Fachbeiträge & Kommentare zu Anscheinsbeweis

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§ 4 Der Zivilprozess / D. Begriffe

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Kommentierung zum Tarifvert... / 13.5.3 Arbeitsunfähigkeit und Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Der Anspruch auf Krankenentgelt erlischt grundsätzlich mit dem Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, gleich aus welchem Rechtsgrund, wie z. B. Befristung, Aufhebungsvertrag, tariflicher Beendigungstatbestand (§ 19 Abs. 1 TV-V) oder Kündigung (§ 19 Abs. 4 und 5 TV-V). Kündigt der Arbeitgeber jedoch aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit und endet das Arbeitsverhältnis...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeine Grundsätze

Rn. 130 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Schon aus § 22 Nr 2 EStG iVm § 23 Abs 1 Nr 1 EStG bzw § 20 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG folgt im Umkehrschluss, dass nicht jede Veräußerung durch Private zu einer gewerblichen Tätigkeit führt. Die Zuordnung von Veräußerungsgewinnen zur Überschusseinkunftsart private Vermögensverwaltung (gesetzlich nicht definiert, als Typusbegriff nur mit Regelbeispi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Söffing, Zur Anwendung des § 175 Abs 1 S 1 AO beim gewerblichen Grundstückshandel, DStR 2000, 916; Söffing/Klümpen-Neusel, Unentgeltliche Grundstücksgeschäfte und gewerblicher Grundstückshandel, DStR 2000, 1753; Stork, Gewinnermittlungswahlrecht beim gewerblichen Grundstückshandel, DB 2001, 115; Apitz, Gewerblicher Grundstückshandel und Buchführungspflicht, StBp 2001, 344; Kempe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Söffing, BB-Forum: Nachhaltigkeit ohne Wiederholungsabsicht: Bedenkliche Entwicklungen in der Rspr zum gewerblichen Grundstückshandel, BB 2005, 2101; Kempermann, Gewerblicher Grundstückshandel: Nachhaltigkeit in "Ein-Objekt-Fällen" – Zugleich Besprechung des BFH v 01.12.2005, DStR 2006, 265; Leisner-Egensperger, Grundstückshandel im Steuerrecht zwischen privater Vermögensverwa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (vor 1996 nur auszugsweise):

Weber-Grellet, Konsequenzen von Vetorecht und Stimmrechtsausschluss bei den personellen Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung, DStR 1984, 618; Salje, Einstimmigkeitsprinzip als Gestaltungsmöglichkeit bei der Betriebsaufspaltung aus einkommen- und gewerbesteuerlicher Sicht, GmbH-Rdsch 1988, 196; Unverricht, Beweisanzeichen für die Annahme einer personellen Verflechtung bei ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Groh, Gewinnerzielungsabsicht und Mitunternehmerschaft, DB 1984, 2424; Terhart, Investitionsrechnung zur Feststellung der Liebhaberei, DB 1985, 2587; Rose, Einkünfteerzielungsabsicht, StbJb 1985/86, 177; Bartholl, Kritische Stellungnahme zum Begriff "Gewinn" in der Definition des BFH und der FinVerw, BB 1985, 1521; Pferdmenges, Einkünfteerzielungsabsicht, Düsseldorf 1990; Jakob/H...mehr

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zfs 10/2025, Verkehrsunfall... / 1 Aus den Gründen:

I. Von der Darstellung der tatsächlichen Feststellungen wird gemäß §§ 544 Abs. 2 Nr. 1, 540 Abs. 2, 313a Abs. 1 S. 1 ZPO abgesehen. II. Die form- und fristgerecht eingelegte und auch im Übrigen zulässige Berufung hat in der Sache Erfolg und führt zur Abänderung des angefochtenen Urteils. 1. Der in Rede stehende Unfall ereignete sich bei dem Betrieb des bei der Beklagten haftpf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.7.4 Ausdrückliche Vereinbarung der Konzessionsabgabe erforderlich

Tz. 247 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die Zahlung von Konzessionsabgaben bedarf – wie jede Vereinbarung zwischen BgA und seiner Träger-Kö – zur stlichen Anerkennung einer klaren, im Voraus getroffenen vertraglichen Vereinbarung (s Tz 205 ff). Das Nds FG (s Urt des Nds FG v 21.06.1994, EFG 1995, 284) hat (ausgehend von den Grundsätzen, die auch für die Beurteilung einer vGA zwisc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Prüfungsschritte zu (1): Ist nachhaltig über die Totalperiode von Eröffnung bis Aufgabe, Veräußerung, Liquidation ein "Gewinn" erzielbar bzw liegen noch unschädliche Anlaufverluste vor?

Rn. 123b Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Im Einzelnen: Wie definiert sich die Totalperiode, über die der Gewinn anzustreben ist? Wie ermittelt sich der relevante "Gewinn"? Was ist einzubeziehen (zB steuerfreie Zuwächse; inflationsbedingte stille Reserven)? Wann liegen noch unschädliche Anlaufverluste vor? Änderung der Verhältnisse: Wirkt sich wie auf die Beurteilung aus bei zunächst ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Haltedauer bis 5 Jahre (kurzfristig): Drei-Objekt-Grenze

Rn. 132b Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Die BFH-Rspr hat, unter Berücksichtigung des Grundsatzes der gebotenen Vereinfachung und Rechtssicherheit (kritisch zur Vereinfachung – wegen zahlreicher Ausnahmen s Rn 132d, "besondere Umstände" etc – Fischer, FR 1995, 803, 811), in quantitativer Auslegung des Begriffs Gewerbebetrieb entschieden, dass bei Veräußerung von nur maximal drei ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Keine Beherrschung der Besitzgesellschaft in folgenden Fällen

Rn. 321 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Allgemein s Rn 320.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.7.3.4 Anforderungen an Vorbereitung einer Veräußerung

Tz. 229 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Fraglich ist, wann eine Spaltung der Vorbereitung der Veräußerung an außenstehende Pers dient. Auch wenn dies aus dem Ges-Wortlaut nicht eindeutig hervorgeht, soll dafür nach der Ges-Begr eine konkrete Veräußerungsabsicht bestehen müssen oder zumindest eine Veräußerung nicht nur hypothetisch in Betracht gezogen werden (s BT-Drs 20/8628, 143...mehr

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Gebäude: Steuerliche Behand... / 3 Abbruch von Gebäudeteilen

Die Grundsätze für den Abbruch eines ganzen Gebäudes gelten in gleicher Weise für den Abbruch von Teilen des Gebäudes. Kann, soweit die abgebrochenen Teile im Restwert des Gebäudes enthalten sind, eine Abschreibung wegen außergewöhnlicher Abnutzung[1] vorgenommen werden, sind die Abbruchkosten selbst Werbungskosten.[2] Wird ein Gebäude nach dem Erwerb teilweise abgebrochen un...mehr

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Gebäude: Steuerliche Behand... / 2.2.2 Erwerb mit Abbruchabsicht

Beim entgeltlichen Erwerb eines objektiv technisch oder wirtschaftlich noch nicht verbrauchten Gebäudes in Abbruchabsicht ist es ausgeschlossen, den Gebäuderestwert abzuschreiben und die Abbruchkosten als Werbungskosten abzuziehen. Der im Zeitpunkt des Abbruchs noch nicht im Wege der Abschreibungen abgesetzte Teil der Gebäudeanschaffungskosten und die Abbruchkosten sowie evt...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 1.5.2 Aufgabe des Anscheinsbeweises bei arbeitsrechtlichen Nutzungsverboten

Der BFH hat in einer Reihe weiterer Urteile entschieden, dass bei Anwendung der 1 %-Methode der geldwerte Vorteil bereits in der konkreten Möglichkeit besteht, den Firmenwagen zu Privatfahrten nutzen zu dürfen.[1] Der BFH hat damit seine bisherige Rechtsauffassung aufgegeben, nach der bei erlaubter Privatnutzung des Firmenwagens die entsprechende Nutzung nur vermutet wurde (...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 1.5.3 Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften

Ist die private Nutzung eines betrieblichen Pkw durch den Gesellschafter-Geschäftsführer im Anstellungsvertrag mit der GmbH ausdrücklich gestattet, kommt der Ansatz einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) in Höhe der Vorteilsgewährung nicht in Betracht. Nach der Rechtsprechung des BFH liegt in einem solchen Fall keine vGA, sondern immer Sachlohn vor. Dies gilt auch für All...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 1.5.1 Bisherige Behandlung von Nutzungsverboten

Nach dem Wortlaut der Lohnsteuer-Richtlinien werden Nutzungsverbote nur im Zusammenhang mit seitens der Firma vorgenommenen Kontrollmaßnahmen anerkannt.[1] Die Einhaltung des Nutzungsverbots ist durch entsprechende Unterlagen nachzuweisen, die zum Lohnkonto zu nehmen sind. Eine Sonderstellung nehmen schon bisher Firmenfahrzeuge des betrieblichen Fuhrparks ein, die nicht einem...mehr

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Einspruch / 2.5 Einspruchsfrist

Die Frist für die Einlegung des Einspruchs beträgt gem. § 355 Abs. 1 Satz 1 AO 1 Monat nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts; für den fristwahrenden Zugang trägt der Steuerpflichtige die Beweislast.[1] Bei Steueranmeldungen, die die Wirkung einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung haben, z. B. Lohnsteuer-Anmeldungen des Arbeitgebers, die auch vom Arbeitnehmer a...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 7.3.6 Einwurf-Einschreiben

Rz. 158 Im Gegensatz zu anderen Einschreiben wirft der Postzusteller das Einwurf-Einschreiben in den Hausbriefkasten des Empfängers ein und bestätigt die Zustellung durch seine Unterschrift auf dem Auslieferungsbeleg. Damit entfällt für den Arbeitgeber das Risiko, dass der Arbeitnehmer das Kündigungsschreiben trotz entsprechender Benachrichtigung nicht bei der Post abholt. D...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 7.3 Fristbeginn

Rz. 147 Die Frist beginnt nach § 4 Satz 1 KSchG mit dem Zugang der Kündigung. Maßgeblich ist insoweit § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB. Die Regelung erfasst nach ihrem Wortlaut nur den Zugang unter Abwesenden. Sie ist aber entsprechend anwendbar, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Kündigung persönlich übergibt.[1] Rz. 148 Die schriftliche Kündigung ist zugegangen, sobald sie in...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Vereinfachte Kapitalkonsolidierung (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 93 Die Bestimmung des Mengengerüsts des erworbenen Reinvermögens eines TU und dessen Bewertung sind in der Konsolidierungspraxis regelmäßig mit einem nicht unerheblichen Aufwand verbunden. Um insb. bei einer zeitnah zum Konzernbilanzstichtag getätigten Akquisition eines TU die zeitliche Dimension der Ermittlungsprobleme zu reduzieren, stellt § 301 Abs. 2 Satz 2 HGB dem B...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2.3 Sachanlagen

Rz. 246 Zum Begriff der Sachanlagen vgl. § 266 Rz 37. Unbebaute Grundstücke unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung. Um eine Überbewertung zu vermeiden, ist bei ihrer Bewertung der ggf. bestehenden Notwendigkeit von außerplanmäßigen Abschreibungen ein besonderes Augenmerk zu widmen. Der beizulegende Wert eines Grundstücks kann bspw. abgeleitet werden aus beobachteten Markt...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Haftung gegenüber Auftraggeber

Rz. 79 Soweit ein Verstoß gegen die Pflichten aus § 323 Abs. 1 Satz 1 und 2 HGB erfolgt, haftet der verpflichtete Personenkreis (Rz 21) nach Abs. 1 Satz 3 der Vorschrift der geprüften Gesellschaft. Ebenso wie bei den Pflichten des Abschlussprüfers beschränkt sich die Haftung nicht auf die Parteien des Prüfungsvertrags, sondern bezieht ausdrücklich mit ein: den Abschlussprüfer...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anscheinsbeweis.

Rn 6 Gemildert wird die Beweislast für den Geschädigten bei typischen Geschehensabläufen insb hinsichtlich der Kausalität: Wenn sich unter Berücksichtigung aller unstr oder festgestellten Umstände und besonderen Merkmale des Einzelfalls ein für die zu beweisende Tatsache nach der Lebenserfahrung typischer Geschehensablauf ergibt, kann von diesem ausgegangen werden (etwa BGHZ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Beweislast.

Rn 31 Wer sich auf die Wirksamkeit einer empfangsbedürftigen Willenserklärung beruft, ist für den Zugang beweispflichtig (Saarbr NJW 04, 2909 [OLG Saarbrücken 24.05.2004 - 5 W 99/04]; München BeckRS 15, 15128; Baumgärtel/Kessen § 130 Rz 1; von BGH NJW 87, 2236 [BGH 13.05.1987 - VIII ZR 137/86], offengelassen; insgesamt Mrosk NJW 13, 1481). Er muss auch den Zugangszeitpunkt b...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Auslösung durch ein Zahlungsinstrument.

Rn 3 Wurde der Zahlungsvorgang mittels eines Zahlungsinstruments ausgelöst und ist die Autorisierung streitig, reicht der technisch einwandfreie Ablauf der Nutzung und die Authentifizierung allein nicht notwendigerweise aus, um für den Zahler nachteilige Vorgänge nachzuweisen. Dabei geht es um die Vorgänge, die einen Schadensersatzanspruch des Zahlungsdienstleisters begründe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Beweislast.

Rn 200 Das Vorliegen einer Verkehrspflichtverletzung ist grds vom Geschädigten darzulegen und zu beweisen. Ggf kommt ein Anscheinsbeweis für das Vorliegen eines Produktfehlers und die haftungsbegründende Kausalität in Betracht, wenn gleichartige Schäden bei mehreren Benutzern auftreten (BGHZ 17, 191, 196; NJW 87, 1694, 1695 mwN; einschr Köln NJW-RR 12, 922), der Hersteller g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Beweislast.

Rn 20 Die Beweislast ist in § 1 IV in Anlehnung an allg Grundsätze geregelt. Der Geschädigte muss gem § 1 IV 1 Produktfehler, Schaden und ursächlichen Zusammenhang beweisen, wobei der Begriff des Schadens wohl weit zu interpretieren ist, so dass er sowohl die Rechtsgutsverletzung als auch den darauf beruhenden Schaden umfasst. Haftungsbegründende und -ausfüllende Kausalität ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beweislast.

Rn 10 Der Geschädigte muss den Eigenbesitz des Anspruchsgegners sowie die fehlerhafte Errichtung oder mangelhafte Unterhaltung beweisen, ggf kommt ein Anscheinsbeweis in Betracht (BGH VersR 06, 931 Rz 17 ff mwN). Die Kausalität der fehlerhaften Errichtung oder mangelhaften Unterhaltung für den Einsturz bzw die Ablösung von Teilen wird vermutet (s.o. Rn 6), auch insoweit ist ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Haftung.

Rn 13 Eine schuldhafte Pflichtverletzung (zB Aufklärung bei Berufungsrücknahme, BGH WM 13, 1426) des Anwalts kann zu einem Schadensersatzanspruch des Mandanten nach § 280 I führen (zur Haftung nach § 826 bei unzulässigem Einlagengeschäft, BGH NJW-RR 15, 675 [BGH 10.02.2015 - VI ZR 569/13]). Der Zurechnungszusammenhang zwischen einer anwaltlichen Pflichtverletzung und dem bei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Beweislast.

Rn 10 Da in §§ 827 f Verschuldensfähigkeit als Regelfall vorausgesetzt wird, muss der Minderjährige seine Verschuldensunfähigkeit beweisen (zB BGHZ 39, 103, 108; NJW 05, 354, 355; NJW-RR 05, 327, 328; BGHZ 181, 368 Rz 10; NJW 15, 2652 Rz 15; Hamm NJW-RR 24, 1284, 1285 [OLG Hamm 25.06.2024 - 7 U 142/23]; str, ob dafür auch ein Anscheinsbeweis in Betracht kommt: dagegen zB Grü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Schaden und haftungsausfüllende Kausalität.

Rn 133 Auch in Bezug auf Schaden und haftungsausfüllende Kausalität können Beweiserleichterungen eingreifen: Insbesondere wenn die Verletzung einer Verkehrspflicht feststeht und ein für eine solche Verletzung typischer Schaden vorliegt (va bei Verstoß gg öffentlich-rechtliche Sicherheitsregeln), kommt ein Anscheinsbeweis in Betracht (zB BGH NJW 78, 2032, 2033; BGHZ 114, 273,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32007R0864 Art 22 ROM II – Beweis.

Gesetzestext (1) Das nach dieser Verordnung für das außervertragliche Schuldverhältnis maßgebende Recht ist insoweit anzuwenden, als es für außervertragliche Schuldverhältnisse gesetzliche Vermutungen aufstellt oder die Beweislast verteilt. (2) Zum Beweis einer Rechtshandlung sind alle Beweisarten des Rechts des angerufenen Gerichts oder eines der in Artikel 21 bezeichneten ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Prozessuales.

Rn 6 Die Beweislast für Benachteiligung und Kausalität trägt der ArbN (BAG NZA 88, 18), ein Anscheinsbeweis kann ihm jedoch zugutekommen (BAG NZA 93, 39 [BAG 11.08.1992 - 1 AZR 103/92]; LAG Kiel LAGE Nr 4 zu § 612a).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Beweislast.

Rn 8 Das Vorliegen eines Produktfehlers ist gem § 1 IV vom Geschädigten zu beweisen (zum Beweismaß Zweibr BeckRS 22, 25706). Allerdings will der BGH jetzt an dessen Darlegungs- und Beweislast keine zu hohen Anforderungen stellen, wenn es um fachspezifische Fragen geht, für die besondere Sachkunde erforderlich ist, etwa wenn sich in einem Produkthaftungsprozess medizinische F...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Verletzung eines Rechtsguts iSd § 823 I und haftungsbegründende Kausalität.

Rn 129 Die Haftung wegen Verletzung einer Verkehrspflicht setzt nach der hier vertretenen Ansicht (s.o. Rn 3) die Verletzung eines Rechtsguts iSd § 823 I voraus. Bei der haftungsbegründenden Kausalität kommen häufig Anscheinsbeweis (BGH VersR 94, 324, 325; NJW 08, 3775 Rz 17 mwN, krit Wesser NJW 08, 3761, 3762 ff; BGH NJW 10, 1072 Rz 7 ff mwN; Kobl ZfIR 15, 270, 271 [OLG Kob...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Pflichtverletzung.

Rn 220 In Bezug auf die Pflichtverletzung kommt aufgrund allg Grundsätze (Sphärenbetrachtung, Waffengleichheit im Zivilprozess) eine Beweislastumkehr in denjenigen Bereichen in Betracht, die für Arzt oder Krankenhaus als ›voll beherrschbar‹ angesehen werden, insb beim Einsatz medizinisch-technischer Geräte und Materialien (zB BGH VersR 75, 952, 954; NJW 82, 699 f; 91, 1541, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Prozessuale Besonderheiten.

Rn 8 Sollte der Eigentümer einen solchen Anspruch geltend machen, muss er darlegen und beweisen, dass eine Vindikationslage zum Zeitpunkt des Eintrittes der Rechtshängigkeit bestanden hat und eine Verschlechterung der Sache ggü dem Zustand vor Rechtshängigkeit eingetreten ist. Dies gilt ebenso bei der Behauptung, dass die Sache untergegangen oder die Herausgabe anderweitig u...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Anwendung von Abs 1 bei ausländischem Vertragsstatut.

Rn 8 Bei ausländischem Vertragsstatut sind dessen Vermutungen und Beweislastverteilungsregeln anzuwenden. Die angelsächsische Regelung res ipsa loquitur lässt einen Rückschluss aufgrund tatsächlicher, insb naturwissenschaftlicher Erfahrungssätze zu. Sie ist wie der deutsche Anscheinsbeweis als gesetzliche Vermutung zu behandeln (MüKoIPR/Kleinschmidt Art 18 Rz 27. Das ausländ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Beweislast.

Rn 5 Für das Vorliegen einer Handlung überhaupt trägt grds der Geschädigte die Beweislast (BGHZ 39, 103, 108; Hamm BeckRS 19, 16123; Ausn: BGHZ 98, 135, 137 ff). Unzurechnungsfähigkeit iSd § 827 1 hat der Handelnde zu beweisen (BGHZ 39, 103, 108; 111, 372, 374 mwN; KG VersR 22, 1021, 1021 ff; Schlesw 7 U 20/21; Saarbr VersR 24, 1536, 1538). Das gilt auch bei § 2339 I Nr 1 (B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beweisfragen.

Rn 33 Grds hat der Geschädigte die anspruchsbegründenden Tatsachen darzulegen und zu beweisen. Ihm kommen aber häufig Beweiserleichterungen zugute: Wichtig sind im Deliktsrecht der Anscheinsbeweis sowie die freie Beweiswürdigung nach §§ 287 ff ZPO. Teilw wird der Kausalitätsbeweis durch Vermutungen erleichtert. Sofern die Rechtswidrigkeit indiziert ist (§ 823 Rn 11 u 13), tr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Angebot und Annahme.

Rn 52 Das Einstellen der Ware verbunden mit dem Starten der Auktion durch den Verkäufer stellt die Abgabe eines verbindlichen Verkaufsangebots an denjenigen dar, der zum Zeitpunkt des Endes der Auktion das höchste Gebot abgegeben hat (BGHZ 211, 331 = NJW 17, 469; BGH NJW 05, 54). Im Falle eines (verdeckten) Mindestpreises ist das Angebot aufschiebend durch das Erreichen dies...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Beweislast.

Rn 10 Nach allg Grundsätzen hat derjenige die Wirksamkeit der Erklärung zu beweisen, der sich auf die Einhaltung der Form beruft (vgl BGHZ 104, 176). Elektronische Urkunden sind dabei gem § 371 I 2 ZPO Augenscheinsobjekte. Ist eine qeS bewiesen, kommt dem Beweisführer die Beweisregel des § 371a ZPO zugute, die das Gesetz – fehlerhaft – als Anscheinsbeweis bezeichnet (Schemma...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Die Geldrente.

Rn 4 Für sie gelten nach 2 ebenso wie bei § 844 (§ 844 Rn 12) die II–IV von § 843. Die Höhe der Rente bemisst sich nach dem Wert der entgehenden Dienste auf dem Arbeitsmarkt (BGH VersR 52, 432, 433; BGH NJW 53, 97, 98). Die Rente ist bis zum Auszug aus dem elterlichen Haushalt zu zahlen. Hierbei spricht ein Anscheinsbeweis für einen Auszug (erst) zum 18. Lebensjahr (Saarbrüc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Anfechtung und Drohung.

Rn 28 Die Vorschriften über die Anfechtung (§§ 119 ff) sind anwendbar. Allerdings scheidet eine Irrtumsanfechtung nach § 119 aus, wenn sich der Irrtum der anfechtenden Partei auf einen Umstand bezieht, der gerade in dem Vergleich Gegenstand der Regelung des ungewissen oder streitigen Sachverhaltes war (RGZ 162, 198, 201 f; Ddorf BauR 12, 106, 114; Hamm NJW-RR 24, 1153 Rz 16 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Verschulden.

Rn 236 Bezugspunkt des Verschuldens ist in erster Linie die Schutzgesetzverletzung; die daraus folgende Rechtsgutverletzung bzw der Schaden nur, wenn diese vom Tatbestand des Schutzgesetzes vorausgesetzt werden (zB BGHZ 7, 198, 207; 103, 197, 200; NJW 07, 2854 Rz 12 mwN). Das für die Schutzgesetzverletzung erforderliche Verschulden wird bereits iRd Verletzung dieser Norm nac...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Übertragung.

Rn 3 Der verbriefte Anspruch wird, da kein Inhaberpapier vorliegt, nicht nach sachenrechtlichen Normen übertragen und verpfändet, sondern durch Abtretung (§§ 398 ff, 1280). Damit scheidet ein gutgläubiger Erwerb der Forderung aus. Allenfalls durch § 405 besteht ein begrenzter Schutz, wonach die Einwendung des Scheingeschäfts iSd § 117 sowie diejenige der Unabtretbarkeit der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Beweislast.

Rn 48 Der Verkäufer ist für den Abschluss des Kaufvertrags sowie alle Regelungen darin beweispflichtig, auf die er sich beruft, also insb für die Höhe des Kaufpreises (BGH NJW 83, 2944; kein Anscheinsbeweis bzgl. Vertragspartner bei eBay-Kontonutzung, BGH NJW 11, 2421 ff [BGH 11.05.2011 - VIII ZR 289/09]; Bremen NJW-RR 12, 1519, 1520 [OLG Bremen 21.06.2012 - 3 U 1/12]; ausf ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Beweislast.

Rn 12 Der Geschädigte muss beweisen, dass der Schaden durch ein Tier verursacht wurde, dessen Halter der Anspruchsgegner ist (Ddorf VersR 81, 82, 83; LG Siegen NJW-RR 05, 1340 f; Brandbg RuS 12, 98, 98 f; NK-BGB/Katzenmeier § 833 Rz 33; Erman/Wilhelmi § 833 Rz 17; MüKo/Wagner § 833 Rz 76 mwN; zum Anscheinsbeweis bei Verletzung durch einen pflichtwidrig nicht angeleinten Hund...mehr