbescheides.[1] Dabei handelt es sich nicht um eine Ausschlussfrist. Nach § 694 Abs. 1 ZPO kann der Antragsgegner gegen den Anspruch schriftlich Widerspruch erheben, solange der Vollstr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige arbeitsgerichtlich... / 3 Statusklagen

Bei Statusklagen handelt es sich um Rechtsstreitigkeiten, bei denen der Kläger durch das Gericht feststellen lassen will, dass er gegenwärtig Arbeitnehmer und nicht etwa selbständiger Unternehmer ist. Praxis-Beispiel Klageantrag Statusklage "Es wird festgestellt, dass der Kläger/die Klägerin Arbeitnehmer/in des/der Beklagten ist." Besteht zwischen den Prozessparteien Streit übe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige arbeitsgerichtlich... / 2 Bestandsschutzstreitigkeiten

Neben Kündigungsschutzklagen sind im Arbeitsrecht noch weitere Bestandsschutzstreitigkeiten denkbar, die das Arbeitsverhältnis als solches in seinem Bestand betreffen. Das Arbeitsgericht ist nach § 2 Abs. 1 Nr. 3b ArbGG für Klagen dieser Art zuständig. Für Bestandsschutzstreitigkeiten einschl. Kündigungsschutzverfahren besteht in § 61a ArbGG eine besondere Prozessförderungspf...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige arbeitsgerichtlich... / 7 Ansprüche aus Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung

Macht der Arbeitnehmer im Wege der Leistungsklage vor dem Arbeitsgericht Ansprüche aus einem Tarifvertrag geltend, so hat er darzulegen und zu beweisen, dass sowohl er als auch der Arbeitgeber tarifgebunden sind. Ist der Tarifvertrag allgemeinverbindlich, ist dieser vom Gericht von Amts wegen zu beachten. Darüber hinaus hat der Arbeitnehmer darzulegen und zu beweisen, dass d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige arbeitsgerichtlich... / 11 Ansprüche aus dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz

Bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Arbeitgeber besteht auch die Möglichkeit, dass sich der Arbeitnehmer auf den allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz beruft. Dies ist dann möglich, wenn der Arbeitgeber ein betriebliches System geschaffen hat, nach dem er eine bestimmte Leistung erbringt (Beispiel: Der Arbeitgeber lässt allen Arbeitnehmern gru...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige arbeitsgerichtlich... / 15 Klage gegen eine Abmahnung

Hält der Arbeitnehmer eine Abmahnung für nicht gerechtfertigt, kann er vor dem Arbeitsgericht eine Klage auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte erheben.[1] In diesem Fall hat der Arbeitgeber darzulegen und unter Beweis zu stellen, dass die Abmahnung berechtigt war. Hier gelten die Regelungen wie bei einer verhaltensbedingten Kündigung entsprechend, die auf eine od...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige arbeitsgerichtlich... / 16 Schadensersatzklage des Arbeitgebers

Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis können sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer zustehen. Macht der Arbeitgeber im Wege einer Schadensersatzklage vor dem Arbeitsgericht Ansprüche gegen den Arbeitnehmer geltend, kann er bei einer Zahlungsklage beantragen[1]: "Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger … EUR nebst fünf Prozentpunkte Zin...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgerichtliches Mahnve... / 7 Exkurs: Europäisches Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006

Mit dem Gesetz zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung v. 30.10.2008. wurde mit Wirkung zum 12.12.2008 die Vorgaben für das Europäische Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 in § 46b ArbGG umgesetzt. Danach gelten grundsätzlich die Regelungen für dieses Verfahren in §§ 1087 bis 1096 ZPO entsprechend. Hinsichtlich der Zu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige arbeitsgerichtlich... / 12 Ansprüche aus Gesetzen

Ansprüche des Arbeitnehmers können sich auch unmittelbar aus gesetzlichen Regelungen ergeben. Praxis-Beispiel Ansprüche aus Gesetzen Urlaubsabgeltung nach § 7 Abs. 4 BUrlG; Gewährung von Freizeit zum Aufsuchen eines anderen Arbeitsverhältnisses nach der Kündigung nach § 629 BGB; Verringerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit nach § 8 TzBfG bei mindestens sechsmonatiger Da...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einstweiliger Rechtsschutz ... / Zusammenfassung

Auch im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren ist nach § 85 Abs. 2 ArbGG für die Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes die einstweilige Verfügung vorgesehen. § 85 Abs. 2 ArbGG verweist auf die entsprechenden Vorschriften der ZPO über die einstweilige Verfügung mit der Besonderheit, dass für die Entscheidung nicht der Vorsitzende allein, sondern die voll besetzte Kammer ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgerichtliches Mahnve... / 1 Verfahrensvoraussetzungen

Nach § 46a Abs. 2 ArbGG ist für die Durchführung des Mahnverfahrens sachlich das Arbeitsgericht zuständig, das nach § 2 ArbGG für eine im Urteilsverfahren erhobene Klage zuständig sein würde. Gegenstand des Mahnverfahrens können demnach nur Ansprüche sein, die auch im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren geltend gemacht werden können. Demnach sind z. B. Ansprüche, die im Be...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgerichtliches Mahnve... / 5 Weiterer Verfahrensweg

Wird gegen den Mahnbescheid durch den Antragsgegner rechtzeitig Widerspruch erhoben und begründet daraufhin der Antragsteller nach Aufforderung des Gerichts seinen Anspruch innerhalb der gesetzlichen Frist von 2 Wochen, bestimmt der Vorsitzende bei Eingang der Anspruchsbegründung den Termin zur mündlichen Verhandlung.[1] Hält der Antragsteller die Frist zur Begründung des An...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgerichtliches Mahnve... / 4 Vollstreckungsbescheid

Wird gegen den Mahnbescheid innerhalb der Wochenfrist nach Zustellung kein Widerspruch vom Antragsgegner eingelegt, kann der Antragsteller nach Fristablauf den Erlass eines Vollstreckungsbescheides beantragen. Ein vor Ablauf der Widerspruchsfrist gestellter Antrag ist nach § 699 Abs. 1 Satz 2 ZPO unzulässig und wird durch Beschluss des Rechtspflegers ohne vorherige Anhörung ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige arbeitsgerichtlich... / 18 Klage auf Vergütungsrückzahlung

Wenn der Arbeitgeber irrtümlich zuviel Entgelt an den Arbeitnehmer zahlt, ist dieser nach den Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung verpflichtet, den zu Unrecht erhaltenen Brutto-Mehrbetrag an den Arbeitnehmer zurückzuzahlen.[1] Zu beachten ist, dass hinsichtlich des Rückzahlungsanspruchs des Arbeitgebers die tariflichen Ausschlussfristen gelten. Dabei kann si...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige arbeitsgerichtlich... / 14 Zeugnisprozesse

Gegenstand eines arbeitsgerichtlichen Klageverfahrens können auch Ansprüche auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses und Ansprüche auf Berichtigung eines bereits erteilten Arbeitszeugnisses sein.[1] Dabei werden verschiedene Zeugnisarten unterschieden: Einfaches Zeugnis: Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Erteilung eines schriftli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / II. Das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren

Rz. 3 Gem. § 46a Abs. 1 S. 1 ArbGG gelten für das Mahnverfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen die Vorschriften der ZPO über das Mahnverfahren einschließlich der maschinellen Bearbeitung entsprechend, soweit das ArbGG nichts anderes bestimmt; § 702 Abs. 2 S. 2 ZPO ist dabei jedoch nicht anzuwenden. Arbeitsgerichte können zurzeit Mahnanträge in maschinell lesbarer Form n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Nutzungspflichten und E... / I. Schutzschriftenregister

Rz. 35 Die erste aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs kam zum 1.1.2017 mit der Einführung eines bundesweiten zentralen Schutzschriftenregisters, das unter https://www.zssr.justiz.de/ aufgerufen werden kann. Schutzschriften als vorbeugende Schriftsätze in erwartenden einstweiligen Verfügungsverfahren können über die oben genannte Webseite durch Ausfüllen e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Nutzungspflicht für da... / B. Das Zentrale Schutzschriftenregister der Justiz – ZSSR

Rz. 3 § 945a Abs. 1 S. 1 ZPO regelt, dass die Landesjustizverwaltung Hessen für die Länder ein zentrales, länderübergreifendes elektronisches Register für Schutzschriften (Schutzschriftenregister) führt.[2] Rz. 4 Eine Schutzschrift gilt als bei allen ordentlichen Gerichten der Länder eingereicht, sobald sie in das Schutzschriftenregister eingestellt ist; Schutzschriften sind ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Beratungshilfe / (5) Anrechnung auf die weitere Geschäftsgebühr in einem Güte- oder Schlichtungsverfahren

Rz. 40 Entsteht eine zweite Geschäftsgebühr außerhalb eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens, entstehen beide Geschäftsgebühren anrechnungsfrei, da es insoweit an einer Anrechnungsvorschrift fehlt. Beispiel 23: Mehrere Geschäftsgebühren für außergerichtliche Vertretung und nachfolgendes Schlichtungsverfahren Der Anwalt wird vom Rechtsuchenden beauftragt, ihn außerge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vergütungsansprüche des... / IV. Weitere Vergütung nach § 50 RVG

Rz. 27 Ist dem Mandanten Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe nur gegen Ratenzahlung bewilligt worden, so kann der Anwalt darüber hinaus auch den weiter gehenden Betrag bis zur vollen Höhe seiner Wahlanwaltsgebühren nach § 50 RVG gegen die Staatskasse festsetzen lassen. Die Staatskasse zieht dann von der bedürftigen Partei solange weitere Raten ein, bis auch die Wahlanwaltsge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Arbeitsrechtliche Ange... / XVII. Zwangsvollstreckung

Rz. 71 Wird aus Entscheidungen, die vor den Arbeitsgerichten ergangen sind, die Zwangsvollstreckung betrieben, gelten die Vorschriften der Nrn. 3309, 3310 VV. Insoweit ergeben sich keine Besonderheiten (siehe § 33).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Arbeitsrechtliche Ange... / XIV. Arrest- und Einstweilige Verfügungsverfahren

Rz. 64 Soweit vor den Arbeitsgerichten Arrest- oder einstweilige Verfügungsverfahren stattfinden, gelten gegenüber den zivilrechtlichen Verfahren keine Besonderheiten, sodass auf § 19 Rdn 1 ff. Bezug genommen werden kann.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Selbstständiges Beweis... / 2. Beweisverfahren in arbeitsgerichtlichen Verfahren

Rz. 4 Im selbstständigen Beweisverfahren vor den Arbeitsgerichten gelten die §§ 485 ff. ZPO entsprechend (§ 46 Abs. 2 ArbGG), sodass auch hier ein Beweisverfahren möglich ist.mehr