Zu den beitragsfreien Zeiten zählen

Sie

  • zählen für die Wartezeit (Anrechnungszeiten und Zurechnungszeit nur bei der Wartezeit von 35 Jahren),
  • können für die besonderen Anspruchsvoraussetzungen bei den Renten wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung und der Altersrente (wegen Arbeitslosigkeit) Bedeutung haben,
  • bestimmen neben Beitragszeiten die Höhe einer Rente.[2]

Für die Ermittlung des Wertes der beitragsfreien Zeiten bei der Rentenhöhe wird die Gesamtleistungsbewertung durchgeführt.

[1] Bis Ende 1991 Ausfallzeiten.

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