Fachbeiträge & Kommentare zu Altersrente

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.5.3 Alter

Rz. 551 Das Erreichen eines bestimmten Lebensalters allein stellt keinen Grund dar, ein Arbeitsverhältnis personenbedingt wirksam kündigen zu können. § 8 Abs. 1 AltTZG regelt zudem, dass die Möglichkeit des Arbeitnehmers zur Inanspruchnahme von Altersteilzeit nicht als eine Tatsache gilt, die eine Kündigung sozial rechtfertigt oder bei der sozialen Auswahl zum Nachteil des A...mehr

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§ 37 Sozialrecht / II. Rechtliche Grundlagen

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§ 37 Sozialrecht / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Die Tätigkeit des Anwalts[1] im Bereich des Sozialrechts ist typische Dienstleistung. Beratung und Vertretung des Mandanten heißt häufig auch Mitgestaltung an seiner Zukunft: Welche soziale Absicherung ist zweckmäßig? Empfiehlt es sich, eine Teilzeitarbeit aufzunehmen, in Altersteilzeit überzuwechseln, Teilrente in Anspruch zu nehmen, kommt eine Erwerbstätigkeit neben ...mehr

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§ 37 Sozialrecht / IV. Hinweis zu Fall b)

Rz. 7 Auch im Rahmen einer Anhörung nach § 24 SGB X sollte Einsicht in die Verwaltungsakten genommen werden. Von der "Heilungsbewährung" spricht man bei schweren Erkrankungen (vor allem Krebserkrankungen), die trotz erfolgreicher Operation zu Rezidiven neigen. Allein die Tatsache, dass nach einer bestimmten Zeitspanne kein Rezidiv aufgetreten ist, berechtigt nach § 48 SGB X ...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / c) Pfändbares Einkommen, § 287 InsO

Rz. 225 Wichtiger Massegegenstand in den Verbraucherinsolvenzverfahren ist das pfändbare Einkommen des Schuldners, § 287 Abs. 2 InsO. Der Lebensunterhalt aus dem Einkommen des Schuldners ist im Verbraucherinsolvenzverfahren über die Pfändungsschutzvorschriften der §§ 850 ff. ZPO sichergestellt. Maßgebend ist hier insbesondere die Pfändungstabelle zu § 850c ZPO. Pfändbar könne...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / b) Bedingt pfändbare Ansprüche

Rz. 112 Gem. § 850b Abs. 1 ZPO sind die dort aufgeführten Ansprüche,[113] gleichgültig, ob sie auf gesetzlicher oder vertraglicher Grundlage gewährt werden,[114] bedingt pfändbar. Dies bedeutet, dass diese Forderungen nur dann wie Arbeitseinkommen gepfändet werden dürfen, wenn nach der Entscheidung des Vollstreckungsgerichtes sonstige Beitreibungsmaßnahmen in das bewegliche ...mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Altersgrenze

Rz. 438 Auch wenn der Begriff Alter keine festen Grenzen enthält, ist der Tatbestand auf jeden Fall zu bejahen, wenn das Rentenalter erreicht ist, Altersrente bezogen wird.[725] Dies gilt in den Fällen des § 38 SGB VI (65. Lebensjahr oder Wartezeit von 45 Jahren erfüllt) ebenso wie in den Fällen des § 36 SGB VI (67. Lebensjahr oder Wartezeit von 35 Jahren erfüllt). Für die Z...mehr

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Besonderer Kündigungsschutz... / 10 Übersicht über sonstige Fälle von besonderem Kündigungsschutz

Neben dem besonderen Kündigungsschutz wegen besonderer Schutzbedürftigkeit des Arbeitnehmers aus persönlichen Gründen gibt es noch weitere Regelungen zum besonderen Kündigungsschutz: Der Immissionsschutzbeauftragte ist nach § 58 Abs. 2 BImSchG ordentlich nicht kündbar. Entsprechendes gilt nach § 60 Abs. 3 KrWG i. V. m. § 58 Abs. 2 BImSchG für den betrieblichen Abfallbeauftrag...mehr

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§ 37 Sozialrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 3 Das SGB IX zielt darauf, die selbstbestimmte Teilhabe des behinderten Menschen am gesellschaftlichen Leben zu fördern und Benachteiligungen zu verhindern. Hierzu gehört z.B. das Zustimmungserfordernis des Integrationsamts bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Schwerbehinderten durch den Arbeitgeber (§§ 168 SGB IX ff.),[3] Zusatzurlaub (§ 208 SGB IX),[4] vorg...mehr

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Sauer, SGB IX § 50 Leistung... / 2.4.3 Keine Rückzahlungspflicht

Rz. 28 Der Arbeitgeber darf nicht zur Rückzahlung von Eingliederungszuschüssen herangezogen werden, wenn der Leistungsberechtigte selbst das Arbeitsverhältnis durch Kündigung beendet hat. Hierfür kommt es allein auf den Kündigungsvorgang an. Die weitere Voraussetzung, dass der Arbeitgeber diesen Sachverhalt nicht zu vertreten haben darf (vgl. § 92 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB III...mehr

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Versicherungspflicht (Rente... / 1.1 Beschäftigte und ihnen gleichgestellte Personen

Zu den gesetzlich Rentenversicherten zählen Beschäftigte[1] und ihnen gleichgestellte Personen. Dazu zählen: Personen, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind; Personen zur betrieblichen und außerbetrieblichen Berufsausbildung, auch wenn sie kein Arbeitsentgelt erhalten; Menschen mit Behinderungen, die in anerkannten Werkstätten für Menschen mit Behinderungen oder Blindenwerk...mehr

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Sauer, SGB IX § 228 Unentge... / 2.2.2.2 Kostenfreie Wertmarke

Rz. 16 Nach Abs. 4 Satz 1 wird eine Wertmarke zur Inanspruchnahme der unentgeltlichen Beförderung kostenfrei, also ohne Eigenbeteiligung an schwerbehinderte Menschen, die blind oder hilflos i. S. d. § 33 b EStG sind (Abs. 1 Nr. 1), ausgegeben. Die Zugehörigkeit zu diesen Personenkreisen wird im Ausweis mit dem Merkzeichen "Bl" (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 der Schwerbehinderten-Ausweisv...mehr

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Sauer, SGB IX § 50 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift sollte die Regelungen, die zur Teilhabe behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen am Arbeitsleben Leistungen an Arbeitgeber vorsehen, zusammenfassen und verallgemeinern. Diese Leistungen hatten ihre Vorgänger in den Leistungsgesetzen der jeweiligen Rehabilitationsträger. Die Leistungen sollten entsprechend dem Einleitungssatz von Abs. 1 nur in ...mehr

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Sauer, SGB III § 119 Überga... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 Liegen die Voraussetzungen von § 119 i. V. m. § 120 zur Vorbeschäftigungszeit (unter Berücksichtigung der Ausnahme in § 121) vor, besteht als Rechtsfolge ein Rechtsanspruch auf Übergangsgeld für den Mensch mit Behinderungen während der Teilnahme an einer behinderungsgerechten Bildungsmaßnahme (einschließlich Eignungsabklärung und Arbeitserprobung). Begünstigt vom Überg...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenberechnung (Rentenver... / 2.4 Rentenwert

Der aktuelle Rentenwert ist der Betrag, der einer monatlichen Rente wegen Alters in der allgemeinen Rentenversicherung entspricht, wenn für ein Kalenderjahr Beiträge aufgrund des Durchschnittsentgelts gezahlt worden sind. Seit dem 1.7.2024 gibt es nur noch einen bundeseinheitlich geltenden aktuellen Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung; dieser beträgt seit dem 1...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenberechnung (Rentenver... / 2.2 Zugangsfaktor

Der Zugangsfaktor liegt grundsätzlich bei 1,0 – er kann jedoch auch höher oder niedriger sein. Er erhöht sich für jeden Kalendermonat um 0,005, wenn die Altersrente später als mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze beansprucht wird. Für jeden Kalendermonat, den eine Altersrente vorzeitig – also vor Erreichen der Regelaltersgrenze bzw. vor der abschlagsfreien Altersgrenze – ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenberechnung (Rentenver... / 2.1 Rentenfaktor

Der Rentenartfaktor ist je nach Rentenart unterschiedlich hoch. Altersrenten werden mit dem Rentenartfaktor 1,0 bewertet. Dieser Wert kann bei anderen Rentenarten höher (Renten für Beschäftigte im Bergbau) oder niedriger sein.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Unfa... / 3.6 Familienangehörige von landwirtschaftlichen Unternehmern

Versicherungsfrei sind Familienangehörige von Unternehmern, die in einem landwirtschaftlichen Unternehmen unentgeltlich mithelfen, wenn sie einen Anspruch auf Altersrente und diese Rente auch bereits beantragt haben.[1] Für kraft Satzung pflichtversicherte Unternehmer[2] kommt Versicherungsfreiheit nicht in Betracht.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Auslandsrentner

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die > Deutsche Rentenversicherung Bund zahlt Renten an im > Ausland lebende Rentner in über 150 Länder. Die Zahlungen unterliegen als > Inländische Einkünfte (> Rz 2) grundsätzlich der beschränkten Stpfl. Soweit Deutschland kein Besteuerungsrecht hat (> Rz 3), wird der > Progressionsvorbehalt angewendet. Der Empfänger der Rente muss deshalb ei...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / cc) Renten aus der Sozialversicherung

Rz. 244 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Zu der Frage, ob Rentenzahlungen aus der GRV (Rentenversicherung Bund) für frühere unselbständige Arbeit gezahlte Ruhegehälter (vgl > Rz 239) iSd Abkommensrechts sind, hat die OECD ihre Auffassung 2005 geändert. Während sie dies früher verneinte, weil die versicherungspflichtigen ArbN die Zahlungen aufgrund der von ihnen und dem ArbG geleis...mehr

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Restrukturierungen aus arbe... / 2.2.3 Sozialplan

Der Sozialplan ist eine Einigung über den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die Arbeitnehmern infolge einer Betriebsänderung entstehen. Es geht darum, die nachteiligen wirtschaftlichen Folgen einer geplanten Betriebsänderung aus Sicht der Belegschaft abzuschwächen. Der Sozialplan hat also grundsätzlich eine zukunftsorientierte Ausgleichs- und Überb...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.17.1 Allgemeines

Rz. 231 Zuwendungen an Pensions- und Unterstützungskassen sind – sofern die gesetzlichen Vorgaben des Körperschaftsteuerrechts erfüllt werden – steuerbefreit. Entfallen die körperschaftsteuerlichen Voraussetzungen innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerbszeitpunkt, wird auch die Erbschaftsteuerbefreiung mit Wirkung für die Vergangenheit wieder rückgängig gemacht. Eine Pensio...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.8 ABC Hoheitsbetrieb/Betrieb gewerblicher Art

Tz. 109 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Abfallentsorgung: Zur stlichen Beurteilung der Abfallentsorgung s R 4.5 Abs 6 KStR 2022; s Vfg der OFD Nds v 26.09.2012 (DStR 2013, 259); s Vfg der OFD NRW v 21.05.2014 (FR 2014, 577); s Vfg der OFD Karlsruhe v 07.04.2015 (S 270.6/256 – St 213); s Fiand (KStZ 2013, 26); und s Baldauf/Bürstinghaus (DStZ 2015, 154). Übernimmt eine jur Pers d ö...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.2.2.5 Störfall (Abs. 1a Satz 5)

Rz. 163 Die Vorschrift hat Art. 4 Nr. 2 Buchst. a Doppelbuchst. aa des Gesetzes zur Einführung des Euro im Sozial- und Arbeitsrecht sowie zur Änderung anderer Vorschriften (4. Euro-Einführungsgesetz) v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983) eingefügt (Rz. 4). Das Gesetz regelt eine krisenhafte Situation (Störfall). Die Ergänzung des § 7 Abs. 1a stellt klar, dass eine bereits bei Absc...mehr

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Sauer, SGB IX § 199 Beendig... / 2.2 Auswirkungen bei anderen Rechtsbereichen

Rz. 6 Das Erlöschen des Schwerbehindertenschutzes hat nicht nur Bedeutung für die Anwendung der Vorschriften nach dem Teil 3 SGB IX, sondern auch für andere Rechtsvorschriften. Im Gegensatz zu der "Auslauffrist" bezüglich der Anwendung der Regelungen des Teils 3, tritt das Erlöschen des Schwerbehindertenschutzes in den nachfolgend genannten Fällen direkt ein. Zu nennen sind ...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 0 Allgemeines und Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift rechnet zu den zentralen Regelungen des Rechts der Sozialversicherung. Sie ist vielfach geändert worden. Im Einzelnen: Rz. 2 Durch das Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen v. 6.4.1998 (BGBl. I S. 688) wurden mit Wirkung zum 1.1.1998 die Abs. 1a und 1b eingefügt. Die Neuregelungen zielten darauf ab, den unterschiedlichen ...mehr

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Sauer, SGB IX § 206 Arbeits... / 2.1 Verbot der Minderung des Arbeitsentgeltes

Rz. 2 Abs. 1 untersagt es dem Arbeitgeber, bei der Bemessung des an den schwerbehinderten Beschäftigten zu zahlenden Arbeitsentgelt wegen der Behinderung gezahlte Renten entgeltmindernd anzurechnen. Aus dieser Regelung ergibt sich die Verpflichtung des Arbeitgebers, dem schwerbehinderten Menschen für seine Arbeit die gleiche Entlohnung zu leisten, wie anderen Beschäftigten a...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 3 Literatur

Rz. 209 Berchtold, Illegale Ausländerbeschäftigung nach der Neufassung von § § 7 SGB IV, NZS 2012, 481. Boemke, Sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Arbeitszeitkonten bei geringfügig Beschäftigten, BB 2008, 722. Barkow von Creytz, Abgrenzung von abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit bei einem GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer, NZS 2025, 30. Frank, Reg...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.1 Entlassungsentschädigung

Rz. 4 Voraussetzung für § 158 SGB III ist, dass der Arbeitslose eine Abfindung, Entschädigung oder ähnliche Leistungen wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhalten oder zu beanspruchen hat. Dieses ist weit zu verstehen. Insofern wird als Entlassungsentschädigung i. S. d. § 158 SGB III jede Leistung bezeichnet, die für die Zeit nach der Tätigkeit des Arbeitnehmers wegen...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 3 Wichtiger Grund

Rz. 44 Nach § 159 Abs. 1 SGB III tritt eine Sperrzeit wegen versicherungswidrigen Verhaltens nicht ein, wenn der Arbeitslose für dieses Verhalten einen wichtigen Grund hat. Hierbei handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der im Hinblick auf den jeweiligen Sperrzeit-Tatbestand auszulegen ist. Insofern wird regelmäßig eine Gesamtbeurteilung aller Umstände des konk...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 2.1 Auftragsklarheit und Auftragsumfang

Steuerberater leisten i. d. R. Dienste höherer Art i. S. v. § 627 BGB.[1] Dies gilt auch für nicht dem Steuerberater vorbehaltene Tätigkeiten, wenn sie Bestandteil eines einheitlichen Dienstvertrags sind, der auch die steuerliche Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat.[2] Schuldet der Steuerberater die Fertigung der Finanz- und Lohnbuchhaltung, handelt es sich nicht um Dienst...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.7.2.2 Wertpapiergebundene Altersversorgungsverpflichtungen

Rz. 98 § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB stellt eine vereinfachte Bewertungsvorschrift für die sog. wertpapiergebundenen Altersversorgungsverpflichtungen dar. Die wertpapiergebundenen Pensionszusagen haben in der Unternehmenspraxis vermehrt Zuspruch gefunden, da die Unt immer weniger bereit sind, das biometrische Risiko aus Versorgungszusagen zu tragen. Die vereinfachende Bewertungsvo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der durch das EStRefG 1975[1] eingefügte Altersentlastungsbetrag sollte im Alter bezogene Einkünfte entlasten, die nicht als Leibrenten lediglich mit dem Ertragsanteil besteuert oder als Versorgungsbezüge oder als Abgeordnetenversorgung (§ 22 Nr. 4 S. 4 Buchst. b) EStG) durch den Versorgungsfreibetrag (§ 19 Abs. 2 EStG) begünstigt wurden. Das StRefG 1990[2] hob den Alt...mehr

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Sauer, SGB IX § 152 Festste... / 2.1 Feststellung der Behinderung

Rz. 3 Die Vorschrift befasst sich mit dem Verfahren zur Feststellung einer Behinderung und des Grades einer Behinderung und bestimmt die für die Feststellungen zuständigen Behörden. Zuständig sind grundsätzlich die für die Durchführung des BVG zuständigen Behörden, also die Versorgungsämter. Das bestimmt Satz 1. Mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Ungeachtet des § 8 ist eine unterschiedliche Behandlung wegen des Alters auch zulässig, wenn sie objektiv und angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt ist. 2Die Mittel zur Erreichung dieses Ziels müssen angemessen und erforderlich sein. 3Derartige unterschiedliche Behandlungen können insbesondere Folgendes einschließen:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Regelbeispiele Nr 1–6.

Rn 8 Die Nrn 1–6 regeln nicht abschließend (›insb‹), was zulässig ist (EuGH NZA 09, 305 – Age Concern England; BAG NZA 09, 945 [BAG 22.01.2009 - 8 AZR 906/07]), nach Maßgabe von 1 und 2 kommen weitere Rechtfertigungen in Betracht (Rn 6, Rn 7). Die Rechtfertigung der Regelbeispiele ist auch an 1 und 2 zu messen (3: ›können‹; s.a. BAG NZA 19, 997 [BAG 19.02.2019 - 3 AZR 215/18...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Die anpassungsfähigen Anrechte im Einzelnen.

Rn 4 § 32 Nr 1 erfasst Anrechte der GRV. Darunter fallen Anrechte auf Renten wegen Alters (§§ 35–42 SGB VI) und wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (§§ 43, 45 SGB VI) einschließlich der Steigerungsbeträge, die auf (bis 1997 möglichen) Beiträgen der Höherversicherung beruhen (§ 269 SGB VI). Rn 5 Unter Nr 2 fällt zum einen die Beamtenversorgung. Dazu zählt nicht nur die Beamten...mehr

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FF 09/2025, Abänderung nach... / 2 Anmerkung

Der BGH hebt eine Entscheidung des OLG Celle auf, die in der Literatur auf Zustimmung gestoßen war.[1] In dem zu entscheidenden Fall kommt es für den Einstieg in die Abänderung eines nach altem Versorgungsausgleichsrecht durchgeführten Versorgungsausgleichs mit dem Ziel, diesen nach Tod des ausgleichsberechtigten Ehegatten rückgängig zu machen, darauf an, ob Entgeltpunkte au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 43 enthält besondere Vorschriften zur Bewertung von Anrechten aus der GRV. Sie ist (seit 1992) im SGB VI geregelt und in zwei Zweige untergliedert; die knappschaftliche Rentenversicherung (für im Bergbau Beschäftigte) unterscheidet sich von der allgemeinen Rentenversicherung insb durch höhere Beiträge und höhere Leistungen. Wegen ihrer unterschiedlichen Qualität gelte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Tod vor Einleitung eines Abänderungsverfahrens.

Rn 16 Ein Abänderungsverfahren kann auch noch nach dem Tod eines Ehegatten vom anderen Ehegatten oder von einem Versorgungsträger eingeleitet werden (vgl BGH FamRZ 13, 1287 Rz 17 ff; 20, 743 Rz 22). Auch Hinterbliebene haben ein Antragsrecht für das Abänderungsverfahren nach § 51 (BGH FamRZ 13, 1287 Rz 28; 18, 1238 Rz 31; 23, 358 Rz 12). Sie können die Abänderung auch noch n...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Begrenzung.

Rn 12 Eine Begrenzung ist nach § 1579 , insb wegen kurzer Ehedauer nach § 1579 Nr 1 (Saarbr FamRZ 04, 1293), möglich. Eine Herabsetzung und/oder zeitliche Begrenzung ist auch nach § 1578b möglich. Bei der Billigkeitsabwägung ist vorrangig zu berücksichtigen, inwieweit durch die Ehe Nachteile im Hinblick auf die Möglichkeit eingetreten sind, für den eigenen Unterhalt zu sorgen....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Frühzeitige Verrentung der ausgleichspflichtigen Person.

Rn 13 Erhält die ausgleichspflichtige Person im Zeitpunkt der Entsch aus einem auszugleichenden Anrecht bereits eine laufende Versorgung wegen Invalidität oder Erreichens einer besonderen Altersgrenze, kann der VA dazu führen, dass diese Versorgung zwar aufgrund der gerichtlichen Entsch um den Ausgleichswert gekürzt wird, diese Person aber ihrerseits aus einem im VA vom ande...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Entgeltpunkte als Bezugsgröße.

Rn 5 Maßgebliche Bezugsgröße der GRV (iSv § 5 I) sind Entgeltpunkte. Im VA sind darunter die Entgeltpunkte iSd § 63 SGB VI zu verstehen, nicht die – sich erst nach Multiplikation mit dem sog Zugangsfaktor ergebenden – persönlichen Entgeltpunkte. Nimmt die versicherte Person die Altersrente mit Erreichen der Regelaltersgrenze in Anspruch, beträgt der Zugangsfaktor 1,0, wirkt ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Kein Versorgungsanspruch der ausgleichsberechtigten Person.

Rn 6 I setzt weiter voraus, dass die ausgleichsberechtigte Person noch keine laufende Alters- oder Invaliditätsversorgung aus einem im VA erworbenen Anrecht erhalten kann. Wenn mehrere Anrechte zu ihren Gunsten ausgeglichen wurden, genügt es, dass sie aus dem auf Seiten der ausgleichspflichtigen Person gekürzten Anrecht noch keine Versorgungsleistungen beziehen kann. Da I na...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 9 § 45 I enthält für die Bewertung betrieblicher Versorgungsanwartschaften besondere Vorschriften, die sich so weit wie möglich an die Bestimmungen des Betriebsrentenrechts anlehnen. I 1 gibt den Versorgungsträgern ein Wahlrecht, den Ehezeitanteil (und den Ausgleichswert) als Rentenbetrag nach § 2 BetrAVG oder als Kapitalwert nach § 4 V BetrAVG anzugeben. Dieses Wahlrecht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB G

Garage § 1361b BGB 4 Garantie Vor §§ 145 ff BGB 3 AGB § 305c BGB 19; § 307 BGB 35; § 309 BGB 12, 15, 32 des Hauptmieters § 540 BGB 16 Verbrauchsgüterkauf § 479 BGB 1 Zusicherungshaftung § 276 BGB 31 Garantie des Verkäufers § 443 BGB 8 Beschaffenheit § 443 BGB 14 Haltbarkeit § 443 BGB 17 selbstständige~ § 443 BGB 10 unselbstständige~ § 443 BGB 11 Verjährung § 443 BGB 10 Garantiehaftung §...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Wegfall eines Unterhaltsanspruchs nach § 1573.

Rn 7 Die Unterhaltsberechtigung des Ehegatten nach § 1573, die bislang wegen Arbeitslosigkeit, unzureichenden Verdienstes oder Wegfalls einer angemessenen, den Unterhalt ganz oder teilw nicht nachhaltig sichernden Erwerbstätigkeit gegeben war, geht in eine solche wegen Alters über, weil der Berechtigte nunmehr aus diesem Grund nicht mehr auf ein Einkommen aus einer Erwerbstä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Abtretbarkeit.

Rn 20 Die Sicherungsabtretung ist nur bei Abtretbarkeit des Rechts (§§ 399, 400) wirksam (BGH WM WM 09, 1475 Rz 9). Zum Abtretungsausschluss u -verbot näher § 399 Rn 9 ff, § 400 Rn 1 ff, BGH WM 14, 1141, Rz 18. 11, 756 Rz 42. Bei einem Abtretungsverbot ist bei Kaufleuten (BGH NJW 11, 443 Rz 16 f; 06, 3486, Rz 10 ff) § 354a HGB zu beachten. Der Sicherungsnehmer kann ermächtig...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Unmittelbare Benachteiligung.

Rn 23 Ablehnung von Bewerbung oder von Übernahme in beamtenähnliches Verhältnis (BAG DB 08, 128), Verlängerung befristeter Arbeitsverträge (EuGH NJW 02, 125 – Jiménez Melgar) oder Anfechtung der Zustimmung zur Elternzeitverkürzung (EuGH NZA 03, 373 – Busch) oder des befristeten Arbeitsvertrages (LAG Köln NZA-RR 13, 232 [LAG Köln 11.10.2012 - 6 Sa 641/12]), oder Kündigung (BA...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB A

Abänderung des Versorgungsausgleichs § 51 VersAusglG 1 ff. Abänderung eines Ausschlusses § 51 VersAusglG 11 Abänderungsantrag, Antragsberechtigung § 52 VersAusglG 2 Abänderungsantrag, Antragsgegner § 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, örtliche Zuständigkeit § 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, Zulässigkeit des ~ § 52 VersAusglG 3 Abänderungsvoraussetzungen § 51 VersAusglG 5 ff. Amt...mehr