Fachbeiträge & Kommentare zu Anscheinsbeweis

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zfs 09/2025, Zur Haftung ei... / 1 Aus den Gründen:

Die Berufung ist auf den Hinweis zurückgenommen worden. Im Einzelnen: 1. Eine Haftung nach § 7 Abs. 1 StVG kommt nicht in Betracht, da das beteiligte Pedelec des Beklagten gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 StVG kein Kraftfahrzeug ist, so dass der Kläger, der – wie das Landgericht zutreffend festgestellt hat – gemäß § 24 Abs. 1 StVO entsprechend einem Fußgänger zu behandeln ist, nicht be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / f) Schaden und haftungsausfüllende Kausalität.

Rn 237 Im Hinblick auf Schaden und haftungsausfüllende Kausalität kommen Beweiserleichterungen für den Geschädigten in Betracht: Wenn gerade ein solcher Schaden eingetreten ist, wie ihn das Schutzgesetz verhindern soll, ist ein Anscheinsbeweis möglich (s nur BGH NJW 83, 1380 f; 94, 945, 946 [BGH 14.12.1993 - VI ZR 271/92]). Ausnw ist sogar eine Beweislastumkehr denkbar, wenn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Prozessuales.

Rn 39 Bei der Unterlassungsklage (Rn 27) darf der Klageantrag nicht auf die Verurteilung zum Unterlassen der Vertiefung schlechthin gerichtet sein, denn der Verpflichtete (Rn 8f) ist zur Vertiefung berechtigt, wenn er für eine ausreichende anderweitige Befestigung (Rn 23 ff) sorgt. Deshalb muss die zu unterlassende Vertiefung zB in Anlehnung an den Gesetzestext umschrieben w...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Beweislast.

Rn 9 Die Beweislast dafür, dass das geschuldete Geld abgesendet und eingetroffen ist, trifft den Schuldner (Köln NJW 06, 1600 für Barzahlungen in Hausbriefkästen; dazu Wiese NJW 06, 1569 [BGH 12.12.2005 - II ZR 283/03]; allg MüKoBGB/Krüger § 270 Rz 27; Grüneberg/Grüneberg § 270 Rz 10). Die Bescheinigung über eine Einschreibesendung ist jedoch als Anscheinsbeweis nicht ausrei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Verschulden.

Rn 131 Das Verschulden setzt jedenfalls voraus, dass der Schädiger die Verkehrspflicht erkennen konnte und erkannt hat (BGH NJW 85, 620, 621 [BGH 23.10.1984 - VI ZR 85/83]; 95, 2631, 2632; Erman/Wilhelmi § 823 Rz 87; v Bar JuS 88, 169, 173). Eine weitergehende Ansicht (BGHZ 58, 48, 56; 93, 351, 357; Larenz/Canaris § 76 III 7a) verlangt auch die Vorhersehbarkeit der Möglichke...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtsanwalts-/Steuerberaterhaftung.

Rn 81 Rechtsanwälte: Der Rechtsanwalt ist zu einer umfassenden und möglichst erschöpfenden Belehrung des Mandanten verpflichtet (BGH NJW 88, 563, 566 [BGH 22.10.1987 - IX ZR 175/86]; 91, 2079 [BGH 16.05.1991 - IX ZR 131/90]; BGH NJW-RR 90, 1241 [BGH 28.06.1990 - IX ZR 209/89]; zur Einbeziehung Dritter in den Schutzbereich s BGH NJW 23, 2775 [BGH 29.06.2023 - IX ZR 56/22]), e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Beweislast.

Rn 219 Die größte Bedeutung der von der Rspr entwickelten Regeln zur Arzthaftung liegt – wie bei der Produkthaftung – im Beweisrecht, insb bei den Modifikationen der Beweislast. Grds hat der Patient das Vorliegen einer Pflichtverletzung des Arztes sowie einer Körper- oder Gesundheitsverletzung, die Kausalität zwischen beiden (Bsp für eine besonders weitgehende Zurechnung sog...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Sachmangel gem § 536 I.

Rn 7 Ein Sachmangel ist nach dem Wortsinn jede für den Mieter nachteilige Abweichung des tatsächlichen Zustands der Mietsache von dem vertraglichen Soll-Zustand (BGH NJW 20, 2884), welcher sich bei Fehlen ausdrücklicher Vereinbarungen im Mietvertrag anhand des vertraglichen Nutzungszwecks unter Berücksichtigung von Treu und Glauben nach der Verkehrsanschauung bemisst (BGH NJ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Insbesondere: Umwelthaftung.

Rn 167 Die Verkehrspflichten beim Umgang mit gefährlichen Stoffen sind Teil des größeren Gebiets der Umwelthaftung. Neben der Haftung aus § 823 II iVm umweltschützenden Normen, der Haftung nach dem UmwHG (Gefährdungshaftung des Inhabers bestimmter Anlagen mit Ursachenvermutung) und der Verantwortlichkeit nach dem USchadG ist die Haftung für Verkehrspflichtverletzung ein wich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Tatbestand.

Rn 5 Haftungsbegründend kann jedes bewusstseins- und willensgelenkte Handeln oder Unterlassen sein. Ein Unterlassen ist jedoch nur tatbestandsrelevant, wenn eine Rechtspflicht zum Handeln (Verkehrssicherungspflicht in ihrer urspr Bedeutung, s.o. Rn 2) bestand. Rn 6 Weiterhin erfordert der Tatbestand des § 823 die Verletzung eines der in Abs 1 genannten Rechtsgüter, einer Verk...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Erlöschen des Schuldverhältnisses.

Rn 16 Sinn und Rechtsfolge des § 362 liegen darin, dass die Forderung von selbst vollständig, vorbehalts- und bedingungslos erlischt, dh untergeht und vernichtet wird, der Schuldner damit also endgültig von seiner Schuld befreit wird, wenn die Leistung so, wie sie nach dem zur Zeit der Erfüllung geltenden Recht zu leisten war, bewirkt wurde. Hierdurch ändert die Rechtslage e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Ein Erbschein muss erteilt sein (s § 2353 Rn 28). Der Anordnungsbeschluss genügt nicht. Der Erbschein muss noch in Kraft sein. Seine vorläufige Rückgabe aufgrund einstweiliger Verfügung (§ 2361 Rn 10) schadet nicht (BGH NJW 61, 605 [BGH 23.11.1960 - V ZR 142/59]; 72, 582 [BGH 28.01.1972 - V ZB 29/71]). Es muss ein Erwerb durch dingliches Rechtsgeschäft vorliegen. Der Er...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.

Rn 4 III erweitert die Haftung des Zahlers auf den gesamten Schaden des Zahlungsdienstleisters, der infolge eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs entstanden ist. Voraussetzung ist aber entweder die betrügerische Absicht des Zahlers oder die grob fahrlässige bzw vorsätzliche Pflichtverletzung. Die Pflichtverletzung des Zahlers muss sich auf die gesetzlich bestimmten (§ 6...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Unternehmer.

Rn 4 S Legaldefinition in § 14 I. Kaufrechtsspezifisch ist zu ergänzen: Unternehmer- und Verbraucherhandeln sind nach dem objektiven Zweck des Rechtsgeschäfts abzugrenzen (BGHZ 162, 253, 256 f; BGH ZIP 17, 1523 Rz 41 mwN; aA Intention des Vertragsschließenden ist maßgeblich: HP/Faust Rz 20). Der Verkauf muss zur unternehmerischen Tätigkeit gehören; dies umfasst auch Geschäft...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Beweislast.

Rn 76 Darlegungs- und beweispflichtig ist der Anspruchsteller. Voll zu beweisen hat er den Pflichtverstoß und dass er in seinen Interessen so betroffen worden ist, dass nachteilige Folgen für ihn eintreten können (BGH WM 96, 1333). Besteht die Amtspflichtverletzung in einem Unterlassen, kann ein Ursachenzusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Schaden nur bejaht werden, w...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Andere Zurechnungskriterien.

Rn 9 Weiter müssen Eintritt oder Umfang des Schadens kausal auf der Verletzung einer Pflicht oder Obliegenheit beruhen. Das ergibt sich schon aus dem Wort ›Mitwirkung‹. Es muss also zB die Trunkenheit des Fahrers für den Unfall ursächlich geworden sein (BGH VersR 60, 479) oder ein Verstoß gg die Anschnallpflicht verletzungsfördernden Charakter gehabt haben (BGH NJW 12, 2027 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Beweislast des Anspruchstellers.

Rn 2 Unabhängig von § 22 trägt derjenige, der sich auf Benachteiligung beruft, die Beweislast für diese Benachteiligung, ein Anscheinsbeweis kann ihm jedoch zugutekommen (BGH NZA 12, 797 [BGH 23.04.2012 - II ZR 163/10]; BAG NJW 11, 2458, 2460 [BAG 28.04.2011 - 8 AZR 515/10]; BTDrs 16/1780, 47). Von Bedeutung ist, in wessen Einflussbereich sich die Vorgänge ereignet haben (BT...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beweisfragen.

Rn 11 Der Erblasser ist bis zum Beweis des Gegenteils als testierfähig anzusehen (Rostock FamRZ 23, 1403). Dies gilt auch, wenn Betreuung (§ 1896) bestand (Frankf FamRZ 96, 635) oder früher Gebrechlichkeitspflegschaft (§ 1910 aF; BayObLG FamRZ 88, 1099). Der Ausnahmefall der Testierunfähigkeit muss für das Gericht ggf feststehen. Eine mathematische, jede Möglichkeit des Gege...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Prozessuales.

Rn 20 Der Reisende muss den Mangel – ggf, zB wenn viele Essensgäste in einem Hotel erkranken, hilft der Anscheinsbeweis (Ddorf RRa 12, 68, 70; LG Frankfurt RRa 03, 249) – und sein Abhilfeverlangen mit Setzung einer angemessenen Frist bzw deren Entbehrlichkeit und seine erforderlichen Aufwendungen beweisen (BGH NJW 85, 132 [BGH 20.09.1984 - VII ZR 325/83]). Behauptete Mängel ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Bezugnahme auf § 22.

Rn 7 III ist unklar (vgl auch BTDrs 16/1780, 39). IRv § 612a BGB trägt der ArbN die Beweislast für Maßregelung und Kausalität, ggf mit Vorteil des Anscheinsbeweises (iE § 612a BGB Rn 6), für Kausalität eines Merkmals nach § 1 reicht Vollbeweis von Indizientatsachen gem § 22 aus.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / M. Beweislast (Nr 12).

Rn 94 Nr 12 enthält das umfassende Verbot einer Änderung der sich aus Gesetz oder Richterrecht ergebenden (objektiven oder subjektiven) Beweislast zum Nachteil des Kunden (BGH NJW 88, 258). Es genügt allein die Möglichkeit, dass der Richter aufgrund der Klausel die Anforderungen an den Beweis erhöht (BGH NJW 90, 765 [BGH 09.11.1989 - IX ZR 269/87]). Beweismittelbeschränkunge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Gesetzliche Vermutung.

Rn 5 Ist deutsches Recht Vertragsstatut (und insoweit nicht durch fremdes Prozessrecht verdrängt, vgl oben Rn 1), können zB die folgenden Rechtszustandsvermutungen greifen: (1) die von der Rspr entwickelte Vermutung für die vollständige und richtige Wiedergabe der getroffenen Vereinbarung in der Vertragsurkunde (s § 133 BGB Rn 50); (2) die Vermutung der Begründetheit eines G...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Eigentum.

Rn 28 Im Prozess entscheidet im Falle des Bestreitens des Vorliegens der Anspruchsvoraussetzungen die Erfüllung der Darlegungs- und Beweislast über den Erfolg einer Herausgabeklage. Der die Herausgabe der Sache verlangende Kläger muss vortragen und beweisen, dass er Eigentümer – in welcher Form auch immer, s.o.B. I. – ist. Dies gilt als allgemeiner Beweislastgrundsatz. Währe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / II. Einzelne Anknüpfungspunkte

Rz. 1503 [Autor/Stand] AO 1931, StAnpG 1934 und AO 1977. Das StAnpG v. 16.10.1934[2] änderte mit seinen §§ 13, 14 die Begriffe Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt in einigen Punkten gegenüber den §§ 80, 81 AO 1931.[3] Soweit keine Änderungen erfolgten, behielt die frühere Rspr. zum Wohnsitzbegriff Bedeutung.[4] Im Grundsatz ist dem auch heute zuzustimmen, es sei denn, Entsc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB A

Abänderung des Versorgungsausgleichs § 51 VersAusglG 1 ff. Abänderung eines Ausschlusses § 51 VersAusglG 11 Abänderungsantrag, Antragsberechtigung § 52 VersAusglG 2 Abänderungsantrag, Antragsgegner § 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, örtliche Zuständigkeit § 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, Zulässigkeit des ~ § 52 VersAusglG 3 Abänderungsvoraussetzungen § 51 VersAusglG 5 ff. Amt...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltung: Verkehrssicheru... / 3 Das Problem

Die Versicherungsgesellschaft K (im Bereich der Kraftfahrtversicherung) macht mit der Klage Regressansprüche gegen die Verwalterin B geltend. B ist seit 2015 Verwalterin der Wohnungseigentumsanlage X. Das Dach dieser Anlage wurde 2009/2010 komplett neu errichtet. Bei Sichtbegehungen von der Straße stellte B keine Mängel fest. Am 19.3.2021 löst sich bei einer Windstärke von 7...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltung: Verkehrssicheru... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Der Anspruch aus § 838 BGB richte sich gegen B, weil sie als Verwalterin für die Besitzer die Unterhaltung des Gebäudes übernommen habe. Das folge aus den in § 27 Abs. 1 WEG genannten Pflichten, die auch vertraglich vereinbart worden seien. Gegen B streite insoweit ein Anscheinsbeweis. Diesen habe B nicht erschüttern können. Als Verwalterin sei B verpflichtet ge...mehr

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Betriebsrat: Allgemeines, A... / 3.3 Sonderkündigungsschutz

Gemäß § 15 KSchG, § 103 BetrVG genießen die Mitglieder der Organe der Betriebsverfassung, damit sie ihre Aufgaben frei und unabhängig ausüben können, ohne ständig ihre Entlassung befürchten zu müssen, einen besonderen Kündigungsschutz. Dieser gilt zwingend, ebenso wie der Schutz vor Versetzung, die zum Verlust des Amts oder der Wählbarkeit führte.[1] Nicht erfasst wird jedoch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Anscheinsbeweis.

Rn 13 Eine Sonderform der Beweiswürdigung stellt der Anscheinsbeweis dar. Bei diesem handelt es sich um die Berücksichtigung der allgemeinen Lebenserfahrung durch den Richter iRd freien Beweiswürdigung auf das konkrete Geschehen. Die Voraussetzung des Anscheinsbeweises ist ein typischer Geschehensablauf, also ein sich aus der Lebenserfahrung bestätigender gleichförmiger Vorg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Anscheinsbeweis.

I. Bedeutung. Rn 28 Der Anscheinsbeweis oder prima facie Beweis ist zwar im Gesetz nicht geregelt (§ 371a I 2 ist als Beweisregel anzusehen), hat aber in der Gerichtspraxis eine erhebliche Bedeutung und kann inzwischen als gewohnheitsrechtlich anerkannt gelten (Celle MDR 96, 1248; St/J/Thole Rz 214). Von der Struktur her weist er Parallelen zu den gesetzlichen Vermutungen und...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Anscheinsbeweis.

Rn 4 1. § 371a I 2 kodifiziert einen Anscheinsbeweis zugunsten des Empfängers eines elektronischen Dokuments, wenngleich darauf zu verweisen ist, dass die eigentlichen Voraussetzungen des Anscheinsbeweises (nämlich Vorliegen eines typischen Geschehensablaufs, der nach der Lebenserfahrung auf bestimmte Umstände hinweist), hier gerade nicht gegeben sind (Musielak/Voit/Huber § ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Die Entkräftung des Anscheinsbeweises.

Rn 31 Sind die Voraussetzungen des Anscheinsbeweises unstr oder bewiesen, hat dies eine Umkehr der konkreten Beweisführungslast zur Folge (Hk-ZPO/Saenger Rz 40; Baumgärtel/Laumen Bd 1 Kap 17 Rz 32). Der Beweisgegner kann die durch das Vorliegen eines typischen Geschehensablaufs begründete Überzeugung des Gerichts durch die Führung des Gegenbeweises erschüttern, indem er Tats...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Die Revisibilität des Anscheinsbeweises.

Rn 32 Die tatsächlichen Feststellungen eines angefochtenen Urteils sind für das Revisionsgericht bindend, so dass die revisionsrechtliche Prüfung grds auf Grund des vom Berufungsgericht festgestellten Sachverhalts vorzunehmen ist. Im Zusammenhang mit der Anwendbarkeit des Anscheinsbeweises kann das Revisionsgericht aber überprüfen, ob ein bestehender Erfahrungssatz beachtet,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Straßenverkehr.

Rn 37 Geeignete Sätze der Lebenserfahrung, die für ein Verschulden eines der Beteiligten sprechen, finden sich va im Straßenverkehrsrecht (ausf Reimer NZV 18, 258 ff; Laumen MDR 20, 1345 ff, 1415 ff). So spricht das Auffahren auf ein Fahrzeug dem ersten Anschein nach dafür, dass der Fahrer fahrlässig gehandelt hat, weil er entweder keinen ausreichenden Sicherheitsabstand ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Weitere Einzelfälle.

Rn 47 Ein Anscheinsbeweis für den Zugang von Willenserklärungen kommt nicht in Betracht. Dies gilt sowohl für die Übermittlung durch einfache Briefe, Einschreibebriefe, Telefaxe (BGH NJW 95, 665, 666 [BGH 07.12.1994 - VIII ZR 153/93]; aA München MDR 99, 286 iVm einer eidesstattlichen Versicherung des Absenders; Celle NJOZ 08, 3072, 3078) oder E-Mails (LAG Köln MDR 2022, 392 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Haftungsbegründende Kausalität.

Rn 34 Im Wege des Anscheinsbeweises kann sowohl der Schluss von der Ursächlichkeit eines Fehlverhaltens auf den eingetretenen Schaden als auch der umgekehrte Schluss von bestimmten Schadensbildern auf eine typische Ursache gezogen werden (BGH NJW 97, 528, 529). So können die erlittenen Verletzungen eines Fahrzeuginsassen dem ersten Anschein nach dafür sprechen, dass er nicht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsnatur.

Rn 29 Es besteht heute Einigkeit darüber, dass der Anscheinsbeweis keinen Einfluss auf die Verteilung der objektiven Beweislast hat. Während die Anwendung von Beweislastnormen das Vorliegen eines non liquet zur Voraussetzung hat, soll der Anscheinsbeweis eine Beweislastentscheidung gerade verhindern. Abzulehnen ist auch die Auffassung, der Anscheinsbeweis sei dem materiellen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Individuelle Willensentschlüsse.

Rn 46 Nach stRspr des BGH kommt ein Anscheinsbeweis für individuelle Willensentschlüsse nicht in Betracht, weil sie von jedem Menschen nach verschiedenen, ihm eigenen Gesichtspunkten gefasst würden, so dass es an der erforderlichen Typizität des Geschehensablaufs fehle. Dies hat er mehrfach für die Absicht zur Selbsttötung (BGHZ 100, 214, 216 = NJW 1987, 1944) und für den Vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.

Rn 45 Entgegen der hM (BGH NJW 03, 1118, 1119 [BGH 29.01.2003 - IV ZR 173/01]; Oberheim JuS 96, 918, 919 jeweils mwN) kann im Einzelfall auch eine bestimmte Schuldform – grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz – einem Anscheinsbeweis zugänglich sein (ebenso Prütting S 107; Walter ZZP 90, 270, 278). Maßgeblich ist, ob ein typischer Vorgang bewiesen oder unstr ist, der nach der Leben...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Arzthaftung.

Rn 42 Im Arzthaftungsrecht ist der Anwendungsbereich des Anscheinsbeweises eher eingeschränkt, weil nicht ohne weiteres aus dem Misslingen einer ärztlichen Behandlung auf ein Verschulden des Arztes geschlossen werden kann (vgl Laumen FS Jaeger 14, 71, 74). Ein Anscheinsbeweis ist jedoch zu bejahen, wenn die medizinische Behandlung zu einem Schaden geführt hat, der typischerw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Bedeutung.

Rn 28 Der Anscheinsbeweis oder prima facie Beweis ist zwar im Gesetz nicht geregelt (§ 371a I 2 ist als Beweisregel anzusehen), hat aber in der Gerichtspraxis eine erhebliche Bedeutung und kann inzwischen als gewohnheitsrechtlich anerkannt gelten (Celle MDR 96, 1248; St/J/Thole Rz 214). Von der Struktur her weist er Parallelen zu den gesetzlichen Vermutungen und zum Indizien...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Skiunfälle.

Rn 44 Bei einer Kollision von zwei Skifahrern, von denen der eine Fahrer sich vor dem Unfall hinter dem anderen Fahrer befunden hat, spricht ein Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der hintere Skifahrer den Unfall durch eine Verletzung der Regel Nr. 3 des internationalen Skiverbandes (uneingeschränkter Vorrang des vorausfahrenden Skifahrers) und damit schuldhaft verursac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Indizienbeweis.

Rn 51 Der mittelbare (indirekte) Beweis oder Indizienbeweis bezieht sich auf Tatsachen, die nicht zu einem gesetzlichen Tatbestandsmerkmal gehören und die erst durch ihr Zusammenwirken mit anderen Tatsachen den Schluss auf das Vorliegen oder Nichtvorliegen eines gesetzlichen Tatbestandsmerkmals zulassen sollen (BGHZ 53, 245, 260 = NJW 70, 946 – Anastasia). Mit Hilfe des Indi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Voraussetzungen.

Rn 30 Die Anwendung der Grundsätze über den Anscheinsbeweis setzt das Vorliegen eines typischen Geschehensablaufs voraus, dh es muss ein Tatbestand feststehen oder bewiesen werden, bei dem die Regeln des Lebens und die Erfahrung des Üblichen und Gewöhnlichen dem Richter die Überzeugung vermitteln, dass auch in dem von ihm zu entscheidenden Fall der Ursachenverlauf so gegeben...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO A

Abänderbarkeit § 707 ZPO 14; § 719 ZPO 9 Abänderung § 48 FamFG 2 Titel § 166 FamFG 18 Abänderungsbefugnis § 166 FamFG 11; § 283a ZPO 26 Abänderungsgründe § 323 ZPO 42 Abänderungsklage § 323 ZPO 1 Anerkenntnisurteil § 323 ZPO 5 Annexkorrektur § 323 ZPO 53 Anpassung § 323 ZPO 53 Beweislast § 323 ZPO 32 fiktive Leistungsfähigkeit § 323 ZPO 37 gegenläufige § 323 ZPO 47 Neufestsetzung § 323 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Anwendungsbereich.

Rn 33 Der Anscheinsbeweis war lange Zeit auf den Nachweis der Kausalität und des Verschuldens beschränkt. Inzwischen findet er aber auch bei vielen anderen Tatbestandsmerkmalen Anwendung (vgl die Übersicht bei Baumgärtel/Laumen Bd 1 Kap 17 Rz 63 ff). Entscheidend ist jeweils, ob für den betreffenden Bereich genügend gesicherte Erfahrungssätze vorhanden sind, die den Schluss ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Die sog tatsächlichen Vermutungen.

Rn 6 Bei schwierigen Beweislagen greift die Rspr in vielfältiger Weise und mit völlig uneinheitlichen Rechtsfolgen auf sog tatsächliche Vermutungen zurück. Die bekannteste ist wohl die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit einer Privaturkunde, die nach Auffassung des BGH als Beweislastregel anzusehen ist und zu einer Umkehr der objektiven Beweislast führen soll (BGH ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Schiffsverkehr.

Rn 43 Bei dem Zusammenstoß von Schiffen spricht der erste Anschein für ein Verschulden des Schiffsführers, wenn er gg einschlägige Vorschriften des Schiffsverkehrs (BGH MDR 71, 562 – Nichtabgabe der vorgeschriebenen Nebelzeichen; Hambg MDR 74, 675 – unterlassene Schallsignale) oder gg Regeln der seemännischen Praxis verstoßen hat (BGH NJW 69, 1109 – Verlust eines Ankers; zur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Verletzung der Aufklärungs-, Hinweis- und Beratungspflicht.

Rn 81 Die beweisrechtlichen Folgen einer Verletzung der Aufklärungs-, Hinweis- und Belehrungspflicht werden sehr uneinheitlich beurteilt. Ein Teil der Rspr nimmt eine Umkehr der Beweislast für die Kausalität zwischen der Vertragsverletzung und dem eingetretenen Schaden an (grdl BGHZ 61, 118, 122 = NJW 73, 688; BGH NJW 01, 2163, 2165 – Verkauf von GmbH-Anteilen). Diese Rspr h...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verschulden.

Rn 36 Bei typischen Geschehensabläufen wird das Verschulden dem ersten Anschein nach als bewiesen angesehen, wenn der Schadenserfolg nach allgemeiner Lebenserfahrung auf einem schuldhaften Verhalten beruht. a) Straßenverkehr. Rn 37 Geeignete Sätze der Lebenserfahrung, die für ein Verschulden eines der Beteiligten sprechen, finden sich va im Straßenverkehrsrecht (ausf Reimer NZ...mehr