Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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AGS 09/2021, Kostenforderun... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend. Sie entspricht der insolvenzrechtlichen Rspr. des BGH (vgl. a. BGH ZVI 2011, 408 m.w.N.; WM 2014, 470 = RVGreport 2014, 280; s.a. BFH ZIP 2011, 1066). Danach liegt eine Insolvenzforderung i.S.d. § 38 InsO nur vor, wenn der anspruchsbegründende Tatbestand schon vor Verfahrenseröffnung abgeschlossen ist, mag sich die Forderung des Gläubigers da...mehr

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AGS 09/2021, Anrechnung der... / 2. Anrechnung im Verwaltungsverfahren

Soweit wegen desselben Gegenstandes eine Geschäftsgebühr Nr. 2302 VV im Verwaltungsverfahren (Antragsverfahren) entsteht, ist diese entsprechend Vorbem. 2.3 Abs. 4 VV zur Hälfte auf die weitere Geschäftsgebühr im nachfolgenden Verwaltungsverfahren (Widerspruchs-/Vorverfahren) anzurechnen. Die Anrechnung ist in der nachfolgenden Angelegenheit durchzuführen. Beispiel Der Rechts...mehr

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AGS 09/2021, Anrechnung der... / 3. Quotale Anrechnung

Sofern durch den zur Erstattung verpflichteten Prozessgegner keine volle, sondern nur eine anteilige bzw. quotale Kostenübernahme bzw. -Erstattung erfolgt, hat entsprechend nur eine Anrechnung über die Hälfte der Quote zu erfolgen.[9] Beispiel Der Rechtsanwalt ist für seinen Mandanten im Vor- und Klageverfahren tätig gewesen. Im gerichtlichen Termin wurde ein Vergleich geschl...mehr

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AGS 09/2021, Ausschlussfris... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend. Die (Ausschluss-)Frist des § 12 StrEG sollte man als Verteidiger im Blick haben, sonst wird – wie hier wohl auch – schnell eine Meldung an die Haftpflichtversicherung erforderlich. Zur Entschädigung nach dem StrEG wird wegen der Einzelheiten verwiesen u.a. auf Burhoff (in: Burhoff (Hrsg.), Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, 10...mehr

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AGS 09/2021, Zusätzliche Ve... / V. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend. Sie entspricht der vom LG zusammengestellten und angeführten h.M. in der Rspr. zu Nr. 4142 VV nach der Neuregelung der §§ 73 ff. StGB (vgl. auch noch Burhoff, RVGreport 2019, 82 und die Kommentierung der Nr. 4142 VV bei Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 6. Aufl., 2021). Ein Hinweis sei erlaubt: Soweit das LG meinen Hinwei...mehr

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zfs 09/2021, Vollmachtserte... / Leitsatz

1. Ein Rechtsanwalt im Sinne des § 345 Abs. 2 StPO muss bei einem Gericht im Geltungsbereich der StPO zugelassen und vor Ablauf der (Monats-) Frist des § 345 Abs. 1 StPO i.V.m. § 79 Abs. 3 OWiG zur Begründung der Rechtsbeschwerde von dem Betroffenen bevollmächtigt worden sein, wobei die Vollmacht auch noch später nachgewiesen bzw. eine Vollmachtsurkunde nachgereicht werden k...mehr

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AGS 09/2021, Erstattung von... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Mal wieder in der Frage: Erstattung der Kosten eines Sachverständigengutachtens, nichts Neues, sondern nur Wiederholung der Grundsätze, mit denen die AG und auch die LG die entsprechenden Anträge der Betroffenen/Beschuldigten i.d.R. abbügeln. Die dafür gewählte Begründung geht m.E. an der Praxis vorbei. Denn die vom LG dargestellten Grundsätze schildern einen Zustand, der...mehr

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AGS 09/2021, Fragen und Lös... / 2. Anwaltsvergütung

Anwendbar ist das bis zum 31.12.2020 geltende Vergütungsrecht, da die Beklagten ihren jeweiligen Rechtsanwälten den unbedingten Prozessauftrag vor dem 1.1.2021 erteilt haben (s. § 60 Abs. 1 S. 1 RVG). Die Umsatzsteuer ist mit einem Steuersatz von 16 % angefallen, da die Anwaltsvergütung durch Erlass des Urteils vom 7.7.2020 nach dem 1.7.2020 und vor dem 1.1.2021 fällig geword...mehr

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ZErb 09/2021, Bedingungen i... / 7

Auf einen Blick Da sich der Unternehmer frühzeitig mit seinem Ableben beschäftigen sollte, der Unternehmertod sich meist nicht vollständig absichern lässt und Eventualitäten nach dem Unternehmertod nicht immer vorhergesehen werden können, haben Bedingungen in Unternehmertestamenten durchaus praktische Bedeutung. Bedingungen werden in Unternehmertestamenten häufig zur Sanktion...mehr

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AGS 09/2021, Aktenversendun... / III. Bedeutung für die Praxis

M.E. zutreffend überzeugend begründet. Die ggf. immer noch vorhandenen technischen Unzulänglichkeiten bei den Verwaltungsbehörden können nicht zu Lasten der Verteidiger und damit im Falle der Verurteilung zu Lasten der Betroffenen gehen. i.Ü.: Die Entscheidung entspricht der h.M. in der Rspr. (vgl. AG Daun VRR 6/2020, 4 [Ls.]; AG Trier RVGreport 2020, 190 = RVGprofessionell ...mehr

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AGS 09/2021, Anrechnung der... / 3. § 15a Abs. 3 RVG

Die bisher in § 15a Abs. 2 RVG a.F. enthaltene Regelung ist aus systematischen Gründen zu Abs. 3 verschoben worden und betrifft die Wirkung der Anrechnung im Verhältnis zu Dritten, welche zur Erstattung verpflichtet sind. Wie ausgeführt, lässt die Anrechnung selbst den Bestand der einzelnen Gebührenansprüche bereits im Innenverhältnis unberührt, sodass diese sich auch im Verh...mehr

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FF 09/2021, Familienrecht a... / I. Abstammungsrecht

Rechtsanwältin Eva Becker, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht, bedauerte zutiefst, keine neuen Reformvorschläge des Gesetzgebers vorstellen zu können. Denn die gesellschaftliche Entwicklung macht Neuerungen im Familienrecht dringend nötig, auf fast allen Gebieten. Es gebe lediglich einen nicht veröffentlichten Entwurf, der jedoch laut Bundesjustizministerin Ch...mehr

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AGS 09/2021, Dahn/Schmidt, Anwaltsgebühren im Sozialrecht

Von Dipl.-RPfleger Julian Dahn, und Dipl.-RPfleger Thomas Schmidt. 3. Aufl., 2021. Deutscher Anwaltverlag. 472 S., 44,00 EUR Pünktlich zum Inkrafttreten des KostRÄG 2021 ist die Neuauflage dieses Werks erschienen. Wie schon in den Vorauflagen orientiert sich das Werk an den Bedürfnissen der Praxis und zeigt alle Streitfragen auf, die auch durch das KostRÄG 2021 zum Teil nach ...mehr

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AGS 09/2021, Anrechnung der... / 2. Anrechnung über tatsächlich erhaltene Geschäftsgebühr

Bereits seit Längerem wird dieser Grundsatz aufgebrochen bzw. eine derartige Rspr. aufgegeben: Eine Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV hat demnach nur i.H.d. Hälfte der tatsächlichen erstatteten und nicht entstandenen Geschäftsgebühr zu erfolgen.[6] Auch die Befürworter dieser Rechtsauffassung halten der Gegenmeinung die Systemati...mehr

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FF 09/2021, Familienrecht a... / III. Kindschaftsrecht

Auch im Vortrag von Rechtsanwalt Jörg Mannel aus Frankfurt am Main ging es um die neue Vielfalt der Lebensformen. Er spielte verschiedene Varianten von Sorgerechts-, Umgangsrechts- und Kindesrechtsfällen durch. Bei der Übertragung des Sorgerechts werden Kriterien wie die allgemeine Erziehungsfähigkeit, der Kindeswille und die ausreichende Bindungstoleranz beachtet. In seiner...mehr

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AGS 09/2021, Entschädigung ... / II. Entschädigungsanspruch wegen unangemessener Dauer

1. Gesetzliche Grundlagen Wer infolge unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens als Verfahrensbeteiligter einen Nachteil erleidet, wird gem. § 198 Abs. 1 S. 1 GVG angemessen entschädigt. Nach § 198 Abs. 1 S. 2 GVG richtet sich die Angemessenheit der Verfahrensdauer nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach der Schwierigkeit und Bedeutung des Verfahrens und nac...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / bb) Rechtmäßigkeit

Rz. 549 Der Kostenersatzanspruch setzt stets voraus, dass die Leistungen rechtmäßig erbracht wurden. Rechtswidrige oder rechtswidrig gewordene Leistungsverwaltungsakte sind nach den §§ 45,48 SGB XII aufzuheben. Werden Bescheide als rechtswidrig aufgehoben, so können nach § 104 SGB XII Dritte in entsprechender Anwendung des § 103 SGB XII in Anspruch genommen werden. Als Dritt...mehr

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ZErb 09/2021, Alles neu mac... / 18

Auf einen Blick Am 1.1.2023 tritt die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts mit zahlreichen Änderungen auch in der ZPO, dem FamFG, dem BtOG u.a.m. in Kraft. Strukturen und Formulierungen werden vereinfacht und modernisiert, es wird noch stärker auf den subjektiven Willen des Betroffenen statt sein vermeintlich objektives Wohl abgestellt. Direkte Änderungen für das ...mehr

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FF 09/2021, Sorge- und Umgangsrecht

Handbuch für die familienrechtliche PraxisRechtsgrundlagen – Erläuterungen – MusterMallory Völker/Monika Clausius8. Aufl., Nomos Verlag, Baden-Baden 2021, geb., 1144 SeitenISBN 978-3-8487-6814-198 EUR Die erste Auflage des "Sorge- und Umgangsrecht in der Praxis", wie der Band ursprünglich einmal hieß, erschien im Jahr 2000 im Deutschen Anwaltverlag. Begründet wurde er von dem...mehr

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AGS 09/2021, Gegenvorstellu... / V. Bedeutung für die Praxis

Die Gegenvorstellung setzt als außerordentlicher, nicht im Gesetz geregelter Rechtsbehelf voraus, dass dem Betroffenen grobes prozessuales Unrecht zugefügt worden ist, das im Wege der richterlichen Selbstkontrolle beseitigt werden muss. Mit der Gegenvorstellung muss also eine schwerwiegende Rechtsverletzung gerügt werden (BVerfG NJW 2014, 681; BSG SozR 4-1500 § 60 Nr. 7). So...mehr

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AGS 09/2021, Entschädigung ... / Leitsatz

Das Prozesskostenhilfevergütungsverfahren nach § 55 RVG und ein sich anschließendes Erinnerungsverfahren stellen ein Gerichtsverfahren i.S.d. § 198 Abs. 6 Nr. 1 GVG dar. Für ein Vergütungsverfahren nach § 55 RVG steht dem Gericht eine Vorbereitungs- und Bedenkzeit von i.d.R. drei Monaten zu. Für ein sich anschließendes Erinnerungsverfahren steht dem Gericht eine Vorbereitungs-...mehr

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AGS 09/2021, Anrechnung der... / 3. Anrechnung im gerichtlichen Verfahren

Soweit wegen desselben Gegenstandes eine Geschäftsgebühr Nr. 2302 VV im Verwaltungsverfahren (Widerspruchs-/Vorverfahren) entsteht, ist diese entsprechend Vorbem. 3 Abs. 4 VV zur Hälfte auf die Verfahrensgebühr des nachfolgenden gerichtlichen Verfahrens anzurechnen. Beispiel Der Rechtsanwalt vertrat seinen Mandanten im Widerspruchsverfahren vor der Verwaltungsbehörde und ansc...mehr

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AGS 09/2021, Gegenvorstellu... / I. Sachverhalt

Der 10. Senat des BSG hatte durch Beschl. v. 1.7.2020 den Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Bay. LSG vom 11.2.2020 Prozesskostenhilfe (PKH) zu bewilligen und einen bestimmten Rechtsanwalt beizuordnen, abgelehnt und die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers als unzulässig verworfen. Außerdem hat de...mehr

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AGS 09/2021, Gebühren des a... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Die Entscheidung ist zutreffend. Der Terminsvertreter des Pflichtverteidigers ist voller Verteidiger, sodass ihm auch alle Gebühren nach Teil 4 Abschnitt 1 VV zustehen. Zur Begründung wird, um Wiederholungen zu vermeiden, auf die Gründe der vom OLG angeführten Rspr. und Lit. verwiesen. 2. Zur Verfahrensgebühr hätte das OLG i.Ü. nicht so viel ausführen müssen. Denn die Verf...mehr

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AGS 09/2021, Erstattung von... / I. Sachverhalt

Gegen die Betroffene war ein Bußgeldverfahren wegen einer angeblichen Unterschreitung des gebotenen Abstandes zum vorausfahrenden Fahrzeug anhängig. Deswegen erging ein Bußgeldbescheid, gegen den der Verteidiger des Betroffenen Einspruch einlegte. Vor der vom AG anberaumten Hauptverhandlung teilte der Verteidiger dem Gericht mit, dass bestritten werde, dass es sich bei der B...mehr

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AGS 09/2021, Anrechnung der... / 5. Chronologie der Anrechnung

Der gesetzlichen Terminologie nach hat die Anrechnung im nachfolgenden Verfahrensabschnitt zu erfolgen: "auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens". Aus dem Wahlrecht des Rechtsanwalts folgt aber auch, dass die Anrechnung nicht zwingend in der letzten Angelegenheit, respektive im Klageverfahren erfolgen muss. Absolut zweckmäßig und der Übersicht dienend dürfte es ...mehr

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§ 17 Testamentsvollstreckung / VI. Haftung des Testamentsvollstreckers für die Erbschaftsteuer

Rz. 18 Der Testamentsvollstrecker hat als Vermögensverwalter i.S.d. § 34 Abs. 3 AO die steuerlichen Pflichten des § 34 Abs. 1 AO zu erfüllen. Danach hat er insbesondere dafür zu sorgen, dass die Steuern aus den Mitteln entrichtet werden, die er verwaltet, mithin aus dem Nachlass, der seiner Tätigkeit unterfällt. Es kann zu einer persönlichen Haftung des Testamentsvollstrecke...mehr

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zfs 09/2021, Anspruch eines... / 2 Aus den Gründen:

… "Die Beschwerde des Beteiligten gegen den angefochtenen Beschluss, mit dem es das Landgericht abgelehnt hat, festzustellen, dass die Klägerin die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu tragen hat, ist nach § 4 Abs. 3 JVEG zulässig. Sie war gemäß § 4 Abs. 7 JVEG durch den Einzelrichter zu entscheiden." Die Beschwerde kann jedoch in der Sache keinen Erfolg haben. Das ...mehr

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AGS 09/2021, Anwaltskosten ... / II. Erstattungsfähigkeit der im obligatorischen Güteverfahren entstandenen Anwaltskosten

1. Keine Erstattung nach § 15a Abs. 4 EGZPO Gem. § 15a Abs. 4 EGZPO gehören zu den Kosten des Rechtsstreits i.S.d. § 91 Abs. 1 und 2 ZPO die Kosten der Gütestelle, die durch das Einigungsverfahren nach § 15a Abs. 1 EGZPO entstanden sind. Diese Vorschrift ist vorrangig vor der vom LG Frankfurt (Oder) herangezogenen Regelung des § 91 Abs. 3 ZPO, weil sie sich auf ein obligatori...mehr

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ZErb 09/2021, Die Ausgleichspflicht nach § 2057a BGB sollte im Testament geregelt werden

Spätestens mit Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 24.3.2021 (IV ZR 296/20) ist die Regelung über die Ausgleichspflicht nach § 2057a BGB wieder in das Bewusstsein der Erbrechtler gerückt. Ausgangspunkt des Verfahrens vor dem BGH war ein Pflichtteilsstreit bei dem der Erbe die Pflichtteilsforderung unter der Berücksichtigung einer ihm nach § 2057a BGB mutmaßlich zustehenden ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Verletzung der Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit Drittstaat-Gesellschaften (§ 379 Abs. 2 Nr. 1d AO)

a) Allgemeines Rz. 430 [Autor/Stand] Nach § 379 Abs. 2 Nr. 1d AO i.V.m. § 138b Abs. 1–3 AO werden Verstöße von Finanzinstituten gegen Mitteilungspflichten im Zusammenhang mit der Herstellung oder Vermittlung von Beziehungen inländischer Stpfl. zu Drittstaat-Gesellschaften geahndet. Ordnungswidrig handelt danach derjenige, der vorsätzlich oder leichtfertig der Mitteilungspflic...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Die heutige Fassung der Bußgeldvorschrift geht im Wesentlichen auf die Strafbestimmungen in § 406 Abs. 1 Nr. 1 und 2 RAO 1956 (entspricht jetzt § 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 AO) und § 413 Abs. 1 Nr. 3 RAO 1956 (entspricht jetzt § 379 Abs. 2 AO) zurück. Im Zuge der Neuregelung der Gefährdungstatbestände der §§ 379 ff. AO durch das 2. AO-StrafÄndG [2] wurd...mehr

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AGS 09/2021, Zusätzliche Ve... / III. Neuregelung der §§ 73 ff. StGB

Das LG hat das Entstehen der vom Verteidiger geltend gemachten zusätzlichen Gebühr Nr. 4142 VV bejaht. Das Urteil des AG sei am 27.10.2020 ergangen. Bezogen auf die in Rede stehende Frage, ob in dem Verfahren eine Einziehungsentscheidung hätte getroffen werden können, seien daher gem. Art. 316h S. 1 EGStGB die §§ 73 ff. StGB i.d.F. des Gesetzes zur Reform der strafrechtliche...mehr

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zfs 09/2021, Auslagenentsch... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Der Antrag des Betroffenen ist zulässig und hat auch in der Sache Erfolg. Die Bußgeldbehörde hat den Antrag der Verteidigerin auf Auferlegung der notwendigen Auslagen des Betroffenen auf die Staatskasse zu Unrecht abgelehnt. Der Betroffene hat die Kosten des Verfahrens (Kosten und Auslagen) zu tragen, wenn er "verurteilt" wird, d.h. wenn gegen den Betroffenen ein Bußge...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Amtliche Mitteilungen

Rz. 13 [Autor/Stand] Die Steuerstrafverfolgungsorgane können auch durch amtliche Mitteilungen anderer Behörden (s. § 385 Rz. 131) vom Verdacht strafbarer Handlungen Kenntnis erhalten. Es handelt sich dann insb. bei einer Mitteilung nach § 116 AO um eine besondere Spielart einer Strafanzeige. Aber auch aufgrund zunächst routinemäßiger Mitteilungen, um die gesetzmäßige Besteue...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Errichtung eines Fremdkontos, Strohmanngeschäfte u.a.

Rz. 604 [Autor/Stand] Wird ein Konto von einem gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen Vertreter eröffnet, so erstreckt sich die Legitimationsprüfungspflicht neben dem vertretenen Gläubiger als Inhaber der Forderung auch auf den Vertreter, der kraft Gesetzes (z.B. §§ 34, 35 AO) oder Rechtsgeschäft (durch Kontovollmacht) zur Verfügung über das Konto berechtigt ist. Der Begriff...mehr

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ZErb 09/2021, Zu § 45 Abs. ... / 2 Gründe

II. Die zulässige Beschwerde ist begründet. 1. Die Beschwerde ist statthaft, § 68 Abs. 1 S. 1 GKG i.V.m. § 32 Abs. 2 S. 1 RVG, und auch ansonsten zulässig. Insbesondere kann ein Rechtsanwalt – wie hier der Klägervertreter – sie aus’eigenem Recht mit dem Ziel einlegen, dass der Streitwert erhöht wird (Binz/Dörndorfer/Zimmermann/Zimmermann, GKG, FamGKG, JVEG, 5. Auflage 2021, § ...mehr

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AGS 09/2021, Umfang der Bes... / II. Umfang der Bestellung

Dem Angeklagten stehe – so der BGH – keine PKH zu. Denn ihm sei bereits eine Pflichtverteidigerin beigeordnet. Diese Beiordnung erstrecke sich auf das Adhäsionsverfahren. 1. Streitstand Die Frage, ob bei bereits bestehender Pflichtverteidigung PKH für das Adhäsionsverfahren gewährt und der Verteidiger insoweit beigeordnet werde, sei umstritten. Während einerseits angenommen we...mehr

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§ 10 Anzeigepflichten / H. Anzeigepflicht der Vermögensverwahrer, Vermögensverwalter und Versicherungsunternehmen im Erbfall

Rz. 15 Wer sich geschäftsmäßig mit der Verwaltung oder Verwahrung fremden Vermögens befasst, hat diejenigen in seinem Gewahrsam befindlichen Vermögensgegenstände und diejenigen gegen ihn gerichteten Forderungen, die beim Tod eines Erblassers zu dessen Vermögen gehörten oder über die dem Erblasser zur Zeit seines Todes die Verfügungsmacht zustand, dem für die Verwaltung der E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.7 Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung (§ 63 Abs 1 AO)

Tz. 147 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Neben der Satzung muss auch die tats Geschäftsführung auf die ausschl und unmittelbare Erfüllung der st-begünstigten Zwecke gerichtet sein und den Satzungsbestimmungen entspr (s § 63 Abs 1 AO). Ebenso hierzu s Urt des FG Ddf v 09.05.1989 (EFG 1990, 2); insbes darf danach die tats Geschäftsführung grds nicht über den Satzungszweck hinausgehe...mehr

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FF 09/2021, Herbsttagung 2021 - Andere Zeiten, neue Sitten …

Jochem Schausten Im vergangenen Jahr hat uns die Pandemie gezwungen, unsere lieb gewonnene Herbsttagung ausschließlich online stattfinden zu lassen. So sehr den meisten, die über viele Jahre die Herbsttagung besucht haben, sicher der schnelle "Schnack" beim Kaffee, das tief schürfende Gespräch beim Essen oder auch das freudige Wiedersehen mit den Anderen gefehlt haben wird, s...mehr

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AGS 09/2021, Aussetzungs- u... / III. Umfang der PKH-Bewilligung

Selbst wenn das Aussetzungsverfahren nach § 199 Abs. 2 SGG gebührenrechtlich gegenüber dem dazugehörigen Beschwerdeverfahren eine eigene Angelegenheit darstelle, bestünde nach den weiteren Ausführungen des Hess. LSG für die Prozessbevollmächtigte der Antragsteller kein Vergütungsanspruch aus der Staatskasse. Dies hat das LSG damit begründet, die Bewilligung von PKH für das B...mehr

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ZErb 09/2021, Auslegung des... / 3 Anmerkung

1. Rechtliche Einordnung. Das Besprechungsurteil betrifft einen besonderen Fall der gleitenden Unternehmensnachfolge. Verpachtet der Betriebsübergeber das Betriebsgrundstück zunächst an den Betriebsübernehmer und überträgt er dieses erst später in einem zweiten Schritt an den Erwerber, so weicht eine solche Gestaltung zwar von der einheitlichen Betriebsübergabe an den Nachfo...mehr

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ZErb 09/2021, Zurückbehaltu... / 3 Anmerkung

Im Hinblick auf die Zurückbehaltungsrechte im Pflichtteilsmandat greift das OLG Oldenburg i.E. die überzeugende Argumentation des OLG München in seinem Urt. v. 21.3.2013 auf (ZEV 2013, 454). Des Weiteren enthält es einen Gestaltungshinweis für Schenkungsverträge. 1. Nur Vorempfänge durch den Erblasser reduzieren die Pflichtteilsansprüche eines Abkömmlings. Im Pflichtteilsrech...mehr

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AGS 09/2021, Terminsgebühr ... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Eine weitere falsche Entscheidung für den Chor derjenigen, die für die Anhörung des Verfolgten im Auslieferungsverfahren in einem Termin beim AG die Terminsgebühr Nr. 6102 VV nicht gewähren. Zutreffend an dieser Entscheidung ist allein, dass alle OLG es falsch machen, inzwischen leider auch das OLG Jena, das gerade erst seine zutreffende bis dahin a.A. aufgegeben hat (OLG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.7 Unzulässigkeit zweckfremder Ausgaben und unverhältnismäßig hoher Vergütungen (§ 55 Abs 1 Nr 3 AO)

Tz. 66 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Allgemeines: Nach § 55 Abs 1 Nr 3 AO darf die Kö keine Pers durch zweckfremde Ausgaben oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. Die Vorschrift entspr etwa der in § 55 Abs 1 Nr 1 S 2 AO für die Mitglieder getroffenen Regelung. Die Ausführungen in Tz 60 zu § 55 Abs 1 Nr 1 S 2 AO gelten daher entspr. Die Vorschrift betrifft uE e...mehr

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AGS 09/2021, Erstattungsfäh... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Ausschluss der Kostenerstattung M.E. hat sich das LAG Berlin-Brandenburg die Entscheidung sehr leicht gemacht. § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG stellt für die von dieser Vorschrift erfassten Fallgestaltungen eine Ausnahme von der über § 46 Abs. 2 ArbGG geltenden Grundregel des § 91 Abs. 1 ZPO dar, nach der notwendige Kosten der Rechtsverfolgung bzw. der Rechtsverteidigung erstattun...mehr

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ZErb 09/2021, Zur Zuständig... / 1 Gründe

I. Die zulässige Beschwerde hat in der Sache insoweit einen vorläufigen Erfolg, als sie zur Aufhebung des Beschlusses des Nachlassgerichts vom 3.2.2021 samt Nichtabhilfeentscheidung vom 19.3.2021 führt, da die Rechtspflegerin für die Entscheidung vom 3.2.2021 über den Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 1 vom 21.11.2020 funktionell nicht zuständig war. 1. Für die Entscheidung ...mehr

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AGS 09/2021, Terminsgebühr ... / III. Argumente

1. Wortlaut der Nr. 6102 VV Nach dem Wortlaut der Nr. 6102 VV entstehe in Auslieferungssachen im gerichtlichen Verfahren je Verhandlungstag eine Terminsgebühr. Da das IRG den Begriff "Verhandlung" ausschließlich in Vorschriften verwendet, die das Verfahren vor OLG betreffen, wie z.B. §§ 30 Abs. 3, 31 sowie § 33 Abs. 3 IRG, nicht aber in denen, die die Termine vor dem Amtsgeri...mehr

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FoVo 09/2021, Wenn Schuldner und Drittschuldner mit den unpfändbaren Aufwandsentschädigungen übertreiben

Nach 850a Nr. 3 ZPO sind Aufwandsentschädigungen, Auslösungsgelder und sonstige soziale Zulagen für auswärtige Beschäftigungen, das Entgelt für selbstgestelltes Arbeitsmaterial, Gefahrenzulagen sowie Schmutz- und Erschwerniszulagen, soweit diese Bezüge den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen, unpfändbar. Zugleich sind diese Beträge steuer- und sozialversicherungsfrei. Das ...mehr