Fachbeiträge & Kommentare zu Anscheinsbeweis

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zfs 12/2015, Der Anscheinsb... / I. Anscheinsbeweis gegen Auffahrenden, Verstoß gegen § 4 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 S. 4 StVO (BGH VersR 1964, 263; NJW 1982, 1595; NJW-RR 2007, 680; NJW 2011, 685)

Freilich ist es ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, dass bei Unfällen durch Auffahren in der Regel der erste Anschein für das Verschulden des auffahrenden Verkehrsteilnehmers spricht. Da der Kraftfahrer verpflichtet ist, seine Fahrweise so einzurichten, dass er notfalls rechtzeitig anhalten kann, wenn ein Hindernis auf der Fahrbahn auftaucht, § 3 Abs. 1 StVO, läs...mehr

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zfs 12/2015, Der Anscheinsb... / B. Beispiele des BGH für die Anwendung des Anscheinsbeweises im Wortlaut

Sofern die Rechtsprechung des BGH zur Zurückhaltung und zum Kerngeschehen beachtet wird, können die nachfolgenden Darlegungen des BGH in der Praxis verwendet werden. I. Anscheinsbeweis gegen Auffahrenden, Verstoß gegen § 4 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 S. 4 StVO (BGH VersR 1964, 263; NJW 1982, 1595; NJW-RR 2007, 680; NJW 2011, 685) Freilich ist es ständige Rechtsprechung des erkennend...mehr

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zfs 12/2015, Der Anscheinsb... / A. Grundlagen

Wie in jedem Prozess muss die darlegungs- und beweisbelastete Partei die ihr günstigen Tatsachen beweisen. Nicht immer helfen die Zeugenaussagen und die unfallanalytischen Gutachten dem Gericht dabei, dass es sich i.S.d. § 286 ZPO von der "einen" Wahrheit überzeugen kann. In diesen Fällen müsste es daher eine Beweislastentscheidung geben. Die Rechtsprechung hat aber bereits ...mehr

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zfs 12/2015, Der Anscheinsb... / 5

Die Grundsätze zum Anscheinsbeweis anhand der BGH-Urteile werden daher unter Einbeziehung der oben zitierten Urteile der Instanzgerichte ausführlich dargestellt, um sodann die bereits durch den VI. Senat entschiedenen "Fallgruppen" auszugsweise wörtlich wiederzugeben, um sodann die Auswirkungen des Anscheinsbeweises auf die Abwägung darzustellen. Letztlich werden die Auswirk...mehr

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zfs 12/2015, Der Anscheinsb... / 1

Der Anscheinsbeweis-Klassiker schlechthin im Verkehrsrecht ist der Grundsatz "Wenn es hinten kracht, gibt es vorne Geld." In diesen Fällen spricht nämlich die Typizität des Auffahrunfallgeschehens dafür, dass der Hintermann entweder nicht den erforderlichen Sicherheitsabstand gem. § 4 Abs. 1 StVO zu seinem Vordermann eingehalten hat oder dem Verkehr vor ihm nicht die erforde...mehr

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zfs 12/2015, Der Anscheinsb... / 2

So simpel dieser Grundsatz erscheint, so schwierig ist seine praktische Handhabung. Im Jahre 2011 (BGH NJW 2011, 685) und 2012 (BGH NJW 2012, 608) hatte der BGH über zwei Sachverhalte zu entscheiden, bei dem es jeweils zu einem Auffahrunfall gekommen war, wobei aber das jeweilige Vorderfahrzeug zeitlich zuvor einen Spurwechsel durchgeführt hatte. Der BGH hat in diesen beiden...mehr

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zfs 12/2015, Der Anscheinsb... / C. Haftungsabwägung

Der Anscheinsbeweis spielt auch bei der Abwägung eine entscheidende Rolle. Wenn der Anscheinsbeweis greift, steht fest, dass dem jeweiligen Fahrzeugführer eine zumindest fahrlässige begangene Sorgfaltspflichtverletzung vorgeworfen werden kann. Dies ist nunmehr noch in das Abwägungsystem von § 17 StVG, § 254 BGB, welches von Nugel zutreffend als Waagemodell[20] bezeichnet wird...mehr

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zfs 12/2015, Der Anscheinsb... / E. Fazit

Wie die Verkehrsgerichtstage in Goslar im Januar 2015 belegt haben, ist das Interesse an dem Institut des Anscheinsbeweises weiterhin groß. Die Entscheidungen der Instanzgerichte werden weiterhin für reichlich Diskussionsstoff sorgen bis ggf. erneut eine Entscheidung des BGH zu diesem Thema ergeht. Trotz der bisher deutlichen Worte des BGH gewinnt man in der Praxis den Eindr...mehr

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zfs 12/2015, Der Anscheinsb... / 3

Die Entscheidungen der Instanzgerichte zeigen aber, dass der BGH anscheinend nicht klar genug war. Beispielhaft seien hier die Entscheidungen des OLG München, Schlussurteil v. 25.10.2013 – 10 U 964/13 BeckRS 2013, 18792 sowie LG Düsseldorf, Urt. v. 29.1.2015 – 21 S 53/14 auf der negativen Seite und die des OLG Saarbrücken NZV 2014, 569; NJW-RR 2014, 1371; BeckRS 2014, 16825 ...mehr

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zfs 12/2015, Der Anscheinsb... / 4

Das LG Düsseldorf 21 S 53/14 folgte entgegen der richtigen Haftungsteilung durch die erste Instanz (AG Düsseldorf, Urt. v. 27.1.2014 – 41 C 2743/13) in der mündlichen Verhandlung der Auffassung der Berufung, dass die alleinige Behauptung eines Spurwechsels durch den Auffahrenden nicht genüge, und sprach dem Kläger 100 % seines Schadens zu. Das Urteil der Kammer vom 29.1.2015...mehr

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zfs 12/2015, Abstandsverstö... / II. Starkes Bremsen

Häufig wird also der Beweis des ersten Anscheins gegen den Auffahrenden sprechen. Der Auffahrende hat dann die Möglichkeit, den gegen ihn sprechenden Anscheinsbeweis zu "erschüttern", denn der Anscheinsbeweis erbringt nur vorläufigen Beweis.[13] Das "Erschüttern" des Anscheinsbeweises gelingt dann, wenn Umstände bewiesen sind, die einen anderen als den typischen Geschehensab...mehr

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zfs 12/2015, Abstandsverstö... / I. Sicherheitsabstand

Zivilrechtlich kommt insbesondere § 4 Abs. 1 S. 1 StVO Bedeutung zu. Man spricht hier vom sog. Sicherheitsabstand. Der Sicherheitsabstand ist der Abstand, der zum Vorausfahrenden zwingend eingehalten werden muss.[5] Wenn die Nichteinhaltung dieses Sicherheitsabstandes dazu führt, dass es zu einem Unfall kommt, ist dies haftungsrechtlich im Rahmen der beidseitigen Mitverursac...mehr

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zfs 11/2015, Verneinter Anscheinsbeweis für Verschulden des Abbiegenden bei Auffahrunfall auf das Fahrzeug des Linksabbiegers; nicht erschütterter Anscheinsbeweis für Verschulden des Auffahrenden

StVG § 317; StVO § 9 Abs. 5 Leitsatz 1. Fährt ein nachfolgendes Fahrzeug auf ein Fahrzeug auf, das im Begriff ist, nach links in ein Grundstück abzubiegen, rechtfertigt die Lebenserfahrung nicht die Annahme, dass ein Anscheinsbeweis für ein Verschulden des Abbiegenden besteht (gegen LG Saarbrücken, Urt. v. 24.1.2014 – 13 S 168/13). 2. Ebenso wenig lässt sich aus den hohen Anfor...mehr

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zfs 11/2015, Anscheinsbeweis und Sorgfaltspflichten bei Wechsel des Fahrstreifens

StVG § 7 § 17 § 18; StVO § 5 § 7 Abs. 5; VVG § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ZPO § 286 Leitsatz 1. Wer einen Fahrstreifen wechselt, hat gem. § 7 Abs. 5 StVO eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen. 2. Wer vor der Einleitung des Spurwechsels lediglich den Blinker gesetzt und in den Seitenspiegel geschaut hat, genügt den Sorgfaltsanforderungen des § 7 Abs. 5 StVO nicht...mehr

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zfs 11/2015, Anscheinsbewei... / Anmerkung

Hinweis: Vgl. zum Anscheinsbeweis das Urteil des OLG Düsseldorf v. 26.6.2015 – I-1 U 107/14 (zfs 2015, S. 614 [in diesem Heft]). zfs 11/2015, S. 617 - 618mehr

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zfs 11/2015, Verneinter Ans... / Leitsatz

1. Fährt ein nachfolgendes Fahrzeug auf ein Fahrzeug auf, das im Begriff ist, nach links in ein Grundstück abzubiegen, rechtfertigt die Lebenserfahrung nicht die Annahme, dass ein Anscheinsbeweis für ein Verschulden des Abbiegenden besteht (gegen LG Saarbrücken, Urt. v. 24.1.2014 – 13 S 168/13). 2. Ebenso wenig lässt sich aus den hohen Anforderungen, die § 9 Abs. 5 StVO an de...mehr

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zfs 11/2015, Anscheinsbewei... / Leitsatz

1. Wer einen Fahrstreifen wechselt, hat gem. § 7 Abs. 5 StVO eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen. 2. Wer vor der Einleitung des Spurwechsels lediglich den Blinker gesetzt und in den Seitenspiegel geschaut hat, genügt den Sorgfaltsanforderungen des § 7 Abs. 5 StVO nicht, da ein Schulterblick schon aufgrund des erheblich größeren Blickwinkels erforderlich ...mehr

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zfs 11/2015, Verneinter Ans... / 2 Aus den Gründen:

" … Dem Kl. steht gegen die Bekl. als Gesamtschuldner nach §§ 7 Abs. 1, 18 Abs. 1 StVG, 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG dem Grunde nach ein Anspruch auf Ersatz seines bei dem streitgegenständlichen Unfall erlittenen Schadens zu." Grds. haben die Bekl. nach den genannten Vorschriften für die Schäden einzustehen, die bei dem Betrieb des von ihnen geführten, gehaltenen und versicherten Pkw...mehr

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zfs 11/2015, Anscheinsbewei... / 2 Aus den Gründen:

" … Die zulässige Klage hat in der Sache keinen Erfolg." 1. Der Kl. hat aufgrund des streitgegenständlichen Verkehrsunfalls v. 5.5.2014 gegen die Bekl. keinen Anspruch auf Schadensersatz gem. § 823 BGB, §§ 7, 17, 18 StVG, § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VVG. Der Verkehrsunfall hat sich bei dem Betrieb des Pkw des Kl. und des bei der Bekl. zu 2) versicherten Pkws des Bekl. zu 1) ereign...mehr

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zfs 11/2015, Verneinter Ans... / 3 Anmerkung:

Zu den Fallgruppen des Anscheinsbeweises im Verkehrsrecht vgl. Janecek, zfs 2015, 244. 1. Die Entscheidung macht die Grenzen der Heranziehung des Anscheinsbeweises im Verkehrsrecht deutlich. Die häufig vorkommende Unfallkonstellation der Kollision eines linksabbiegenden Kfz mit einem sich rückwärts in Geradeausfahrt befindlichen Fahrzeug wird unter Prüfung der Mitverantwortun...mehr

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zfs 11/2015, Verneinter Ans... / Sachverhalt

Der Kl. beabsichtigte, mit seinem Fahrzeug von der von ihm befahrenen Linksabbiegerspur nach links in eine Zufahrt einige Meter vor einer Straßenkreuzung abzubiegen. Aus zwischen den Parteien streitigen Gründen fuhr der Bekl. mit seinem Fahrzeug auf das Fahrzeug des Kl. auf. Der Kl. hat behauptet, unter rechtzeitigem Setzen des linken Fahrtrichtungsanzeigers sich mit seinem F...mehr

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zfs 11/2015, Anscheinsbewei... / Sachverhalt

Der Kl. wechselte mit dem von ihm gesteuerten Kfz von der linken Seite der von ihm befahrenen Straße, die keine Fahrbahnmarkierung aufwies, auf die rechts befahrene Seite, nachdem er vor dem Fahrspurwechsel den Blinker gesetzt und zur Beobachtung etwaigen rückwärtigen Verkehrs in den Rückspiegel gesehen hatte. Dabei stieß er mit seinem Fahrzeug mit dem von ihm nicht wahrgeno...mehr

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AGS 11/2015, Höhe der Berat... / 1 Sachverhalt

Nach einem Verkehrsunfall ließ sich der Kläger anwaltlich beraten, ob Aussichten bestehen, eigene Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Der Anwalt führte zunächst ein erstes Beratungsgespräch durch. Hiernach forderte er beim Versicherer des Mandanten die Unfallschilderung des Gegners an. In einem zweiten Beratungstermin erklärte der Anwalt dem Kläger, dass keine Aussicht...mehr

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AGS 11/2015, Höhe der Berat... / 2 Aus den Gründen

Der Kläger hat gegen die Beklagte einen Anspruch auf Freistellung von außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 249,90 EUR aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Versicherungsvertrag. Die Beklagte hat gegenüber dem Kläger erklärt, die anfallenden Kosten für eine Beratung zu übernehmen. Die Forderung ist auch der Höhe nach begründet. Der Ansatz der maximal zuläs...mehr

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zfs 10/2015, Gesteigerte Sorgfaltspflichten beim Rückwärtsfahren (§ 9 Abs. 5 StVO)

Hinweis Der Fahrzeugführer muss sich vor der Rückwärtsfahrt vergewissern, dass der Verkehrsraum hinter seinem Fahrzeug frei ist. Dies gilt auch für die Bereiche, die er im Rückspiegel nicht einsehen kann (OLG Nürnberg NZV 1991, 67; OLG Oldenburg NZV 2001, 377). Während des Rückwärtsfahrens muss er darauf achten, dass kein anderer von der Seite oder von hinten in den Gefahren...mehr

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FF 10/2015, Schmerzensgelda... / 2 Anmerkung

Problematik der Entscheidung Der Beschluss des OLG Köln vom 16.10.2014 ist am Ende wohl zum im konkreten Fall zutreffenden Ergebnis gekommen, zeigt aber zugleich auch, wie gering der Schutz des Umgangsberechtigten ist, wenn der mit der elterlichen Sorge ausgestattete Elternteil sich – ungeachtet der Kindesrechte – querstellt und sich den im konkreten Fall einem Umgangspfleger...mehr

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zfs 10/2015, Nur ausnahmswe... / 3 Anmerkung:

Der Leitsatz 1. der Entscheidung des BGH darf nicht den Blick darauf verstellen, dass für den Bereich des Straßenverkehrs bei Beteiligung von Kfz im Rahmen der Haftungsabwägung nach § 17 StVO zahlreiche Fallgruppen einer alleinigen Haftung eines Unfallbeteiligten anzunehmen sind. Dass sich der Unfall auf öffentlichem Straßengrund ereignet hat, der Bekl. damit dem Sorgfaltsma...mehr

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zfs 9/2015, Fortbestehender Anscheinsbeweis für unfallursächliche Vorfahrtsverletzung bei Kollision nach Fahrstreifenwechsel des Vorfahrtberechtigten

StVG § 7 § 17; StVO § 8 Leitsatz Kommt es in einem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Einbiegen eines Wartepflichtigen mit einem Vorfahrtberechtigten zu einer Kollision, hat der Wartepflichtige den Anscheinsbeweis einer schuldhaften Unfallverursachung gegen sich. (Leitsatz der Schriftleitung) AG Hamburg, Urt. v. 12.2.2015 – 32 C 394/14 Sachverhalt Die Parteien streiten...mehr

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zfs 9/2015, Fortbestehender... / Leitsatz

Kommt es in einem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Einbiegen eines Wartepflichtigen mit einem Vorfahrtberechtigten zu einer Kollision, hat der Wartepflichtige den Anscheinsbeweis einer schuldhaften Unfallverursachung gegen sich. (Leitsatz der Schriftleitung) AG Hamburg, Urt. v. 12.2.2015 – 32 C 394/14mehr

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zfs 9/2015, Fortbestehender... / Sachverhalt

Die Parteien streiten um Schadenersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall. Die Drittwiderbeklagte fuhr mit dem Pkw des Kl. auf einer vorfahrtberechtigten Straße. Im Bereich der Kreuzung stießen das Fahrzeug des Kl. mit dem aus der untergeordneten Straße ausfahrenden Pkw der Bekl. zusammen. Die Bekl. hat ihre Haftung mit der Begründung verneint, die Drittwiderbeklagte habe kur...mehr

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zfs 9/2015, Fortbestehender... / 2 Aus den Gründen:

" … Der Kl. hat gegen die Bekl. gem. § 823 BGB, §§ 18 i.V.m. 7 Abs. 1, 17 StVG einen Anspruch auf Schadensersatz i.H.v. 996,22 EUR" Der Verkehrsunfall hat steh bei Betrieb des Pkws des Kl. und des durch die Bekl. gefahrenen Pkws ereignet Die tatsächlichen Voraussetzungen eines Ausschlusses der Haftung aufgrund höherer Gewalt (§ 7 Abs. 2 StVG) oder eines unabwendbaren Ereignis...mehr

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zfs 9/2015, Ludovisy/Eggert/Burhoff: Praxis des Straßenverkehrsrechts, ZAP Verlag, 6. Auflage 2015, 2.088 Seiten, 139 EUR, ISBN 978-3-89655-737-7

Mit über 2.000 Seiten inklusive Verzeichnissen ist die Neuauflage des Kompendiums zum Straßenverkehrsrecht schon optisch und physisch ein echtes Schwergewicht. Aber auch dem Inhalt kann dieses Prädikat problemlos verliehen werden: Das Handbuch hinterlässt einen sehr positiven Eindruck. Dies sogar, obwohl es eine große Herausforderung ist, das Verkehrsrecht im Ganzen erfassen...mehr

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zfs 7/2015, Erstattung von ... / 2 Aus den Gründen:

" … III. Die Klage ist vollumfänglich begründet." 1. Der Kl. hat gegen die Bekl. einen Anspruch auf Ersatz der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten i.H.v. 1.032,80 EUR gem. §§ 7 Abs. 1 StVG, § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1. VVG. Die volle Eintrittspflicht der Bekl. ist unstreitig und umfasst auch die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten des Kl. Die Einschaltung eines Rechtsanwalts wa...mehr

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zfs 7/2015, Haftungsabwägun... / 2 Aus den Gründen:

"I. Die Klage ist zulässig, insb. besteht hinsichtlich des Antrags zu 2) ein Feststellungsinteresse i.S.d. § 256 Abs. 1 ZPO. Für den künftigen Schaden ist es zu bejahen, weil noch nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststeht, ob und inwieweit sich die Rückstufung im Vermögen der Geschädigten tatsächlich nachteilig auswirken wird (vgl. BGH VersR 1992, 244)." Die Klage ist...mehr

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§ 3 Versicherungsvertragsge... / 3. Anscheinsbeweis (prima facie-Beweis)

Rz. 107 Die Regeln des Anscheinsbeweises greifen bei einem typischen Geschehensablauf ein.[59] Es muss ein Sachverhalt feststehen, bei dem nach der Lebenserfahrung auf das Hervorrufen einer bestimmten Folge oder auf die Verursachung durch ein bestimmtes Verhalten geschlossen werden kann.[60] Beispiel Wenn ein betrunkener Autofahrer von der Fahrbahn abkommt, entspricht es eine...mehr

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§ 16 Anhang / III. Muster: Klage wegen Versicherungsleistung (Rechtsschutzversicherung)

Rz. 13 Muster 3: Klage wegen Versicherungsleistung (Rechtsschutzversicherung) Muster: Klage wegen Versicherungsleistung (Rechtsschutzversicherung) An das Amtsgericht Luxemburger Straße 101 50922 Köln Klage des Angestellten Heinrich Müller, Kaiserstraße 12, 51145 Köln, – Kläger – Prozessbevollmächtigte: RAe Dr. van Bühren & Partner, Köln gegen Negatio Rechtsschutz Versicherungs-AG, ges...mehr

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§ 5 Kraftfahrtversicherung / 4. Beweisfragen

Rz. 44 Der Versicherer ist für den Zugang der Anforderung der Erstprämie ebenso beweispflichtig wie für den Zugang der qualifizierten Mahnung; es gibt keinen Anscheinsbeweis, dass ein zur Post gegebenes Schreiben den Empfänger erreicht.[32] Der Versicherer ist nicht nur für den Zugang, sondern auch für den Zeitpunkt des Zugangs beweispflichtig. Rz. 45 (Einfaches) Bestreiten d...mehr

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§ 9 Einbruchdiebstahlversic... / XI. Beweisfragen

Rz. 16 Da ein Einbruchdiebstahl in der Regel unbeobachtet geschieht, vertritt der BGH in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass dem Versicherungsnehmer in der Diebstahlversicherung Beweiserleichterungen zugute kommen, die über den Anscheinsbeweis hinausgehen.[9] Im Wege der Vertragsauslegung wird aufgrund der materiellen Risikoverteilung lediglich der Nachweis eines ä...mehr

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§ 5 Kraftfahrtversicherung / 1. Beweismaßstab

Rz. 252 Da ein Fahrzeugdiebstahl in der Regel unbeobachtet geschieht, kann der Versicherungsnehmer mit den "klassischen" Beweismitteln den Vollbeweis für den Eintritt des Versicherungsfalles nicht führen. Die Rechtsprechung hat daher Beweiserleichterungen entwickelt, die eng mit der Redlichkeit des Versicherungsnehmers und seiner Angaben verknüpft sind.[337] Rz. 253 Der BGH v...mehr

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§ 3 Versicherungsvertragsge... / 1. Beweis des äußeren Bildes

Rz. 104 Der BGH vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass dem Versicherungsnehmer in der Diebstahlversicherung eine über den Anscheinsbeweis hinausgehende Beweiserleichterung zukommen muss.[54] Diese Beweiserleichterung wird damit begründet, dass aufgrund der materiellen Risikoverteilung eine Herabsetzung des Beweismaßes erfolgen müsse, da ansonsten der Versi...mehr

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§ 12 Lebensversicherung / II. Störung der Geistestätigkeit

Rz. 23 Es ist nicht erforderlich, dass eine echte Geisteskrankheit vorliegt, es genügt eine Bewusstseinsstörung zur Zeit der Selbsttötung.[4] Rz. 24 Der Anspruchsteller muss in vollem Umfang beweisen, dass die freie Willensbestimmung durch eine krankhafte Störung der Geistestätigkeit ausgeschlossen war. Einen Anscheinsbeweis gibt es in diesem Bereich nicht.[5] Rz. 25 Bloße dep...mehr

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§ 8 Feuerversicherung / II. Beweisführung

Rz. 22 Im Versicherungsrecht gilt der allgemeine zivilrechtliche Vorsatzbegriff. Der Versicherungsnehmer muss vorsätzlich (dolus eventualis genügt) und rechtswidrig handeln ("Vorsatztheorie"). Rz. 23 Der Versicherer muss Vorsatz und Rechtswidrigkeit beweisen, der Versicherungsnehmer ist beweispflichtig für Bewusstlosigkeit[6] oder Vollrausch.[7] Rz. 24 Für die Feststellung der...mehr

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§ 5 Kraftfahrtversicherung / II. Beweislast

Rz. 169 Der Versicherer muss Vorsatz und Rechtswidrigkeit[165] beweisen ("Vorsatztheorie"); für Schuldausschließungsgründe oder Rechtfertigungsgründe ist der Versicherungsnehmer beweispflichtig.[166] Der Versicherer hat für den objektiven Tatbestand den Vollbeweis nach § 286 ZPO zu führen. Ihm kommen keine Beweiserleichterungen zugute. Die Regeln des Anscheinsbeweises sind fü...mehr

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§ 5 Kraftfahrtversicherung / VIII. Beweislast

Rz. 191 Der Versicherer hat die Beweislast für die Herbeiführung des Versicherungsfalles, das Verschulden des Versicherungsnehmers und die Kausalität des Fehlverhaltens für den Eintritt des Versicherungsfalles.[197] Rz. 192 Der Versicherer muss die grobe Fahrlässigkeit auch in subjektiver Hinsicht beweisen. Die Regeln des Anscheinsbeweises sind nicht anwendbar. Der objektive ...mehr

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§ 5 Kraftfahrtversicherung / V. Rückwirkender Wegfall des Versicherungsschutzes

Rz. 15 Gemäß B 2.4 AKB 2008 kann die vorläufige Deckung auch rückwirkend beendet werden, wenn der Versicherungsschein nicht innerhalb von zwei Wochen eingelöst wird. An die rückwirkende Leistungsfreiheit des Versicherers werden strenge Voraussetzungen geknüpft:mehr

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§ 12 Lebensversicherung / III. Beweislast

Rz. 27 Der Versicherer muss die vorsätzliche Selbsttötung nach den Regeln des Strengbeweises beweisen. Die Regeln des Anscheinsbeweises sind nicht anwendbar.[9] Der Beweis kann in der Regel nur durch Indizien geführt werden. Nach den Regeln des Indizienbeweises ist von einer Selbsttötung auszugehen,mehr

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§ 5 Kraftfahrtversicherung / 5. Trunkenheitsklausel (D.2.1 AKB 2008)

Rz. 77 Nach den früheren AKB bestand im Bereich der Haftpflichtversicherung die uneingeschränkte Leistungspflicht des Versicherers auch dann, wenn der Schadenfall durch alkoholbedingte oder auf andere Rauschmittel zurückzuführende Fahruntüchtigkeit verursacht worden war. Die Verordnung über den Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung vom 29.7.1994 (K...mehr

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ZFS 5/2015, Der Anscheinsbe... / A. Typische Unfallkonstellationen mit Anscheinsbeweis

I. Vorfahrtverletzung Kollidieren zwei Fahrzeuge im Bereich einer durch Verkehrszeichen geregelten Kreuzung oder Einmündung spricht der Anscheinsbeweis für eine Verletzung der Wartepflicht desjenigen, der sich von der wartepflichtigen Richtung aus genähert hat. Sind Verkehrszeichen nicht vorhanden, spricht der Anschein zu Lasten desjenigen, der sich von links genähert hat. Dam...mehr

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ZFS 5/2015, Der Anscheinsbe... / B. Zusammentreffen von Anscheinsbeweisen

Rechtlich besondere Schwierigkeiten werfen immer wieder Konstellationen auf, in denen beide Verkehrsteilnehmer für sich in Anspruch nehmen, dass gegen den jeweils anderen ein Anscheinsbeweis sprechen würde. Mit diesen soll sich im Folgenden auseinandergesetzt werden. I. Auffahrunfall und Fahrstreifenwechsel Die häufigste Konstellation, in der sich zwei Verkehrsteilnehmer jewei...mehr

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ZFS 5/2015, Der Anscheinsbeweis in der Praxis1 Der Aufsatz ist die erweiterte Fassung eines Referats, das der Verfasser auf dem 53. Verkehrsgerichtstag in Goslar gehalten hat.

1 Der Beitrag setzt sich mit der Praxis des Anscheinsbeweises auseinander und geht dabei insbesondere auf die Unfallkonstellationen ein, bei denen regelmäßig eine Anwendung des Anscheinsbeweises in Betracht zu ziehen ist. Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung soll dabei angesprochen werden, welche tatsächlichen Voraussetzungen für das Berufen auf den Anscheinsbeweis geg...mehr