Fachbeiträge & Kommentare zu Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Der Arbeitnehmer als Verbraucher.

Rn 64 Der ArbN ist Verbraucher iSv § 13 (BAG NZA 16, 351 [BAG 24.09.2015 - 2 AZR 347/14]), auch der GmbH-Fremdgeschäftsführer bzgl seines Anstellungsvertrages (BAG NZA 15, 1002 [BAG 25.03.2015 - 5 AZR 602/13]). Daher greift die AGB-Kontrolle schon, wenn die vorformulierte Regelung nur zur einmaligen Verwendung bestimmt ist (§ 310 III Nr 2; BAG NZA 18, 297; 17, 58 [BAG 24.08.... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Übersicht: Normzweck und Bedeutung.

Rn 1 § 767 I 1 ist Ausdruck des Akzessorietätsprinzips (Vor § 765 Rn 10). Nach diesem Prinzip ist die Bürgenverpflichtung vom jeweiligen Bestand und Umfang der Hauptschuld abhängig (Mot II 664). Es schützt den Bürgen davor, mehr leisten zu müssen als der Schuldner (BGH NJW 03, 59, 60; BGHZ 139, 214, 217). Nach § 767 I 2, II erstreckt sich die Bürgenhaftung auf durch Leistung... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Finanzdienstleistungen.

Rn 66 Anlageberatung: Wendet sich ein Interessent wegen einer konkreten Anlageentscheidung an ein Kreditinstitut/Beratungsunternehmen und lässt dieses sich auf die Beratung ein, so kommt auch ohne ausdrückliche Vereinbarung ein Beratungsvertrag zustande (BGHZ 123, 126, 128; 100, 117, 122; BGH NJW 00, 3275; zum Finanzierungsberatungsvertrag s BGH BKR 24, 1095). Dies gilt auch... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Verträge ohne Auslandsbezug.

Rn 8 Bei Binnensachverhalten kommen über Art 3 III ROM I die zwingenden AGB-rechtlichen Regelungen auch dann zur Anwendung, wenn diese Verträge einem fremden Recht unterstellt werden (Stoffels Rz 234). mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Abdingbarkeit.

Rn 4 Die Norm ist zwingend beim Verbrauchsgüterkauf (§ 476 I 1). Beim Fehlschlagen der Nacherfüllung kann Recht zu mindern nicht durch AGB ausgeschlossen werden (§ 309 Nr 8 lit b bb ggf iVm §§ 310 I, 307). IÜ besteht Dispositivität. mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1227 BGB – Schutz des Pfandrechts.

Gesetzestext Wird das Recht des Pfandgläubigers beeinträchtigt, so finden auf die Ansprüche des Pfandgläubigers die für die Ansprüche aus dem Eigentum geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung. Rn 1 Die Vorschrift gewährt dem Pfandgläubiger Schutz gg Beeinträchtigungen seines dinglichen Rechts. Rn 2 Der Pfandgläubiger kann entspr §§ 985, 986 von jedem unberechtigten Besi... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Prüfungsaufbau.

Rn 16 Das Internationale Schuldvertragsrecht ist als Verweisungsrecht nur anwendbar, soweit der Fall nicht bereits durch vorrangig anwendbares Sachrecht als Entscheidungsrecht gelöst wird (s Kropholler IPR § 12 S 95; Brödermann/Rosengarten/Brödermann, 9. Aufl Rz 274 ff): (i) durch unionsrechtliches Sachrecht (zB das Kartellverbot in Art 101 AEUV; EG-Verordnungsrecht), das kr... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Zulässigkeit.

Rn 7 Der Haftungsausschluss muss nach allg Regeln (zB § 476 – Verbrauchsgüterkauf, nur für Verjährung und Schadensersatz; § 309 Nr 8 lit b – AGB; §§ 138, 242 – vgl Saarbr BeckRS 15, 14801 Rz 23 zur aF zu Kaufverträgen über neu errichtete Häuser/Wohnungen BGHZ 98, 100, 107 f mwN) zulässig (s Darstellung bei HP/Faust Rz 9f) und darf nicht gem Hs 2 ausgeschlossen sein. mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Mehrheit von Verstößen.

Rn 7 Ein Strafversprechen kann so abgefasst sein, dass mehrfache Verstöße möglich sind, insb bei Unterlassungspflichten (›für jeden Fall der Zuwiderhandlung‹). Dann wird fraglich, ob jeder einzelne Verstoß den Verfall der Vertragsstrafe auslösen soll, oder ob mehrere Verstöße zu einer Einheit zusammenzufassen sind. Hierfür hat BGHZ 33, 163, 168 die Regel entwickelt, mehrere ... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Leistungsversprechen.

Rn 10 Inhalt der Schuldverschreibungsurkunde ist das Leistungsversprechen des Ausstellers dem Inhaber der Urkunde ggü. Bei Zweifeln ist deren Inhalt durch Auslegung (§§ 133, 157) zu ermitteln. Diese erfolgt nach objektiven Kriterien. Ausgehend vom Wortlaut können aber auch außerhalb der Urkunde liegende Umstände (zB Anlass und Zweck der Ausgabe) Berücksichtigung finden (BGHZ... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Schriftform (Abs 1 u 4).

Rn 3 In Auflockerung des Gebots der Urkundeneinheit (§ 126 II) reicht es aus, wenn Antrag u Annahme durch die Vertragsparteien jeweils getrennt schriftlich erklärt werden (I 2; BGH WM 19, 2307 Rz 17). Die Vertragserklärungen müssen der jeweils anderen Vertragspartei aber in der gebotenen Form gem § 130 zugehen (BGHZ 165, 213 Rz 13; BGH WM 97, 2000, 2001); die Übermittlung pe... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Lastschrift.

Rn 27 Die Lastschrift wird im Gegensatz zur Überweisung nicht vom Schuldner der Leistung, sondern vom Gläubiger eingeleitet und daher auch als ›rückläufige Überweisung‹ umschrieben (BGHZ 69, 82). Die Lastschrift wird eingelöst und dem Konto des Schuldners belastet, wenn ein Abbuchungsauftrag oder eine Einzugsermächtigung vorgelegt wird (BGH NJW 96, 988 [BGH 10.01.1996 - XII ... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelungen.

Rn 2 Nutzungsbegrenzungen für Zahlungsinstrumente können zwischen Zahler und Zahlungsdienstleister vereinbart werden. Die Regelung sieht in I Betragsobergrenzen für das Instrument und in II die Berechtigung zum Sperren des Instruments als Gegenstand von Vereinbarungen vor. Die Vereinbarungen können auch in AGB erfolgen. I. Betragsobergrenzen. Rn 3 Der Einsatz eines Zahlungsins... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB R

Rahmenvertrag Vor §§ 145 ff BGB 28 Rang Bestimmung des ~s § 879 BGB 12 der Vormerkung § 883 BGB 20 Rangänderung Einigung § 880 BGB 2 Eintragung § 880 BGB 3 Rechtsfolge § 880 BGB 6 Zustimmung des Eigentümers § 880 BGB 4 Zwischenrecht § 880 BGB 8 Rangordnung § 1583 BGB 1; § 1991 BGB 12 Rangvorbehalt § 881 BGB 1 Ausnutzung § 881 BGB 6 Einigung § 881 BGB 2 Eintragung § 881 BGB 3 Erlöschen des ... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Rechte und Pflichten.

Rn 24 Wegen der besonderen Sachkompetenz auf Seiten der Banken ergeben sich aus der Geschäftsbesorgung idR Auskunfts-, Aufklärungs-, Beratungs- und Warnpflichten ggü dem Kunden. Dabei darf die Eigenverantwortlichkeit des Kunden nicht unberücksichtigt bleiben; Risikogeschäfte sind Teil der Privatautonomie (BGHZ 107, 92; WM 90, 304). Banken dürfen regelmäßig davon ausgehen, da... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB N

Nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis § 130 BGB 1; § 903 BGB 14 Beispiele § 903 BGB 17 Nachbarrecht IPR Art 44 EGBGB 1 Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch § 906 BGB 33, 41 Nachbarwand § 921 BGB 10 Nachbesserung § 275 BGB 12 Anspruch § 278 BGB 20 eigenmächtige ~ § 275 BGB 12 Kaufsache § 439 BGB 25 Nachbesserungsanspruch des Vermächtnisnehmers § 2183 BGB 1 Nacherbe § 1967 BGB 12; § 196... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Abdingbarkeit.

Rn 5 Da §§ 445a, b und c unmittelbar nur das Verhältnis zwischen Unternehmern betreffen, gilt § 476 nicht, sodass einer Abbedingung nur die allgemeinen Grundsätze va des AGB-Rechts entgegenstehen. Im Verbrauchsgüterkauf, vgl § 478 Rn 3. mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Praktische Fragen bei der Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft, Verjährung.

Rn 35 Für die Geltendmachung des Anspruchs gilt die Regelung des § 766 nicht. Der Anspruch sollte zu Beweiszwecken dennoch schriftlich geltend gemacht werden (umgangssprachlich: Die Bürgschaft wird ›gezogen‹). Bei der Geltendmachung sind ggf die im Bürgschaftsvertrag vereinbarten Voraussetzungen darzulegen, zB bei einer Ausfallbürgschaft der Ausfall des Hauptschuldners. Bei ... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechtsgeschäftliche Erweiterungen der Hauptschuld (§ 767 I 3).

Rn 13 § 767 I 3 ist Ausprägung des Verbots der Fremddisposition (BGHZ 130, 19, 33; 137, 153, 156; NJW 00, 2580, 2582); die Regelung gilt auch für Verwertungsvereinbarungen zwischen einem absonderungsberechtigten Gläubiger und dem Insolvenzverwalter des Hauptschuldners (BGH NJW 06, 228, 230: keine Verschärfung des Haftungsrisikos des Bürgen durch solch eine Absprache). Währen... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Unternehmer; juristische Personen des Öffentlichen Rechts (Abs 1).

Rn 2 Es gilt der Unternehmerbegriff des § 14 (s § 14 Rn 6 ff). I betrifft auch Verträge zur Vorbereitung oder Abwicklung einer unternehmerischen Tätigkeit (HP/H. Schmidt § 307 Rz 103; vgl auch BGH NJW 05, 1273). Auf die Unternehmereigenschaft des Verwenders kommt es im Gegensatz zu III nicht an (BGH NJW 81, 1509 [BGH 12.03.1981 - VII ZR 293/79]). Sie wird aber wegen der Weit... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Treu und Glauben sowie die Verkehrssitte.

Rn 42 § 157 verlangt, Verträge so auszulegen, wie dies Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte erfordern. Über den Wortlaut hinaus gilt dieses Gebot für alle Willenserklärungen (BGHZ 47, 78). Mit der Orientierung an Treu und Glauben wird eine objektiv-normative Auslegung ermöglicht, die auf das schutzwürdige Vertrauen des Erklärungsempfängers, die berechtigten B... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Abdingbarkeit.

Rn 13 Im Verbrauchsgüterkauf sind Nr 1 u 2 zugunsten des Verbrauchers zwingend (§ 476 I 1). Sonst besteht iRd allg. gesetzlichen Grenzen (insb §§ 138, 242) freie Dispositivität, durch AGB in den Grenzen der §§ 310 I, 309 Nr 5, 8. mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Prozessuales.

Rn 33 Den Abschluss des Reisevertrags, Nebenabreden, Anzahlungen, die Unwirksamkeit einer Vermittlerklausel, Erfüllung der Pflichten nach der BGB-InfoV, die Zumutbarkeit einer Leistungsänderungsklausel in ARB und dass eine konkrete Leistung eine Fremdleistung ist muss beweisen, wer sich darauf beruft. Bei einem Pauschalpreis besteht eine Vermutung, dass eine Gesamtheit von R... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Einführung: Übersicht und begrenzte praktische Bedeutung.

Rn 1 Die Einrede der Vorausklage aus § 771 ist – wie auch § 770 II – Ausdruck der Subsidiarität der Bürgschaftsverbindlichkeit (Vor § 765 Rn 12). Die ergänzenden Regelungen in §§ 772 und 773 beschränken die Anforderungen an die vorrangige Inanspruchnahme des Hauptschuldners. Rn 2 Der Begriff der ›Einrede der Vorausklage‹ ist irreführend, da die Klage gg den Hauptschuldner wed... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB F

Fachkenntnisse § 1987 BGB 4 Factoring § 134 BGB 55; § 398 BGB 24 Eigentumsvorbehalt § 449 BGB 23 Facultas alternativa § 257 BGB 5 Fahren automatisiertes § 1 ProdHaftG 16 Fahrfunktionen Automatisierung § 823 BGB 159 Fahrlässigkeit § 275 BGB 26; § 276 BGB 9, 13; § 287 BGB 1 erforderliche Sorgfalt § 276 BGB 9 grobe ~ § 15 AGG 11 gruppentypische Maßstäbe § 276 BGB 13 höhere Fähigkeiten § 27... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Alleinauftrag.

Rn 32 Eine Sonderform der Tätigkeit als Nachweis- oder Vermittlungsmakler ist der Alleinauftrag. Das weithin dispositive Maklerrecht hat im Rechtsverkehr zur Herausbildung des Alleinauftrags (auch zB Festauftrag, Exklusivvertrag) als eigenständigen Vertragstyp (gegenseitiger Vertrag) geführt. Gleichwohl sollen die Vereinbarungen am Maklerrecht (Maklerdienstvertrag) zu messen... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundlagen/Voraussetzungen.

Rn 16 Vor der Abnahme ist der Vergütungsanspruch vorbehaltlich der unter Rn 5 ff dargestellten Ausn nicht fällig und damit nicht (gerichtlich) durchsetzbar. Es bedarf also keines Leistungsverweigerungsrechts des Bestellers, um Zahlungsansprüche des Unternehmers abzuwehren (vgl allerdings Rn 7 zur Klage auf Leistung nach Empfang der Gegenleistung bei Annahmeverzug des Bestell... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Abdingbarkeit.

Rn 6 Die Norm ist für den Verbrauchsgüterkauf zwingend. Auch für AGB beschränkt § 309 Nr 8 lit b aa) und cc) – ee), ggf iVm §§ 310 I, 307 die Dispositivität. Ansonsten ist sie auch für die Übertragung des Wahlrechts (I) auf den Verkäufer dispositiv. mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Berechnung.

Rn 7 Sie geht vom Reisepreis (einschl Gewinn) aus und kann konkret (II 2) oder wahlweise (BGH NJW-RR 90, 114 [BGH 26.10.1989 - VII ZR 332/88]) aufgrund einer Pauschalierung erfolgen (II 1). Solche Tarife bzw Entschädigungspauschalen müssen so gestaltet werden, dass es idR ausgeschlossen ist, dass die Entschädigung nach II 2 überschritten wird (BGH NJW-RR 22, 1137 Rz 19), wob... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Vorbehalt bei der Annahme.

Rn 8 Nach I kann bei § 341 (anders als bei § 340 I) der Gläubiger die Strafe neben der Erfüllung verlangen (zum Grund s.o. Rn 2). Doch muss sich der Gläubiger nach III die Strafe bei der Annahme der Leistung als Erfüllung vorbehalten. Tut er das nicht, so erlischt der Anspruch auf die Strafe. Diese Rechtsfolge tritt auch bei Rechtsunkenntnis des Gläubigers und ohne Rücksicht... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Zahlungskonto.

Rn 20 Hauptpflicht des Zahlungsdienstleisters aus dem Zahlungsdiensterahmenvertrag ist neben der Ausführung von Zahlungsvorgängen die Einrichtung und das Führen eines Zahlungskontos (§ 675f 1). Ein Zahlungskonto ist ein auf den Namen eines oder mehrerer Zahlungsdienstnutzer lautendes und der Ausführung von Zahlungsvorgängen dienendes Konto, das die Forderungen und Verbindlic... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Regelung in der Sicherungsabrede.

Rn 31 Die Verwertung bestimmt sich nach der (AGB-)Sicherungsabrede (RGZ 143, 113, 116; BGH NJW 80, 226 [BGH 24.10.1979 - VIII ZR 298/78]). Eine unangemessene Verwertungsregelung berührt die Wirksamkeit der Sicherungsabtretung nur bei Lohn- u Gehaltszessionen (Rn 29). IÜ gelten Vor §§ 1204 ff Rn 65 ff zur Sicherungsübereignung. mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Außerordentliches Kündigungsrecht des Darlehensgebers (Abs 1).

Rn 5 Die fristlos zulässige Kündigung nach I setzt außer einem wirksamen Vertrag über ein (un)verzinsliches Gelddarlehen voraus, dass zwischen Vertragsschluss u Kündigungszeitpunkt in den speziellen Vermögensverhältnissen des Darlehensnehmers o in der Werthaltigkeit einer gestellten (Dritt-)Sicherheit objektiv (Freitag WM 01, 2370, 2373) eine wesentliche Verschlechterung (da... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beispiele.

Rn 14 Eine einseitige Abrechnung wird regelmäßig als einseitiges tatsächliches Anerkenntnis zu werten sein (LAG Rheinland-Pfalz MDR 03, 159 [LAG Rheinland-Pfalz 09.10.2002 - 9 Sa 654/02]; LAG Köln 11 Sa 1329/06: Gehaltsabrechnung; BGH NJW-RR 04, 92, 94 f [BGH 24.07.2003 - VII ZR 79/02] Bauleistungen), ebenso eine Aufrechnungserklärung (LArbG Berlin-Brandenburg 13 Sa 832/10, ... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beweislast.

Rn 6 Wer bei einem gesetzlich formfreien Rechtsgeschäft eine vereinbarte Form behauptet, ist dafür beweispflichtig (Baumgärtel/Laumen § 125 Rz 11f). Unterliegt ein Rechtsgeschäft einem vereinbarten Formzwang nach § 127 I, muss derjenige, der davon abw Vereinbarungen behauptet, diese beweisen. Für AGB ist § 309 Nr 12 zu beachten. mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Ausnahmen.

Rn 5 Die Rspr lässt allerdings verschiedene Ausnahmen von diesem Verbot zu. Darüber hinaus ist auch die ergänzende Vertragsauslegung von AGB zulässig (s § 305c Rn 20). Zur Abgrenzung vom VgR BGH DB 09, 2657; BGHZ 137, 221 f; 90, 81. a) Abtrennbarkeit. Rn 6 Eine Ausnahme vom VgR gilt dann, wenn die beanstandete Klausel einen sachlich und sprachlich abtrennbaren, für sich wirksa... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Vorpacht.

Rn 7 Soll dieses Recht (zu den inhaltlichen Anforderungen vgl Brandenbg ZMR 17, 879) durch eine nur zum Schein sehr hohe Pacht dem Berechtigten verleidet werden, so kann das Recht zu den wirklich vereinbarten Bedingungen ausgeübt werden (Naumbg Urt v 7.7.05, 2 U 14/05). Zur Intransparenz einer AGB-Klausel über ein Vorpachtrecht des Pächters vgl BGH MDR 18, 267 [BGH 24.11.201... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Fälligkeit bei Abnahme (Abs 1 S 1).

Rn 4 Der Vergütungsanspruch des Unternehmers wird fällig mit der Abnahme seiner Werkleistungen (Begriff und Rechtsnatur der Abnahme s § 640 Rn 2). Das gilt grds auch bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages durch Kündigung für den Vergütungsanspruch aus § 649 (BGH BauR 06, 1294; dagegen: Peters BauR 12, 11, 15). Die Abnahme kann ausdrücklich oder konkludent erfolgen (s iE § ... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Lotterie- und Ausspielvertrag.

Rn 5 Für Lotterie wie Ausspielung ist charakteristisch, dass der Veranstalter Verträge mit einer Mehrheit von Spielern abschließt, in denen er verspricht, gg Einsatz (meistens Geld) nach Maßgabe eines Spielplans an die spielplangemäß ermittelten Gewinner zu leisten, wobei dem Zufall bei der Ermittlung des oder der Gewinner(s) eine wesentliche Rolle zukommt (RGZ 77, 341, 344;... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Preisänderungskautelen.

Rn 2 Vor Vertragsschluss kann der Veranstalter eine im Katalog vorbehaltene Preisänderung erklären, zB Flughafenzu- und -abschläge (BGH NJW 10, 2521 [BGH 29.04.2010 - I ZR 23/08]). Eine nachträgliche Reisepreiserhöhung (I) durch den Veranstalter muss im Vertrag vorgesehen sein. Im Vertrag müssen genaue, abstrakt formulierte Angaben zur Berechnung der Erhöhung enthalten sein ... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Regelung in der Sicherungsabrede.

Rn 65 Die Verwertung bestimmt sich nach der (AGB-)Sicherungsabrede (RGZ 143, 113, 116; BGH NJW 80, 226; zu Verwertungsvereinbarungen Mitlehner ZIP 12, 649 ff. Eine unangemessene Verwertungsregelung in AGB berührt die Wirksamkeit der Sicherungsübereignung – anders als die einer Lohnzession (Vor § 1273 Rn 29) – nicht (BGHZ 124, 380, 391 f; 130, 59, 67 f; 130, 115, 120; NJW 94,... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Verstoß gg Transparenzgebot als unangemessene Benachteiligung.

Rn 13 2 stellt wegen EuGH NJW 01, 2244 klar, dass sich eine unangemessene Benachteiligung auch aus der Intransparenz der Klausel ergeben kann. Das Transparenzgebot verlangt, dass eine Klausel für den typischerweise bei Verträgen der betr Art zu erwartenden Durchschnittskunden (BGHZ 115, 115; 106, 49; NJW 06, 998, Sonderwissen der betr Vertragspartei bleibt außer Betracht, s ... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Erklärung.

Rn 4 Die Zustimmung kann ausdrücklich oder konkludent (BGH NJW-RR 21, 1414 [BGH 08.07.2021 - IX ZR 121/20] Rz 30; s.a. § 177 Rn 6, § 185 Rn 9) erklärt werden. Dagegen kann bloßes Schweigen grds nicht als Zustimmung gewertet werden; von diesem Grundsatz gibt es jedoch Ausnahmen (Staud/Klumpp Vorbem zu Rz 23 ff; Vor § 116 Rn 21 f; aA für die Nichtbeanstandung vollmachtlosen Ha... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Unklarheitenregel (Abs 2).

Rn 10 Die Vorschrift ergänzt die für die Auslegung von AGB maßgeblichen Grundsätze. Die Auslegung muss der Inhaltskontrolle immer vorausgehen (BGH NJW 99, 1633 [BGH 10.02.1999 - IV ZR 324/97]). Die Norm gilt auch für Klauseln, die nach § 307 III 1 der Inhaltskontrolle entzogen sind. I. Grundsatz der objektiven Auslegung. Rn 11 Der vom Verwender mit AGB verfolgte Zweck erforder... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Abdingbarkeit.

Rn 5 § 442 ist durch AGB nicht abdingbar (Schlesw NJOZ 10, 606, 608f), ansonsten dispositiv. mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck.

Rn 1 Haftungsbeschränkungen sind insb in AGB üblich und im Grundsatz in bestimmten Grenzen zulässig wobei diese die berechtigten Interessen von Veranstalter und Reisendem in Ausgleich bringen. mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Übersicht: Inhalt, Bedeutung, Abtretbarkeit.

Rn 1 Die Vorschrift gewährt dem Bürgen – auch dem selbstschuldnerischen iSv § 773 I Nr 1 (Mot II 677; RGZ 8, 260, 263; Staud/Stürner § 775 Rz 7) – unter bestimmten Voraussetzungen für die Zeit bis zur Inanspruchnahme durch den Gläubiger einen Befreiungsanspruch gg den Hauptschuldner, wenn zwischen dem Bürgen und dem Hauptschuldner im Innenverhältnis ein Auftrag oder ein ähnl... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Treu und Glauben.

Rn 4 Mit dem Begriffspaar von ›Treu und Glauben‹ ist zum einen das Verbot widersprüchlichen Verhaltens und zum anderen das Gebot eines gerechten Interessenausgleichs angesprochen. Rn 5 So widerspricht es dem Grundsatz von Treu und Glauben, eine Vertragsklausel so auszulegen, dass sie im Widerspruch zu einer anderen Vertragsklausel oder dem Zweck des Vertrages steht (BGHZ 146,... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Einzelne Anwendungsbereiche.

Rn 18 Beim Kaufvertrag darf der Käufer auch nach Lieferung einer mangelhaften Sache noch den Kaufpreis nach § 320 verweigern, weil er nach §§ 437 Nr 1, 439 zunächst Nacherfüllung fordern kann (BGHZ 225, 1 Rz 36 ff). Rn 19 Bei Sukzessivlieferungsverträgen und Dauerlieferungsverträgen handelt es sich auch bei verschiedenen Lieferungsteilen doch um Verpflichtungen aus demselben ... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Sonstige Darlehenskosten.

Rn 49 Bearbeitungsentgelte in AGB, die insb den vorvertraglichen Aufwand abgelten sollen, verstoßen, wie BGHZ 201, 168 Rz 31 ff u WM 14, 1325 Rz 40 ff, dazu Ellenberger FS Landau [16], 487 ff, nach erheblichem Streit in Rspr u Literatur geklärt haben, in Verbraucherdarlehensverträgen, auch wenn der Sollzins eines Darlehens einer Sozialeinrichtung unter dem Marktzins liegt (B... mehr