Rz. 12

Über Streitigkeiten betreffend den Zeitpunkt der Wahlen zur JAV, vorzeitige Neuwahlen sowie die Amtszeit der JAV entscheidet das Arbeitsgericht gem. § 2a, §§ 80 ff. ArbGG im Beschlussverfahren.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge