Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsgericht

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigungsschutzverfahren: ... / 2.2 Gründe für den Auflösungsantrag des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber muss – bezogen auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung – Tatsachen vortragen, aus denen deutlich wird, warum für die Zukunft eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit nicht zu erwarten ist. Die Auflösungsgründe können sich aus dem Kündigungssachverhalt oder dem Prozessverlauf ergeben. Der Auflösungsantrag muss im Prozess besonders ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigungsschutzverfahren: ... / 5 Auflösungsentscheidung

Die Auflösungsentscheidung trifft das Arbeitsgericht im Urteil. Die Verurteilung zur Zahlung der Abfindung ist gemäß § 62 Satz 1 ArbGG wie ein normales Zahlungsurteil vorläufig vollstreckbar. Die Berufung des Arbeitgebers gegen die durch Richterspruch gestaltete Auflösung des Arbeitsverhältnisses lässt seine Zahlungspflicht unberührt, falls nicht die Zwangsvollstreckung (auf...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigungsschutzverfahren: ... / 1 Voraussetzungen eines Auflösungsantrags

Ist die Kündigung nicht sozial gerechtfertigt und lässt sich die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine gütliche Einigung auch im Rahmen eines Prozessvergleichs nicht erreichen, bleibt in geeigneten Fällen noch die Möglichkeit eines Auflösungsantrags. Nach § 9 KSchG können Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder beide den Antrag stellen, das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung ein...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigungsschutzverfahren: ... / 3.3.2 Auflösungsgründe aus dem Prozessverlauf

Auflösungsgründe können sich auch im Verlauf des Prozesses ergeben. Überziehen der Arbeitgeber oder sein Prozessbevollmächtigter den Arbeitnehmer z. B. im Bereich verhaltens- oder leistungsbedingter Kündigungen mündlich oder schriftlich mit persönlichen Angriffen, sind diese als Auflösungsgründe geeignet. Sowohl im schriftlichen als auch im mündlichen Vortrag ist unter diese...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigungsschutzverfahren: ... / 4 Gleichzeitiger Auflösungsantrag von Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Stellen beide Parteien einen Auflösungsantrag, wird nach allgemeiner Auffassung nicht mehr geprüft, ob die Anträge begründet sind. Man geht dann ohne weiteres davon aus, dass ein Auflösungsgrund besteht. Das BAG hat sich in dieser Frage zwar unentschieden gezeigt, bis zu einer gegenteiligen Entscheidung ist jedoch von dieser Praxis auszugehen. Jedenfalls kann, wenn beide Par...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 04/2023, Handbuch der Justiz 2022/2023Die Träger und Organe der rechtsprechenden Gewalt in der Bundesrepublik Deutschland

Herausgegeben und bearbeitet vom Deutschen RichterbundC.F. Müller Verlag, Heidelberg, 36. Jahrgang 2022geb., 862 S., ISBN 978-3-8114-8705-5, 99 EUR Das Handbuch der Justiz erscheint seit 1953: Der in einem edlen Rot eingebundene, inzwischen im Zwei-Jahres-Turnus erscheinende Band hat sich als ein universelles Nachschlagewerk zu den Behörden und Einrichtungen der Justiz bewähr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis: Gerichtlich... / 1 Die Beweislast

Zunächst müssen Beschäftigte ihren Anspruch auf Erteilung des Zeugnisses geltend machen und diesen jedenfalls bei einem Zwischenzeugnis auch begründen. Dieses Verlangen ist regelmäßig gegenüber dem Arbeitgeber abzugeben bzw. gegenüber demjenigen, der die Arbeitgeberfunktion, ggf. auch nur in bestimmten Bereichen (z. B. Personalleiter), wahrnimmt. Ist gar kein Arbeitszeugnis e...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis: Gerichtlich... / Zusammenfassung

Überblick Erfüllt der Arbeitgeber den Anspruch auf Zeugniserteilung nicht oder aus Sicht des Arbeitnehmers nicht ordnungsgemäß, kann der Arbeitnehmer auf Ausstellung oder Berichtigung des Zeugnisses vor dem Arbeitsgericht klagen. Die nachfolgende Darstellung zeigt die Verteilung der Beweislast bei einer angestrebten Zeugniskorrektur und welche Kosten auf den Arbeitgeber in e...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis: Gerichtlich... / 2 Die Kosten des gerichtlichen Verfahrens

Die Kosten im arbeitsgerichtlichen Verfahren hängen vom sog. Gegenstandswert bzw. Streitwert ab. Hinweis Regelstreitwert beträgt ein Bruttomonatsentgelt Der Streitwert einer Klage auf Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses beträgt üblicherweise ein Bruttomonatsentgelt des Anstellungsverhältnisses, aus dem das Zeugnis eingeklagt wird. Bei einer Klage auf Berichtigung eines b...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis: Schadensers... / 2 Ansprüche des neuen Arbeitgebers gegen den alten Arbeitgeber

Gegenüber dem neuen Arbeitgeber kann der alte Arbeitgeber wegen unrichtiger Zeugniserteilung nach § 826 BGB (sittenwidrige vorsätzliche Schädigung) schadensersatzpflichtig werden. Ein Anspruch nach § 826 BGB setzt jedoch zumindest bedingten Vorsatz des ehemaligen Arbeitgebers bezüglich der unrichtigen Formulierungen voraus; Fahrlässigkeit allein genügt nicht. Ein solcher Sch...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis: Schadensers... / 1 Ansprüche des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber

Der Arbeitnehmer kann einen Schadensersatzanspruch gegen den ehemaligen Arbeitgeber herleiten aus Verzug, wegen Nichterteilung oder verspäteter Erteilung des Zeugnisses, aus der Verletzung arbeitsvertraglicher Nebenpflichten wegen unvollständiger oder unrichtiger Zeugniserteilung. Verletzt der Arbeitgeber schuldhaft seine Pflicht, dem Arbeitnehmer rechtzeitig ein ordnungsgemäße...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 312 Arbeit... / 2.1 Arbeitsbescheinigung über Regelbeschäftigungsverhältnisse

Rz. 3 Ab 1.1.2023 gilt das elektronische Bescheinigungsverfahren nach § 313a (vgl. die Komm. dort). Bis zum 31.12.2022 galt: Die Arbeitsbescheinigung gehört zu den Unterlagen zur Begründung von Ansprüchen auf das Alg sowie auf das Übg. Sie wird jährlich millionenfach erstellt und hat damit entscheidenden Anteil an dem in der Bundesagentur für Arbeit entstehenden Verwaltungsau...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Datenschutz und Datenschutz... / 1 Rechtliche Grundlagen zum Datenschutz

Für nicht-öffentliche Stellen gilt das BDSG für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie die nicht automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen (§ 1 Abs. 1 Satz 2 BDSG). Der Steuerberater bzw. die Steuerberatungsgesellschaft (alle Rechtsformen) gehört zu d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die Schwerbehindertenvertre... / 5.6 Kündigungsschutz

§ 179 Abs. 3 SGB IX räumt der SBV den gleichen Kündigungsschutz wie den Betriebsräten ein. Das bedeutet, dass gegenüber amtierenden Vertrauenspersonen nur eine Kündigung aus wichtigem Grund nach § 15 Abs. 1 und 2 KSchG in Betracht kommt. Voraussetzung für den wirksamen Ausspruch der Kündigung ist, dass entsprechend § 103 BetrVG die SBV zugestimmt oder das Arbeitsgericht rech...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die Schwerbehindertenvertre... / 5.7 Versetzungsschutz

Anders als in den Personalvertretungsgesetzen gab es in der Betriebsverfassung bis zum 27.7.2001 keinen besonderen Versetzungsschutz. War die betroffene Vertrauensperson mit der vom Arbeitgeber beabsichtigten Versetzung nicht einverstanden, hatte allerdings der nach § 99 BetrVG im Rahmen der gesetzlichen Zustimmungsverweigerungsgründe mitbestimmende Betriebsrat nur die Mögli...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die Schwerbehindertenvertre... / 9 Verfahrensfragen

Die SBV kann vor dem Arbeitsgericht ihre Rechte gegenüber dem Arbeitgeber und gegenüber dem Betriebsrat im Beschlussverfahren durchsetzen. Das Arbeitsgerichtsbeschleunigungsgesetz hat das durch die Neufassung des § 2a Abs. 1 Nr. 3a ArbGG klargestellt, indem die Angelegenheiten aus dem Schwerbehindertenvertretungsrecht in den Katalog der Zuständigkeiten für das Beschlussverfa...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die Schwerbehindertenvertre... / 3.7 Wahlschutz

Niemand darf die Wahl der SBV behindern. Die Kosten der Wahl trägt der Arbeitgeber. Versäumnis von Arbeitszeit, die zur Ausübung des Wahlrechts, zur Betätigung des Wahlvorstands oder zur Ausübung des Amtes als Vertrauensperson bzw. Stellvertreter erforderlich ist, berechtigt den Arbeitgeber nicht zur Minderung des Arbeitsentgelts.[1] Ablaufschema für das vereinfachte Wahlverf...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die Schwerbehindertenvertre... / 4.1.2 Beteiligung an der Besetzung von Arbeitsplätzen

Gemeinsame Prüfpflicht Nach § 164 Abs. 1 SGB IX hat der Arbeitgeber bei der Besetzung frei werdender oder neuer Arbeitsplätze unter Beteiligung der SBV zu prüfen, ob diese Arbeitsplätze insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit gemeldeten schwerbehinderten Menschen besetzt werden können. Dazu hat der Arbeitgeber die SBV zu beteiligen und den Betriebsrat anzuhören. Ziel der ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Streitigkeiten

Rz. 8 Ein Verstoß gegen die Unterrichtungspflicht ist bußgeldbewährt (§ 121 BetrVG). Wird eine Auskunft über die geplante Unternehmensübernahme entgegen § 109a BetrVG nicht, nicht rechtzeitig oder unvollständig erteilt, kann der Betriebsrat gem. §§ 109a Halbsatz 2, 109 BetrVG die Einigungsstelle anrufen.[1] Bei Streitigkeiten über das Vorliegen der Voraussetzungen für die An...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Streitigkeiten

Rz. 10 Ein Verstoß gegen die Unterrichtungspflicht ist bußgeldbewährt (§ 121 BetrVG). Besteht zwischen Unternehmer und Betriebsrat oder Wirtschaftsausschuss Streit über die Erfüllung der Unterrichtungspflicht, entscheidet das Arbeitsgericht im Beschlussverfahren (§ 2a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 ArbGG iVm. § 80 ff. ArbGG). Antragsbefugt sind der Arbeitgeber und Betriebsrat. Nur für...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 10.3 Gerichtliche Geltendmachung

Rz. 136 Durchsetzen kann der Arbeitnehmer den Weiterbeschäftigungsanspruch sowohl durch Klage als auch im Wege der einstweiligen Verfügung. Der Arbeitnehmer muss die anspruchsbegründenden Tatsachen glaubhaft machen, wozu der Ausspruch der ordentlichen Kündigung die ordnungsgemäße Beschlussfassung des Betriebsrats, dessen form- und fristgerechter Widerspruch, die Klageerhebun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.1 Form und Adressat

Rz. 22 Die Anhörung zur konkret geplanten Kündigung kann – auch bei schwierigen und komplexen Sachverhalten – mündlich oder schriftlich stattfinden. Die Unterrichtung hat grundsätzlich während der Arbeitszeit und in den Betriebsräumen stattzufinden.[1] Sie muss gegenüber dem/der Vorsitzenden des Betriebsrats oder im Falle seiner/ihrer Verhinderung dessen/deren Stellvertreter...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 8.2 Nachschieben von Kündigungsgründen

Rz. 109 Beim Nachschieben will der Arbeitgeber neue Kündigungsgründe in den Kündigungsschutzprozess einführen, da er – oder das Arbeitsgericht – Bedenken hat, dass die bisherigen Gründe die Kündigung nicht rechtfertigen. Kein Nachschieben liegt vor, wenn die dem Betriebsrat mitgeteilten Gründe im Prozess lediglich weiter erläutert oder konkretisiert werden (BAG, Urteil v. 27...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.2.1 Fehlerhafte soziale Auswahl

Rz. 81 Dieser Widerspruchsgrund stimmt mit § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG überein, kommt also nur bei betriebsbedingten Kündigungen in Betracht. Zu vergleichen sind alle austauschbaren Arbeitnehmer eines Betriebs, nicht die des gesamten Unternehmens. Der Betriebsrat muss nicht einzelne Arbeitnehmer namentlich benennen, die er als sozial besser gestellt ansieht, er muss aber den Kre...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 10.4 Entbindung von der Weiterbeschäftigungspflicht

Rz. 140 Aufgrund einer vom Arbeitgeber beantragten einstweiligen Verfügung im Urteilsverfahren kann dieser von der Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung gem. § 102 Abs. 5 Satz 2 BetrVG entbunden werden, wenn die Klage des Arbeitnehmers keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet oder mutwillig erscheint oder (Nr. 1) die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers zu einer unzumutb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 9 Erweiterung des Mitbestimmungsrechts

Rz. 114 Durch freiwillige Betriebsvereinbarung gem. § 102 Abs. 6 BetrVG können Arbeitgeber und Betriebsrat festlegen, dass Kündigungen der Zustimmung des Betriebsrats bedürfen. Dies bedeutet, dass alle Kündigungen (auch außerordentliche) des Arbeitgebers, nicht solche des Arbeitnehmers, von der Zustimmung des Betriebsrats abhängig gemacht werden können. Für das Zustimmungsve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Forderungspfändung / 5. Folgen der Nichterfüllung der Auskunftspflicht

Rz. 261 Der Drittschuldner haftet dem Gläubiger für die Nichterfüllung seiner Auskunftsverpflichtung gem. § 840 Abs. 2 S. 2 ZPO. Dies gilt nicht nur, wenn er sich weigert, die Erklärung abzugeben, sondern auch bei nicht rechtzeitiger Erklärung binnen zwei Wochen oder bei mangelhafter Erklärung aller geforderten Angaben. Hat der Gläubiger im Vertrauen auf eine schuldhaft abge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Streitigkeiten

Rz. 16 Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Geschäftsführung des Wirtschaftsausschusses stehen, wie etwa die Frage, ob eine Angelegenheit in die Zuständigkeit des Wirtschaftsausschusses fällt oder nicht, sowie Streitigkeiten über die Teilnahmepflicht des Unternehmers oder seines allgemeinen Vertreters, über die Hinzuziehung von Sachverständigen und die Einsichtnahme i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 5. Festsetzung des unpfändbaren Betrags

Rz. 189 Die Festsetzung des Freibetrags erfolgt nach Erfahrungsgrundsätzen. Der Schuldner ist vor der Pfändung nicht zu hören (§ 834 ZPO). Ist der Schuldner der Auffassung, dass der Pfändungsfreibetrag unrichtig festgesetzt worden ist, kann er im Wege der Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO vorgehen.[316] Rz. 190 Nach Ansicht des LG Hannover[317] kann der Schuldner auch ü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Forderungspfändung / 4. Pflichten des Gläubigers

Rz. 186 Die Überweisung der gepfändeten Forderung berechtigt den Gläubiger, alle Handlungen vorzunehmen, die geeignet sind, die titulierte Vollstreckungsforderung auszugleichen. Rz. 187 Neben dem grds. Einziehungsrecht[317] hat der Gläubiger aber auch Pflichten, deren Verletzung gegenüber dem Schuldner zum Schadensersatz führen kann. Insbes. muss der Gläubigermehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / XIX. Schutz des Gläubigers bei Lohnschiebungen

Rz. 310 Schutz gegen Lohnschiebungen gewährt § 850h Abs. 1 ZPO. Durch die Vorschrift soll verhindert werden, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer zum Nachteil des Gläubigers Vereinbarungen treffen, die das pfändbare Einkommen des Arbeitnehmers mindern.[445] Der Schuldner soll sich nicht durch eine Lohnschiebung der Zwangsvollstreckung entziehen. Die Pfändung des Anspruchs des S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 2. Durchsetzung des Anspruchs

Rz. 322 Das Vollstreckungsgericht prüft in keinem Fall das Bestehen und die Höhe des angeblichen Anspruchs. Den Streit über die Höhe des von dem Drittschuldner berechneten fiktiven Arbeitseinkommens muss der Gläubiger im Prozessweg austragen.[459] Für Klagen des Gläubigers gegen den Drittschuldner aus verschleiertem Arbeitseinkommen sind die Arbeitsgerichte zuständig, wenn d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Verfahren der Einigungsstelle

Rz. 10 Können die Betriebspartner die Meinungsverschiedenheit über die Auskunftserteilung nicht beilegen, so hat die Einigungsstelle darüber zu befinden, ob die verlangte Auskunft nicht, nicht rechtzeitig oder ungenügend erteilt wurde und der Arbeitgeber dementsprechend verpflichtet oder nicht verpflichtet ist, die Auskunft gemäß dem Verlangen des Betriebsrats gegenüber dem ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Streitigkeiten

Rz. 17 Da die Arbeitnehmer keinen gerichtlich durchsetzbarer Anspruch gegen den Betriebsrat auf Behandlung des Antrags haben, steht ihnen der Rechtsweg zum Arbeitsgericht insoweit nicht zur Verfügung. Allerdings kann in der Nichtbehandlung solcher Anträge eine grobe Pflichtverletzung nach § 23 Abs. 1 BetrVG gesehen werden, so dass ein Amtsenthebungsverfahren auch von mindeste...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4 Wirkung der Beschwerde

Rz. 21 Beim Beschwerdeverfahren handelt es sich nicht um ein außergerichtliches Vorverfahren. Der Arbeitnehmer kann unmittelbar Klage beim Arbeitsgericht erheben, ohne zuvor gezwungen zu sein, sich zunächst bei den zuständigen Stellen des Betriebs zu beschweren oder den Betriebsrat einzuschalten.[1] Rz. 22 Die Beschwerde über Anordnungen des Arbeitgebers hat keine aufschieben...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Schlichtung durch die Einigungsstelle

Rz. 24 Da das Einigungsstellenverfahren formal einen Streit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zum Inhalt hat, ist der beschwerdeführende Arbeitnehmer am Einigungsstellenverfahren nicht beteiligt. Letztlich entscheidet die Einigungsstelle aber über die Berechtigung seiner Beschwerde, so dass ein geordneter Verfahrensablauf seine Anhörung vor der Entscheidung der Einigungss...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Beratungspflicht des Betriebsrats

Rz. 10 Wird ein Vorschlag von mindestens 5 % der Arbeitnehmer des Betriebs unterstützt, hat der Betriebsrat gemäß § 86a Satz 2 BetrVG das Thema des Vorschlags innerhalb von 2 Wochen auf die Tagesordnung einer Betriebsratssitzung zu setzen. Das Quorum von 5 % bezieht sich auf Arbeitnehmer des Betriebs, d. h. auf Arbeitnehmer im Sinne des § 5 Abs. 1 BetrVG. Dabei sind auch übe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Streitigkeiten

Rz. 10 Für Streitigkeiten über den zulässigen Inhalts eines Tarifvertrages oder einer Betriebsvereinbarung sind die Arbeitsgerichte im Beschlussverfahren nach § 2a i. V. m. §§ 80ff. BetrVG zuständig.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Streitigkeiten

Rz. 28 Bestehen zwischen den Betriebsparteien Meinungsverschiedenheiten über die Zuständigkeit der Einigungsstelle, so entscheiden hierüber die Arbeitsgerichte im Beschlussverfahren nach §§ 2a, 80ff. ArbGG. Im Bestellungsverfahren nach § 98 ArbGG ist der eingeschränkte Prüfungsmaßstab auf eine offensichtliche Unzuständigkeit zu berücksichtigen. Rz. 29 Entsteht aufgrund der An...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Prozessuales

Rz. 15 Die Entscheidung der Einigungsstelle nach § 109 BetrVG darüber, ob, wann, in welcher Weise und in welchem Umfang der Unternehmer den Wirtschaftsausschuss zu unterrichten hat, unterliegt der Rechtskontrolle der Arbeitsgerichte (BAG, Beschluss v. 11.7.2000, 1 ABR 43/99 [1]). Die Einigungsstelle trifft keine Ermessensentscheidung hinsichtlich des Umfangs der zu erteilende...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Anrufungsbefugnis des Betriebsrats

Rz. 10 Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 85 Abs. 2 Satz 1 BetrVG kann nur der Betriebsrat die Einigungsstelle anrufen, dagegen steht dem Arbeitgeber und auch dem beschwerdeführenden Arbeitnehmer dieses Recht nicht zu (BAG, Beschluss v. 28.6.1984, 6 ABR 5/83[1]). Die Entscheidung steht im pflichtgemäßen Ermessen des Betriebsrats, insoweit bedarf es eines wirksamen Beschluss...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2023, Gebührenfreihe... / II. Privilegierung ist streitig

Es ist streitig, ob ein nach Verkündung eines Urteils abgeschlossener Vergleich die gebührenrechtliche Privilegierung nach der Vorbem. 8 GKG KV herbeiführt. 1. Kein Wegfall mehr möglich Nach einer Auffassung soll der Abschluss eines Vergleiches nach Verkündung eines Urteils keine gebührenrechtlichen Auswirkungen mehr haben. Nach dieser Ansicht müsse der gerichtliche Vergleich ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Beendigung des Dienstverhältnisses auf Veranlassung des Arbeitgebers oder des Arbeitsgerichts

Rz. 45 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Das Dienstverhältnis wird auf Veranlassung des ArbG beendet (und damit eine tarifbegünstigte Entschädigung indiziert – > Rz 21), wenn dieser die entscheidenden Ursachen für die Auflösung gesetzt hat. Auf den bei § 3 Nr 9 EStG aF im Hinblick auf § 9 Abs 1 KSchG wesentlichen Gesichtspunkt der Zumutbarkeit einer weiteren Zusammenarbeit kommt es...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Zusammenballung von Entschädigungen gemäß § 24 Nr 1, § 34 Abs 2 Nr 2 EStG

Rz. 96 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Zu § 24 Nr 1 Buchst a und Buchst b EStG: "Außerordentlich" idS sind solche > Einkünfte (> Rz 10 ff) grundsätzlich nur dann, wennmehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Form und Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses

Rz. 30 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Das Dienstverhältnis endet, sobald der ArbN nach den diesem zugrunde liegenden zivilrechtlichen Vereinbarungen keine arbeitsrechtlichen oder – sofern ein Dienstverhältnis nach Arbeitsrecht nicht vorliegt (wie zB beim Vorstand einer AG) – keine bürgerlich-rechtlichen Leistungsansprüche mehr hat, sodass weitere Leistungen auf einem neuen Recht...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutzrecht: Sanktio... / 6 Das letzte Mittel: Die fristlose Kündigung

Die im allgemeinen Sprachgebrauch auch als "fristlos" bezeichnete außerordentliche Kündigung kann bei schweren, wiederholten oder nachhaltigen Verstößen gegen Arbeitsschutzvorschriften als letztes Mittel eingesetzt werden. Der anfangs erwähnte Fall des LAG Schleswig-Holstein kann als ein solcher wichtiger Grund angesehen werden. Das Urteil zeigt aber auch, wie hoch die Anfor...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutzrecht: Sanktio... / 5 Die ordentliche Kündigung

Helfen Gespräche, wiederholte Unterweisungen, Abmahnungen oder Betriebsbußen nicht weiter, wird der Arbeitgeber eine Kündigung ins Auge fassen müssen. Auch hier gilt: Das angemessene Mittel muss zuerst zur Anwendung kommen, in diesem Fall also die ordentliche Kündigung nach §§ 620 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Um diese wirksam rechtssicher auszugestalten, muss der Arbeit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutzrecht: Sanktio... / 4.3 Richtig abmahnen

Will der Arbeitgeber wegen eines Verstoßes gegen Arbeitsschutzvorschriften eine Abmahnung erteilen, muss sie auf einem abmahnfähigen Sachverhalt beruhen und es müssen alle Formalitäten beachtet werden. Abmahnfähig ist natürlich nur ein Verhalten, zu dem der Arbeitnehmer auch konkret verpflichtet ist. Praxis-Tipp Bestandteile der Abmahnung Die Abmahnung besteht immer aus den 3 ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Dienstvereinbarungen / 6 Rechtsweg bei Streitigkeiten

Bei Streitigkeiten zwischen Dienststelle und Personalrat über das Bestehen einer Dienstvereinbarung oder über deren Inhalt und Auslegung entscheiden die Verwaltungsgerichte im Beschlussverfahren (vgl. z. B. § 108 Abs. 1 Nr. 5 BPersVG). Macht ein Arbeitnehmer Ansprüche aus einer Dienstvereinbarung geltend bzw. behauptet er, durch eine auf einer Dienstvereinbarung beruhenden En...mehr