Rechtsanwältin Eva Becker, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht, bedauerte zutiefst, keine neuen Reformvorschläge des Gesetzgebers vorstellen zu können. Denn die gesellschaftliche Entwicklung macht Neuerungen im Familienrecht dringend nötig, auf fast allen Gebieten. Es gebe lediglich einen nicht veröffentlichten Entwurf, der jedoch laut Bundesjustizministerin Christine Lambrecht nicht der große Wurf sei. Und die letzte in Erinnerung gebliebene Reform – die "Ehe für alle" – sei so schnell verabschiedet worden, dass man sich offenbar gar nicht darüber klar geworden sei, was daraus für das Familienrecht eigentlich folgt. Zum Beispiel die "Mitmutterschaft", wenn ein Kind in die gleichgeschlechtliche Ehe hineingeboren wird oder ein Anfechtungsrecht nicht nur die "Mitmutter", sondern auch für die Mutter, die das Kind geboren hat. Und wäre es nicht ohnehin besser, wenn sich drei Eltern statt zwei, jedenfalls nicht nur eine Mutter oder ein Vater um ein Kind sorgt?

Diesen Fragen, die aus der Reproduktionsmedizin und neuen gesellschaftlichen Lebensformen entstehen, widmete sich Rechtsanwalt und Notar a.D. Wolfgang Schwackenberg aus Oldenburg im ersten Teil der Veranstaltung. Seit Jahren ist er damit befasst, wie ein modernes Abstammungsrecht in Zukunft neu gefasst werden könnte. Unter anderem hat Schwackenberg in der Arbeitsgruppe "Abstammung" im Justizministerium mitgearbeitet, die bereits 2017 einen mehr als 80 Seiten starken Bericht mit Reformvorschlägen vorgelegt hat. In seinem Vortrag ging er auch auf die Eizellspende und die Leihmutterschaft ein, die hierzulande verboten sind, um eine "gespaltene Mutterschaft" zu vermeiden. Dennoch müsse sich der Gesetzgeber mit dem Problem befassen, weil immer mehr Kinder mittels Leihmutterschaft im Ausland geboren würden und dann nach Deutschland kämen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge