Fachbeiträge & Kommentare zu Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Kollision von AGB.

Rn 11 Ein in VerkaufsAGB enthaltener EV wird nicht Vertragsbestandteil, wenn die EinkaufsAGB eine Abwehrklausel enthalten (BGH NJW 85, 1838, 1839 f [BGH 20.03.1985 - VIII ZR 327/83]; NJW-RR 86, 984, 985; vgl generell zur Erstreckung einer Abwehrklausel auf die EinkaufsAGB erg Klauseln BGH NJW-RR 01, 484, 485 [BGH 24.10.2000 - X ZR 42/99] mwN). Allerdings wusste der Käufer an...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Abweichungen durch AGB.

Rn 53 Die Nachgiebigkeit des § 323 ggü Individualvereinbarungen wird im Falle von AGB mehrfach eingeschränkt: Ggü Nichtunternehmern (vgl § 310 I) darf nach § 308 Nr 2 der Verwender sich keine unangemessen lange oder nicht hinreichend bestimmte Nachfrist vorbehalten. Auch darf nach § 309 Nr 4 sich der Verwender nicht von der Obliegenheit zur Fristsetzung freistellen; nach Nr ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. AGB-Kontrolle von Bürgschaftsklauseln (insb Globalbürgschaften).

Rn 14 Nach dem AGB-Recht in §§ 305–310 können einzelne Klauseln unwirksam sein (zur Einbeziehung von AGB s Vor § 765 Rn 29); s.a. Förster WM 10, 1677: Nach § 309 Nr 12 ist eine Klausel unwirksam, durch welche der Gläubiger dem Bürgen die Beweislast für das Nicht-Bestehen der verbürgten Forderung – über die der Gläubiger die beste Kenntnis haben sollte – auferlegt (MüKoBGB/Ha...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) AGB-Kontrolle.

Rn 59 Die AGB-Kontrolle (BLDH/Lingemann Kap 2 Rz 2, 82 ff; Preis/Preis Arbeitsvertrag, 96 ff) gilt für seit dem 1.1.02 geschlossene oder geänderte (BAG NZA 10, 170; s aber BAG DB 11, 2783) Verträge (Neuverträge) und seit dem 1.1.03 auch für Altverträge (Art 229 § 5 EGBGB), für letztere zT mit Vertrauensschutz (BAG NJW 07, 536; auf einen Anpassungsversuch bis 31.12.02 kommt e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Formularklauseln und AGB-Kontrolle.

Rn 20 Nach der Streichung der früheren 5-Jahres-Begrenzung ist genau zu prüfen, ob und ggf inwieweit die formularmäßige Festsetzung langer – sogar 5 Jahre übersteigender – Laufzeiten zulässig ist (Derleder NZM 01, 649, 655). Da § 309 Nr 9a auf Mietverträge nicht anwendbar ist, sind nicht schon wie bei Verträgen über die regelmäßige Erbringung von Dienst- und Werkleistungen F...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Allgemeine Geschäftsbedingungen – Inhaltskontrolle gem §§ 307 ff.

Rn 7 Formularmäßige Haftungsausschlüsse unterliegen über § 639 hinaus der Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. Insb kommt eine Unwirksamkeit gem § 309 Nr 8b aa (Ausschluss und Verweisung auf Ansprüche gg Dritte), § 309 Nr 8b bb (Beschränkung auf Nacherfüllung) und § 309 Nr 12 (Beweislast) in Betracht. Darüber hinaus ist § 309 Nr 7a zu beachten, wonach jedwede formularmäßige Haft...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB A

Abänderung des Versorgungsausgleichs § 51 VersAusglG 1 ff. Abänderung eines Ausschlusses § 51 VersAusglG 11 Abänderungsantrag, Antragsberechtigung § 52 VersAusglG 2 Abänderungsantrag, Antragsgegner § 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, örtliche Zuständigkeit § 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, Zulässigkeit des ~ § 52 VersAusglG 3 Abänderungsvoraussetzungen § 51 VersAusglG 5 ff. Amt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Einbeziehungsvereinbarung.

Rn 30 Für die Einbeziehung von AGB in Verträge mit Unternehmern iSv § 14 finden § 305 II, III keine Anwendung (§ 310 I 1). Für sie gelten insoweit die allg rechtsgeschäftlichen Grundsätze. Daher ist im unternehmerischen Geschäftsverkehr eine Klausel wirksam einbezogen, wenn ein schriftliches Angebotsschreiben auf die Adresse im Internet verweist, unter der die AGB abrufbar s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Distanzgeschäfte.

Rn 21 Nach Nr 2 muss der Verwender in Abweichung von den §§ 145 ff (s aber § 305a) seinem Vertragspartner in zumutbarer Weise die Möglichkeit der Kenntnisnahme der AGB geben. Diese Möglichkeit (auf die tatsächliche Kenntnisnahme kommt es nicht an, BGH NJW 02, 372 [BGH 01.03.2001 - I ZR 211/98]) ist immer gegeben, wenn der Vertragspartei die AGB ausgehändigt werden (BGH NJW 0...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Beispiele.

Rn 12 Wirksam +, nicht –: unverzügliche Anzeigepflicht (–BGH NJW 99, 1031 [BGH 21.01.1999 - III ZR 289/97]) oder zweiwöchige Ausschlussfrist (–BGH NJW-RR 05, 247 [BGH 28.10.2004 - VII ZR 385/02]) für Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers im Bauvertrag; Auferlegung der Verantwortlichkeit für die Eignung der Bodenverhältnisse für den vereinbarten Kraneinsatz auf den Auftr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Einigung.

Rn 9 Die Einigung ist ein formfreier abstrakter dinglicher Vertrag, in dem dem Gläubiger ein dingliches Verwertungsrecht an einem bestimmten Pfandgegenstand des Eigentümers (BGH WM 13, 858 Rz 29) zur Sicherung einer zumindest bestimmbaren Forderung bestellt wird. Die Einigung kann bedingt (§ 158) oder befristet (§ 163) erfolgen, in AGB (BGHZ 128, 295, 298f) oder in einer Sat...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Abweichende Vereinbarungen.

Rn 7 Den Vertragsparteien steht es grds frei, individualvertragliche Abreden über Zeitpunkt und Form der Abnahme sowie hinsichtlich des Erfordernisses der Abnahmereife zu treffen (BGHZ 131, 392). Für AGB ergeben sich hingegen aus dem Gesichtspunkt der Inhaltskontrolle und des Transparenzgebots (§ 307 I, II) erhebliche Einschränkungen. Auch in AGB wirksam vereinbart werden ka...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Vertragliche Vereinbarung.

Rn 17 Der EV bedarf einer rechtsgeschäftlichen Grundlage. Regelmäßig muss er im Kaufvertrag vereinbart worden sein. Möglich ist allerdings auch eine stillschweigende Vereinbarung, wenn im Rahmen ständiger Geschäftsverbindungen frühere Lieferungen des Verkäufers ausschl unter EV ausgeführt worden waren. Dagegen kann man trotz der Häufigkeit des EV nicht unterstellen, dass all...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Ausdrücklicher Hinweis oder Aushang (Nr 1).

Rn 19 Nr 1 verlangt einen ausdrücklichen, schriftlichen, mündlichen oder fernmündlichen Hinweis des Verwenders auf die hinreichend individualisierten AGB im Zeitpunkt des Vertragsschlusses (BGH NJW 88, 1212 [BGH 03.12.1987 - VII ZR 374/86]). Dies gilt auch für die Änderung von AGB (Hamm BB 79, 1789). Ist der Vertrag schriftform- oder beurkundungsbedürftig, erstreckt sich die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verhältnis zu anderen Vorschriften.

Rn 9 § 134 ist anwendbar, wenn AGB gg ein gesetzliches Verbot verstoßen (MüKo/Wurmnest Vor § 307 Rz 9). In einem Verstoß gg § 134 liegt zugleich eine unangemessene Benachteiligung nach § 307 I, denn von zwingendem Gesetzesrecht darf durch AGB nicht abgewichen werden (BGHZ 153, 16; NJW 03, 293). Rn 10 § 138 ist anwendbar, wenn die Sittenwidrigkeit auf anderen als den in §§ 307...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Darlehensgebern gibt I ein Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn die Rückzahlung des Darlehens gefährdet ist o sich eine Gefährdung abzeichnet. I ist neben § 498 auf Verbraucherdarlehen anwendbar, wenn kein Zahlungsverzug vorliegt (Stuttg ZIP 17, 1897, 1900 f; Grüneberg FS Nobbe [09], 283, 294 ff; aA Knops WM 12, 1649, 1650f). Rn 2 I ist abdingbar (Mülbert WM 02, 4...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Abweichende Vereinbarungen.

Rn 5 Von der Regelung in § 632a kann grds sowohl zugunsten des Bestellers (zB Ausschluss von Abschlagszahlungen oder Zahlung nur gg Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft) als auch zugunsten des Unternehmers (Abschlagszahlungen ohne die Voraussetzungen des § 632a) abgewichen werden. Die Grenze bilden § 138, bei AGB zudem §§ 307 ff, wobei formularmäßige Abweichungen vom ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Beendigung des Darlehensvertrages.

Rn 66 Die Beendigung eines Darlehensvertrags erfolgt außer durch Anfechtung, Widerruf o Aufhebung va durch Kündigung, wobei auch eine Teilkündigung möglich sein kann (BGHZ 96, 275, 280 ff; NJW 99, 2269, 2270; Celle WM 10, 402, 404). Vor Valutierung, also vor Auszahlung der Darlehensvaluta kann entgegen heute wohl hM keine ordentliche Kündigung erfolgen (arg § 490 I; aA etwa ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB V

Valorismus § 245 BGB 11 Varianten der Geschlechtsentwicklung § 1631e BGB 1 Vater biologischer § 1747 BGB 2 Vaterschaft § 1592 BGB 2; Art 19 EGBGB 16 Adoption § 1747 BGB 2; § 1748 BGB 10 nichteheliche ~ § 1748 BGB 10 Vaterschaft; Leibliche ~ § 1686a BGB 1 Vaterschaftsanerkennung § 1594 BGB 1; § 1963 BGB 6 Drittanerkennung § 1599 BGB 8 Form, Widerruf § 1597 BGB 1 Unwirksamkeit § 1598 BGB ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Bank- und Versicherungsforderungen.

Rn 23 Ein Sparguthaben kann ohne Übergabe des Sparbuchs durch bloße formlose Einigung u Anzeige nach § 1280 verpfändet werden (RGZ 124, 217, 220; MüKo/Damrau Rz 8). Es wird ebenso wie andere Kontenguthaben vom AGB-Pfandrecht erfasst (BGH WM 56, 217, 218; 62, 183, 185; NJW 83, 2701, 2702; BGHZ 93, 71, 78; NJW 88, 3260, 3262; Fischer/Dissen DZWiR 04, 368; Bedenken aus §§ 305c ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Einbeziehung von Neufassungen; Änderungsklauseln.

Rn 28 Die Voraussetzungen des II gelten auch für die Einbeziehung von Neufassungen der AGB in einen bereits unter Einbeziehung von AGB geschlossenen Vertrag. § 308 Nr 5 erlaubt aber dem Verwender für diese Fälle, unter den dort genannten Voraussetzungen die nach § 305 II Hs 2 notwendige Einverständniserklärung des Kunden durch eine AGB-Klausel zu fingieren. Eine in AGB vorge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Informationspflichten als Vertragsbestandteil, I 2.

Rn 7 Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen sowie Fernabsatzverträgen, die keine Finanzdienstleistungen umfassen, werden die in Art 246a EGBGB genannten Informationspflichten Vertragsbestandteil (näher Kramme NJW 15, 279). Zurückzuführen ist dies auf Art 6 V VRRL und war aufgrund des der VRRL zugrunde liegenden Gebots der Vollharmonisierung zwingend in nat...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB L

Ladendieb § 251 BGB 16; § 781 BGB 7 Lampen § 1361a BGB 6 Landgut § 2048 BGB 23; § 2049 BGB 3 Landpachtvertrag Pachtsache § 585b BGB 1 Landtagsabgeordnete § 39 VersAusglG 12 ff. Landwirtschaflicher Betrieb, Bewertung § 1376 BGB 25 Landwirtschaft § 585 BGB 2 Produkte § 2 ProdHaftG 1; § 3 ProdHaftG 7 Landwirtschaftliches Grundstück § 998 BGB 1 Lasten § 995 BGB 2 außerordentliche ~ § 995 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Vom Verwender gestellte Vertragsbedingungen.

Rn 6 Entscheidend ist, dass eine der Parteien selbst oder durch eine Hilfsperson die Einbeziehung der von ihr oder einem Dritten (Rn 7) vorformulierten Bedingungen verlangt, also ein konkretes Einbeziehungsangebot macht und auf diese Weise unter Ausschluss des anderen Teils einseitig rechtsgeschäftliche Gestaltungsmacht in Anspruch nimmt (BGHZ 130, 57; Hamm NJW-RR 99, 999). ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Voraussetzungen.

Rn 1 Ob eine Umgehung vorliegt, ist auf der Grundlage einer wirtschaftlichen Betrachtung unter Abwägung des Interesses der Parteien an der Wahl der Gestaltung und dem Schutzzweck der AGB-rechtlichen Normen zu entscheiden (MüKo/Fornasier § 306a Rz 5). Ein Verstoß liegt vor, wenn eine als AGB unwirksame Regelung bei gleicher Interessenlage durch eine andere rechtliche Gestaltu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Rahmenvereinbarungen (Abs 3).

Rn 42 Die Einbeziehung von AGB durch Rahmenvereinbarungen (s zB Ziff 1 [1] AGB-Banken sowie §§ 5, 7, 8 VVG) ist nur unter drei Voraussetzungen zulässig. Die Rahmenvereinbarung muss eine Einbeziehungsvereinbarung enthalten, die den Voraussetzungen des II genügt (BGH NJW-RR 87, 112 [BGH 18.06.1986 - VIII ZR 137/85]). Diese Einbeziehungsvereinbarung muss sich auf ›bestimmte‹ AG...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB K

Kabotage Art 9 ROM I 17 Kaffeefahrten Art 6 ROM I 18 Kalendermäßige Befristung § 620 BGB 11 Kalkulationsirrtum § 119 BGB 30 offener Kalkulationsirrtum § 119 BGB 32 verdeckter Kalkulationsirrtum § 119 BGB 31 Kampfsportarten § 254 BGB 41 Kanonisches Recht Vor §§ 2229 ff BGB 6 Kapital- und Zahlungsverkehr Art 9 ROM I 11 Kapitalabfindung § 1585 BGB 2 Abänderungsklage § 843 BGB 7 Berechnung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Regelungswiderspruch.

Rn 3 Der Regelungswiderspruch zwischen der Individualabrede und der wirksam einbezogenen (HP/H. Schmidt § 305b Rz 8) AGB-Klausel kann sich unmittelbar aus dem Wortlaut oder mittelbar aus dem durch Auslegung (s § 305c Rn 11) zu ermittelnden Sinn der Abreden ergeben. So gehen individualvertragliche Beschaffenheitsvereinbarungen formularmäßigen Haftungsausschlüssen vor (BGHZ 54...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Bank als Gläubigerin.

Rn 28 Häufig tritt die Bank als Gläubigerin auf: Sie erwartet Bürgschaften insb von Kaufleuten, Gesellschaftern von Kapitalgesellschaften und von Privatpersonen ohne Immobiliarvermögen (DerlKnopsBa/Knops Handbuch zum deutschen und europäischen Bankrecht, § 25 Rz 1). Dabei hat die Bank als Gläubigerin im Einzelfall Aufklärungs- und Schutzpflichten ggü dem Bürgen (s § 765 Rn 5...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB B

Bagatellklausel Anwendungsbereich § 18 VersAusglG 2 Anwendungsfälle § 18 VersAusglG 3 ff. Ausschluss des Wertausgleichs durch die ~ § 9 VersAusglG 8 beim Versorgungsausgleich § 24 VersAusglG 4; § 25 VersAusglG 10 Ermessen des Gerichts § 18 VersAusglG 12 gerichtliche Entscheidung § 18 VersAusglG 18 geringe Ausgleichsdifferenz gleichartiger Anrechte § 18 VersAusglG 6 geringer Ausgleic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Entwicklung der Inhaltskontrolle.

Rn 2 Mit Wirkung v 25.7.96 wurde die RL 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen v 5.4.93 (ABlEG 1993 L 95/29; Brandner/Ulmer BB 91, 701) in das deutsche AGB-Recht umgesetzt (BGBl 96 I, 1013; Heinrichs NJW 96, 2190). Der Verbraucherschutz gehört damit heute zum Schutzzweck des AGB-Rechts (BGH NJW 03, 890 [BGH 29.11.2002 - V ZR 105/02]). Die §§ 305 ff s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundsatz der objektiven Auslegung.

Rn 11 Der vom Verwender mit AGB verfolgte Zweck erfordert einen von den allg, für sonstige, einzelfallbezogene Vertragsbedingungen geltenden Auslegungsprinzipien (§ 133 Rn 31 ff, § 157 Rn 1 ff) abw, aber letztlich doch in ihnen verankerten, objektiven Auslegungsansatz. Wegen ihrer Rationalisierungs- und Typisierungsfunktion muss sich das Auslegungsergebnis als allg Lösung de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB T

Tabak Produkthaftung § 823 BGB 186 Tabakrauch § 618 BGB 2 Tagesmutter § 832 BGB 5 Tagespreisklauseln AGB § 309 BGB 8 Tantieme § 611 BGB 73 Tarifliche Unkündbarkeit § 622 BGB 1 Tariflohn § 612 BGB 5 Tarifvertrag § 611 BGB 41, 45; § 613a BGB 21, 50; § 622 BGB 5 Schutzgesetz § 823 BGB 229 Tarifvorbehalt § 611 BGB 41 Tarifwechselklausel § 611 BGB 40 Tatbestandselemente § 1576 BGB 2 Tatbestan...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 I enthält eine negative gesetzliche Einbeziehungsvoraussetzung (U/B/H/Ulmer/Schäfer § 305c Rz 4) für überraschende Vertragsklauseln. Die Norm setzt also voraus, dass es sich um wirksam einbezogene AGB handelt. II normiert eine Auslegungsregel für unklar formulierte AGB. Der überraschende Charakter einer AGB-Klausel kann häufig erst nach Ermittlung ihres Sinns im Wege de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Einbeziehungsvereinbarung (Abs 2).

Rn 16 Das gem § 305 II Hs 1 Nr 1 und 2 besonders ausgestaltete Einbeziehungsangebot des Verwenders und die, auch stillschweigend mögliche, Einverständniserklärung des Kunden (§ 305 II Hs 2) bilden zusammen die rechtsgeschäftliche Einigung der Parteien über die Einbeziehung der AGB. Diese Voraussetzungen müssen im Zeitpunkt des Vertragsschlusses erfüllt sein. Besteht der Vert...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Keine ausgehandelte Individualvereinbarung (Abs 1 S 3).

Rn 11 Aushandeln ist das Gegenteil von Stellen. Dies ist für jede einzelne Klausel (›soweit‹, s BGHZ 97, 215; 84, 112) anhand der Umstände des Einzelfalls zu prüfen. Aushandeln ist mehr als Verhandeln. Der Verwender muss den gesetzesfremden Kerngehalt seiner AGB ernsthaft zur Disposition stellen und dem anderen Teil Gestaltungsfreiheit zur Wahrung eigener Interessen einräume...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB E

eBay Vertragsschluss Vor §§ 145 ff BGB 49 eBay, Widerruf § 356 BGB 12 EBV IPR Art 43 EGBGB 13 Echtes Factoring Eigentumsvorbehalt § 449 BGB 23 EC-Karte § 675f BGB 14; § 807 BGB 1 E-commerce Vertragsschluss im ~ § 145 BGB 6 Effet utile Art 1 ROM I 9; Vor ROM I 14 EG-Recht Art 6 EGBGB 3, 11; Art 12 EGBGB 2; Art 11 ROM I 2, 4; Vor ROM I 11 Ehe Auslandsbezug Art 17b EGBGB 1 gleichgeschlechtli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verdecktes Pfandindossament.

Rn 5 Da eine Verpfändung mit einem Vollindossament vorliegt, erwirbt der Pfandgläubiger keinen wertpapierrechtlichen Anspruch gg den Verpfänder (RGZ 120, 205, 210), sondern nur dieselben Rechte wie beim offenen Pfandindossament. Da ein Vollindossament vorliegt, erwirbt ein Gutgläubiger das Orderpapier als solches, nicht nur das Pfandrecht daran. Wird ein Wechsel an eine Bank...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anwendungsbereich und allgemeine Regeln.

Rn 3 Das einheitliche Vertragsstatut regelt gem Art 10 I auch das Zustandekommen und die materielle Wirksamkeit des Vertrages, soweit nicht unionsrechtliche Regelungen oder staatsvertraglich geregelte Vereinheitlichung im Vertragsrecht greifen: insb Art 14–24 CISG, dazu Staud/Hausmann Art 10 Rz 7 f, s.o. Vor ROM I Rn 16. Das einheitliche Vertragsstatut findet grds auf die Ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Zustandekommen des Vertrages.

Rn 7 Zum Zustandekommen des Vertrages gehören alle Fragen von Angebot und Annahme: Zugang des Angebotes (vgl auch BGH NJW-RR 11, 1184 [BGH 21.06.2011 - II ZB 15/10]); Auslegung des Angebotes (zur Auslegung als Angebot oder Vertrag: Frankf NJW-RR 89, 1018); Annahme des Angebotes (Köln NJW-RR 97, 182, 183); Abgabe einer Willenserklärung im eigenen Namen oder als Stellvertreter...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Ergänzende Auslegung.

Rn 20 Enthält ein Vertrag, der unter Zugrundelegung von AGB geschlossen wurde, eine Lücke, so ist zu unterscheiden: Wenn die AGB wirksam einbezogen und auch nach §§ 307 ff als wirksam anzusehen sind, ist der Richter befugt, eine (anfängliche) Lücke nach den Grundsätzen über die ergänzende Vertragsauslegung nach § 157 (s § 157 Rn 15 ff) zu schließen (BGHZ 119, 325; NJW-RR 04,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Ausdrückliche Rechtswahl.

Rn 8 Die ausdrückliche Rechtswahl kann in einer individuell formulierten Vertragsklausel, in einem Formular bzw in AGB (EuGH C-152/20 – SC Gruber Logistics SRL ECLI:EU:C:2021:600 Rz 40; BGH RIW 22, 705, 708: Frankf BeckRS 18, 32208; LG Hamburg NJOZ 15, 535, 536; implizit auch bereits EuGH C-191/15 – Amazon ECLI:EU:C:2016:612) enthalten sein und positiv oder negativ formulier...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Abgrenzung.

Rn 35 Die ergänzende Vertragsauslegung bedarf nach verschiedenen Seiten der Abgrenzung. Sie geht der Irrtumsanfechtung nach § 119 vor, weil Gegenstand der Anfechtung der durch (ergänzende) Auslegung ermittelte Inhalt der Willenserklärung ist. Zur Anfechtbarkeit von Vertragsergänzungen Rn 28. Rn 36 Der methodische Unterschied zwischen ergänzender Vertragsauslegung und geltungs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / X. Besondere Vereinbarungen der Vertragsparteien.

Rn 71 Die auf einzelne Vorschriften beschränkten Regelungen zum Maklervertrag und die Möglichkeit zur Disposition über die Regelungen haben in der Praxis zu zahlreichen, weit verbreiteten Vereinbarungen geführt, die vom gesetzlichen Leitbild abweichen. Dabei ist zwischen Individualabreden und Vereinbarungen in AGB zu unterscheiden. Für Individualvereinbarungen stellen ledigl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Vertraglicher Verzicht auf die Einrede der Vorausklage (Abs 1 S 1).

Rn 4 Der vertragliche Verzicht auf die Einrede der Vorausklage kann vor, bei oder nach der Bürgschaftsübernahme vereinbart werden (BGH NJW 68, 2332). Er bedarf im nicht kaufmännischen Verkehr immer der Schriftform, da er die rechtliche Stellung des Bürgen verschlechtert (BGH NJW 68, 2332 [BGH 25.09.1968 - VIII ZR 164/66]; § 766 Rn 6). Der Verzicht kann nicht nur individualve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB S

Sach- und Rechtsmängel § 2042 BGB 42 Sachbezüge § 611 BGB 57, 74 Sache § 985 BGB 7 Begriff § 90 BGB 1 Daten § 90 BGB 5 elektronische Wertpapiere § 90 BGB 3b Körper des Menschen § 90 BGB 6 Kryptowerte. § 90 BGB 3b NFT § 90 BGB 3 nicht vertretbare § 91 BGB 4 selbstständige § 93 BGB 5 Software § 90 BGB 5 verbrauchbare § 92 BGB 1 vertretbare § 91 BGB 3 virtuelle § 90 BGB 3 zum persönlichen Geb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verbraucherschutz.

Rn 32 Übernimmt ein Verbraucher (vgl § 13) die Bürgschaftsverpflichtung formularvertraglich (zB ggü einer Bank), ist das AGB-Recht aus §§ 305 ff anwendbar. Bei der Einbeziehung der AGB ist das Formerfordernis des § 766 zu beachten (s § 766 Rn 6). Ein besonderer Hinweis auf die AGB iSv § 305 II erübrigt sich, wenn ein Bürgschafts-Formularvertrag verwendet wird, der die AGB be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. § 307.

Rn 25 Für die Verwendung der AGB ggü Jedermann und insb auch ggü einem Unternehmer sowie für Dauerschuldverhältnisse gilt zusätzlich die Generalklausel in § 307. Dem steht § 307 III 1 selbst dann nicht entgegen, wenn sich das Bestimmungsrecht des AGB-Verwenders auf den Preis (etwa auf den Darlehenszins) bezieht: Zwar ist dessen Höhe der AGB-Kontrolle regelmäßig entzogen. Abe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Irrelevanz von äußerer Gestaltung, Umfang, Schriftart und Form (Abs 1 S 2).

Rn 10 2 stellt klar, dass die §§ 305 ff für AGB iSv 1 unabhängig von der äußeren Gestaltung (Vertragsbestandteil, ›Mustervertrag‹ oder separates Klauselwerk), dem Umfang, der Schriftart (handschriftlich, maschinengeschrieben, gedruckt) und der Form (formfreier oder notariell beurkundeter Vertrag, s BGHZ 62, 253) gelten. In einem ausgehandelten (s Rn 11) Vertrag kann auch ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Geldforderung.

Rn 4 Gesichert werden können durch ein Pfandrecht wegen seiner Akzessorietät nur erfüllbare (BGHZ 23, 293, 299) Geldforderungen oder solche, die in Geldforderungen übergehen können (§ 1228 II 2), gg den Verpfänder oder einen Dritten, auch verjährte, nicht aber unvollkommene etwa aus §§ 656, 762 (hM, Staud/Wiegand Rz 16). Eine Forderungsauswechselung ohne Neubestellung des Pf...mehr