Fachbeiträge & Kommentare zu Altersrente

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Praxis-Beispiele: Rentenaus... / 7 Beitragszahlung erst nach Beginn der Altersrente mit Abschlägen

Praxis-Beispiel Sachverhalt Eine im November 1961 geborene Versicherte erhielt im Jahr 2023 die beantragte Auskunft zum Abkauf der Rentenabschläge. Die Versicherte beabsichtigte nach Vollendung des 63. Lebensjahres und 6 Monaten und damit 3 Jahre vorzeitig zum 1.6.2025 mit einem Rentenabschlag von 10,8 % die Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch zu nehmen. Nach d...mehr

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Anhebung der Altersgrenzen / 2.7 Altersrente für Frauen

Diese Altersrente kommt nur für weibliche Versicherte in Betracht, die vor dem 1.1.1952 geboren sind. In der Vergangenheit wurde unter Beachtung von Vertrauensschutzregelungen die Altersgrenze für den abschlagsfreien Bezug stufenweise vom 60. Lebensjahr auf das 65. Lebensjahr angehoben (betraf Geburtsjahrgänge 1940 bis November 1944). Diese Altersgrenzenanhebung ist inzwische...mehr

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Altersrente (für langjährig... / 2 Anhebung der Altersgrenzen

Die Altersgrenze von 62 Jahren gilt erst für alle nach 1963 geborenen Versicherten. Für Versicherte früherer Geburtsjahrgänge gilt eine Übergangsregelung. Beginnend mit dem Jahrgang 1952 wird die Altersgrenze stufenweise von 60 auf 62 Jahre angehoben. Versicherte, die das Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Steinkohlenbergbaus oder die Knappschaftsausgleichsleistun...mehr

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Altersrente für besonders l... / 2 Personenkreis

Diese Altersrente ist einem nur eingeschränkten Personenkreis zugänglich. Da auf die Wartezeit von 45 Jahren keine Anrechnungszeiten für einen Schul-, Fachschul- und Hochschulbesuch angerechnet werden, ist z. B. nahezu jeder Akademiker oder Absolvent einer längeren Fachschulausbildung von dieser Altersrente ausgeschlossen. Hinweis Bezug von Arbeitslosengeld/Arbeitslosengeld I...mehr

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Altersrente (für langjährig... / Zusammenfassung

Begriff Die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute ist eine Rente, die nach Vollendung des 62. Lebensjahres ohne Rentenabschläge in Anspruch genommen werden kann. Zuständiger Versicherungsträger für die Leistungserbringung ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Altersrent...mehr

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Altersrente (für langjährig... / Zusammenfassung

Begriff Die Altersrente für langjährig Versicherte ist eine Rente, die nach Erreichen der sog. Regelaltersgrenze ohne Rentenabschläge bezogen werden kann. Mit Rentenabschlägen können Versicherte diese Rente bereits ab Vollendung des 63. Lebensjahres (in besonders gelagerten Fällen sogar ab Vollendung des 62. Lebensjahres) erhalten. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Soz...mehr

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Altersrente (für langjährig... / 2.1 Personkreis

Die Altersgrenze von 67 Jahren für den abschlagsfreien Rentenbezug gilt erst für Versicherte, die nach dem 31.12.1963 geboren sind. Bei Versicherten der Geburtsjahrgänge 1949 bis 1963 wird die Altersgrenze vom vollendeten 65. Lebensjahr schrittweise auf das vollendete 67. Lebensjahr angehoben. Die Anhebungen erfolgen im Grundsatz in den gleichen Schritten wie bei der Regelal...mehr

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Altersrente (für schwerbehi... / 3.1 Personenkreis

Die Altersgrenzen vom vollendeten 65. Lebensjahr für den abschlagsfreien und vollendeten 62. Lebensjahr für den vorzeitigen Rentenanspruch mit Rentenabschlägen gelten erst für Versicherte, die nach dem 31.12.1963 geboren sind. Bei Versicherten der Geburtsjahrgänge 1952 bis 1963 ohne Vertrauensschutz werden die Altersgrenzen von 63/60 Jahren stufenweise auf das 65./62. Lebensjahr...mehr

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Altersrente für besonders l... / 1.2 Rente ab dem 63. Lebensjahr

Durch das RV-Leistungsverbesserungsgesetz wurde die Altersgrenze von 65 Jahren für Versicherte, die vor 1964 geboren sind, vorverlegt. Wer vor 1953 geboren ist, kann diese Rente abschlagsfrei bereits mit 63 Jahren in Anspruch nehmen, sofern der Rentenbeginn ab dem 1.7.2014 liegt. Diese Altersgrenze wird dann für die von 1953 bis 1963 Geborenen in 2-Monatsschritten wieder auf...mehr

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Altersrente (für schwerbehi... / 2.2 Schwerbehinderteneigenschaft in der Schonfrist/Schutzfrist

Hat sich der GdB auf unter 50 % verringert, liegt also keine Schwerbehinderteneigenschaft mehr vor, und wird der Bescheid über die Anerkennung der Schwerbehinderung aufgehoben, so besteht die Schwerbehinderteneigenschaft für eine sog. Schonfrist (Schutzfrist) von 3 Kalendermonaten fort.[1] Praxis-Beispiel Schwerbehinderung in der Schonfrist Schwerbehinderung liegt vor seit 202...mehr

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Altersrente / 5 Rentenarten

Altersrenten können gegenwärtig beantragt und gezahlt werden als Regelaltersrente, Altersrente für langjährig Versicherte, Altersrente für schwerbehinderte Menschen, Altersrente für besonders langjährig Versicherte, Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute. Praxis-Beispiel Rentenbeginn bei verschiedenen Altersrenten Ein Versicherter ist am 2.2.1962 geboren und e...mehr

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Altersrente (für langjährig... / 2.2 Vertrauensschutz

Im Zusammenhang mit der Anhebung der Altersgrenze bestehen bei dieser Altersrente eine Reihe von Vertrauensschutzregelungen: Bei Versicherten, die vor 1949 geboren sind, gilt für die abschlagsfreie Rente weiterhin die bisherige Altersgrenze von 65 Jahren. Ein vorzeitiger Rentenbezug nach Vollendung des 63. Lebensjahres führt dann zu einem Rentenabschlag von 7,2 % (0,3 % x 24 ...mehr

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Anhebung der Altersgrenzen / 2.5 Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Für Versicherte, die nach dem 31.12.1951 geboren sind, werden die Altersgrenzen für diese Altersrente durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz zum wiederholten Male angehoben. Die Altersgrenze für den abschlagsfreien Rentenbeginn wird stufenweise von 63 auf 65 Jahre, die Altersgrenze für eine vorzeitige Inanspruchnahme von 60 auf 62 Jahre angehoben. Durch diese parallele A...mehr

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Altersrente (für schwerbehi... / 3.2 Vertrauensschutz

Im Zusammenhang mit der Anhebung der Altersgrenzen besteht bei dieser Altersrente eine Reihe von Vertrauensschutzregelungen: Bei Versicherten, die vor 1952 geboren sind oder in den Jahren 1952 bis 1954 geboren sind, am 1.1.2007 als schwerbehinderte Menschen anerkannt waren und vor dem 1.1.2007 Altersteilzeitarbeit vereinbart haben oder in den Jahren 1952 bis 1963 geboren sind un...mehr

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Freiwillige Weiterversicherung / 3.2 Erwerbsminderung/Altersrente

Auch bei Bezug einer Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung ist die Entrichtung von freiwilligen Beiträgen möglich. Die während dieser Zeit entrichteten Beiträge werden jedoch erst beim nachfolgenden Versicherungsfall angerechnet. Ausnahme: Ist vor dem Antrag auf Erwerbsminderungsrente die besondere Wartezeit von 240 Kalendermonaten zurückgelegt, können die vor ...mehr

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Pensionär / 2 Bezug gesetzlicher Altersrente

Altersrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind kein Arbeitslohn, da sie auf früheren Beitragsleistungen des Rentners beruhen. Sie werden als sonstige Einkünfte i. R. d. Einkommensteuerveranlagung besteuert.[1] Besteuerung mit Ertragsanteil Bei Steuerpflichtigen, die in 2004 bereits eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder die ab 2005 erstmals ei...mehr

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Altersrente / Zusammenfassung

Begriff Eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten versicherte Personen, die ein bestimmtes Lebensalter vollendet haben. Es gibt verschiedene Altersrenten, für die jeweils bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Abhängig von den jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen kann derzeit die Altersrente grundsätzlich innerhalb der Spanne vom vollendeten ...mehr

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Altersrente / 3 Keine Hinzuverdienstgrenzen

Bis zum Jahr 2022 durfte zu einer vorgezogenen Altersrente bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze nur in begrenztem Umfang hinzuverdient werden. Überschritt der Hinzuverdienst aus einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 EUR im Jahr 2019, 44.590 EUR im Jahr 2020, 46.060 EUR in den Jahren 2021 und 2022, konnte die Al...mehr

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Altersrente / 4 Altersgrenzen/Rentenminderung

Altersrenten werden nur gezahlt, wenn die versicherte Person ein bestimmtes Lebensalter vollendet hat. Die höchste Altersgrenze ist die sog. Regelaltersgrenze. Sie ist das Lebensalter, das für einen Anspruch auf Regelaltersrente vollendet sein muss. Alle anderen Altersrenten können bereits nach Vollendung eines früheren Lebensalters in Anspruch genommen werden. Hinweis Vorzei...mehr

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Altersrente / 3.4 Beamtenrechtliche Altersgrenzen

Bei Beamten ist eine Altersgrenze von 65 Jahren für das Ausscheiden aus dem Dienst zulässig, da sie den Erhalt und die Förderung der Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung durch eine ausgewogene Altersstruktur bezweckt.[1]mehr

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Altersrente / 3.2 Tarifvertragliche Altersgrenzen

3.2.1 Allgemeines § 41 Satz 2 SGB VI ist auf tarifvertragliche Altersgrenzen nicht unmittelbar anwendbar.[1] Verstößt eine tarifliche Altersgrenzenregelung jedoch gegen § 41 SGB VI, ist sie nach Auffassung des BAG nach § 134 BGB nichtig.[2] Auch tarifliche Altersgrenzenregelungen bedürfen eines sie rechtfertigenden Sachgrunds i. S. d. § 14 Abs. 1 TzBfG.[3] Eine tarifvertragli...mehr

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Altersrente / 3 Einzelvertragliche und kollektivrechtliche Altersgrenzen

3.1 Altersgrenzen in Einzelarbeitsverträgen Ob eine Altersgrenze wirksam ist oder nicht, regelt § 41 Satz 2 SGB VI . Danach ist eine Vereinbarung, wonach das Arbeitsverhältnis ohne Kündigung mit Erreichen der Regelaltersgrenze enden soll, unproblematisch zulässig. Soll das Arbeitsverhältnis zu einem früheren Zeitpunkt enden, muss diese Vereinbarung innerhalb der letzten 3 Jahr...mehr

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Altersrente / Arbeitsrecht

1 Einführung Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis endet grundsätzlich nicht automatisch mit Erreichen eines bestimmten Alters oder zu dem Zeitpunkt, ab dem der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Altersrente hat. Vielmehr muss das Arbeitsverhältnis unter den normalen Voraussetzungen durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag beendet werden. Der tatsächliche Bezug von Renten – gleichgül...mehr

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Altersrente / Sozialversicherung

1 Antragstellung/Rentenbeginn Die Altersrente wird grundsätzlich nur auf Antrag gewährt.[1] Der Antrag ist bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger zu stellen. Er wird jedoch auch von allen anderen Leistungsträgern, Gemeinden und bei Personen, die sich im Ausland aufhalten, auch von den amtlichen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland entgegengenommen und...mehr

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Altersrente / 1 Antragstellung/Rentenbeginn

Die Altersrente wird grundsätzlich nur auf Antrag gewährt.[1] Der Antrag ist bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger zu stellen. Er wird jedoch auch von allen anderen Leistungsträgern, Gemeinden und bei Personen, die sich im Ausland aufhalten, auch von den amtlichen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland entgegengenommen und von dort anschließend an den...mehr

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Entgeltpunkte (Beiträge neb... / 2.2 Teilrentenbezug

Wird eine Beschäftigung neben einer Altersrente als Teilrente ausgeübt, dann besteht Versicherungspflicht und weitere Rentenanwartschaften werden erworben. Dies gilt – anders als bei einer Vollrente – auch für eine Beschäftigung während des Teilrentenbezug nach der Regelaltersgrenze. Seit 1.1.2023 bestehen auch bei vorgezogenen Altersrenten bis zum Erreichen der Regelaltersg...mehr

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Anhebung der Altersgrenzen / 2.2 Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute

Auch für diese Altersrentenart wurde durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz eine Anhebung der Altersgrenze eingeführt. Für Versicherte, die nach dem 31.12.1951 geboren sind, wird die Altersgrenze vom vollendeten 60. Lebensjahr stufenweise auf das vollendete 62. Lebensjahr angehoben. Versicherte, die ab dem 1.1.1964 geboren wurden, können diese Rente frühestens nach Volle...mehr

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Altersrente (für schwerbehi... / 2 Ausweis über die Schwerbehinderung

Schwerbehinderte Menschen erhalten von den Versorgungsämtern auf Antrag einen Ausweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch sowie die Art und der Umfang ihrer Behinderung. Mit dem Ausweis wird der Nachweis über die Schwerbehinderteneigenschaft geführt. In der Regel wird der Ausweis befristet für 5 Jahre ausgestellt. Für einen Rentenanspruch muss ein Grad der Behin...mehr

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Altersrente (für langjährig... / 1.1 Weitere Wartezeitmonate

Auf die Wartezeit von 25 Jahren werden auch Anrechnungszeiten wegen des Bezugs von Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Steinkohlenbergbaus angerechnet, wenn zuletzt vor Beginn dieser Leistung eine Beschäftigung unter Tage ausgeübt worden ist.[1] Sonderregelung für vor 1964 geborene Versicherte Die Wartezeit von 25 Jahren kann für Versicherte, die vor 1964 geboren si...mehr

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Altersrente (für schwerbehi... / 2.1 Schwerbehinderteneigenschaft bei Rentenbeginn

Für den Rentenanspruch ist der Tag entscheidend, an dem die Schwerbehinderung eingetreten ist. Der Zeitpunkt der behördlichen Anerkennung ist für den Rentenanspruch nicht relevant. Die Schwerbehinderteneigenschaft muss ausschließlich bei Rentenbeginn – also direkt an diesem Tag – vorliegen. Praxis-Beispiel Rentenbeginn Die alters- und versicherungsmäßigen Voraussetzungen sind ...mehr

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Anhebung der Altersgrenzen / 2.3 Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Durch das RV-Leistungsverbesserungsgesetz wurde die Altersgrenze von 65 Jahren für Versicherte, die vor 1953 geboren sind, auf ein Alter von 63 Jahren vorverlegt, wenn sich ein Rentenbeginn ab dem 1.7.2014 ergab. Diese Altersgrenze wird dann für die von 1953 bis 1963 geborenen Versicherten in 2-Monatsschritten auf das 65. Lebensjahr angehoben. Für Geburtsjahrgänge ab 1964 gi...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltpunkte (Beiträge neb... / 2 Bezug einer Vollrente/Teilrente

2.1 Vollrentenbezug Wird eine Altersvollrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze bezogen, tritt die Versicherungsfreiheit erst mit Beginn des Kalendermonats nach Erreichen der Regelaltersgrenze ein. Damit werden bei einer Beschäftigung während des Vollrentenbezugs bis einschließlich des Monats des Erreichens der Regelaltersgrenze weitere Rentenanwartschaften erworben, die in...mehr

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Anhebung der Altersgrenzen / 2.4 Altersrente für langjährig Versicherte

Durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz wird die Altersgrenze für langjährig Versicherte zum wiederholten Male verschoben. Für Versicherte, die nach dem 31.12.1948 geboren sind, wird die Altersgrenze von 65 Jahren stufenweise auf 67 Jahre angehoben. Die Rente kann bereits vorzeitig mit 63 Jahren in Anspruch genommen werden, es muss dann aber ein Abschlag in Kauf genommen w...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Altersrente / 1 Einführung

Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis endet grundsätzlich nicht automatisch mit Erreichen eines bestimmten Alters oder zu dem Zeitpunkt, ab dem der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Altersrente hat. Vielmehr muss das Arbeitsverhältnis unter den normalen Voraussetzungen durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag beendet werden. Der tatsächliche Bezug von Renten – gleichgültig welcher ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Altersrente / 2 Anspruchsvoraussetzungen

Für einen Anspruch auf eine Altersrente müssen immer 2 Voraussetzungen erfüllt sein: persönliche Voraussetzungen (z. B. ein bestimmtes Lebensalter wird vollendet oder Vorliegen einer Schwerbehinderung), eine bestimmte Mindestversicherungszeit wurde zurückgelegt.[1] Teilweise ist für den Anspruch auch vorausgesetzt, dass zusätzlich noch besondere versicherungsrechtliche Vorausse...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltpunkte (Beiträge neb... / 3.2 Anwartschaften nach Regelaltersgrenze

Die nach erreichter Regelaltersgrenze erworbenen Rentenanwartschaften neben einer Altersvollrente (durch Verzicht auf die Versicherungsfreiheit) oder neben einer Altersteilrente werden immer zum nächsten 1.7. eines Jahres "aktiviert". Dabei wird zum jeweiligen 1.7. eines jeden Jahres, jeweils bezogen auf das abgelaufene Kalenderjahr, Zuschläge an Entgeltpunkte ermittelt, die...mehr

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Rentenantrag: Meldung des E... / 3.2 Zeitpunkt der Ausstellung

Die Sondermeldung darf nach den gesetzlichen Vorschriften nicht früher als 3 Monate vor der beabsichtigten Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ausgestellt werden. Praxis-Beispiel Frist für die Abgabe der Sondermeldung Ein Arbeitnehmer beabsichtigt zum 31.8.2026 das Beschäftigungsverhältnis zu beenden, weil vom 1.9.2026 an Rente wegen Alters bezogen werden soll. Die Sond...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Entgeltpunkte / 4 Endzeitpunkt für die Ermittlung von Entgeltpunkten

Entgeltpunkte für rentenrechtliche Zeiten werden grundsätzlich nur bis zum Kalendermonat vor Rentenbeginn ermittelt. Ausnahmen bestehen für Entgeltpunkte für eine Zurechnungszeit und für Zuschläge an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach Beginn einer Rente wegen Alters.[1] Zeiten bzw. Beiträge nach Eintritt der Erwerbsminderung Beitragszeiten und Anrechnungszeiten, die nach Ablauf...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Altersrente / 3.3 Altersgrenzen in Betriebsvereinbarungen

Für die Anwendbarkeit des § 41 Satz 2 SGB VI gelten die Ausführungen in Bezug auf Tarifverträge entsprechend. Das BAG hat ausdrücklich klargestellt, dass auch die in einer Betriebsvereinbarung festgelegte Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Eintritt der Regelaltersgrenze wirksam ist, wenn der Arbeitnehmer zu diesem Zeitpunkt die Regelaltersrente aus der gesetzlichen R...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltpunkte (Beiträge neb... / 3.1 Anwartschaften bis Regelaltersgrenze

Anwartschaften, die aus Beiträgen neben einer Altersvollrente (erst seit 1.1.2017 möglich) oder neben einer Altersteilrente resultieren, führen zu Zuschlägen an Entgeltpunkten, die mit Beginn des Monats nach Erreichen der Regelaltersgrenze gewährt werden und zu einer höheren Altersrente führen. Praxis-Beispiel Anwartschaften bis zur Regelaltersgrenze Ein Versicherter bezieht e...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltpunkte (Beiträge neb... / 1 Berechnung der Zuschläge an Entgeltpunkten

Zuschläge an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach dem Beginn einer Altersrente werden nach den allgemeinen Regelungen zur Rentenberechnung bestimmt. Der versicherte Verdienst eines Kalenderjahres wird durch das (ggf. vorläufige) Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung für das entsprechende Kalenderjahr geteilt. Praxis-Beispiel Berechnung des Zuschlags Ein Rentner erhält ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Altersrente / 5 Befristete Beschäftigung von Rentnern

Die Möglichkeiten zur Weiterbeschäftigung von Arbeitnehmern nach Erreichen der Regelaltersgrenze sind durch das im Dezember 2025 verabschiedete Rentenpaket [1] wesentlich erweitert worden. Die Neuregelung gilt seit dem 1.1.2026. Im Gegensatz zu § 41 Abs. 1 SGB VI , der die Weiterbeschäftigung von Arbeitnehmern regelt, die im bereits bestehenden Arbeitsverhältnis die Altersgrenz...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Altersrente / 2 Regelaltersgrenze

Die Regelaltersgrenze bestimmt sich für den jeweiligen Arbeitnehmer in Abhängigkeit von seinem Geburtsjahrgang.[1] Die für die gesetzliche Rentenversicherung maßgebliche Regelaltersgrenze wird gemäß § 35 SGB VI für Geburtsjahrgänge ab 1964 mit Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht. Für Versicherte, die vor dem 1.1.1947 geboren sind, liegt die Regelaltersgrenze bei 65 Jahre...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Altersrente / 4 Weiterbeschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze

Ist zwischen den Vertragsparteien die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen einer bestimmten Altersgrenze nicht vereinbart, setzt sich das Arbeitsverhältnis unverändert fort. Ist eine wirksame Altersgrenze vereinbart, kann der Beendigungszeitpunkt unter den Voraussetzungen des § 41 Abs. 1 Satz 3 SGB VI hinausgeschoben, das Arbeitsverhältnis also befristet fortgefü...mehr

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Altersrente / 3.2.2 Besonderheiten bei der Luftfahrt

Vom BAG wurden Altersgrenzen im Tarifvertrag einer Luftfahrtgesellschaft für das Kabinenpersonal von 55 Jahren [1] und 60 Jahren [2] für unwirksam gehalten, da es an einem diese Altersgrenze rechtfertigenden Sachgrund fehlt. Eine tarifliche Altersgrenze für Piloten von 60 Jahren wurde vom BAG bislang für wirksam erachtet[3], da die Sicherheit des Flugverkehrs eine legitime Rec...mehr

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Rentenberechnung: Faktoren / 2.6 Entgeltpunkte (Beiträge neben Altersvollrente bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze oder neben Teilrente)

Ab dem 1.1.2023 kann neben einer vorgezogenen Altersrente unbeschränkt und ohne jede Rentenkürzung hinzuverdient werden; eine Hinzuverdienstgrenze gibt es dann – wie bisher schon neben einer Altersrente ab Erreichen der Regelaltersgrenze – nicht mehr. Ein neben einer Altersvollrente bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze oder neben einer Teilrente erzielter Hinzuverdienst f...mehr

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Praxis-Beispiele: Rentenaus... / 1 Wunsch nach Abkauf von Rentenabschlägen

Praxis-Beispiel Sachverhalt Ein schwerbehinderter Arbeitnehmer im Alter von 55 Jahren informiert seinen Arbeitgeber darüber, dass er einen früheren Renteneintritt plant. Er beabsichtigt, die Altersrente für schwerbehinderte Menschen bereits nach Vollendung des 62. Lebensjahres und damit 3 Jahre vorzeitig mit einem Rentenabschlag von 10,8 % in Anspruch zu nehmen. Die zum Ausgl...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltpunkte (Beiträge neb... / 4 Zugangsfaktor

4.1 Zuschläge an Entgeltpunkten während einer Altersrente Die Zuschläge an Entgeltpunkten für Beiträge während einer Rente wegen Alters waren noch nicht Grundlage von persönlichen Entgeltpunkten in einer Rente. Somit bestimmt sich der Zugangsfaktor dieser Entgeltpunkte für die Ermittlung persönlicher Entgeltpunkte ab der jeweiligen Inanspruchnahme. Die Zuschläge an Entgeltpunk...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Altersrente / 3.1 Altersgrenzen in Einzelarbeitsverträgen

Ob eine Altersgrenze wirksam ist oder nicht, regelt § 41 Satz 2 SGB VI . Danach ist eine Vereinbarung, wonach das Arbeitsverhältnis ohne Kündigung mit Erreichen der Regelaltersgrenze enden soll, unproblematisch zulässig. Soll das Arbeitsverhältnis zu einem früheren Zeitpunkt enden, muss diese Vereinbarung innerhalb der letzten 3 Jahre vor dem vorgesehenen Beendigungszeitpunkt...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Altersrente / 3.2.1 Allgemeines

§ 41 Satz 2 SGB VI ist auf tarifvertragliche Altersgrenzen nicht unmittelbar anwendbar.[1] Verstößt eine tarifliche Altersgrenzenregelung jedoch gegen § 41 SGB VI, ist sie nach Auffassung des BAG nach § 134 BGB nichtig.[2] Auch tarifliche Altersgrenzenregelungen bedürfen eines sie rechtfertigenden Sachgrunds i. S. d. § 14 Abs. 1 TzBfG.[3] Eine tarifvertragliche Befristung de...mehr