Fachbeiträge & Kommentare zu Altersrente

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 4 Literatur

Rz. 50 14. Kinder- und Jugendbericht v. 30.1.2013, BT-Drs. 17/12200 S. 336; 15. Kinder- und Jugendbericht v. 1.2.2017, BT-Drs. 18/11050 S. 434; 16. Kinder- und Jugendbericht v. 11.11.2020, BT-Drs. 19/24200; 17. Kinder- und Jugendbericht v. 18.9.2024, BT-Drs. 20/12900; Brisch, Bindungsstörungen, Von der Bindungstheorie zur Therapie, 10. Aufl. 2010; Eschelbach, Anmerkung zu der Ent...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.6.2 Unfallversicherung und Alterssicherung nach Satz 2

Rz. 78 Wie bei der Bemessung des Pflegegeldes in der Kindertagespflege i. S. d. § 23 Abs. 2 Nr. 3, werden nach Satz 2 auch bei der Vollzeitpflege die Kosten für die hälftigen Beiträge für eine angemessene Alterssicherung sowie die Kosten einer Unfallversicherung übernommen (Zielsetzung vgl. Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 6.9.2004, BT-Drs. 15/3676 S. 36)....mehr

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Abfindungen: Lohnsteuer und... / 8 Steuerbefreiung für Rentenbeiträge nach § 187a SGB VI

Durch eine Ergänzung des § 3 Nr. 28 EStG wurde die Steuerbefreiung für Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz ausgedehnt.[1] Vom Arbeitgeber freiwillig übernommene Rentenversicherungsbeiträge i. S. d. § 187a SGB VI, durch die Rentenminderungen bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente nach Art. 2 des Gesetzes zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand[...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.6 Kanada

Nach Art. 18 Abs. 3 Buchst. c DBA-Kanada können Leistungen auf Grund des Sozialversicherungsrechts eines Vertragsstaats, die an eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person gezahlt werden, im anderen Vertragsstaat besteuert werden. Das DBA-Kanada weist somit für diese Zahlungen dem Ansässigkeitsstaat des Bezügeempfängers ein Besteuerungsrecht zu. Das Besteuerungsrecht des ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.8.2 Problem der Leistungen aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen

Wenn das einschlägige Doppelbesteuerungsabkommen das Besteuerungsrecht für Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung als "Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung" ausdrücklich dem Quellenstaat zuweist[1], stellt sich bei Zahlungen aus ausländischen Systemen die Frage, welche Leistungen in das Quellensteuerrecht Deutschlands oder ggf. Wohnsitzbesteuerungsrecht...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.8.2 DBA Niederlande n. F. (ab 2016)

Das DBA Niederlande 2012 ist am 1.12.2015 in Kraft getreten und ist nach seinem Artikel 33 Abs. 2 erstmals ab dem 1.1.2016 anzuwenden. Die Besteuerung von Altersversorgungsleistungen nach diesem Abkommen weicht erheblich von der Beurteilung nach dem alten DBA ab, da in Umsetzung der deutschen Abkommenspolitik der nachgelagerten Besteuerung Quellenbesteuerungsrechte geregelt ...mehr

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Freiwilligenprogramme als I... / 8.5 Ausgleichszahlung an die gesetzliche Rentenversicherung

Für Arbeitnehmer, die in der Regel das 50. Lebensjahr vollendet haben, besteht die Möglichkeit zur Leistung von Ausgleichszahlungen an die Deutsche Rentenversicherung, um entsprechende Rentenabschläge wegen vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente vollständig oder teilweise auszugleichen.[1] Die Beiträge können bis zu der Höhe gezahlt werden, die sich aus einer besonder...mehr

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Freiwilligenprogramme als I... / 5.2 Verbot der (Alters-)Diskriminierung

Die Behandlung älterer Arbeitnehmer ist oft ein wichtiger Punkt bei der Ausgestaltung von Freiwilligenprogrammen. Das BAG hat es für zulässig gehalten, ältere "rentennahe" Arbeitnehmer von einem Freiwilligenprogramm auszunehmen und hat eine Altersdiskriminierung dementsprechend in einem solchen Fall abgelehnt.[1] Eine Deckelung von Abfindungsbeträgen ist grundsätzlich auch f...mehr

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Freiwilligenprogramme als I... / 8.6 Altersteilzeit

Durch Altersteilzeit kann älteren Mitarbeitern der nahtlose und schonende Übergang in die Altersrente ermöglicht werden.[1] Im sogenannten Blockmodell wird die Altersteilzeit in zwei gleich lange Phasen unterteilt: In der ersten Phase (Arbeitsphase) wird regulär weitergearbeitet, in der zweiten Phase (Freistellungsphase) wird gar nicht mehr gearbeitet. Das Altersteilzeitgese...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.2.4 Gleichbehandlungsgrundsatz des § 75 BetrVG

Rz. 67 Der Gleichbehandlungssatz des § 75 Abs. 1 S. 1 BetrVG und der Gleichbehandlungsgrundsatz prägt die Rechtsprechung zu der Frage, inwieweit in Sozialplänen Differenzierungen zwischen den Ansprüchen der Arbeitnehmer zulässig sind (siehe schon oben Rz. 52 zur Frage des Ausschlusses von Arbeitnehmern aus dem Geltungsbereich des Sozialplans). Im Einzelnen gilt u. a.: Rz. 68...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.3.1 Abfindungsformeln

Rz. 78 Werden Abfindungen festgelegt, so ist jedenfalls der in § 75 BetrVG konkretisierte Gleichbehandlungssatz [1] zu beachten. In der Ausgestaltung bestehen dennoch große Gestaltungsspielräume. Demzufolge gibt es in der Praxis sehr unterschiedliche Regelungen. Die Betriebsparteien können etwa die Lage jedes Mitarbeiters individuell bewerten und den Sozialplan mit einem Anha...mehr

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Pensionszusage des GmbH- Ge... / 1.2.1 Beispielsfälle

In den nachstehenden Fällen wird jedem Arbeitnehmer eine monatliche Festbetragszusage i. H. v. 4.800 EUR eingeräumt. Für die Bildung der Rückstellung im Jahr 2024 wird alternativ für eine Fallvariante unterstellt, dass der Versorgungsberechtigte verstorben ist und die Witwenrente monatlich i. H. v. 2.400 EUR sofort einsetzt.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zugangsfaktor / 1 Wirkung

Der Zugangsfaktor ist ein Element der in der Rentenversicherung geltenden Rentenformel.[1] Über ihn werden Rentenzuschläge und Rentenabschläge durch Erhöhung oder Minderung des Faktors gesteuert. Der Faktor bestimmt den Umfang der im Rentenfall zu berücksichtigenden Entgeltpunkte und richtet sich nach dem Alter des Versicherten bei Rentenbeginn oder Tod. Aus der Multiplikation d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zugangsfaktor / 5.1 Keine Berücksichtigung von Entgeltpunkten

Das ist der Fall bei einer erstmaligen Rentenbewilligung oder bei Zahlung einer Altersteilrente (Teilrente) oder einer wegen Hinzuverdienstes nur teilweise zu leistenden Erwerbsminderungsrente (Hinzuverdienstmöglichkeit), und zwar zu dem Teil der Entgeltpunkte, der wegen der teilweisen Zahlung nicht anzurechnen war. Die jeweils in Anspruch genommenen Entgeltpunkte ergeben sich ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zugangsfaktor / 3 Berechnung der Zu-/Abschläge

Abschläge errechnen sich, indem der für alle Rentenarten grundsätzlich 1,0 betragende Faktor um 0,003 für jeden Monat des Vorziehens einer Altersrente vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze oder eines für den Versicherten maßgebenden niedrigeren Rentenalters reduziert wird. Die Minderung des Faktors gilt bei einer Erwerbsminderungs- oder Erziehungsrente bei deren Beginn vor dem ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zugangsfaktor / 5.2 Berücksichtigung von Entgeltpunkten

Der ursprüngliche Zugangsfaktor bleibt für Entgeltpunkte, die bereits einer früheren Rente zugrunde lagen, bei jeder weiteren Rente maßgebend, das heißt, dass sich insoweit an den früheren persönlichen Entgeltpunkten nichts mehr ändert und der Faktor nur für bisher nicht berücksichtigte Entgeltpunkte neu zu bestimmen ist. Das gilt allerdings nur, wenn die Renten nahtlos aufe...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zugangsfaktor / 4 Zugangsfaktor 1,0 (keine Rentenminderung/-erhöhung)

Der Zugangsfaktor, der vom Lebensalter des Versicherten bei Rentenbeginn oder bei Tod bestimmt wird, beträgt einheitlich 1,0 bei Erwerbsminderungsrenten und Erziehungsrenten, die nach Vollendung des 65. Lebensjahres beginnen, Hinterbliebenenrenten, wenn der Versicherte frühestens im Monat der Vollendung seines 65. Lebensjahres gestorben ist und Altersrenten, die nicht vorzeitig...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.2.3 Weitere beitragspflichtige Einnahmen

Rz. 23 (unbesetzt) Rz. 24 Abfindungen, Entschädigungen oder ähnliche Leistungen, die für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, sind nunmehr in vollem Umfang als beitragspflichtige Einnahme zu berücksichtigen. Zu unterscheiden war bisher zwischen einem beitragspflichtigen "Arbeitsentgeltanteil" und einem beitragsfreien "sozialen Anteil". Durch Anwen...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 55 Katalog von Einnahmen und deren beitragsrechtliche Bewertung nach § 240 SGB V vom 11. Dezember 2023. Rz. 56 Der Grundlohn eines freiwillig Versicherten beschränkt sich nicht nur auf Einkünfte i. S. d. Einkommensteuerrechts. Einnahmen, die einen besonderen schädigungs- oder behinderungsbedingten Mehrbedarf abdecken sollen, gehören nicht zu den sonstigen Einnahmen zum Le...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Ausblick

Rn. 40 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Über mehrere Legislaturperioden hinweg sind Diskussionen zur Stärkung der Altersvorsorge geführt worden (17. Legislaturperiode, Lebensleistungsrente, 18. Legislaturperiode, solidarische Lebensleistungsrente). Beide Vorhaben sind nicht umgesetzt worden. Rn. 41 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 In der 19. Legislaturperiode hatte sich die große Koaliti...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.2.12 Befristete Weiterbeschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze

Abschluss eines neuen befristeten Vertrags nach Erreichen der Regelaltersgrenze Nach § 33 Abs. 1 Buchst. a TVöD endet das Arbeitsverhältnis automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monats, in dem die/der Beschäftigte das gesetzlich festgelegte Alter zum Erreichen der Regelaltersrente vollendet hat. Soll die/der Beschäftigte weiterbeschäftigt werden, "i...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.2.11.2 Befristung auf das "65. Lebensjahr"

Praxis-Tipp In zahlreichen vor vielen Jahren bereits abgeschlossenen Arbeitsverträgen findet sich noch eine Befristung auf das Erreichen des "65. Lebensjahres". Die Regelung ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in der Regel auszulegen auf "das Erreichen des gesetzlich festgelegten Regelrentenalters". Im Einzelnen: Praxis-Beispiel Die Arbeitsvertragsparteien st...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.2.11.1 Befristung auf die Regelaltersgrenze

Mit Erreichen der Regelaltersgrenze endet das Arbeitsverhältnis, soweit dies in Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen vereinbart ist. Die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes enthalten entsprechende Regelungen. Nach § 33 Abs. 1 Buchst. a TVöD endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Monats, in dem die/der Beschäftigte das gesetzlich festgelegte Al...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Anrechnungszeiten der Rente... / 1 Versichertenrentenbezug ab 1992

Die Regelung zur Anerkennung einer Rentenbezugszeit als Anrechnungszeit bezieht sich nur auf Renten aus eigener Versicherung, und zwar auf Erwerbsminderungsrenten, Erziehungsrenten, Invalidenrenten, Ruhegeld, Knappschaftsvollrente nach dem vor 1957 geltenden Recht. Sind diese Renten bereits vor 1957 weggefallen, ist der Rentenbezug bis zum vollendeten 55. Lebensjahr Anrechnungs...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Pensionierungsgewohnheiten

Rn. 676 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Von erheblichem materiellen Gewicht für den Wert der Versorgungsverpflichtung kann auch das unterstellte Pensionierungsalter sein. Wenn z. B. die gleich hohe Beginnrente ab Vollendung des 63. Lebensjahres oder erst ab Vollendung des 67. Lebensjahres gewährt wird, fällt die Rückstellungshöhe sehr unterschiedlich aus, sofern man die Pensionie...mehr

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Jansen, SGB VI § 286c Vermu... / 2.2 Vermutungsausschluss

Rz. 9 § 286c Satz 2 regelt einen Fall des Vermutungsausschlusses. Die Vermutung nach Satz 1 gilt nicht für Zeiten, in denen eine Rente aus der Rentenversicherung oder eine Versorgung aus einem Zusatz- oder Sonderversorgungssystem bezogen wurde, die nach den bis zum 31.12.1991 im Beitrittsgebiet geltenden Vorschriften zur Versicherungs- oder Beitragsfreiheit führte. Dies ware...mehr

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Tarifvertrag: Inhalt / 3.3.1 Altersgrenzen

Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses infolge Erreichen einer Altersgrenze ist als Beendigungsnorm häufig Gegenstand eines Tarifvertrags. In diesen Fällen wird bestimmt, dass das Arbeitsverhältnis bei Erreichen der Altersgrenze automatisch endet, ohne dass es des Ausspruchs einer Kündigung bedarf. Soweit die tarifliche Regelung eine Beendigung zum Zeitpunkt des Erreichens ...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Inte... / 2.8 Ermessensrichtlinien für einen Sozialplan

Betriebsrat und Arbeitgeber sind grundsätzlich frei, den Inhalt eines Sozialplans nach eigenen Vorstellungen zu gestalten. Sie können entscheiden, dass Nachteile als geringfügig anzusehen und daher nicht auszugleichen sind oder in welchem Umfang Nachteile abzumildern bzw. auszugleichen sind.[1] Die Betriebspartner sind dabei an das geltende Recht gebunden und müssen insbesond...mehr

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Kurzarbeit: Anspruch und Ku... / 1.1.3 Unvermeidbarkeit des Arbeitsausfalls

Vermeidbarer Arbeitsausfall Kurzarbeit kommt nur in Betracht, wenn nicht andere, im Einzelfall wirtschaftlich weniger schwerwiegende Entscheidungsalternativen zur Verfügung stehen, die Arbeitgeber und Arbeitnehmern zuzumuten sind.[1] Folgende Maßnahmen sind daher im Vorfeld zu prüfen: Personalmaßnahmen: Versetzung von Arbeitnehmern in andere voll arbeitende Abteilungen; Anordnu...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bürgergeld / 7 Inanspruchnahme vorzeitiger Renten wegen Alters

Leistungsberechtigte Personen sind grundsätzlich verpflichtet, andere Sozialleistungen zu beantragen, sofern dies zur Vermeidung, Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit erforderlich ist. Zu dieser Pflicht gehört bislang auch die Inanspruchnahme von Altersrenten vor Erreichen der Regelaltersgrenze. Diese Pflicht zur Inanspruchnahme vorzeitiger Renten ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Altersrente (für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute)

Zusammenfassung Begriff Die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute ist eine Rente, die nach Vollendung des 62. Lebensjahres ohne Rentenabschläge in Anspruch genommen werden kann. Zuständiger Versicherungsträger für die Leistungserbringung ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung:...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Altersrente (für langjährig Versicherte)

Zusammenfassung Begriff Die Altersrente für langjährig Versicherte ist eine Rente, die nach Erreichen der sog. Regelaltersgrenze ohne Rentenabschläge bezogen werden kann. Mit Rentenabschlägen können Versicherte diese Rente bereits ab Vollendung des 63. Lebensjahres (in besonders gelagerten Fällen sogar ab Vollendung des 62. Lebensjahres) erhalten. Gesetze, Vorschriften und Re...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Störf... / 2.5 Fortführung der Wertguthabenvereinbarung über den Zeitpunkt der Inanspruchnahme einer Altersrente oder Erreichung der Regelaltersgrenze hinaus

Wertguthabenvereinbarungen können nur für die Zeit bis zum Beginn einer Altersrente (sowohl als Voll- als auch als Teilrente), längstens bis zum Ablauf des Monats, in dem die Altersgrenze für den Anspruch auf Regelaltersrente erreicht wird, getroffen werden. Wird eine Wertguthabenvereinbarung über den Zeitpunkt der Inanspruchnahme einer Altersrente oder das Erreichen der Reg...mehr

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Rentenantrag: Meldung des E... / 1 Sondermeldung gilt für alle Altersrenten

Die Sondermeldung mit den aktuellen Entgeltwerten kann von dem Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber verlangt werden. Voraussetzung ist, dass eine Altersente beantragt ist oder beantragt werden soll. Die Art der Altersrente spielt keine Rolle. Der Arbeitgeber muss die Sondermeldung auch dann ausstellen, wenn z. B. eine vorgezogene Altersrente für Frauen, für langjährig Ver...mehr

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§ 6 Erwerbsschaden und Rent... / 4. Bundessozialgericht: Keine Kürzung der Regelaltersrente bei Erstattung einer vorgezogenen Altersrente durch den Haftpflichtversicherer des Schädigers

Rz. 278 BSG, Urt. v. 13.12.2017 – B 13 R 13/17 R, VersR 2018, 570 Zitat SGB I §§ 64, 66, 77; SGB X § 116 Zumindest wenn dem Rentenversicherungsträger die von einem Versicherten vorzeitig in Anspruch genommene Altersrente vollständig erstattet wird, ist der Versicherte bei der Berechnung einer darauf folgenden (Regel-)Altersrente so zu stellen, als hätte er die Entgeltpunkte, di...mehr

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Anhebung der Altersgrenzen / 1.2 Altersrenten mit der Möglichkeit der vorzeitigen Inanspruchnahme

Anders verhält es sich bei den sog. vorzeitigen Altersrenten. Dies sind die Altersrente für langjährig Versicherte, Altersrente für schwerbehinderte Menschen, Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit (ausgelaufene Altersrente), Altersrente für Frauen (ausgelaufene Altersrente). Alle diese Altersrenten können – bei Erfüllung der dafür jeweils notwendigen Vorauss...mehr

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§ 6 Erwerbsschaden und Rent... / 1. Altersrente wegen Schwerbehinderung und Erwerbsschaden

Rz. 209 BGH, Urt. v. 18.5.2010 – VI ZR 142/09, VersR 2010, 1103 Zitat SGB VI §§ 36, 37; SGB X § 116 Abs. 1 S. 1; RVO § 1542 Die schwerbehinderten Menschen gemäß § 37 SGB VI in der Fassung vom 19.2.2002 zu zahlende Altersrente dient jedenfalls bis zu dem Zeitpunkt, in dem der Versicherte die Regelaltersgrenze (§ 35 SGB VI in der Fassung vom 19.2.2002) erreicht hat, dem Ausgleich...mehr

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§ 6 Erwerbsschaden und Rent... / 3. Rentenkürzungsschaden bei Bezug der vorgezogenen Altersrente wegen unfallbedingter Erwerbsunfähigkeit trotz einem durch den Haftpflichtversicherer vollständig gefüllten Rentenkonto

Rz. 261 BGH, Urt. v. 20.12.2016 – VI ZR 664/15 – juris Zitat BGB § 249; SGB X §§ 116 und 119; SGB VI §§ 77 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Buchst. a, 187a Abs. 2 1. Ob eine Kürzung der Altersrente wegen des Bezugs der vorgezogenen Altersrente nach § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a SGB VI auch dann gerechtfertigt ist, wenn in einem Haftpflichtschadensfall der Schädiger oder dessen Haftpflich...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Altersrente (für langjährig... / Zusammenfassung

Begriff Die Altersrente für langjährig Versicherte ist eine Rente, die nach Erreichen der sog. Regelaltersgrenze ohne Rentenabschläge bezogen werden kann. Mit Rentenabschlägen können Versicherte diese Rente bereits ab Vollendung des 63. Lebensjahres (in besonders gelagerten Fällen sogar ab Vollendung des 62. Lebensjahres) erhalten. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Soz...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Knappschaftsausgleichsleistung / 4 Anschließende Altersrente

Folgt der Knappschaftsausgleichsleistung eine Altersrente, z. B. die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute oder spätestens die Regelaltersrente von Amts wegen nach § 115 Abs. 3 Satz 1 SGB VI, dann entfällt ab dem Beginn der Altersrente die Knappschaftsausgleichsleistung. Die Berechnung der Altersrente erfolgt aus dem gesamten Versicherungsleben. Neben ...mehr

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Anhebung der Altersgrenzen / 1.1 Altersrenten nach Erreichen der jeweiligen Altersgrenze

Die jüngsten Änderungen durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz und das RV-Leistungsverbesserungsgesetz führen dazu, dass nunmehr auch die Regelaltersrente Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute und Altersrente für besonders langjährig Versicherte und somit alle bisher vorhandenen Altersrentenarten von einer Anhebung der Altersgrenze betroffen sind. Bei ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Altersrente (für langjährig... / 1.2 Anschluss an die Knappschaftsausgleichsleistung

Wird nach Vollendung des 55. Lebensjahres aufgrund des Ausscheidens aus einem knappschaftlichen Betrieb eine Knappschaftsausgleichsleistung bezogen, dann ist regelmäßig auch die wartezeitliche Voraussetzung für die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute erfüllt. Anstelle der Knappschaftsausgleichsleistung kann dann ab dem maßgebenden Lebensalter diese A...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Altersrente (für langjährig... / 1 Anspruchsvoraussetzungen

Versicherte haben Anspruch auf eine abschlagsfreie Altersrente für langjährig Versicherte, wenn sie das 67. Lebensjahr (entspricht der Regelaltersgrenze) vollendet und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben. Die Altersrente für langjährig Versicherte kann bereits nach Vollendung des 63. Lebensjahres vorzeitig in Anspruch genommen werden. Die Rente wird dann um 0,3 % pro Mona...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Altersrente (für langjährig... / 1 Anspruchsvoraussetzungen

Auf diese nur in der knappschaftlichen Rentenversicherung vorgesehene Altersrente hat Anspruch, wer das 62. Lebensjahr vollendet hat und die Wartezeit von 25 Jahren (300 Kalendermonate) mit Beitragszeiten aufgrund einer Beschäftigung mit ständigen Arbeiten unter Tage erfüllt hat.[1] Die Rente für Bergleute kann nicht vorzeitig – also nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres – ...mehr

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Anhebung der Altersgrenzen / 2.6 Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit

Diese Altersrente kommt nur für Versicherte in Betracht, die vor dem 1.1.1952 geboren sind. In der Vergangenheit wurde unter Beachtung von Vertrauensschutzregelungen die Altersgrenze für den abschlagsfreien Bezug stufenweise von 60 auf 65 Jahre angehoben (betraf Geburtsjahrgänge 1937 bis November 1941). Ab Dezember 1941 geborene Versicherte konnten diese Altersrente erst nach ...mehr

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Altersrente (für langjährig... / 2 Anhebung der Altersgrenzen

2.1 Personkreis Die Altersgrenze von 67 Jahren für den abschlagsfreien Rentenbezug gilt erst für Versicherte, die nach dem 31.12.1963 geboren sind. Bei Versicherten der Geburtsjahrgänge 1949 bis 1963 wird die Altersgrenze vom vollendeten 65. Lebensjahr schrittweise auf das vollendete 67. Lebensjahr angehoben. Die Anhebungen erfolgen im Grundsatz in den gleichen Schritten wie ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Altersrente (für langjährig... / Zusammenfassung

Begriff Die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute ist eine Rente, die nach Vollendung des 62. Lebensjahres ohne Rentenabschläge in Anspruch genommen werden kann. Zuständiger Versicherungsträger für die Leistungserbringung ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Altersrent...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Altersrente (für langjährig... / 2 Anhebung der Altersgrenzen

Die Altersgrenze von 62 Jahren gilt erst für alle nach 1963 geborenen Versicherten. Für Versicherte früherer Geburtsjahrgänge gilt eine Übergangsregelung. Beginnend mit dem Jahrgang 1952 wird die Altersgrenze stufenweise von 60 auf 62 Jahre angehoben. Versicherte, die das Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Steinkohlenbergbaus oder die Knappschaftsausgleichsleistun...mehr

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Anhebung der Altersgrenzen / 2.7 Altersrente für Frauen

Diese Altersrente kommt nur für weibliche Versicherte in Betracht, die vor dem 1.1.1952 geboren sind. In der Vergangenheit wurde unter Beachtung von Vertrauensschutzregelungen die Altersgrenze für den abschlagsfreien Bezug stufenweise vom 60. Lebensjahr auf das 65. Lebensjahr angehoben (betraf Geburtsjahrgänge 1940 bis November 1944). Diese Altersgrenzenanhebung ist inzwische...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Altersrente (für langjährig... / 2.1 Personkreis

Die Altersgrenze von 67 Jahren für den abschlagsfreien Rentenbezug gilt erst für Versicherte, die nach dem 31.12.1963 geboren sind. Bei Versicherten der Geburtsjahrgänge 1949 bis 1963 wird die Altersgrenze vom vollendeten 65. Lebensjahr schrittweise auf das vollendete 67. Lebensjahr angehoben. Die Anhebungen erfolgen im Grundsatz in den gleichen Schritten wie bei der Regelal...mehr