Fachbeiträge & Kommentare zu Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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§ 22 Internationales Privat... / e) Rechtswahlklausel – ergänzende Wirkungsbeschränkung selbstständiger Anknüpfung von Rechten des geistigen Eigentums

Rz. 42 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 22.7: Rechtswahlklausel – ergänzende Wirkungsbeschränkung selbstständiger Anknüpfung von Rechten des geistigen Eigentums Der Verkäufer haftet für das Vorhandensein etwaiger Rechte des geistigen Eigentums oder diesbezüglicher Ansprüche Dritter nur, (1) soweit derartige Rechte Dritter nach dem Recht der Bundesrepu...mehr

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§ 27 Kaufrecht / aa) Grundsätzliches Verbot abweichender Vereinbarungen

Rz. 115 Vereinbarungen, die zum Nachteil des Verbrauchers von den §§ 433–435, 437, 439–443, 474–479 BGB sowie den Vorschriften dieses Untertitels (Verbrauchsgüterkauf), d.h. insbesondere § 475b und c BGB, abweichen, sind unzulässig, soweit sie vor der Mitteilung eines Mangels durch den Verbraucher getroffen wurden (§ 476 Abs. 1 S. 1 BGB). Eine Abweichung zum Nachteil des Ver...mehr

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§ 27 Kaufrecht / 6. Anmerkungen zum Muster

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§ 17 GmbH-Recht / b) Dauer der Bestellung, Abberufung, Amtsniederlegung

Rz. 111 Die Gesellschafter[386] können die Bestellung befristen.[387] Sie können gem. § 38 Abs. 1 GmbHG den Geschäftsführer [388] als Organ grundsätzlich jederzeit abberufen (anderer Begriff: widerrufen)[389] – unbeschadet eventueller vertraglicher (Entschädigungs-)Ansprüche aus dem Anstellungsvertrag; sog. Koppelung zwischen Organstellung und Anstellungsvertrag kann vertragl...mehr

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§ 29 Maklerrecht / III. Muster: Provisionsklage

Rz. 57 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 29.2: Provisionsklage An das Landgericht/Amtsgericht _________________________ Klage In Sachen der _________________________, vertreten durch _________________________, ebendort, Prozessbevollmächtigte: _________________________ – Klägerin – gegen Herrn _________________________, – Beklagter – wegen: Maklerprovision Strei...mehr

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§ 42 Transportrecht / a) Haftung nach Gesetz

Rz. 60 Der Spediteur unterliegt weitgehend dem gleichen Haftungsrecht wie der Frachtführer; die rechtlichen Unterschiede – insbesondere bei Güterschäden – sind gering.[75] Dass der Spediteur wie ein Frachtführer haftet, wird gesetzestechnisch auf zwei Wegen erreicht. Den Spediteur trifft in den Fällen des Selbsteintritts, der Fixkosten- und Sammelladungsspedition (§§ 458–460 ...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / aa) Typischer Sachverhalt zum Vertragsrecht – Internetauktion (Tatbestandsprüfung)

Rz. 112 A ist Franzose und lebt im Elsass. Er hat ein gebrauchtes Segelboot auf einer Internetauktion von B ersteigert. Der Verkäufer B ist ein Privatmann aus Düsseldorf. Der Plattformbetreiber ist eine spanische Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung (S.L.). Das Segelboot ist nicht gebrauchsfähig. Rz. 113 Ansprüche des A gegen B aus dem Kaufvertrag.[247]mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / III. Checkliste: Mandantenberatung

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Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rückzahlung von Fortbildungskosten – Auslegung und Kontrolle von AGB

Leitsatz Eine Rückzahlungsklausel ist unangemessen benachteiligend i.S.v. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, wenn sie auch den Arbeitnehmer, der das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der Bindungsdauer kündigt, weil es ihm unverschuldet dauerhaft nicht möglich ist, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, zur Erstattung der Fortbildungskosten verpflichten soll. Dasselbe gilt, wenn bloße Fahrlässigkeit des Arbeitnehmers dazu führt, dass eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit eintritt und der Arbeitnehmer aus di...mehr

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§ 26 Rechtsprechungsübersicht

Rz. 1 Rechtsprechungsübersicht Stand: September 2025. Anmerkung: Im Folgenden werden einige wichtige Entscheidungen in stark abgekürzter Form wiedergegeben. Aufgrund der Vielzahl differierender Rechtsprechungen ist es nicht möglich, eine abschließende Übersicht zu erstellen. Die Rechtsprechungsübersicht gliedert sich nach den folgenden Stichpunkten.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / II. Mindestinhalt von Gesellschaftsverträgen

Rz. 2 Der Mindestinhalt folgt aus § 3 Nr. 1 (Firma), Nr. 2 (Gegenstand), Nr. 3 (Betrag des Stammkapitals), Nr. 4 (Zahl und Nennbetrag der Geschäftsanteile jedes Gesellschafters), § 3 Abs. 2 (zeitliche Beschränkung, weitere Verpflichtungen der Gesellschafter [nicht erforderlich, aber bei Vorhandensein zwingende Aufnahme]) – hierzu Lutter/Hommelhoff § 3 Rz. 1 darauf hinweisend...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Fahrradleasing / 3 Entgeltumwandlung zum Zwecke des Fahrradleasings

Hinsichtlich des TV-Fahrradleasing sind unterschiedliche Vertragsbeziehungen und bis zu 4 unterschiedliche Verträge bzw. Vertragsbestandteile zu unterscheiden, nämlich Ein eventueller Rahmenleasingvertrag zwischen Arbeitgeber und Leasinggeber, der Einzelleasingvertrag zwischen dem Leasinggeber und dem Arbeitgeber (als Leasingnehmer), die Entgeltumwandlungsvereinbarung zwischen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ehescheidung: Scheidungsfol... / 6.2 Anwaltskosten

Die Geschäftsgebühr fällt für die gesamte außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts an. Sie entsteht mit der ersten Tätigkeit nach Erhalt des Auftrags, z. B. Entwurf einer Scheidungsfolgenvereinbarung, und bezieht sich auf Besprechungen mit dem Mandanten, u. U. auf erforderliche Gespräche mit der Gegenseite (unter Beachtung des Verbots der Interessenkollision) sowie den gesamt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Schutzrechtsdurchsetzung / G. Begriffe

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2 Kaufgegenstand und Übernahmestichtag

Im Hinblick auf die unmittelbar damit verbundenen steuerlichen Folgen des Kaufs – der Käufer hat ein Interesse daran, die Anschaffungskosten auf erworbene Vermögensgegenstände optimal zu verteilen – muss es dem Steuerberater erlaubt sein, dem Mandanten die Unterschiede zwischen einem Asset Deal und einem Share Deal zu erläutern und darauf hinzuweisen, unter welchen Vorausset...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 1 Rechtsdienstleistungsgesetz

In der Praxis wird ein (künftiger) Unternehmer regelmäßig zuerst zu seinem Steuerberater gehen, um dessen betriebswirtschaftliches Know-how in Anspruch zu nehmen und um für sich möglichst günstige steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten zu erfragen. Die Erwartungshaltung des Mandanten an seinen Steuerberater, der dann i. d. R. auch nach einem Kauf des Unternehmens die weitere st...mehr

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zfs 10/2025, Nachweis eines... / 1 Aus den Gründen:

… Das LG hat die Klage zutreffend abgewiesen. Die Kl. hat … einen versicherten Einbruchdiebstahl nicht in schlüssiger Weise dargelegt. Sind, wie hier, Einbruchsspuren nicht festzustellen, hat der VN nach gefestigter Rechtsprechung darzulegen und zu beweisen, dass von mehreren möglichen Begehungsweisen der Tat die nicht versicherten Begehungsweisen unwahrscheinlich oder ausges...mehr

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§ 2 LLMs im juristischen Ei... / II. Die Trilogie, die funktioniert

Rz. 38 Was ist denn nun aber im Kern das, was funktioniert? Nicht der Zauberkasten, sondern das Besinnen auf die Stärken juristischer Arbeit mit Unterstützung durch alle Tools, darunter eben auch die Magie der KI. Wir dürfen nicht erwarten, dass ein LLM den Fall für uns löst, aber wir dürfen erwarten, dass unsere Falllösung mit Hilfe eines LLMs schneller und besser wird als ...mehr

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§ 3 Rechtskonforme Verwendu... / II. Wem gehört der Prompt?

Rz. 236 Der Prompt bildet das Herzstück bei der Arbeit mit LLMs. Wie bereits dargelegt, hängt die Qualität des Outputs maßgeblich von den Eigenschaften des Prompts ab. Gute Prompts können für den jeweiligen Anwender daher regelmäßig von Wert sein – doch stellt sich die Frage: Besitzen sie auch urheberrechtliche Schutzfähigkeit? Um diese Frage zu beantworten, bedienen wir uns ...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 3 Rechtskonforme Verwendu... / IV. Risiko KI – wer bei Fehlern haftet

Rz. 285 Bei Software mit KI-Funktionalitäten richten sich im B2B Bereich die Gewährleistungsrechte in erster Linie nach dem jeweiligen Vertrag, also insbesondere nach den Regelungen zur Nacherfüllung, Minderung oder Schadensersatz, und subsidiär nach den gesetzlichen Vorschriften. Abhängig vom Vertragstyp kommt dabei beispielsweise das Werkvertragsrecht (§§ 634 ff. BGB) für ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 12.2.2.3 Einzelvertragliche Vereinbarung

Sofern der Arbeitgeber von der übertariflichen Arbeitsmarktzulage Gebrauch macht, sollte er die Höhe der Zulage, die Bedingungen für einen Widerruf bzw. die Befristung der Zulage einzelvertraglich regeln, um den Beschäftigten nicht unangemessen zu benachteiligen.[1] Ein Widerrufsvorbehalt ohne Festlegung von sachlich begründeten Widerrufsgründen ist unwirksam.[2] Es muss zum...mehr

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§ 2 LLMs im juristischen Ei... / III. Prompting!

Rz. 97 Juristen wissen: Die richtige Frage ist oft der Schlüssel zur richtigen Antwort. Das gilt nicht nur in Verhandlungen, vor Gericht oder in der Zusammenarbeit mit dem Rechtsreferendar oder Kollegen, sondern auch im Umgang mit generativer KI. Wer ein LLM sinnvoll in der Rechtsberatung einsetzen will, sollte sich mit den Grundlagen des Promptings auseinandersetzen. Viele ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Direktionsrecht des Arbeitg... / 2 Die Rechtsgrundlage für das Direktionsrecht: Gesetz oder arbeitsvertragliche Vereinbarung

Das Direktionsrecht stützt sich auf den Arbeitsvertrag. Dieser ist die Ausgangsbasis dafür, ob eine Änderung der Arbeitsbedingungen noch durch die Ausübung des Direktionsrechts möglich oder aber eine Änderungsvereinbarung oder Änderungskündigung notwendig ist.[1] Aber die Vertragsparteien haben keine Wahl hinsichtlich der Anwendung des § 106 GewO. § 106 GewO ist die rechtlich...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 5.2.1 Haftungsbeschränkung

Eine Beschränkung der Haftung auf das Gesellschaftsvermögen ist gesetzlich nicht vorgesehen. Somit kann eine Haftung insbesondere nicht durch eine einseitige Verlautbarung in Form eines firmenähnlichen Namenszusatzes, z. B. GbR mit beschränkter Haftung etc., eingeschränkt werden. Auch eine Haftungsbeschränkung im Gesellschaftsvertrag, z. B. durch eine Einschränkung der Vertre...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.6 Arbeitsvertrag

Im Arbeitsvertrag konkretisieren Arbeitgeber und Beschäftigte im Rahmen ihres Selbstbestimmungsrechts und ihres rechtlichen Könnens im Rahmen der Rechtsordnung die gegenseitigen Rechte und Pflichten (Arbeitsvertrag). Je genauer die einzelnen Pflichten des Beschäftigten bereits im Arbeitsvertrag festgelegt werden, desto weniger Raum bleibt für das Weisungsrecht des Arbeitgebe...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 2.7 Verhältnis zur Änderungskündigung

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber gehalten, von ihm gewünschte Änderungen in der Arbeitsorganisation oder Arbeitsverteilung mit Hilfe seines Weisungsrechts durchzusetzen. Weitergehende arbeitsrechtliche Schritte sind dann unverhältnismäßig.[1] Einerseits verstößt daher eine Änderungskündigung wegen der damit verbundenen Bestandsgefährdung des Arbeitsverhältnisses gegen den G...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, Betr... / 2.1 Beteiligungspflichtige Kündigungen

Rz. 3 Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung, der ordentlichen wie der außerordentlichen Kündigung anzuhören.[1] Die Anhörungspflicht besteht auch bei Änderungskündigungen. [2] Rz. 4 Der Betriebsrat ist auch anzuhören, wenn das KSchG keine Anwendung findet, d. h. auch in den ersten 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses [3], sowie bei einer Kündigung vor Vertragsantritt [4]. Rz. 5 K...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 5.13.2 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz – VSBG)[1] bezweckt, dass Verbraucher und Unternehmen (auch Rechtsanwälte und Steuerberater) ihre Streitigkeiten nicht erst vor den ordentlichen Gerichten, sondern bereits in außergerichtlichen Verfahren (Mediation, Schlichtung oder Schiedsverfahren) beilegen können. Das Ge...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 4.5 Vergütungsvereinbarung

Die Vorschriften über die Vergütungsvereinbarung (§§ 4–4b StBVV n. F.) sind zum 1.7.2025 an die entsprechenden Vorschriften des RVG angeglichen worden. Aus § 4 Abs. 1 Satz 1 StBVV ergibt sich das Recht des Steuerberaters, eine höhere Vergütung zu verlangen, als in der StBVV geregelt ist. Allerdings muss der Steuerberater beachten, dass die Honorarvereinbarung den Formalien de...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / Zusammenfassung

Optimale Honorargestaltung und Forderungsmanagement in eigener Sache minimieren das Risiko eigener Liquiditätsprobleme. Außenstände müssen auf ein absolutes Mindestmaß beschränkt bleiben. Richtiges Forderungsmanagement vermeidet Ärger und Stress. Ein gutes Honorarmanagement beinhaltet Weitblick, Fingerspitzengefühl und beschäftigt sich auch mit den Begriffen "Mandantenzufrie...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 5.8.4 Zurückbehaltungsrecht

Die Vorleistungspflicht des Steuerberaters bezieht sich nur auf die Fertigung der Hauptleistung und einer Rechnung. Hat der Steuerberater die vertraglich vereinbarte Leistung erbracht, kann er die Herausgabe der Arbeitsergebnisse grundsätzlich von der Zahlung der Vergütung abhängig machen und die zugehörigen Unterlagen bis zur Zahlung zurückhalten.[1] Gesetzlich geregelt ist ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.4 Exkurs: Unterjährige Berichterstattungspflichten

Rz. 13 Halbjahresfinanzberichte sind von Unt, die als Inlandsemittent Aktien oder Schuldtitel i. S. d. § 2 Abs. 1 WpHG begeben haben, sechs Monate nach dem Gj-Ende zu erstellen und dann innerhalb von drei weiteren Monaten nach Ablauf des Berichtszeitraums der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Der DCGK (2022) fordert unter Empfehlung F.2 widerlegbar, die Offenlegung u...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Formen der Aufbewahrung

Rz. 17 Die Unterlagen sind geordnet aufzubewahren. Sie müssen so übersichtlich angelegt und gegliedert sein, dass sie in angemessener Zeit und unter angemessenen Kosten problemlos zugänglich und für sachverständige Dritte durchschaubar gemacht werden können. Rz. 18 Alle Unterlagen können im Original aufbewahrt werden. Im Original müssen die Eröffnungsbilanzen und die anderen ...mehr

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Ausschlussfrist / 2.6 Vereinbarung im Arbeitsvertrag

Einzelvertraglich können auch frei formulierte Ausschlussklauseln vereinbart werden. Diese unterliegen jedoch einer engeren gerichtlichen Inhaltskontrolle.[1] Für die Beurteilung als Allgemeine Geschäftsbedingungen ist es erforderlich, dass die Klausel nicht nur zur einmaligen Verwendung bestimmt ist und der Verbraucher aufgrund der Vorformulierung auf den Inhalt keinen Einf...mehr

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Ausschlussfrist / 2.7.1 Maßstab der gerichtlichen Kontrolle

Vor dem Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes am 1.1.2003 waren – auch als allgemeine Vertragsbedingungen formulierte – einzelvertraglich vereinbarte Klauseln bezüglich einer Ausschlussfrist nur dann unwirksam, wenn sie sittenwidrig i. S. v. § 138 BGB waren. Eine Sittenwidrigkeit war anzunehmen, wenn die Klausel inhaltlich nicht ausgewogen war und die Rechte ...mehr

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Ausschlussfrist / 2.7.4 Einbeziehung unabdingbarer Ansprüche

Bereits vor der Schuldrechtsmodernisierung wurde problematisiert, ob auch gesetzliche Ansprüche von einer Ausschlussfristklausel erfasst werden.[1] Bislang wurde dies als unproblematisch angesehen, solange ein Bezug zum Arbeitsvertrag bestand. Mit Urteil vom 18.9.2018 hatte der 9. Senat des BAG zum Mindestlohn entschieden, dass eine vom Arbeitgeber gestellte arbeitsvertragli...mehr

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Entgeltfortzahlung: Persönl... / 1.6 Abdingbarkeit des § 616 BGB

Die Bestimmung des § 616 BGB ist – anders als die meisten arbeitsrechtlichen Regelungen – vollständig abdingbar. Es kann damit nicht nur eine Verbesserung zugunsten der Arbeitnehmer vorgenommen werden, sondern der Anspruch kann umgekehrt auch beschränkt, sogar vollständig ausgeschlossen werden. Möglich ist dies sowohl durch Arbeitsvertrag als auch Tarifvertrag, im Rahmen des...mehr

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Ausschlussfrist / 6.1 Form der Erklärung

Ist eine bestimmte Form in der Ausschlussklausel für die Geltendmachung vorgesehen, hindert nur die formgerechte Geltendmachung vor dem Erlöschen des Anspruchs. § 125 Satz 1 BGB ist entsprechend auf eine tarifvertragliche Ausschlussklausel anzuwenden.[1] Dabei ist die Geltendmachung eines Anspruchs keine Willenserklärung, sondern eine einseitige rechtsgeschäftsähnliche Handl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Geltung von AGB aus besonderem Grund.

Rn 33 Die bloße Tatsache, dass ein Vertrag ohne Bezugnahme auf AGB in engem zeitlichen Zusammenhang zu einem anderen Vertrag geschlossen wird, der auf Grundlage dieser Bedingungen zustande gekommen ist, genügt nicht für die Einbeziehung der AGB auch in den zeitlich nachfolgenden Vertrag (BGHZ 117, 197). Rn 34 Eine Klausel, wonach die betr AGB auch zukünftigen Verträgen zwisch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Kollidierende AGB.

Rn 6 Fügt der Annehmende seiner Annahmeerklärung seine AGB bei, die den AGB des Antragenden tw widersprechen, so kommt nach hM der Vertrag insoweit zu Stande, wie sich die AGB decken (Staud/Bork Rz 12, 17 f; BeckOK/H.-W. Eckert Rz 9). Im Einzelnen § 305 Rn 40. Die einseitige Erklärung eines Eigentumsvorbehalts, der wegen entspr Abwehrklausel in den AGB des Käufers nicht Best...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Kollision sich widersprechender AGB (›battle of forms‹).

Rn 40 Verweisen im unternehmerischen Rechtsverkehr beide Parteien auf ihre AGB, so gilt das ›Prinzip der Kongruenzgeltung‹. Sie werden nur insoweit Vertragsbestandteil, als sie sich decken. Dies gilt auch dann, wenn beide AGB Abwehrklauseln enthalten (BGH NJW 91, 1606 [BGH 23.01.1991 - VIII ZR 122/90]; 85, 1840 [BGH 21.02.1985 - VII ZR 160/83]). Die Abwehrklausel schließt au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Begriff der AGB (Abs 1 S 1).

I. Vertragsbedingungen. Rn 1 Vertragsbedingungen sind alle Regelungen, die nach ihrem objektiven Wortlaut bei den Empfängern den Eindruck hervorrufen, es werde damit der Inhalt eines vertraglichen Rechtsverhältnisses gestaltet (BGHZ 133, 187; WM 05, 875). Die Art und Rechtsnatur des Rechtsverhältnisses, etwa die Frage, ob es sich um ein vertragliches, vorvertragliches (BGH NJ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Bestimmungsrecht und AGB.

Rn 21 Für ein in AGB dem Verwender gewährtes Bestimmungsrecht gibt es drei weitere Grenzen. I. § 309. Rn 22 Für die Verwendung, die nicht ggü einem Unternehmer (vgl § 14), einer juristischen Person des Öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen stattfindet (§ 310 I 1), gilt § 309 Nr 1. Unzulässig ist danach die Einräumung eines Bestimmungsrechts für d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. AGB.

Rn 17 Für die Unterzeichnung ungelesener AGB gelten im Wesentlichen die gleichen Grundsätze. Eine Anfechtung kommt nur bei einer falschen Vorstellung in Betracht (BGH NJW95, 190). Für überraschende Klauseln gilt § 305c.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Einbeziehung von AGB ggü sprachunkundigen Ausländern.

Rn 24 Ist Verhandlungs- und Vertragssprache Deutsch, trägt der Ausländer das Sprachrisiko (BGHZ 87, 114f). Dies gilt erst recht, wenn er sich von einem Sprachkundigen vertreten lässt (BGH NJW 95, 190; Bremen WM 73, 1228). Zur Schadensersatzhaftung des Verwenders aus § 311 II Nr 1 wegen Verletzung einer sich aus dem Transparenzgebot (§ 307 Rn 13) ergebenden Informationspflich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Abweichungen durch AGB.

Rn 25 § 326 ist grds auch ggü AGB nachgiebig. Insb kann die Gegenleistungsgefahr ggü den §§ 326 I, 446, 447 usw verschoben werden. Das geschieht im Handelsverkehr häufig durch Klauseln wie CIF, FOB, ab Werk oder frei Waggon. Doch kann nach § 307 II 1 nicht bestimmt werden, der Verwender dürfe entgegen § 326 I die Gegenleistung auch dann behalten, wenn er seine eigene Leistun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Amtlich genehmigte bzw veröffentlichte AGB.

Rn 1 Nur für bestimmte, in § 305a abschließend aufgezählte Vertragsbedingungen gelten die strengen Anforderungen an das Einbeziehungsangebot des Verwenders (§ 305 II Nr 1 und 2) nicht. Der Wortlaut der Norm macht deutlich, dass es auch in diesen Fällen einer rechtsgeschäftlichen Einbeziehung der AGB, insb eines Einverständnisses des Kunden bedarf. Dieses liegt regelmäßig (§§...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. AGB-Kontrolle und Arbeitnehmer als Verbraucher.

a) AGB-Kontrolle. Rn 59 Die AGB-Kontrolle (BLDH/Lingemann Kap 2 Rz 2, 82 ff; Preis/Preis Arbeitsvertrag, 96 ff) gilt für seit dem 1.1.02 geschlossene oder geänderte (BAG NZA 10, 170; s aber BAG DB 11, 2783) Verträge (Neuverträge) und seit dem 1.1.03 auch für Altverträge (Art 229 § 5 EGBGB), für letztere zT mit Vertrauensschutz (BAG NJW 07, 536; auf einen Anpassungsversuch bis...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. AGB-Kontrolle.

Rn 49 Eine formularmäßige weite Sicherungszweckerklärung, dass Sicherungseigentum bzw sicherungshalber abgetretene Rechte der Sicherung aller bestehenden u künftigen Forderungen etwa des Kreditgebers dienen, ist grds überraschend ( § 305c ), wenn Sicherungsgeber nicht der Kreditnehmer, sondern ein Dritter ist. Anders ist dies bei der weiten Sicherungszweckerklärung des persönl...mehr