Die Güteverhandlung ist der erste Verhandlungstermin im erstinstanzlichen Verfahren vor dem Arbeitsgericht. Bereits kurze Zeit nach Klageerhebung soll durch die Erörterung des Streitverhältnisses in einem Termin möglichst schnell eine gütliche Einigung zwischen den Streitparteien gefunden werden. Scheitert dies, erfolgt eine gerichtliche Entscheidung (Urteil) regelmäßig erst in einem nachfolgenden Verhandlungstermin.
Arbeitsrecht: Die Güteverhandlung ist in § 54 ArbGG geregelt. Im Übrigen gelten die Verfahrensvorschriften des ArbGG und der ZPO.
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