Fachbeiträge & Kommentare zu Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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Informationspflichten für D... / 6.7 Was das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz regelt

Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) [1] ist die nationale Umsetzung der europäischen ADR-Richtlinie (Alternative Dispute Resolution = ADR) über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (2013/11/EU). Das Gesetz bezweckt, dass Verbraucher und Unternehmen (auch Rechtsanwälte und Steuerberater ihre Streitigkeiten nicht erst vor den ordentlichen Gerichten...mehr

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Informationspflichten für D... / 6.6 Hinweispflichten auf die OS-Plattform

Die ODR-Verordnung [1] gilt ab dem 9.1.2016 für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten, bei denen in der EU wohnhafte Verbraucher gegen in der EU niedergelassene Unternehmer und umgekehrt vorgehen können. Jeder Online-Händler oder Online-Dienstleister (auch Anwälte und Steuerberater) und Online-Marktplatz-Betreiber muss seit dem 9.1.2016 auf seiner Homepage auf die...mehr

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Vertragsstrafen im Arbeitsv... / 2.1 Überraschende und unbestimmte Klauseln

Vertragsbestimmungen werden als überraschende Klauseln nach § 305c Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil, wenn sie nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags so ungewöhnlich sind, dass der Arbeitnehmer nicht mit ihnen zu rechnen braucht. Vertragsstrafenvereinbarungen sind nicht grundsätzlich in Arbeitsverträgen ungewöhnlich, weil mit ihnen...mehr

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Vertragsstrafen im Arbeitsv... / 2.2 Inhaltliche Anforderungen und gerichtliche Kontrolle

In Formulararbeitsverträgen sind Vertragsstrafenabreden nicht generell unzulässig. § 309 Nr. 6 BGB, der ein entsprechendes Verbot enthält, findet auf Arbeitsverträge keine Anwendung, weil die Arbeitsleistung – anders als andere Leistungsversprechen – nicht vollstreckbar ist und der Arbeitgeber deshalb ein anerkennenswertes Interesse an der Absicherung der Vertragserfüllung d...mehr

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Vertragsstrafen im Arbeitsv... / 3.4 Wettbewerbsverbote

Im bestehenden Arbeitsverhältnis gilt gemäß § 60 HGB ein gesetzliches Wettbewerbsverbot. Die Vorschrift regelt zwar nur das Wettbewerbsverbot für den kaufmännischen Angestellten, enthält aber einen allgemeinen Rechtsgedanken, der auf alle Arbeitsverhältnisse anwendbar ist. Die Verletzung dieses für die Dauer des Arbeitsverhältnisses bestehenden Wettbewerbsverbots durch den A...mehr

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Home- und Mobile-Offices, E... / 4.2 Möglichkeiten zu Abschaffung in einer Betriebsvereinbarung

Mehr Flexibilität besteht für Regelungen in Betriebsvereinbarungen, da diese nicht der AGB-Kontrolle unterliegen (s. o.). Einer Regelung durch Betriebsvereinbarung, wie sie infolge des neuen § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG auch zunehmen werden, sollte man daher durchaus offen gegenüberstehen.mehr

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Home- und Mobile-Offices, E... / 3.3 Vorteile einer Betriebsvereinbarung

Eine Betriebsvereinbarung hat 2 entscheidende rechtliche Vorteile: Zum einen können später Änderungen vorgenommen werden (auch zulasten der Arbeitnehmer), ohne dass es der Zustimmung der Arbeitnehmer bedarf. Denn Betriebsvereinbarungen wirken unmittelbar und zwingend.[1] Zum anderen unterliegen Betriebsvereinbarungen – im Gegensatz zu einer individualvertraglichen Vereinbaru...mehr

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Home- und Mobile-Offices, E... / 4.1 Inhalt eines Widerrufsvorbehalts

Soweit der Widerrufsvorbehalt in einem Arbeitsvertrag, in einer Nebenabrede, in einer Firmenrichtlinie/Policy oder z. B. einer Gesamtzusage enthalten ist, unterliegt er der AGB-Kontrolle, d. h. sowohl der sog. Transparenzkontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB als auch der sog. Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB. Daher ist folgendes zu beachten: Es muss für den Arbei...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / bb) AGB-Banken

Rz. 143 Den Erben kann ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund gem. Nr. 18 Abs. 2 AGB-Banken zustehen, weil das Entfallen des Einkommens des Erblassers bezüglich des Darlehensvertrags einen Wegfall der Geschäftsgrundlage darstellen kann.[150]mehr

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§ 11 Erbenhaftung / a) Ordentliches Kündigungsrecht

Rz. 140 Die gesetzliche Frist für eine ordentliche Kündigung eines Darlehens beläuft sich – unabhängig von der Höhe des Darlehens – auf drei Monate, § 488 Abs. 3 S. 2 BGB. Diese Frist ist verlängerbar. Häufig haben sich Banken mit Nr. 19 Abs. 2 AGB-Banken ein jederzeitiges fristloses Kündigungsrecht als ordentliche Kündigungsmöglichkeit vorbehalten, müssen dann aber dem Darl...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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zfs 07/2023, Zur Wirksamkei... / 2 Aus den Gründen:

[7] A. Nach Auffassung des Berufungsgerichts war die Berufung zulässig und hat die Klägerin aus abgetretenem Recht einen Anspruch auf Zahlung der restlichen Sachverständigenkosten. Die Klägerin sei aktivlegitimiert, da der Geschädigte seine Forderung wirksam mit Erklärung vom 1.8.2018 an die Klägerin abgetreten habe. Die Klausel sei wirksam in den Vertrag einbezogen worden u...mehr

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Verträge: Störungen und Dur... / 5.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vorbehaltlich der genannten Beschränkungen der Vertragsfreiheit beim Verbrauchsgüterkauf müssen vertragliche Modifizierungen der gesetzlichen Leistungsstörungs- und Gewährleistungsrechte, die von einer Partei im Rahmen allgemeiner Geschäftsbedingungen vorgenommen werden, den Anforderungen der §§ 307 bis 309 BGB (vormals §§ 8 – 11 AGB-Gesetz) genügen. Dabei ist abermals zu un...mehr

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Lohn- und Gehaltsabtretung / Zusammenfassung

Begriff Der Arbeitnehmer kann seinen Anspruch auf Lohn gem. § 398 BGB an Dritte abtreten. Durch die Abtretung wird der Abtretungsempfänger neuer Gläubiger der Forderung und kann sie gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen. Abtretbar ist jeder Vergütungsanspruch in Geld, sowohl aus dem laufenden als auch evtl. früheren Beschäftigungsverhältnissen. Auch Ansprüche auf künftige...mehr

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Lohn- und Gehaltsabtretung / 4 Unwirksame Abtretungen

Die Abtretung einer Forderung kann durch Einzelvertrag[1], Betriebsvereinbarung[2] oder Tarifvertrag ausgeschlossen werden.[3] Erfasst werden dadurch allerdings nur die Lohn- und Gehaltsansprüche, die zeitlich nach der Vereinbarung entstehen. Eine Abtretung, die der Arbeitnehmer entgegen einem Verbot vornimmt, ist unwirksam. Eine Forderung auf Zahlung von Arbeitseinkommen kan...mehr

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Verträge: Störungen und Dur... / 6 10 Tipps zu Vertragsdurchführung und Vertragsstörungen

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Urlaub: Übertragung und Ver... / 3 Verfall infolge Ausschlussfristen

Anwendbarkeit auf Urlaubsansprüche Tarifverträge enthalten oftmals Ausschlussfristen für die Geltendmachung von Ansprüchen. Das BAG neigt schon in ständiger Rechtsprechung der Auffassung zu, dass der gesetzliche Mindesturlaub nicht von tariflichen (oder erst recht nicht von vertraglichen) Ausschlussklauseln erfasst wird.[1] In der rechtswissenschaftlichen Literatur ist das um...mehr

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Kryptowährungen und NFT in ... / 1.2.3 Kauf/Verkauf von NFTs

Beim Kauf/Verkauf von NFTs sind die einzelnen Leistungsbeziehungen sauber zu trennen. Einerseits besteht eine Leistungsbeziehung zwischen Käufer und Verkäufer; ob diese umsatzsteuerrechtlich relevant ist, hängt maßgeblich davon ab, ob der Verkäufer Unternehmer ist. Davon zu unterscheiden ist die Beziehung, die die beiden Vertragsparteien mit der jeweiligen Plattform haben, so...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.3 Individualvertragliche Vereinbarung des Tarifvertrags (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 22 Der Vorrang tariflicher Regelungen vor dem BUrlG nach § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG kann nur dann greifen, wenn beide Parteien tarifgebunden sind (§ 3 Abs. 1 TVG), weil sie Mitglieder der tarifschließenden Parteien sind (Gewerkschaft einerseits und Arbeitgeberverband andererseits, sofern kein Haustarifvertrag vorliegt) oder der Tarifvertrag für allgemein verbindlich erklär...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.4.4 Ausschlussfristen

Rz. 37 Ausschlussfristen lassen Ansprüche nach erheblich kürzerer Zeit entfallen als dies durch die gesetzlichen Verjährungsfristen geschieht. Bei entsprechend weiter Formulierung der Ausschlussfrist ("Alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis sind binnen einer Frist von 6 Monaten gegenüber der jeweils anderen Vertragspartei schriftlich geltend zu machen" statt nur "Alle Ansp...mehr

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Verbraucherschutz und Verbr... / 3.4.1 Allgemeine Informationspflichten

Die allgemeinen Informationspflichten (§ 36 VSBG) gelten für Unternehmer, die eine Webseite betreiben oder die Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwenden und am 31.12. des vorangegangenen Jahres > 10 Personen beschäftigt haben. Der Unternehmer muss leicht zugänglich, klar und verständlich mitteilen, inwieweit er bereit oder verpflichtet ist, an Streitbeilegungsverfahren vor ...mehr

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Verbraucherschutz und Verbr... / 4.1 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz

Für alle nach dem 31. März 2016 geschlossene Verträge nach diesem Gesetz gelten die neuen Informationspflichten für Unternehmer (§ 36 VSBG), und zwar auch dann, wenn keine Webseite unterhalten oder AGB verwendet werden (§ 6 Abs. 3 Nr. 4 WBVG).mehr

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Verbraucherschutz und Verbr... / 3.4.2 Informationspflichten nach Entstehung einer Streitigkeit

Gibt es Streit zwischen Unternehmer und Verbraucher und können sie ihn nicht selbst lösen, muss jeder Unternehmer seinen Kunden auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle unter Angabe von Webseite und Adresse hinweisen. Außerdem gibt er an, ob er zu einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Stelle bereit oder verpflichtet ist. Muss und will der Unternehmer nicht an ei...mehr

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Verbraucherschutz und Verbr... / 4.5 Bürgerliches Gesetzbuch

Im BGB wurde § 204 Abs. 1 Nr. 4 zur Verjährungshemmung neu gefasst. Die Verjährung wird durch den Eingang des Antrags bei einer Streitbeilegungsstelle gehemmt, wenn der Antrag demnächst bekannt gegeben wird. Eine Bestimmung in AGB, wonach erst dann geklagt werden darf nachdem außergerichtlich die Streitbeilegung versucht wurde, ist unwirksam (§ 309 Nr. 14 BGB).mehr

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Technische Verwaltung und b... / 2.3.2 Konkreter Verteilerschlüssel

Ausdrückliche Bezeichnung Die konkreten Kostenverteilerschlüssel müssen im Beschluss selbst genannt werden. Wenn unklar bleibt, welche Schlüssel ab wann geändert werden sollen, ist der Beschluss zu unbestimmt.[1] Keine erstmalige Belastung/erstmalige Befreiung Nach § 16 Abs. 3 WEG a. F. sollte die erstmalige Belastung und erstmalige Befreiung bei der Kostentragung ausscheiden.[...mehr

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Technische Verwaltung und b... / 5 Praktische Durchführung einer Erhaltungs- bzw. Instandsetzungsmaßnahme

Kurzübersicht Instandsetzungsauftrag (Beispiel: Fassadenanstrich)mehr

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Ausschlussfristen / 1 AGB-Kontrolle

Seit dem Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes am 1.1.2002 werden Regelungen über Ausschlussfristen einer strengeren gerichtlichen Kontrolle nach den für Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) geltenden Regeln unterzogen. Betroffen sind in Formulararbeitsverträgen aufgenommene Ausschlussfristen, aber auch Vereinbarungen in Individualverträgen, wenn die vom Arb...mehr

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Ausschlussfristen / 2 Beginn und Dauer der Ausschlussfrist

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ist eine vertragliche Ausschlussfrist von weniger als 3 Monaten für die erstmalige Geltendmachung eines Anspruchs unangemessen kurz.[1] Sie hält einer AGB-Kontrolle nicht stand und ist unwirksam. Dies hat zur Folge, dass die zu kurze Ausschlussfrist ersatzlos entfällt. Die Frist wird nicht mittels Auslegung angepasst, u...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausschlussfristen / 3 Form der Geltendmachung von Ansprüchen

In vielen Ausschlussklauseln findet sich das Erfordernis, Ansprüche schriftlich gegenüber dem Vertragspartner geltend zu machen. Hierbei muss gerade bei neu abzuschließenden oder zu ändernden Arbeitsverträgen beachtet werden, dass ab dem 1.10.2016 eine Änderung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, konkret von § 309 Nr. 13 BGB, durch das Gesetz zur Verbesserung de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausschlussfristen / 5 Zweistufige Ausschlussfristen

Nicht selten werden Ausschlussfristen 2-stufig vereinbart: Stufe: Werden die Ansprüche nicht binnen einer bestimmten Frist schriftlich (ab dem 1.10.2016: in AGB in Textform) gegenüber dem Vertragspartner geltend gemacht, so verfallen sie. Stufe: Erfüllt der Vertragspartner den Anspruch danach nicht, müssen die Ansprüche innerhalb einer bestimmten Frist auch noch gerichtlich ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausschlussfristen / 8 Anforderungen des BAG an vertragliche Ausschlussklauseln

Trotz der Vielzahl der Ausnahmen, für die vertragliche Ausschlussfristen nicht greifen, hat das BAG in der Vergangenheit die Wirksamkeit einer vertraglichen Ausschlussklausel, die diese Ansprüche nicht ausdrücklich ausnimmt, sondern nach seinem Wortlaut sogar einschließen würde, grundsätzlich nicht in Zweifel gezogen. In der Regel erfolgte vielmehr eine einschränkende Ausleg...mehr

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Kommissionsgeschäfte in Buc... / 1.1 Rechtliche Einordnung

Rz. 1 Das Kommissionsgeschäft stellt einen Spezialfall im Bereich der Handelsgeschäfte (4. Buch des HGB) dar. Ein Kommissionsgeschäft betreibt gem. § 383 HGB als Kommissionär, wer es gewerbsmäßig übernimmt, Waren oder Wertpapiere[1] für Rechnung eines anderen (des Kommittenten) in eigenem Namen zu kaufen (Einkaufskommission) oder zu verkaufen (Verkaufskommission). Werden Kom...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Geltung von AGB aus besonderem Grund.

Rn 33 Die bloße Tatsache, dass ein Vertrag ohne Bezugnahme auf AGB in engem zeitlichen Zusammenhang zu einem anderen Vertrag geschlossen wird, der auf Grundlage dieser Bedingungen zustande gekommen ist, genügt nicht für die Einbeziehung der AGB auch in den zeitlich nachfolgenden Vertrag (BGHZ 117, 197). Rn 34 Eine Klausel, wonach die betr AGB auch zukünftigen Verträgen zwisch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Kollidierende AGB.

Rn 6 Fügt der Annehmende seiner Annahmeerklärung seine AGB bei, die den AGB des Antragenden teilweise widersprechen, so kommt nach heute hM der Vertrag insoweit zu Stande, wie sich die AGB decken (Staud/Bork Rz 12, 17 f; BeckOK/H.-W. Eckert Rz 9). Im Einzelnen § 305 Rn 40. Die einseitige Erklärung eines Eigentumsvorbehalts, der wegen entspr Abwehrklausel in den AGB des Käufe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Kollision sich widersprechender AGB (›battle of forms‹).

Rn 40 Verweisen im unternehmerischen Rechtsverkehr beide Parteien auf ihre AGB, so gilt das ›Prinzip der Kongruenzgeltung‹. Sie werden nur insoweit Vertragsbestandteil, als sie sich decken. Dies gilt auch dann, wenn beide AGB Abwehrklauseln enthalten (BGH NJW 91, 1606 [BGH 23.01.1991 - VIII ZR 122/90]; 85, 1840 [BGH 21.02.1985 - VII ZR 160/83]). Die Abwehrklausel schließt au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Begriff der AGB (Abs 1 S 1).

I. Vertragsbedingungen. Rn 1 Vertragsbedingungen sind alle Regelungen, die nach ihrem objektiven Wortlaut bei den Empfängern den Eindruck hervorrufen, es werde damit der Inhalt eines vertraglichen Rechtsverhältnisses gestaltet (BGHZ 133, 187; WM 05, 875). Die Art und Rechtsnatur des Rechtsverhältnisses, etwa die Frage, ob es sich um ein vertragliches, vorvertragliches (BGH NJ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. AGB.

Rn 17 Für die Unterzeichnung ungelesener AGB gelten im Wesentlichen die gleichen Grundsätze. Eine Anfechtung kommt nur bei einer falschen Vorstellung in Betracht (BGH NJW95, 190). Für überraschende Klauseln gilt § 305c.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Bestimmungsrecht und AGB.

Rn 21 Für ein in AGB dem Verwender gewährtes Bestimmungsrecht gibt es drei weitere Grenzen. I. § 309. Rn 22 Für die Verwendung, die nicht ggü einem Unternehmer (vgl § 14), einer juristischen Person des Öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen stattfindet (§ 310 I 1), gilt § 309 Nr 1. Unzulässig ist danach die Einräumung eines Bestimmungsrechts für d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Einbeziehung von AGB ggü sprachunkundigen Ausländern.

Rn 24 Ist Verhandlungs- und Vertragssprache Deutsch, trägt der Ausländer das Sprachrisiko (BGHZ 87, 114 f). Dies gilt erst recht, wenn er sich von einem Sprachkundigen vertreten lässt (BGH NJW 95, 190; Bremen WM 73, 1228). Zur Schadensersatzhaftung des Verwenders aus § 311 II Nr 1 wegen Verletzung einer sich aus dem Transparenzgebot (§ 307 Rn 13) ergebenden Informationspflic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einbeziehung von AGB.

Rn 5 Ausweislich des Gesetzestextes soll nur der Inhalt von AGB-Klauseln kontrolliert werden können, nicht dagegen ihre gesetzeskonforme (§§ 305–305c BGB) Einbeziehung in den Vertrag. Versucht der Verwender jedoch, mittels AGB die Einbeziehung von AGB abw von den gesetzlichen Bestimmungen zu regeln, so ist diesbzgl die Verbandsklage gem § 1 eröffnet (BGH NJW 10, 864, 867 [BG...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Abweichungen durch AGB.

Rn 25 § 326 ist grds auch ggü AGB nachgiebig. Insb kann die Gegenleistungsgefahr ggü den §§ 326 I, 446, 447 usw verschoben werden. Das geschieht im Handelsverkehr häufig durch Klauseln wie CIF, FOB, ab Werk oder frei Waggon. Doch kann nach § 307 II 1 nicht bestimmt werden, der Verwender dürfe entgegen § 326 I die Gegenleistung auch dann behalten, wenn er seine eigene Leistun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Amtlich genehmigte bzw veröffentlichte AGB.

Rn 1 Nur für bestimmte, in § 305a abschließend aufgezählte Vertragsbedingungen gelten die strengen Anforderungen an das Einbeziehungsangebot des Verwenders (§ 305 II Nr 1 und 2) nicht. Der Wortlaut der Norm macht deutlich, dass es auch in diesen Fällen einer rechtsgeschäftlichen Einbeziehung der AGB, insb eines Einverständnisses des Kunden bedarf. Dieses liegt regelmäßig (§§...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Anhörung der BaFin bei AVB und genehmigungsbedürftigen AGB (Abs 2).

Rn 3 Mit der Vorschrift soll die öffentlich-rechtliche Aufsicht über bestimmte Branchen-AGB mit der privatrechtlichen Kontrolle verzahnt werden. Die BaFin ist zu einer Äußerung aber nicht verpflichtet und wird auch nicht Verfahrensbeteiligte; sie ist nur ›Richtergehilfin‹ (Wolf/Lindacher/Pfeiffer/Lindacher Rz 28). Ein Verstoß des Gerichts gegen die Anhörungspflicht führt in ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Recht der AGB.

Rn 78 § 307 I BGB gehört nicht zu den Normen des deutschen Rechts, die durch den op geschützt werden (BGH NJW 09, 1215 [BGH 30.10.2008 - III ZB 17/08] Rz 5). Das ist zu begrüßen. Das deutsche AGB-Recht, insb aber dessen Inkorporierung in das BGB durch das Schuldrechtreformgesetz von 2001, gilt als überzogen, soweit es sich um den reinen Wirtschaftsverkehr handelt, also nicht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. AGB-Kontrolle und Arbeitnehmer als Verbraucher.

a) AGB-Kontrolle. Rn 59 Die AGB-Kontrolle (BLDH/Lingemann Kap 2 Rz 2, 82 ff; Preis/Preis Arbeitsvertrag, 96 ff) gilt für seit dem 1.1.02 geschlossene oder geänderte (BAG NZA 10, 170; s aber BAG DB 11, 2783) Verträge (Neuverträge) und seit dem 1.1.03 auch für Altverträge (Art 229 § 5 EGBGB), für letztere zT mit Vertrauensschutz (BAG NJW 07, 536; auf einen Anpassungsversuch bis...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Kollision von AGB.

Rn 11 Ein in VerkaufsAGB enthaltener EV wird nicht Vertragsbestandteil, wenn die EinkaufsAGB eine Abwehrklausel enthalten (BGH NJW 85, 1838, 1839 f [BGH 20.03.1985 - VIII ZR 327/83]; NJW-RR 86, 984, 985 [BGH 05.03.1986 - VIII ZR 97/85]; vgl generell zur Erstreckung einer Abwehrklausel auf die EinkaufsAGB erg Klauseln BGH NJW-RR 01, 484, 485 [BGH 24.10.2000 - X ZR 42/99] mwN)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Abweichungen durch AGB.

Rn 53 Die Nachgiebigkeit des § 323 ggü Individualvereinbarungen wird im Falle von AGB mehrfach eingeschränkt: Ggü Nichtunternehmern (vgl § 310 I) darf nach § 308 Nr 2 der Verwender sich keine unangemessen lange oder nicht hinreichend bestimmte Nachfrist vorbehalten. Auch darf nach § 309 Nr 4 sich der Verwender nicht von der Obliegenheit zur Fristsetzung freistellen; nach Nr ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. AGB-Kontrolle.

Rn 49 Eine formularmäßige weite Sicherungszweckerklärung, dass Sicherungseigentum bzw sicherungshalber abgetretene Rechte der Sicherung aller bestehenden u künftigen Forderungen etwa des Kreditgebers dienen, ist grds überraschend ( § 305c ), wenn Sicherungsgeber nicht der Kreditnehmer, sondern ein Dritter ist. Anders ist dies bei der weiten Sicherungszweckerklärung des persönl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. AGB-Kontrolle von Bürgschaftsklauseln (insb Globalbürgschaften).

Rn 14 Nach dem AGB-Recht in §§ 305–310 können einzelne Klauseln unwirksam sein (zur Einbeziehung von AGB s Vor § 765 Rn 29); s auch Förster WM 10, 1677: Nach § 309 Nr 12 ist eine Klausel unwirksam, durch welche der Gläubiger dem Bürgen die Beweislast für das Nicht-Bestehen der verbürgten Forderung – über die der Gläubiger die beste Kenntnis haben sollte – auferlegt (MüKoBGB/...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) AGB-Kontrolle.

Rn 59 Die AGB-Kontrolle (BLDH/Lingemann Kap 2 Rz 2, 82 ff; Preis/Preis Arbeitsvertrag, 96 ff) gilt für seit dem 1.1.02 geschlossene oder geänderte (BAG NZA 10, 170; s aber BAG DB 11, 2783) Verträge (Neuverträge) und seit dem 1.1.03 auch für Altverträge (Art 229 § 5 EGBGB), für letztere zT mit Vertrauensschutz (BAG NJW 07, 536; auf einen Anpassungsversuch bis 31.12.02 kommt e...mehr