Rz. 24

Das Arbeitsgericht entscheidet gem. §§ 2a, 80 ff. ArbGG im Beschlussverfahren bei Streitigkeiten über die Zulässigkeit und Durchführung einer JA-Versammlung sowie über das Recht, an einer solchen Versammlung teilzunehmen.

 

Rz. 25

Streitigkeiten betreffend Ansprüche auf Lohnfortzahlung und Fahrtkostenerstattung wegen der Teilnahme an einer JA-Versammlung[1] müssen im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren gem. § 2 Abs. 1 Nr. 3 ArbGG geltend gemacht werden.

[1] S. dazu oben Rz. 19.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge