Zu den beitragsfreien Zeiten zählen
Sie
- zählen für die Wartezeit (Anrechnungszeiten und Zurechnungszeit nur bei der Wartezeit von 35 Jahren),
- können für die besonderen Anspruchsvoraussetzungen bei den Renten wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung und der Altersrente (wegen Arbeitslosigkeit) Bedeutung haben,
- bestimmen neben Beitragszeiten die Höhe einer Rente.[2]
Für die Ermittlung des Wertes der beitragsfreien Zeiten bei der Rentenhöhe wird die Gesamtleistungsbewertung durchgeführt.
s. Mindestrente
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