Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsgericht

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arrest / 4 Verfahren

Für den Erlass einer Arrestanordnung ist das Arbeitsgericht der Hauptsache zuständig, § 919 ZPO. Dies kann auch das Landesarbeitsgericht sein, wenn Berufung eingelegt ist, § 943 ZPO. Umstritten ist, ob daneben alternativ das Amtsgericht (oder auch das Arbeitsgericht) zuständig ist, in dessen Bezirk sich das Vermögen oder – beim persönlichen Arrest – der Schuldner befindet. D...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Güteverhandlung / Zusammenfassung

Begriff Die Güteverhandlung ist der erste Verhandlungstermin im erstinstanzlichen Verfahren vor dem Arbeitsgericht. Bereits kurze Zeit nach Klageerhebung soll durch die Erörterung des Streitverhältnisses in einem Termin möglichst schnell eine gütliche Einigung zwischen den Streitparteien gefunden werden. Scheitert dies, erfolgt eine gerichtliche Entscheidung (Urteil) regelmä...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgerichtsprozess: Kosten / 4 Sonstige Kosten

Kosten für Prozessbevollmächtigte (Rechtsanwaltskosten) oder sonstige Kosten wie Reisekosten oder Kosten wegen Zeitversäumnis (entgangene Vergütung) sind entsprechend der Kostenentscheidung des Gerichts zu tragen. Nach den zivilprozessualen Regelungen trägt die unterlegene Partei grundsätzlich die Kosten des Rechtsstreits. Endet der Rechtsstreit durch Vergleich, gilt die dor...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgerichtsprozess: Kosten / 2 Beschlussverfahren

Für arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren gemäß § 2a Abs. 1 ArbGG fallen gemäß § 2 Abs. 2 GKG keine Gerichtsgebühren an. Das Gleiche gilt für ein arbeitsgerichtliches Verfahren gemäß § 103 Abs. 3 ArbGG, das die Ablehnung eines Richters eines angerufenen Schiedsgerichts zum Gegenstand hat. Ebenfalls kostenfrei ist die Niederlegung eines Schiedsspruchs beim Arbeitsgericht gem...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsbedingte Kündigung / 1.1 Inner- und außerbetriebliche Umstände

Der Personalbedarf eines Betriebs oder Unternehmens ist von zahlreichen externen und internen Faktoren abhängig. Als kündigungsschutzrechtlich relevante außerbetriebliche Umstände kommen nur solche in Betracht, die einen konkreten Bezug zu dem Betrieb des Arbeitgebers haben. Nur wenn sich die betriebsexternen Faktoren (z. B. Auftragsmangel, Absatzschwierigkeiten, Umsatzrückg...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsbedingte Kündigung:... / 8 Organisationsänderung

Dringende betriebliche Gründe für eine Kündigung können dann vorliegen, wenn sich der Arbeitgeber zu einer organisatorischen Maßnahme entschließt, bei deren Umsetzung das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer ganz oder in der bisherigen Art und Weise entfällt.[1] Liegt eine solche unternehmerische Entscheidung vor, darf sie vom Arbeitsgericht...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsbedingte Kündigung:... / 1 Soziale Rechtfertigung einer betriebsbedingten Kündigung

Betriebsbedingte Gründe sind unter bestimmten Voraussetzungen dazu geeignet, eine ordentliche Kündigung zu rechtfertigen. Eine betriebsbedingte Kündigung ist sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitsplatz im Betrieb infolge dringender betrieblicher Erfordernisse weggefallen ist, keine andere Möglichkeit der Weiterbeschäftigung im Unternehmen besteht, bei der Auswahl des gekündigt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsbedingte Kündigung:... / 2 Auftragsmangel

Eine Verschlechterung der Auftragslage kann ebenfalls dazu führen, dass das Bedürfnis zur Weiterbeschäftigung für einen oder mehrere Arbeitnehmer entfällt.[1] Dies ist z. B. dann der Fall, wenn sich die Verschlechterung der Auftragslage auf den Umfang des Arbeitsanfalls dahin auswirkt, dass nicht nur vorübergehend, sondern auf Dauer Arbeitsplätze fortfallen. Es ist nicht erf...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsbedingte Kündigung:... / 15 Veränderung des Anforderungsprofils

Der Arbeitgeber kann zum Ausspruch einer betriebsbedingten Beendigungskündigung berechtigt sein, wenn eine weitere Beschäftigung des Arbeitnehmers auf dem bisherigen Arbeitsplatz aufgrund einer Änderung des daran geknüpften Anforderungsprofils nicht mehr möglich ist. Das BAG hat dies mit Urteil vom 2.3.2017 noch einmal bestätigt, zugleich aber auch deutlich gemacht, dass ein...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsbedingte Kündigung:... / 1.1 Dringende betriebliche Erfordernisse

Außerbetriebliche und innerbetriebliche Gründe Die im betrieblichen Bereich liegenden Umstände sind nur dann geeignet, eine ordentliche Kündigung sozial zu rechtfertigen, wenn sie als "dringende betriebliche Erfordernisse" i. S. d. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG anzusehen sind. Das Gesetz enthält keine Definition der "dringenden betrieblichen Erfordernisse". Die Rechtsprechung war...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsbedingte Kündigung:... / 10 Personaleinsparung

Nach dem BAG kann eine Unternehmerentscheidung darin bestehen, die Stärke der Belegschaft, mit der das Betriebsziel erreicht werden soll, festzulegen und über die Kapazität an Arbeitskräften zu entscheiden. Eine von den Arbeitsgerichten nur beschränkt überprüfbare Unternehmensentscheidung kann auch darin liegen, künftig auf Dauer mit weniger Personal zu arbeiten.[1] Diese Ar...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsbedingte Kündigung:... / 7 Insolvenzverfahren

Zur Abwendung des Insolvenzverfahrens kann der Arbeitgeber die entsprechenden unternehmerischen Entscheidungen fällen, die ihrerseits einen Überhang an Arbeitskräften zur Folge haben können. Um eine drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zu verhindern, kann der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, die zu einem Fortfall von Arbeitsplätzen führen (z. B. Einstellung eines ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Jubiläumsgeld / 7 Prozessuales zum Jubiläumsgeld

Der Beschäftigte kann im Rahmen einer Feststellungsklage vor dem Arbeitsgericht die Berücksichtigung bestimmter Zeiten als Beschäftigungszeit einklagen. Die Dauer der Beschäftigungszeit nach § 34 Abs. 3 TVöD/TV-L ist gemäß § 23 Abs. 2 Satz 1 TVöD/TV-L maßgeblich für den Anspruch auf Jubiläumsgeld. Dies begründet das nach § 256 Abs. 1 ZPO für eine Feststellungsklage erforderl...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamt- und Konzern-Jugend-... / 2.4 Aufgaben

Die KJAV ist zuständig für Angelegenheiten der Jugendlichen und Auszubildenden, die den Konzern oder mehrere Konzernunternehmen betreffen und die nicht innerhalb der einzelnen Unternehmen geregelt werden können (§ 73b Abs. 2 i. V. m. § 58 BetrVG). Sie hat die Belange der Jugendlichen und Auszubildenden gegenüber dem Konzernbetriebsrat zu artikulieren und ihn in Jugend- und A...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jugend- und Auszubildendenv... / 1 Voraussetzungen

Eine JAV ist nach § 60 Abs. 1 BetrVG zu wählen, wenn in einem Betrieb in der Regel mindestens 5 Arbeitnehmer beschäftigt werden, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt werden. Maßgeblicher Stichtag dafür, ob diese Voraussetzungen vorliegen, ist der Tag der Wahl. Zieht sich diese über mehrere Tage hin, kommt es auf das Alter ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Europäisches Arbeitsrecht / 5.1 Massenentlassungen

Die Richtlinie 98/59/EG vom 20.7.1998[1] enthält Mindestvorschriften zum Arbeitnehmerschutz bei Massenentlassungen. Darunter versteht die Richtlinie kollektive Entlassungen, die ein Arbeitgeber aus Gründen vornimmt, die nicht in der Person des Arbeitnehmers liegen. Bezugsgröße für das Vorliegen einer kollektiven Entlassung ist – nach Wahl der Mitgliedstaaten – entweder ein Z...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachvertragliches Wettbewer... / 3 Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot

Ist ein wirksames Wettbewerbsverbot zwischen den Arbeitsvertragsparteien, also Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart und verstößt der Arbeitnehmer dagegen, hat der Arbeitgeber mehrere Möglichkeiten hierauf zu reagieren. Karenzentschädigung muss nicht gezahlt werden Der Arbeitgeber stellt für die Zeit des Verstoßes natürlich die Zahlung der Karenzentschädigung ein. Die Karenz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.6.2.4 Geltendmachung des Zuschusses/Rechtsweg

Rz. 122 Der Anspruch auf den Zuschuss nach § 20 Abs. 1 MuSchG ist arbeits- und nicht öffentlich-rechtlicher Natur. Weigert sich der Arbeitgeber, den Zuschuss zu zahlen, kann die Krankenkasse nicht in Vorleistung treten, da es sich bei dem Zuschuss nach § 20 Abs. 1 MuSchG um keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung handelt. § 115 SGB X ist nicht anwendbar. Vielmehr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2022, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Norbert Schneider, Die Vergütungsvereinbarung des beigeordneten Anwalts, NJW 2021, 3286 Gem. § 3a Abs. 1 S. 1 RVG ist eine Vergütungsvereinbarung, nach der ein im Wege der Prozesskostenhilfe (PKH) – und Verfahrenskostenhilfe (VKH) – beigeordneter Rechtsanwalt für die von der Beiordnung erfasste Tätigkeit eine höhere als die gesetzliche Vergütung erhalten soll, ni...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Streitigkeiten

Rz. 15 Das Arbeitsgericht entscheidet im Beschlussverfahren gem. §§ 2a, 80 ff. ArbGG über Streitigkeiten betreffend die Anwendung des § 73 und der darin in Bezug genommenen Vorschriften. Örtlich zuständig ist gem. § 82 Satz 2 ArbGG das Arbeitsgericht, in dessen Bezirk das Unternehmen seinen Sitz hat. Rz. 16 Das Arbeitsgericht entscheidet im Urteilsverfahren über Streitigkeite...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Streitigkeiten

Rz. 17 Das Arbeitsgericht entscheidet im Beschlussverfahren gem. §§ 2a, 80 ff. ArbGG Streitigkeiten betreffend die Anwendung des § 73b und der darin in Bezug genommenen Vorschriften. Örtlich zuständig ist gem. § 82 Satz 2 ArbGG das Arbeitsgericht, in dessen Bezirk das herrschende Unternehmen seinen Sitz hat. Rz. 18 Das Arbeitsgericht entscheidet im Urteilsverfahren Streitigke...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7 Streitigkeiten

Rz. 30 Das Arbeitsgericht entscheidet im Beschlussverfahren gem. §§ 2a, 80 ff. ArbGG über Streitigkeiten, die sich aus der Anwendung des § 73a ergeben. Örtlich zuständig ist das Arbeitsgericht, in dessen Bezirk das herrschende Unternehmen seinen Sitz hat (§ 82 Satz 2 ArbGG).mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7 Streitigkeiten

Rz. 28 Das Arbeitsgericht entscheidet im Beschlussverfahren gem. §§ 2a, 80 ff. ArbGG über Streitigkeiten, die sich aus der Anwendung des § 72 ergeben. Örtlich ist das Arbeitsgericht zuständig, in dessen Bezirk das Unternehmen seinen Sitz hat, § 82 Satz 2 ArbGG.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7 Streitigkeiten

Rz. 20 Das Arbeitsgericht hat im Beschlussverfahren gem. §§ 2a, 80 ff. ArbGG zu entscheiden, wenn Meinungsverschiedenheiten darüber bestehen, ob die Voraussetzungen für die Einrichtung einer eigenen Sprechstunde der JAV erfüllt sind. Gleiches gilt für Streitigkeiten über das Recht des Betriebsratsvorsitzenden bzw. eines beauftragten Betriebsratsmitglieds zur Teilnahme an den...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Streitigkeiten

Rz. 9 Das Arbeitsgericht hat gem. §§ 2a, 80 ff. ArbGG im Beschlussverfahren über Streitigkeiten betreffend des Teilnahmerechts der JAV an gemeinsamen Besprechungen zu entscheiden. Im Eilfall kann das Arbeitsgericht die Teilnahme der Mitglieder der JAV im Weg einer einstweiligen Verfügung gem. § 85 Abs. 2 ArbGG sicherstellen.[1]mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Streitigkeiten

Rz. 32 Das Arbeitsgericht hat im Beschlussverfahren gem. § 2a, §§ 80 ff. ArbGG Streitigkeiten betreffend Inhalt, Umfang und Grenzen der Aufgaben der JAV zu entscheiden. Gleiches gilt für Streitigkeiten betreffend die Unterrichtungspflicht des BR und seine Pflicht zur Vorlage von Unterlagen.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.1.2 Auflösung der JAV

Rz. 5 Die JAV kann wegen grober Verletzung ihrer gesetzlichen Pflichten auf Antrag vom Arbeitsgericht aufgelöst werden. Erforderlich ist, dass die Pflichtverletzung objektiv erheblich und offensichtlich schwerwiegend ist (BAG, Beschluss v. 22.6.1993, 1 ABR 62/92 [1]). Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls. Eine grobe Pflichtverle...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.6.4 Streitigkeiten

Rz. 41 Über Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen hat das Arbeitsgericht im Beschlussverfahren zu entscheiden. Der BR ist in einem solchen Verfahren antrags- und beteiligungsbefugt, sofern die Rechtmäßigkeit des von ihm gefassten Beschlusses im Streit ist.[1]mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.3.2.1 Allgemeines

Rz. 19 Die Wahl des Vorsitzenden und seiner Stellvertreter ist eine innere Angelegenheit der JAV. An ihr nehmen ausschließlich die Mitglieder der JAV teil. Die Wahl gehört zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben der JAV. Wird sie nicht durchgeführt, handelt die JAV pflichtwidrig und kann unter den Voraussetzungen des § 65 Abs. 1 BetrVG i. V. m. § 23 BetrVG aufgelöst werden.[1] E...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Streitigkeiten

Rz. 24 Das Arbeitsgericht entscheidet gem. §§ 2a, 80 ff. ArbGG im Beschlussverfahren bei Streitigkeiten über die Zulässigkeit und Durchführung einer JA-Versammlung sowie über das Recht, an einer solchen Versammlung teilzunehmen. Rz. 25 Streitigkeiten betreffend Ansprüche auf Lohnfortzahlung und Fahrtkostenerstattung wegen der Teilnahme an einer JA-Versammlung[1] müssen im arb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Streitigkeiten

Rz. 17 Das Arbeitsgericht hat im Beschlussverfahren gem. § 2a, §§ 80 ff. ArbGG über Streitigkeiten, die sich aus Aussetzungsanträgen oder aus der Aussetzung ergeben, zu entscheiden. Ggf. kommt auch der Erlass einer einstweiligen Verfügung in Betracht, z. B. um die Aussetzung des Beschlusses zu sichern oder eine rechtzeitige neue Beschlussfassung zu gewährleisten.[1]mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Streitigkeiten

Rz. 31 Das Arbeitsgericht hat im Beschlussverfahren gem. §§ 2a, 80 ff. ArbGG über Streitigkeiten betreffend das Recht zur Teilnahme der JAV an den Sitzungen des BR und seiner Ausschüsse, betreffend das Stimmrecht und auch betreffend die Wirksamkeit von gefassten Beschlüssen zu entscheiden. Gleiches gilt für Streitigkeiten über die Aufnahme von Angelegenheiten in die Tagesord...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3.3 Inhalt des Überwachungsrechts und der Überwachungspflicht

Rz. 16 Pflicht der JAV ist es darauf zu achten, dass die Behandlung der Jugendlichen und Auszubildenden im Betrieb unter Einhaltung der bestehenden Normen erfolgt. Stellt sie fest, dass dies nicht der Fall ist, hat sie beim BR auf die Einhaltung hinzuwirken. Sie ist jedoch nicht berechtigt, Ansprüche von Jugendlichen und Auszubildenden, die aus der Nichteinhaltung bestehende...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.3.5 Streitigkeiten

Rz. 31 Das Arbeitsgericht hat im Beschlussverfahren nach § 2a, §§ 80 ff. ArbGG über Streitigkeiten betreffend die Wahl, Abberufung oder Zuständigkeit des Vorsitzenden oder seiner Stellvertreter zu entscheiden. Nach h. M. (BAG, Beschluss v. 8.4.1992, 7 ABR 71/91) kann die Wahl des Vorsitzenden des BR ebenso wie seiner Stellvertreter in entsprechender Anwendung des § 19 BetrVG ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.1.1 Allgemeines

Rz. 4 Gem. § 65 Abs. 1 BetrVG i. V. m. § 23 Abs. 1 BetrVG besteht bei einem Verstoß gegen gesetzliche Pflichten die Möglichkeit, die JAV insgesamt aufzulösen oder einzelne Mitglieder auszuschließen. Ein entsprechender Antrag ist beim Arbeitsgericht zu stellen. Der Antrag ist zu begründen und muss auf eine grobe Verletzung der gesetzlichen Pflichten gestützt werden. Zu den ge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.1.3.1 Durch Ausschluss

Rz. 10 Hat ein Mitglied der JAV grob die aus seinem Amt folgenden Pflichten verletzt, kann es auf Antrag vom Arbeitsgericht aus der JAV ausgeschlossen werden. Der Ausschluss ist nur wegen grober Verletzung der aus dem Amt als Mitglied der JAV folgenden Pflichten möglich, nicht dagegen wegen Verletzung der Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Die grobe Pflichtverletzung muss ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.3.3 Bestellung durch das Arbeitsgericht

Rz. 23 Gem. § 63 Abs. 3 BetrVG kann die Bestellung des Wahlvorstands auch durch das Arbeitsgericht erfolgen, wenn der Betriebsrat untätig bleibt. Voraussetzung ist auch hier, dass der Wahlvorstand 6 Wochen vor Ablauf der Amtszeit der amtierenden JAV noch nicht bestellt ist. Im Fall vorzeitiger Neuwahlen gilt, dass die Bestellung des Wahlvorstands dann nicht rechtzeitig durch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.4.1 Wahlvorstand

Rz. 91 Erster Akt der Wahl zur JAV ist die Bestellung des Wahlvorstands. Sie hat grundsätzlich durch den Betriebsrat zu erfolgen. Abweichend kann die Bestellung auch durch den Gesamt- oder Konzernbetriebsrat sowie durch das Arbeitsgericht erfolgen.[1] Wird der Wahlvorstand vom Betriebsrat bestellt, so hat dies gem. § 63 Abs. 4 Satz 2 im vereinfachten Verfahren innerhalb eine...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Streitigkeiten

Rz. 12 Über Streitigkeiten betreffend den Zeitpunkt der Wahlen zur JAV, vorzeitige Neuwahlen sowie die Amtszeit der JAV entscheidet das Arbeitsgericht gem. § 2a, §§ 80 ff. ArbGG im Beschlussverfahren.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Streitigkeiten

Rz. 17 Die Entscheidung darüber, ob jemand gem. § 61 wahlberechtigt oder wählbar zur JAV ist, obliegt dem Wahlvorstand. Zuständig für Streitigkeiten über die Entscheidung des Wahlvorstands ist das Arbeitsgericht im Beschlussverfahren (§§ 2a, 80 ff. ArbGG).mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 8 Streitigkeiten

Rz. 115 Über Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Wahl ebenso wie mit der Bestellung und der Zusammensetzung des Wahlvorstands hat das Arbeitsgericht im Beschlussverfahren gem. §§ 2a, 80 ff. ArbGG zu entscheiden.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.2 Zeitpunkt der Bestellung

Rz. 16 Gem. § 63 Abs. 2 BetrVG ist der Wahlvorstand spätestens acht Wochen vor Ablauf der Amtszeit der JAV vom Betriebsrat zu bestellen. Geschieht dies nicht, greift die Regelung des § 63 Abs. 3 BetrVG. Danach kann, wenn der Betriebsrat den Wahlvorstand nicht bestellt, der Gesamtbetriebsrat oder, falls ein solcher nicht besteht, der Konzernbetriebsrat den Wahlvorstand bestel...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Streitigkeiten

Rz. 17 Über Streitigkeiten betreffend die Bildung einer JAV sowie ihre Zuständigkeit haben gem. § 2a ArbGG, §§ 80 ff. ArbGG die Arbeitsgerichte im Beschlussverfahren zu entscheiden. Dies gilt auch für Streitigkeiten zwischen JAV und Betriebsrat, z. B. über die Beteiligungsrechte gem. § 67 BetrVG. Bei der JAV handelt es sich in derartigen Verfahren um eine nach § 10 2. Halbsa...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1 Beendigung des Dienstverhältnisses

Rz. 12 Weitere Voraussetzung für die verkürzten Fristen bei der Ausübung des Kündigungsrechts des Vermieters ist die Beendigung des Dienst-/Arbeitsverhältnisses. Die Kündigung darf dem Mieter also erst dann zugehen, wenn das Dienstverhältnis beendet ist; eine vorher zugehende Kündigung ist allerdings nicht unwirksam, sondern beendet das Mietverhältnis zum nächstzulässigen Te...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.6.2 Nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung

Rn 22 Die wesentliche Änderung der Sachlage muss nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung eingetreten sein. Mit dem Schluss der mündlichen Verhandlung ist der Anhörungstermin im Verfahren nach § 126 gemeint, in dem letztmalig Tatsachen vorgetragen werden konnten. Hat es im Verfahren nach § 126 nur eine Instanz gegeben, weil das Arbeitsgericht die Rechtsbeschwerde nicht zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2022, Vortrag der Sc... / I. Sachverhalt

Die Beklagte hatte nach 40-jährigem Bestand des Arbeitsverhältnisses zu der Klägerin die Kündigung dieses Arbeitsverhältnisses erklärt, die auf massive Pflichtverletzungen gestützt war. Hieraufhin beauftragte die Klägerin mit ihrer Vertretung den Rechtsanwalt X, der am 13.12.2021 eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Lübeck einreichte. Den vom Arbeitsgericht angeset...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2.2 Rechtskraft des Beschlusses

Rn 6 Die Bindungswirkung tritt nach dem Wortlaut des § 127 Abs. 1 Satz 1 erst ein, sobald der nach § 126 ergangene Beschluss rechtskräftig ist. Gemeint ist hiermit die formelle Rechtskraft, also der Umstand, dass die Entscheidung von keinem Beteiligten mehr angefochten werden kann.[4] Ob der Beschluss nach § 126 in Rechtskraft erwachsen ist, ist für jeden von diesem Beschlus...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1.2 Anhängigkeit des Verfahrens nach § 126

Rn 33 In dem Zeitpunkt, in dem über die Aussetzung des Kündigungsschutzprozesses entschieden wird, muss das Verfahren nach § 126 bereits eingeleitet sein und darf noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sein. Dass es eingeleitet sein muss, bedeutet, dass der Antrag des Insolvenzverwalters nach § 126 bei einem Arbeitsgericht eingegangen sein muss. Die Zustellung an die übrigen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2.3.1 Aussetzung in erster Instanz

Rn 42 Sowohl gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts, durch die die Aussetzung des Kündigungsschutzprozesses angeordnet wird, als auch gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts, durch die der Aussetzungsantrag abgelehnt wird, findet die sofortige Beschwerde statt (§ 126 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 i.V.m. §§ 80 Abs. 2 Satz 1, 46 Abs. 2 Satz 1 ArbGG, §§ 495, 252 ZPO).[52] Statt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2.1 Beschluss

Rn 40 Die Entscheidung über die Aussetzung ergeht durch Beschluss.[48] Der Tenor lautet: "Der Rechtsstreit wird bis zur rechtskräftigen Erledigung des bei dem Arbeitsgericht … unter dem Aktenzeichen … anhängigen Beschlussverfahrens ausgesetzt."mehr