Fachbeiträge & Kommentare zu Anscheinsbeweis

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / 2. Funktionsäquivalenz mit Schriftformfunktionen

Rz. 52 Der Gesetzgeber des Formanpassungsgesetzes geht davon aus, dass die Funktionsäquivalenz der Schriftformfunktionen bei der elektronischen Form mit einer Einschränkung gegeben ist: Nach seiner Einschätzung bleibt die elektronische Form bei der Warnfunktion hinter der Schriftform zurück.[24] Rz. 53 Die elektronische Form enthält alle Merkmale der Textform. Es werden folgl...mehr

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§ 4 Nutzung von mobilen Kom... / 1. Überlassung ausschließlich zu dienstlicher Nutzung

Rz. 8 Ohne eine weitere Regelung stehen die Kommunikationseinrichtungen im Zweifel ausschließlich zur dienstlichen Nutzung zur Verfügung. Denn es handelt sich um ein im Zusammenhang mit dem Arbeitsvertrag überlassenes Gerät, das der Ausübung der vertragsgemäßen Dienste zu dienen bestimmt ist. Rz. 9 Dieser Grundsatz hat in erster Linie Konsequenzen für die Beweislast. Aufgrund...mehr

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zfs 01/2022, Präsenzseminare

Prozesstaktik im Verkehrszivilprozess Groß-Gerau, Freitag, 11. März 2022 (5,0 Std. FAO) Versicherung im Verkehrsrecht – VVG, AKB und ARB Erfurt, Freitag, 18. März 2022 (5,0 Std. FAO) Soziale Absicherung und Fallen bei der Personenschadenregulierung Nürnberg, Freitag, 18. März 2022 (5,0 Std. FAO) Crashkurs Verkehrsrecht Königstein/Taunus, 23./24. März 2022 (12,0 Std. * kein FAO) Die ...mehr

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B / Berufung, Berufungseinlegung [Rdn 684]

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Gewinnerzielungsabsicht bei... / 1. Rechtsprechung zur Photovoltaik und Liebhaberei

Bei Gewerbebetrieben spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine Gewinnerzielungsabsicht.[30] Dies hat das FG Thüringen rechtskräftig für den Betrieb einer Photovoltaikanlage bestätigt.[31] Der BFH hat das diesbezügliche Revisionsverfahren nach Rücknahme der Revision durch die Finanzverwaltung eingestellt.[32] Beachten Sie: Auch eine negative Ergebnisprognose erschüttert...mehr

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Aktuelle Entscheidungen zur... / b) Die Entscheidung des BFH

Die Beschwerde hatte in der Sache wegen eines Verfahrensfehlers i.S.d. § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO Erfolg. Der nach der Rechtsprechung gegebene Anscheinsbeweis für das Vorliegen einer mittelbaren vGA sei bei einem Gesellschafter regelmäßig als erschüttert anzusehen, wenn der Zuwendungsempfänger auch einem anderen Gesellschafter nahestehe.[2] Es sei nicht auszuschließen, dass das ...mehr

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zfs 12/2021, Präsenzseminare

Prozesstaktik im Verkehrszivilprozess Groß-Gerau, Freitag, 11. März 2022 (5,0 Std. FAO) Versicherung im Verkehrsrecht – VVG, AKB und ARB Erfurt, Freitag, 18. März 2022 (5,0 Std. FAO) Soziale Absicherung und Fallen bei der Personenschadenregulierung Nürnberg, Freitag, 18. März 2022 (5,0 Std. FAO) Crashkurs Verkehrsrecht Königstein/Taunus, 23./24. März 2022 (12,0 Std. * kein FAO) Die ...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / d) Prozessuale Fragen zur Schadensminderungspflicht

Rz. 278 Die Gerichte haben zu beachten, dass es sich bei einem vermeintlichen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht nicht um einen unmittelbar von Amts wegen zu berücksichtigenden Einwand handelt. Erforderlich ist vielmehr, dass eine Partei – dies muss nicht zwingend der Schuldner als Schädiger sein – Tatsachen vorträgt, die einen Verstoß gegen die Schadensminderungspf...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Ausschließlich berufliche Nutzung

Rz. 4 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Bei Gegenständen, die ihrer Art nach nur für eine Benutzung im Rahmen der beruflichen Arbeit geeignet sind, kann idR ohne Weiteres ein Arbeitsmittel anerkannt werden (zB für die Berufsausübung des Stpfl erforderliche Werkzeuge oder typische > Berufskleidung). Ist ein Gegenstand jedoch auch im Rahmen der außerberuflichen > Lebensführung benutz...mehr

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§ 4 Die Erstattung der Gebü... / VII. Regress

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§ 1 Grundlagen des internat... / 2. Zur Definition des Verwaltungssitzes

Rz. 33 Maßgeblich für die Anknüpfung ist nach der Sitztheorie allein der tatsächliche (effektive) Verwaltungssitz der Gesellschaft. Der statutarische (Satzungs-)Sitz der Gesellschaft ist für die Bestimmung des Gesellschaftsstatuts bedeutungslos. Nach der vom BGH rezipierten sog. Sandrock’schen Formel befindet sich der tatsächliche Sitz der Hauptverwaltung am "Tätigkeitsort d...mehr

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zfs 11/2021, Alleinhaftung ... / Leitsatz

1. Die Missachtung des Vorfahrtsrechts begründet einen Anscheinsbeweis für die Unfallursächlichkeit zulasten des Vorfahrtspflichtigen. 2. Wird dieser nicht durch einen atypischen Geschehensablauf erschüttert, kommt regelmäßig nur die Alleinhaftung des Vorfahrtsverletzers in Betracht. OLG Dresden, Beschl. v. 09.6.2021 – 4 U 396/21mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 3.1.3 Ausschluß der Drei-Tages-Vermutung; Beweisfragen

Rz. 164 Grundsätzlich hat die Finanzbehörde zu beweisen, dass der Verwaltungsakt dem Adressaten zugegangen ist.[1] Die Vermutung des Abs. 2 gilt nicht, wenn die Postsendung nicht oder später als am dritten Tag nach Aufgabe zur Post zugegangen ist. Die Vermutung des Abs. 2 erbringt keinen Beweis, der dem Stpfl. den Gegenbeweis auferlegen würde; sie ist lediglich die Folgerung...mehr

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zfs 11/2021, Zur Notwendigk... / 2 Aus den Gründen:

II. Die Nichtzulassungsbeschwerde hat Erfolg und führt gemäß § 544 Abs. 9 ZPO zur Aufhebung des angegriffenen Beschlusses und zur Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Berufungsgericht. Die angefochtene Entscheidung beruht auf einer Verletzung des Anspruchs des Klägers auf Gewährung rechtlichen Gehörs aus Art. 103 Abs. 1 GG. 1. Das Berufungsgericht hat zur Begründung sein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Einzelfälle der nicht abzugsfähigen Aufwendungen für die Lebensführung

Rn. 164 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Abwehrkosten eines ArbN Wehrt sich ein ArbN gerichtlich gegen Anschuldigungen des ArbG, besteht eine widerlegbare Vermutung, dass die Abwehrkosten in einem Veranlassungszusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen. Beziehen sich die Vorwürfe auf Handlungen des ArbN, die nicht mehr von der beruflichen Zielvorstellung umfasst sind, weil sie ent...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage EÜR (Einnahme-Übersc... / 2.2 Private Pkw-Nutzung

Rz. 1064 Praxis-Tipp Um sich die Berechnung des Privatanteils zu vereinfachen, können Sie den Rechner Geschäftswagen Unternehmer nutzen. Rz. 1065 [Private Pkw-Nutzung → Zeile 19] Wird der Betriebs-Pkw auch für private Fahrten eingesetzt, muss für steuerliche Zwecke ein Privatanteil als fiktive Betriebseinnahme angesetzt werden. Hierbei gibt es keine Mindestnutzung, denn auch b...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Festsetzungsverfahren

Rz. 38 [Autor/Stand] Der Grundsteuer liegt ein dreistufiges Verfahren zugrunde (Grundsteuerwert, Grundsteuermessbetrag, Grundsteuer). Für die ersten beiden Stufen, die gesonderte Feststellung des Grundsteuerwerts und die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags, ist das Lagefinanzamt (§ 22 i.V.m. § 18 Abs. 1 Nr. 1 AO) zuständig. Die Grundsteuerfestsetzung hingegen obliegt – au...mehr

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Störung: Lautes Schreien / 5 Hinweis

Handelt der Schuldner einer Verpflichtung zuwider, eine Handlung zu unterlassen oder die Vornahme einer Handlung zu dulden, so ist er nach § 890 Abs. 1 ZPO wegen einer jeden Zuwiderhandlung auf Antrag des Gläubigers von dem Prozessgericht des 1. Rechtszuges zu einem Ordnungsgeld und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, zur Ordnungshaft oder zur Ordnungsh...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Ein Steuerverwaltungsakt (§ 118 AO; > Verwaltungsakt [VA]) wird in dem Zeitpunkt wirksam, in dem er dem Betroffenen bekannt gegeben wird (§§ 122, 124 Abs 1 AO), dh der Betroffene die Möglichkeit hat, von ihm Kenntnis zu nehmen. Rz. 2 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Von diesem Zeitpunkt an ist sowohl der Betroffene als auch die FinBeh (zB das FA, da...mehr

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zfs 08/2021, Zu den Vorauss... / 2 Aus den Gründen:

II. Die zulässige Berufung hat in der Sache hinsichtlich des Anspruchsgrundes und hinsichtlich des Feststellungsantrags teilweise Erfolg. Dem Kläger steht gegen die Beklagten als Gesamtschuldner gemäß §§ 7 Abs. 1, 18 Abs. 1 StVG, 115 VVG, 3 PflVG ein Anspruch auf Ersatz des durch den Unfall vom 21.10.2012 entstandenen Schadens unter Zugrundelegung eines 50 %igen Haftungsante...mehr

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zfs 08/2021, Zum Umfang der... / 2 Aus den Gründen:

I. Die Berufung hat offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg. Auch nach übereinstimmender Auffassung des Senats haftet die Beklagte dem Kläger unter dem Aspekt der Verkehrssicherungspflichtverletzung dem Grunde nach auf materiellen und immateriellen Schadensersatz nach einer Quote von mindestens 2/3. Zutreffend wurde erstinstanzlich dementsprechend folgerichtig zudem die Haf...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Abbruchkosten / 4 Wann liegt eine Abbruchabsicht vor?

Für die bilanzielle Behandlung ist es demnach ganz wesentlich, ob der Bilanzierende ein Gebäude mit oder ohne Abbruchabsicht erworben hat. Nach Auffassung von Finanzverwaltung und Rechtsprechung spricht der widerlegbare Beweis des ersten Anscheins dann für einen Erwerb in Abbruchabsicht, wenn der Bilanzierende mit dem Abbruch eines erworbenen Gebäudes innerhalb von 3 Jahren n...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / bb) Beweislast bei typischem Geschehensablauf – Anscheinsbeweis für Behandlungsfehler (sog. Prima-facie-Beweis)

Rz. 139 Hat die patientenseits geklagte Gesundheitsschädigung ihre Ursache typischerweise in einer Abweichung vom erforderlichen Behandlungsstandard, so ist der Anscheinsbeweis zulässig. Voraussetzung ist ein typischer Geschehensablauf, den der Patient beweisen muss.[282] Steht ein typischer Geschehensablauf fest, so kann entweder aus einem festgestellten bestimmten Behandlu...mehr

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§ 3 Anwaltshaftungsrecht / 5. Haftungsausfüllende Kausalität oder Zurechnung

Rz. 29 Der Kern des anwaltlichen Regressrechts ist die haftungsausfüllende Kausalität – Zurechnungsfragen stehen seit jeher im Mittelpunkt der anwaltlichen Haftung.[114] Bei der haftungsausfüllenden Kausalität geht es um die Ursächlichkeit zwischen Pflichtverletzung und Schaden, für dessen Feststellung ein hypothetischer Geschehensablauf zu ermitteln ist, nämlich der, wie er...mehr

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§ 27 Kaufrecht / d) Beweislast

Rz. 168 Die Darlegungs- und Beweislast für das Zustandekommen eines Vertrages entspricht den allgemeinen Regeln. Demnach muss der Verkäufer die jeweiligen Voraussetzungen der Annahme seines Angebots nachweisen.[316] Ein Anscheinsbeweis für die Annahme eines Angebots soll selbst dann nicht in Betracht kommen, wenn sich eine Person bei eBay registriert hat und über den entspre...mehr

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§ 52 Versicherungsrecht / 20. Der Beweis für den Eintritt des Versicherungsfalles

Rz. 54 Der Eintritt des Versicherungsfalles gehört zu den anspruchsbegründenden Tatsachen, für die der Versicherungsnehmer darlegungs- und beweispflichtig ist.[41] Viele Versicherungsfälle, insbesondere in der Sachversicherung z.B. der Diebstahl, geschehen unbeobachtet, so dass ein Versicherungsnehmer mit den "klassischen" Beweismitteln den Beweis für den Eintritt des Versic...mehr

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§ 52 Versicherungsrecht / b) Subjektive Voraussetzungen

Rz. 34 Während der Maßstab der einfachen Fahrlässigkeit ausschließlich objektiv ist, sind bei der groben Fahrlässigkeit auch subjektive, in der Individualität des Handelnden begründete Umstände zu berücksichtigen. Der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit ist nur dann begründet, wenn den Handelnden auch in subjektiver Hinsicht ein schweres Verschulden trifft. Im Rahmen der grobe...mehr

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§ 27 Kaufrecht / b) Unternehmereigenschaft

Rz. 171 Höchst unterschiedlich wird in Rechtsprechung und Literatur die Frage beurteilt, wann ein Verkäufer bei eBay-Verkäufen als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB zu qualifizieren ist.[322] Besondere Bewertungskriterien bzw. Indizien stellen bspw. das Betreiben eines eBay-Shops,[323] der dauerhafte Verkauf gleicher und neuwertiger Produkte,[324] die Übernahme einer Händlergarant...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / 1. "AGB" im Sinne der §§ 305 ff. BGB

Rz. 1 Der römisch-rechtliche Rechtsgrundsatz "pacta sunt servanda" ("Verträge muss man einhalten") ist durch das Recht der Kontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen jedenfalls bei Beteiligung eines Verbrauchers weitestgehend unbedeutend geworden.[1] Die erste Normierung fand die Kontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen 1976 im AGBG. Beschleunigt wurde die Entwicklung durc...mehr

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§ 47 Urheberrecht / f) Abtretung von Nebenrechten; Verwertungsgesellschaften

Rz. 39 Einer Regelung über die Abtretung von Nebenrechten bedarf es nur im Falle einer umfassenden Rechtseinräumung, da anderenfalls wegen der zeitlichen und gegenständlichen Begrenzung diese Verwertungsmöglichkeiten ohnehin durch den Urheber selbst wahrgenommen werden. Nach § 27 Abs. 3 UrhG können Vergütungsansprüche aus Vermietung und Verleihung nur durch eine Verwertungsge...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / c) Parteivernehmung

Rz. 162 Grundsätzlich kann eine Partei nur die Vernehmung der Gegenpartei zum Beweis einer Tatsache antreten, vgl. § 445 ZPO. Ausnahmsweise jedoch kann gem. § 448 ZPO die beweisbelastete Partei selbst als Partei vernommen werden. Dies steht im Ermessen des Gerichts, da § 448 ZPO eine Ausnahme des sonst im Zivilprozess herrschenden Beibringungsgrundsatzes darstellt und somit ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / g) Unfall bei Abbiegevorgang Gegner in ein Grundstück trotz Überholvorgangs durch Mandant

Rz. 372 Muster 51.32: Unfall bei Abbiegevorgang Gegner in ein Grundstück trotz Überholvorgangs durch Mandant Muster 51.32: Unfall bei Abbiegevorgang Gegner in ein Grundstück trotz Überholvorgangs durch Mandant Zur genannten Unfallzeit befuhr das Fahrzeug des Mandanten die im beigefügten Fragebogen genannte Straße. Voraus fuhr das bei Ihnen versicherte Fahrzeug. Der Fahrer des...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / e) Vorfahrtsmissachtung bei Vorfahrt "rechts vor links"

Rz. 370 Muster 51.30: Vorfahrtsmissachtung bei Vorfahrt rechts vor links Muster 51.30: Vorfahrtsmissachtung bei Vorfahrt "rechts vor links" Zur genannten Unfallzeit befuhr das diesseits beteiligte Fahrzeug die im beigefügten Fragebogen genannte Unfallstelle. Das bei Ihnen versicherte Fahrzeug kam von links. Der Fahrer des Ihrerseits beteiligten Fahrzeugs beachtete nicht die d...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Auffahrunfall im fließenden Verkehr

Rz. 367 Muster 51.27: Auffahrunfall im fließenden Verkehr Muster 51.27: Auffahrunfall im fließenden Verkehr Zur genannten Unfallzeit befand sich das Fahrzeug des Mandanten an dem im beigefügten Fragebogen genannten Unfallort. Der Fahrer musste das Fahrzeug verkehrsbedingt anhalten. Auf das ordnungsgemäß angehaltene Fahrzeug fuhr der Fahrer des bei Ihnen versicherten Fahrzeugs...mehr

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§ 39 Steuerrecht / aa) Freie Verhandlungs- und Beweiswürdigung des Gerichts

Rz. 144 Im Finanzgerichtsprozess gilt gem. § 96 FGO das Prinzip der freien Beweiswürdigung. Das Gericht muss das Gesamtergebnis der Verhandlung einbeziehen. Verletzungen von steuerlichen Mitwirkungspflichten durch den Steuerpflichtigen können negativ für den Steuerpflichtigen wirken.[201] Bei der Würdigung der Beweise muss das Gericht alle Umstände einbeziehen. Es darf nicht...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / d) Vorfahrtsmissachtung bei Vorfahrtsregelung

Rz. 369 Muster 51.29: Vorfahrtsmissachtung bei Vorfahrtsregelung Muster 51.29: Vorfahrtsmissachtung bei Vorfahrtsregelung Zur genannten Unfallzeit befand sich das Fahrzeug des Mandanten an dem im beigefügten Fragebogen genannten Unfallort. Der Fahrer des diesseits beteiligten Fahrzeugs befand sich auf der vorfahrtsberechtigten Straße. Das seitens Ihres VN beteiligte Fahrzeug ...mehr

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§ 11 Arzthaftung / 1. Anscheinsbeweis

Rz. 46 Deutet ein Gesundheitsschaden nach der allgemeinen Lebenserfahrung auf einen Behandlungsfehler hin, kann zugunsten des Patienten eine Beweiserleichterung nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises eingreifen. Voraussetzung ist stets ein entsprechender Erfahrungssatz, der von dem eingetretenen Schaden auf einen Behandlungsfehler als dessen typische und damit wahrschein...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 3. Anscheinsbeweis

a) Grundsätze Rz. 208 Der Anscheinsbeweis ist ein Hilfsmittel der Praxis, das von der Rechtsprechung des Reichsgerichts seit 1888 angewendet und im Laufe der Zeit weiterentwickelt worden ist.[442] Sinn und Zweck dieses Hilfsmittels ist vor allem, einem Geschädigten im Haftpflichtprozess den Nachweis der Kausalität und des Verschuldens des Schädigers zu erleichtern. Der Ansche...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / bb) Verkehrsunfälle

Rz. 217 Linksabbieger kollidiert mit Gegenverkehr.[465] In der Regel haftet der Linksabbieger, wenn er seiner Wartepflicht nicht genügt und es deshalb zu einem Unfall kommt, sofern keine Besonderheiten vorliegen, in vollem Umfang oder doch zumindest zum größten Teil für die Unfallfolgen, weil an eine Verletzung des Vorfahrtrechts des geradeaus Fahrenden durch den Linksabbieg...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / a) Grundsätze

Rz. 208 Der Anscheinsbeweis ist ein Hilfsmittel der Praxis, das von der Rechtsprechung des Reichsgerichts seit 1888 angewendet und im Laufe der Zeit weiterentwickelt worden ist.[442] Sinn und Zweck dieses Hilfsmittels ist vor allem, einem Geschädigten im Haftpflichtprozess den Nachweis der Kausalität und des Verschuldens des Schädigers zu erleichtern. Der Anscheinsbeweis ist...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / ee) Sonstiges

Rz. 234 Es stellt keinen typischen Geschehensablauf dar, dass in Folge eines Verkehrsunfalls eine Hirnblutung entsteht. Dies gilt jedenfalls dann, wenn feststeht, dass es keine Anzeichen für den Anprall des Kopfes und dadurch hervorgerufene Schädelverletzungen gibt. Etwas anderes gilt auch nicht deshalb, weil der Kläger Bluthochdruckpatient war.[517] Rz. 235 Verfolgt ein Taxi...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / dd) Verkehrssicherungspflichten

Rz. 229 Bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, die typischen Gefährdungen entgegenwirken sollen, findet der Beweis des ersten Anscheins Anwendung, wenn sich in dem Schadensfall gerade diejenige Gefahr verwirklicht, der durch die Auferlegung bestimmter Verhaltenspflichten begegnet werden soll.[503] Hinsichtlich der Darlegungs- und Beweislast muss zwischen der Fes...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / b) Beispiele

Rz. 215 Der Beweis des ersten Anscheins ist von der Rechtsprechung bei zahlreichen Fallgestaltungen in Betracht gezogen worden. Hier können wegen der Fülle der Rechtsprechung zum Anscheinsbeweis nur die wichtigsten, auch für das Unfallhaftpflichtrecht bedeutsamen, angesprochen werden.[460] aa) Brandursachen Rz. 216 Das Hantieren mit offenem Feuer z.B. in einer mit Stroh, Heu e...mehr

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§ 6 Binnenschifffahrtsrecht / C. Haftungsgrundlagen

Rz. 7 Wichtigste Haftungsnormen im Binnenschifffahrtsbereich sind einerseits § 823 Abs. 1 sowie Abs. 2 BGB in Verbindung mit Vorschriften der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (RhSchPV) oder anderen Schifffahrtsstraßenordnungen wie der BinSchStrO sowie sonstigen Schutzgesetzen (vgl. dazu § 2 Rdn 510 ff.), andererseits §§ 3, 4, 92 ff. BinSchG. Die Vorschrift des § 1.17 Nr. 1...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / Literaturtipps

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 8. Quotentabellen, Abwägungshilfen

Rz. 1224 Die Angabe der festgestellten Haftungsquote kann in Brüchen oder Prozentzahlen erfolgen. Zur Herstellung einer gewissen Rechtssicherheit sind Quotentabellen nützliche Hilfsmittel, entbinden jedoch nicht von der konkreten Würdigung und Gewichtung der Abwägungsfaktoren im Einzelfall. Sie dienen dem legitimen Bemühen um Gleichmäßigkeit und Überschaubarkeit der Rechtspr...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / 1. Entlastungsbeweis für Unabwendbarkeit

Rz. 239 Für den Fall, dass der Unfall durch ein unabwendbares Ereignis verursacht wurde, sind nach § 17 Abs. 3 StVG Schadensersatzansprüche gegen Halter, Fahrer und Eigentümer anderer Kraftfahrzeuge ausgeschlossen. Der Entlastungsbeweis trägt dem Umstand Rechnung, dass auf beiden Seiten ein Kraftfahrzeug beteiligt ist, das der Gefährdungshaftung unterliegt. Rz. 240 Anders als...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / aa) Brandursachen

Rz. 216 Das Hantieren mit offenem Feuer z.B. in einer mit Stroh, Heu etc. gefüllten Feldscheune stellt unzweifelhaft ein gefahrträchtiges Tun dar, das nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet ist, die Entstehung eines Brandes herbeizuführen. Gibt es keine Anhaltspunkte für andere Brandursachen oder sind diese nicht beweisbar, beschränkt sich der vom Anspruchsteller vorz...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / cc) Schutzgesetze, Unfallverhütungsvorschriften, allgemeine Pflichten

Rz. 227 Bei der Verletzung von Schutzgesetzen sowie von Unfallverhütungsvorschriften spricht ein Anscheinsbeweis dafür, dass der Verstoß für den Schadenseintritt ursächlich war, sofern sich gerade diejenige Gefahr verwirklicht hat, der das Schutzgesetz oder die Unfallverhütungsvorschrift entgegenwirken soll.[500] Rz. 228 Entspricht etwa der Aufbau des Gerüstes zum Unfallzeitp...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / d) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 1205 Die Beweislast für gefahrerhöhende Umstände trägt somit immer der Unfallbeteiligte, der sich auf sie beruft, und zwar unabhängig davon, ob er zufällig Anspruchssteller oder Anspruchsgegner ist. Der beweisbelasteten Seite kommt zum Nachweis gefahrerhöhender Umstände (z.B. Verschulden des anderen Teils bei Auffahrunfall wegen Unachtsamkeit oder zu geringen Abstands) h...mehr