Der Anscheinsbeweis der privaten Pkw-Nutzung kann erschüttert werden nicht nur durch die bekannte Fallgruppe des Vorhandenseins eines in Status und Gebrauchswert vergleichbaren Pkw im Privatvermögen, sondern auch durch die Gesamtwürdigung der konkreten Umstände des Einzelfalls, die auf einen atypischen Sachverhalt schließen lassen. Im Streitfall ging es um einen Ford Ranger, de...mehr
• 2018 Konzerninterne Darlehen / Konzernrückhalt / Nachrangigkeit / § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG Bei der Bestimmung des Zinssatzes von konzerninternen Darlehen wird die Bedeutung des Konzernrückhalts von den Finanzgerichten unterschiedlich beurteilt (I R 62/17; I R 4/17). In diesem Zusammenhang hat das FG Köln auch ausgeführt, dass die Nachrangigkeit konzerninterner Darlehen für di...mehr
Strüder, Anwendung des § 8b KStG auf Erträge aus Währungssicherungsgeschäften - Anmerkungen zu dem BMF-Schreiben v. 5.10.2020 (FR 2020, 1066), FR 2021, 28; Levedag, Zum Umgang mit Substanzverlusten aus privaten Gesellschafterdarlehen natürlicher Personen an Kapitalgesellschaften - Betrachtung der aktuellen Rechtslage und Ausblick auf mögliche Änderungen durch das JStG 2020, G...mehr
Die meisten Haftungsnormen im Straßenverkehrsrecht sind wie im allgemeinen Zivilrecht auch an ein Verschulden geknüpft. Im Rahmen von § 17 Abs. 1 und 2 StVG ist bei einer Schadensverursachung durch mehrere Kraftfahrzeuge für eine Haftung der jeweiligen Fahrzeughalter untereinander von Bedeutung, inwieweit der Schaden überwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht...mehr
Der BFH hat in einer Reihe von Urteilen entschieden, dass bei Anwendung der 1-%-Methode der geldwerte Vorteil bereits in der konkreten Möglichkeit besteht, den Dienstwagen zu Privatfahrten nutzen zu dürfen.[1] Der BFH hat damit seine frühere Rechtsauffassung aufgegeben, nach der bei erlaubter Privatnutzung des Dienstwagens die entsprechende Nutzung nur vermutet wurde (Ansche...mehr
Der Ansatz eines lohnsteuerrechtlich erheblichen Vorteils rechtfertigt sich nur insoweit, als der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gestattet, den Dienstwagen privat zu nutzen. Da der Arbeitgeber im Falle eines Nutzungsverbots den Dienstwagen nicht für die private Nutzung überlassen will, wendet er dem Arbeitnehmer auch keinen geldwerten Vorteil zu. Voraussetzung für den Nichtans...mehr
Rz. 234 Leistungen für den Bedarf zu den Kosten für die Heizung sind sozusagen untrennbar mit den Leistungen für Unterkunftskosten verbunden; gegen eine Bewilligung kann im gerichtlichen Verfahren nicht getrennt vorgegangen werden (BSG, Urteil v. 7.11.2006, B 7b AS 8/06 R). Leistungen für Heizung orientieren sich an den tatsächlichen Aufwendungen und der Angemessenheit diese...mehr
Rz. 9 § 32 enthält ergänzende Regelungen zu § 31, die sozialwidriges Verhalten des Leistungsberechtigten mit einer Leistungsminderung belegen. Dieses Verhalten liegt nach § 32 vor, wenn der Einladung zur Meldung oder Untersuchung trotz schriftlicher Rechtsfolgenbelehrung und ohne wichtigen Grund nicht nachgekommen wird. Eine außergewöhnliche Härte steht der Feststellung eine...mehr
Die Kündigung stellt eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung dar und wird daher erst in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie dem Kündigungsempfänger zugeht.[1] Einer Annahme der Kündigung durch den Kündigungsempfänger bedarf es nicht. Daher ist auch ein Schweigen auf eine Kündigung bedeutungslos und bewirkt insbesondere kein Einverständnis des Empfängers mit der...mehr
Die Betriebskostenabrechnung muss dem Mieter innerhalb der gesetzlichen Abrechnungsfrist zugegangen sein. Die lediglich rechtzeitige Absendung der Abrechnung an den Mieter genügt nicht. Die Beweislast für den rechtzeitigen Zugang beim Mieter trägt der Vermieter. Dabei begründet die rechtzeitige Aufgabe eines Briefs bei der Post keinen Anscheinsbeweis dafür, dass der Brief dem...mehr
Einwendungen gegen die Abrechnung muss der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des 12. Monats nach Zugang einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung mitteilen. Dies gilt sowohl für formelle als auch für materielle Einwendungen.[1] Dazu gehört auch der Einwand, dass der Vermieter Betriebskosten, die nach dem Mietvertrag durch eine Teilinklusivmiete oder eine Pauschale...mehr
Rz. 24 Nimmt ein Versicherter das Krankenhaus auf die von der Krankenkasse geschuldete Sachleistung in Anspruch, entsteht die Zahlungsverpflichtung der Krankenkasse unabhängig von einer Kostenzusage unmittelbar durch die Inanspruchnahme der Sachleistung. Der im Gesetz abstrakt verankerte Anspruch des Versicherten auf Krankenhausbehandlung wird durch die Entscheidung des Kran...mehr
Mit der Hereinnahme des Begriffs "Geringes Angebot an vergleichbaren Räumen" als Tatbestandsmerkmal wird auf die Lage auf dem Wohnungsmarkt abgestellt, nach dem Verhältnis von Angebot und Nachfrage. Hierbei sind die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten zu beachten. Bei der Beantwortung der Frage, ob der Vermieter ein geringes Angebot an vergleichbaren Räumen ausgenutzt hat, ist...mehr
Rn. 130 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Schon aus § 22 Nr 2 EStG iVm § 23 Abs 1 Nr 1 EStG bzw § 20 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG folgt im Umkehrschluss, dass nicht jede Veräußerung durch Private zu einer gewerblichen Tätigkeit führt. Die Zuordnung von Veräußerungsgewinnen zur Überschusseinkunftsart private Vermögensverwaltung (gesetzlich nicht definiert, als Typusbegriff nur mit Regelbeispi...mehr
Rn. 281 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Die Absicht der Gewinnerzielung zeigt sich in dem Bestreben, während des Bestehens des Betriebs, dh von seiner Gründung bis zu seiner Veräußerung, Aufgabe o Liquidation, aufs Ganze gesehen, einen Gewinn zu erzielen; erforderlich ist demzufolge also ein subjektives Wollen des StPfl, dessen Ziel ein bestimmtes objektives Ergebnis ist u dessen...mehr
Rn. 290 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Die Absicht zur Gewinnerzielung ist eine innere Tatsache, die wie alle sich in der Vorstellung von Menschen abspielenden Vorgänge nur anhand äußerlicher Merkmale beurteilt werden kann (BFH v 12.06.1978, BStBl II 1978, 620). Es muss daher aus objektiven Umständen heraus auf das Vorliegen o Fehlen der Absicht geschlossen werden, wobei einzeln...mehr
Söffing, Zur Anwendung des § 175 Abs 1 S 1 AO beim gewerblichen Grundstückshandel, DStR 2000, 916; Söffing/Klümpen-Neusel, Unentgeltliche Grundstücksgeschäfte und gewerblicher Grundstückshandel, DStR 2000, 1753; Stork, Gewinnermittlungswahlrecht beim gewerblichen Grundstückshandel, DB 2001, 115; Apitz, Gewerblicher Grundstückshandel und Buchführungspflicht, StBp 2001, 344; Kempe...mehr
Söffing, BB-Forum: Nachhaltigkeit ohne Wiederholungsabsicht: Bedenkliche Entwicklungen in der Rspr zum gewerblichen Grundstückshandel, BB 2005, 2101; Kempermann, Gewerblicher Grundstückshandel: Nachhaltigkeit in "Ein-Objekt-Fällen" – Zugleich Besprechung des BFH v 01.12.2005, DStR 2006, 265; Leisner-Egensperger, Grundstückshandel im Steuerrecht zwischen privater Vermögensverwa...mehr
Groh, Gewinnerzielungsabsicht und Mitunternehmerschaft, DB 1984, 2424; Terhart, Investitionsrechnung zur Feststellung der Liebhaberei, DB 1985, 2587; Rose, Einkünfteerzielungsabsicht, StbJb 1985/86, 177; Bartholl, Krit Stellungnahme zum Begriff "Gewinn" in der Definition des BFH und der FinVerw, BB 1985, 1521; Pferdmenges, Einkünfteerzielungsabsicht, D'dorf 1990; Jakob/Hörmann, Z...mehr
Weber-Grellet, Konsequenzen von Vetorecht und Stimmrechtsausschluss bei den personellen Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung, DStR 1984, 618; Salje, Einstimmigkeitsprinzip als Gestaltungsmöglichkeit bei der Betriebsaufspaltung aus einkommen- und gewerbesteuerlicher Sicht, GmbH-Rdsch 1988, 196; Unverricht, Beweisanzeichen für die Annahme einer personellen Verflechtung bei ...mehr
Tz. 247 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die Zahlung von Konzessionsabgaben bedarf – wie jede Vereinbarung zwischen BgA und seiner Träger-Kö – zur stlichen Anerkennung einer klaren, im Voraus getroffenen vertraglichen Vereinbarung (s Tz 205ff). Das Nds FG (s Urt des Nds FG v 21.06.1994, EFG 1995, 284) hat (ausgehend von den Grundsätzen, die auch für die Beurteilung einer vGA zwisch...mehr
Rn. 321 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Allgemein s Rn 320.mehr
Rn. 132b Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die BFH-Rspr hat, unter Berücksichtigung des Grundsatzes der gebotenen Vereinfachung und Rechtssicherheit (kritisch zur Vereinfachung – wegen zahlreicher Ausnahmen s Rn 132d, "besondere Umstände" etc – Fischer, FR 1995, 803, 811), in quantitativer Auslegung des Begriffs Gewerbebetrieb entschieden, dass bei Veräußerung von nur maximal drei ...mehr
Nach den Grundregeln des Zivilprozesses, die auch für das Arbeitsgerichtsverfahren gelten, muss derjenige, der ein Recht oder einen Anspruch geltend macht, die Tatsachen darlegen und beweisen, die den Schluss auf die von ihm begehrte Rechtsfolge zulassen. Im Bereich der Belästigung wegen eines durch das AGG geschützten Merkmals enthält § 22 AGG eine Beweiserleichterung für d...mehr
Rz. 49 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Eine vertraglich nicht geregelte private Nutzung des Firmenwagens durch den GesGf kann > Arbeitslohn oder vGA sein (BFH 225, 33 = BStBl 2012 II, 262; BFH 228, 354 = BStBl 2012 II, 266; BMF vom 03.04.2012, BStBl 2012 I, 478 unter I mwH). Besonders beim beherrschenden GesGf (> Rz 41) müssen die Einzelheiten der Überlassung eines Firmenwagens b...mehr
Rz. 33 Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist eine Privaturkunde nach § 416 ZPO – im Übrigen auch ein Gesundheitszeugnis nach § 278 StGB ("Ärzte und andere approbierte Medizinalpersonen, welche ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen zum Gebrauch bei einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft wider besseres Wissen ausstellen, werden mit Freihe...mehr
Rz. 149 a) Die Pflicht des Rechtsanwalts zur Beratung des Mandanten über die Erfolgsaussichten einer in Aussicht genommenen Rechtsverfolgung besteht unabhängig davon, ob der Mandant rechtsschutzversichert ist oder nicht. b) Die Pflicht des Rechtsanwalts, den Mandanten über die Erfolgsaussichten einer in Aussicht genommenen Rechtsverfolgung aufzuklären, endet nicht mit deren E...mehr
Wenn der Arbeitgeber irrtümlich zuviel Entgelt an den Arbeitnehmer zahlt, ist dieser nach den Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung verpflichtet, den zu Unrecht erhaltenen Brutto-Mehrbetrag an den Arbeitnehmer zurückzuzahlen.[1] Zu beachten ist, dass hinsichtlich des Rückzahlungsanspruchs des Arbeitgebers die tariflichen Ausschlussfristen gelten. Dabei kann si...mehr
Rz. 212 Jede Nachricht, die über das beA gesendet bzw. empfangen wird, erhält ein sog. "Nachrichtenjournal". Zum Nachrichtenjournal siehe auch § 5 Rdn 88 sowie § 8 Rdn 103 u. 107 in diesem Werk. Rz. 213 Im Nachrichtenjournal wird konkret ausgewiesen, wer wann eine Nachricht zum ersten Mal geöffnet hat. Hat zunächst ein Mitarbeiter die Nachricht erstmalig geöffnet, weist das N...mehr
Rz. 102 Wesentliche Ereignisse werden im beA-System mittels sog. Journale protokolliert. Diese Journale sind: Rz. 103 Dabei kann nach Aufruf der Journalfunktion in einem Suchfenster nach Benutzer, Benutzername oder nach dem protokollierten Ereignis gesucht werden. Als Eingabe in das Feld "Benutzer" oder "Benutzername" muss nich...mehr
Rz. 67 Genauso wie ein Anwalt seiner Mitarbeiterin oder seinem Mitarbeiter sicherlich niemals die Unterschriftenmappe mit dem Hinweis zurückgeben würde "Bitte unterschreiben Sie doch heute für mich", bedarf es wohl keiner näheren Darlegung, dass die Verwendung der beA-Karte Basis und dazugehöriger PIN zum Erzeugen einer Fernsignatur dem Inhaber der beA-Karte Basis vorbehalte...mehr
Rz. 89 BGH, Urt. v. 30.11.2010 – VI ZR 15/10, zfs 2011, 198 = VersR 2011, 234 Zitat StVG §§ 7 Abs. 1, 17 Abs. 1, 18 Abs. 1, 3; ZPO § 286 Zum Anscheinsbeweis bei einem Auffahrunfall beim Verlassen der Autobahn. a) Der Fall Rz. 90 Die Parteien machten mit Klage und Widerklage wechselseitig Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall geltend, der sich am 5.11.2008 auf der Ausfa...mehr
Rz. 107 BGH, Urt. v. 13.12.2016 – VI ZR 32/16, zfs 2017, 258 = VersR 2017, 374 Zitat ZPO § 286; StVG § 17; PflVG § 12mehr
Rz. 97 BGH, Urt. v. 13.12.2011 – VI ZR 177/10, zfs 2012, 195 = MDR 2012, 145 Zitat StVG §§ 7 Abs. 1, 17 Abs. 1, 18 Abs. 1, 3; ZPO § 286 Bei Auffahrunfällen auf der Autobahn ist ein Anscheinsbeweis regelmäßig nicht anwendbar, wenn zwar feststeht, dass vor dem Unfall ein Spurwechsel des vorausfahrenden Fahrzeugs stattgefunden hat, der Sachverhalt aber im Übrigen nicht aufklärbar ...mehr
Rz. 146 BGH, Urt. v. 11.10.2016 – VI ZR 66/16, zfs 2017, 199 = VersR 2017, 186 Zitat StVG § 17; StVO §§ 1, 9 Abs. 5mehr
Rz. 118 BGH, Urt. v. 15.12.2015 – VI ZR 6/15, zfs 2016, 435 = VersR 2016, 410 Zitat ZPO § 286; StVO §§ 1 Abs. 2, 9 Abs. 5 Die für die Anwendung eines Anscheinsbeweises gegen einen Rückwärtsfahrenden erforderliche Typizität des Geschehensablaufs liegt regelmäßig nicht vor, wenn beim rückwärtigen Ausparken von zwei Fahrzeugen aus Parkbuchten eines Parkplatzes zwar feststeht, dass...mehr
Rz. 134 BGH, Urt. v. 26.1.2016 – VI ZR 179/15, zfs 2016, 434 = VersR 2016, 479 Zitat StVG § 17; StVO §§ 1, 9 Abs. 5mehr
Rz. 121 Nach Auffassung des Berufungsgerichts stand dem Kläger über den von der Beklagten zu 2 regulierten Teilbetrag hinaus weder aus § 7 Abs. 1, § 17 Abs. 1, 2 StVG noch aus § 823 Abs. 1 BGB, § 115 VVG ein weiterer Schadensersatzanspruch zu. Das Amtsgericht sei zu Recht von einer Haftungsquote der am Unfall beteiligten Fahrzeuge von jeweils 50 % ausgegangen. Gemäß der in d...mehr
Rz. 109 Das Berufungsurteil hielt der revisionsrechtlichen Überprüfung stand. Im Ansatz zutreffend war das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass ein Ersatzanspruch gegen den Entschädigungsfonds nach § 12 PflVG das Bestehen eines gegen den Halter, den Eigentümer oder den Fahrer eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers gerichteten Schadensersatzanspruchs voraussetzt. Die Annahme ...mehr
Rz. 101 Das Berufungsurteil hielt einer revisionsrechtlichen Überprüfung nicht stand. Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts waren die Grundsätze des Anscheinsbeweises im Streitfall nicht zulasten der Beklagten anwendbar. Rz. 102 Die Anwendung des Anscheinsbeweises setzt auch bei Verkehrsunfällen Geschehensabläufe voraus, bei denen sich nach der allgemeinen Lebenserfah...mehr
Rz. 151 Das angefochtene Urteil hielt revisionsrechtlicher Nachprüfung nicht stand. Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts stritt nach den getroffenen Feststellungen kein Anscheinsbeweis für ein Mitverschulden der Klägerin. Die Revision beanstandete insoweit mit Recht die Ausführungen des Berufungsgerichts zur Abwägung der beiderseitigen Verursachungs- und Verschulden...mehr
Rz. 92 Das Berufungsurteil hielt im Ergebnis revisionsrechtlicher Nachprüfung stand. In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird zum Teil bei Auffahrunfällen auf der Autobahn bereits ein Anscheinsbeweis für das Verschulden des Auffahrenden verneint und – in der Regel – eine hälftige Schadensteilung angenommen, wenn vor dem Auffahren ein Fahrspurwechsel stattgefunden hat, abe...mehr
Rz. 229 Das angefochtene Urteil hielt den Angriffen der Revision im Ergebnis stand. Da das Fahrzeug des Klägers bei dem Zusammenstoß mit dem Fahrzeug des Beklagten zu 1 durch dieses beschädigt wurde, kam allerdings grundsätzlich ein Anspruch des Klägers aus § 7 Abs. 1 StVG und, soweit ein Verschulden des Beklagten zu 1 vorgelegen haben sollte, aus § 823 Abs. 1 BGB in Betracht...mehr
Rz. 137 Das Berufungsgericht hat im Wesentlichen ausgeführt, der Klägerin stehe aus dem Unfallereignis kein über die bereits erfolgte Regulierung des Schadens hinausgehender Schadensersatzanspruch zu. Dies folge aus dem Ergebnis der gemäß § 17 Abs. 1, 2 StVG vorzunehmenden Abwägung. Einzustellen seien dabei im Streitfall allein die – gleich zu wertenden – Betriebsgefahren de...mehr
Rz. 90 Die Parteien machten mit Klage und Widerklage wechselseitig Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall geltend, der sich am 5.11.2008 auf der Ausfahrt einer Bundesautobahn ereignet hatte. Der Beklagte zu 1 befuhr mit dem Fahrzeug des Widerklägers, einem Opel Astra, der bei der Beklagten zu 2 haftpflichtversichert war, die Autobahn und wechselte an der Ausfahrt a...mehr
Rz. 200 Die Abwägung der Verursachungsbeiträge des Beklagten zu 2 und des Vaters der Klägerin war aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden. Die Entscheidung über die Haftungsverteilung im Rahmen der § 254 BGB, § 9 StVG ist grundsätzlich Sache des Tatrichters. Sie ist im Revisionsverfahren nur darauf zu überprüfen, ob alle in Betracht kommenden Umstände vollständig und richtig b...mehr
Rz. 147 Die Klägerin machte gegen die Beklagten Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall vom 3.7.2014 auf dem Parkplatz eines Baumarktes geltend. Der Beklagte zu 1 fuhr am Unfalltag mit seinem bei der Beklagten zu 2 haftpflichtversicherten Pkw auf dem Fahrweg zwischen zwei im rechten Winkel dazu angeordneten Parkbuchten. Dabei fuhr er vorwärts in eine – aus seiner F...mehr
Rz. 225 BGH, Urt. v. 13.2.2007 – VI ZR 58/06, zfs 2007, 439 = VersR 2007, 681 Zitat ZPO §§ 286, 373, 416; StVO § 9 Abs. 3mehr
Rz. 108 Die Klägerin nahm den Beklagten als Entschädigungsfonds im Sinne des § 12 PflVG auf Ersatz materieller und immaterieller Schäden in Anspruch. Die Klägerin wurde im Juni 2012 auf der Bundesautobahn 44 als Fahrerin ihres Motorrads in einen Verkehrsunfall mit einem Kastenwagen mit Anhänger (im Folgenden "Gespann") verwickelt. Sie wurde bei dem Unfall erheblich verletzt. ...mehr
Rz. 135 Die Klägerin nahm die Beklagten nach einem Verkehrsunfall auf restlichen Schadensersatz in Anspruch. Im Dezember 2012 kollidierte die Beklagte zu 1 mit ihrem bei der Beklagten zu 2 haftpflichtversicherten Pkw mit dem Pkw der Klägerin. Der Zusammenstoß ereignete sich auf dem Kundenparkplatz eines Einkaufszentrums. Mit der Behauptung, die Klägerin treffe eine Mithaftung...mehr
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