Fachbeiträge & Kommentare zu Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verbraucherverträge (Abs 3).

Rn 6 III ist eine Verbraucherschutznorm. Sie enthält die durch Umsetzung der KlauselRL (s Vor § 305 ff Rn 2) für das deutsche AGB-Recht notwendigen Änderungen. Die Vorschrift ist daher richtlinienkonform auszulegen (s Einl Rn 35). Der persönliche Anwendungsbereich ist auf Verträge beschränkt, bei denen der Vertragspartner Verbraucher iSv § 13 (s § 13 Rn 8 ff) und, insoweit i...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1294 BGB – Einziehung und Kündigung.

Gesetzestext Ist ein Wechsel, ein anderes Papier, das durch Indossament übertragen werden kann, oder ein Inhaberpapier Gegenstand des Pfandrechts, so ist, auch wenn die Voraussetzungen des § 1228 Abs. 2 noch nicht eingetreten sind, der Pfandgläubiger zur Einziehung und, falls Kündigung erforderlich ist, zur Kündigung berechtigt und kann der Schuldner nur an ihn leisten. Rn ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Höhe.

Rn 43 Die vom Darlehensgeber darzulegende (BGH NJW-RR 07, 705, 707 [BGH 17.01.2007 - VIII ZR 135/04]) Höhe der Zinsen bestimmt sich nach den (konkludent) getroffenen Vereinbarungen u der kaufmännischen 30/360-Tage-Methode. Ist zwar Verzinslichkeit (zur Beweislast Rn 72), aber kein Zinssatz vereinbart, gilt der gesetzliche (§ 246, § 352 HGB; BeckOGK/Weber Rz 249). Der Zinssat...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Begriff der Individualabrede.

Rn 2 Individualabreden sind ausdrücklich oder stillschweigend, mündlich oder schriftlich (BGH NJW 86, 1807 [BGH 06.03.1986 - III ZR 234/84]; NJW-RR 95, 180; BAG NZA 23, 629 Rz 26), vor, bei oder nach Vertragsabschluss getroffene (BAG NZA 23, 629 [BAG 25.01.2023 - 10 AZR 109/22] Rz 26; Stoffels Rz 347) Vereinbarungen der Parteien, die zwischen ihnen ausgehandelt (§ 305 Rn 11)...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die der kaufrechtlichen Vorschrift in § 444 entspr Regelung entzieht die Mängelrechte des Bestellers der grds gegebenen Dispositionsfreiheit der Vertragsparteien, soweit sie einen arglistig vom Unternehmer verschwiegenen Mangel oder eine Beschaffenheit des Gewerkes betreffen, für die der Unternehmer eine Garantie übernommen hat. Eine haftungsbeschränkende Vereinbarung i...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anknüpfung.

Rn 2 Für Güterbeförderungsverträge verweist Art 5 I auf die Möglichkeit der freien Rechtswahl nach Art 3 (BGH RdTW 17, 462: ›übernehmen sie gemäß HGB/CMR‹ – auch durch AGB (Ddorf RdTW 18, 473: ADSp; Karlsr RdTW 21, 309) – und gibt dann bei deren Fehlen eine objektive Anknüpfung nach 1 an das Befördererrecht, hilfsweise nach 2 an das Recht des Ablieferungsortes. 1 verweist in...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Rechtsgeschäft.

Rn 25 Weist ein gültiges Rechtsgeschäft in einem regelungsbedürftigen Punkt eine planwidrige Regelungslücke auf, kann die Lücke im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung geschlossen werden (BGHZ 9, 277 f; 77, 304; GRUR 20, 57 Tz 26). Erforderlich ist ein wirksames Rechtsgeschäft, nicht eine einzelne Willenserklärung (BGH NJW 09, 2443 Tz 19). Ein Einigungsmangel über den Kauf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Vorformulierte Vertragsbedingungen.

Rn 4 Ausreichend ist, dass die Vertragsbedingungen zeitlich vor dem Vertragsschluss fertig formuliert vorliegen, um in künftige Verträge einbezogen zu werden (MüKo/Fornasier § 305 Rz 13). Das Gesetz verlangt keine Schriftform (BGH NJW 99, 2180). Auch die als Textbaustein im PC (BGH NJW 88, 410 [BGH 30.09.1987 - IVa ZR 6/86]) oder nur ›im Kopf des Verwenders‹ gespeicherte, im...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Zinszahlung.

Rn 39 Bei entgeltlichen Darlehen schuldet der Darlehensnehmer die Zahlung von Zinsen o anderer laufzeitabhängiger Kosten in der vereinbarten Höhe als einzige Vergütung für die Kapitalnutzungsmöglichkeit (BGHZ 80, 153, 166; 201, 168 Rz 34, 46; BGH WM 14, 1325 Rz 43, 55; 00, 2818; NJW-RR 89, 947). Dabei handelt es sich um die synallagmatische Hauptpflicht des Darlehensnehmers ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Aufgrund vertraglicher Regelung.

Rn 7 Der Kaufvertrag kann individualvertraglich oder durch AGB (generell zulässig: HP/Faust Rz 13 mwN) dem Verkäufer ausdrücklich gestatten, sich das Eigentum vorzubehalten. Bei AGB sind die Formen vielfältig: VerkaufsAGB, Aufdruck auf Briefpapier und Auftragsformularen, Hinweis in Prospekten (Grüneberg/Weidenkaff Rz 10); sie können auch für spätere mündlich erteilte Aufträg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verjährungserleichterungen (I).

Rn 5 Für die individualvertragliche Vereinbarung einer Verjährungserleichterung besteht nach I (nur) die Einschränkung, dass die Haftung wegen Vorsatzes (§ 276 Rn 6) nicht im Voraus erleichtert werden kann (BGH NZM 20, 60 [BGH 19.07.2019 - V ZR 75/18] Rz 42; München NJW 07, 227, 229 [OLG München 08.11.2006 - 34 Wx 45/06]). Damit wird der Grds des § 276 III ergänzt, wonach di...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Aufrechnungsverbot (Nr 3).

Rn 17 Nach Nr 3 sind nicht nur ausdrückliche, sondern auch faktische Aufrechnungsausschlüsse (zB Barzahlungs- und Nachnahmeklauseln) unwirksam (BGH NJW 98, 3119 [BGH 08.07.1998 - VIII ZR 1/98]). Unwirksam sind Klauseln, die die Aufrechnung in den von Nr 3 genannten Fällen erschweren (Celle NJW-RR 98, 586 [OLG Hamburg 01.10.1997 - 4 U 229/96]) oder die Aufrechnungsbefugnis de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Scheckverkehr.

Rn 32 Der Scheck ist eine Sonderform der Anweisung (§ 783). Der Scheckvertrag ist ein Werkvertrag, der eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat (BGHZ 135, 116). Der Kunde (Aussteller) ist aufgrund der Vereinbarung berechtigt, Schecks auf die Bank (Bezogener) zu ziehen. Die Bank ist bei Vorlage eines formgültigen Schecks zur Zahlung verpflichtet. Der Vertrag kommt häufig st...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Überraschende Klauseln (Abs 1).

Rn 2 I beruht auf dem Gedanken, dass der Kunde, der unter den Voraussetzungen des § 305 II (§ 305 Rn 16 ff) auch dann an AGB gebunden ist, wenn er sie nicht gelesen hat, in seinem Vertrauen darauf zu schützen ist, dass sich die in den AGB enthaltenen Einzelregelungen im Großen und Ganzen iR dessen halten, was der redliche Geschäftsverkehr nach den Umständen bei Abschluss des...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Zahlungs-, Überprüfungs- und Abnahmefrist (Nr 1a u 1b).

Rn 15 Die Nrn 1a und 1b wurden durch das G zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr v 22.7.2014 (BGBl I, 1218; dazu Klose NJ 14, 272; Verse ZIP 14, 1809; Haspl BB 14, 771) in das BGB eingefügt. Sie konkretisieren als Spezialregelungen für vereinbarte Zahlungs-, Überprüfungs- und Abnahmefristen (s § 271a) das allgemeinere Klauselverbot in § 308 Nr 1. Zugleich wir...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Wirtschaftliche Bedeutung.

Rn 9 Die Sicherungsabtretung hat das Pfandrecht an Rechten in vielen Bereichen verdrängt, weil sie anders als dieses ohne Anzeige nach § 1280 wirksam ist, die Bonität des Sicherungsgebers deshalb nicht gefährdet, u weil die Verwertungsregelung bei Pfandrechten praktischen Bedürfnissen nicht voll gerecht wird. Große praktische Bedeutung hat sie für Kreditinstitute als Sicherh...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Abweichende Vereinbarungen.

Rn 15 IRd §§ 200, 202 sind individualvertraglich abweichende Vereinbarungen zum Fristbeginn (BGH NJW-RR 04, 954 [BGH 15.04.2004 - VII ZR 397/02]), zur Frist selbst (Verlängerung oder Verkürzung) und zur Hemmung möglich. Für AGB des Unternehmers sind die sich aus § 309 Nr 7a, b und § 309 Nr 8b ff (auch bei nur mittelbaren Verkürzungen, s BGHZ 209, 128 = BauR 16, 1013) ergeben...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Fiktion.

Rn 4 In II ist den Parteien die Möglichkeit eingeräumt, dem Schweigen des Zahlungsdienstnutzers einen Erklärungswert beizulegen. Haben die Parteien bestimmt, dass Schweigen als Zustimmung zu werten ist, wird die angebotene Änderung Vertragsbestandteil, wenn der Nutzer seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat. Die Anzeige der Ab...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Abweichende Vereinbarungen.

Rn 28 § 286 ist grds dispositiv. Spezifische Grenzen vertraglicher Abweichungen von diesen Regeln hat der deutsche Gesetzgeber den Parteien nunmehr in § 286 V iVm § 271a I–V gesetzt (zur bisherigen Rechtslage einschl der Frage richtlinienkonformer Auslegung s 9. Aufl sowie 7. Aufl); die Vorschriften begrenzen – zusammen mit § 308 Nr 1a, 1b in Umsetzung von Art 7 Zahlungsverz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. § 309.

Rn 22 Für die Verwendung, die nicht ggü einem Unternehmer (vgl § 14), einer juristischen Person des Öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen stattfindet (§ 310 I 1), gilt § 309 Nr 1. Unzulässig ist danach die Einräumung eines Bestimmungsrechts für die Erhöhung des Entgelts für Waren oder Dienstleistungen, die innerhalb von vier Monaten nach Vertra...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Sonstiges.

Rn 30 Neuem Recht lässt sich in zentralen Punkten nicht durch Rechtswahl begegnen: Eine kollisionsrechtliche Rechtswahl idS ist nicht möglich (Staud/Löwisch [2016] Art 229 § 5 Rz 48). Die materiell-rechtliche Wahl alten Rechts überwindet zwingendes (neues) Recht nicht (s MüKo/Krüger Art 229 § 5 Rz 14; NK-BGB/Budzikiewicz Art 229 § 5 Rz 53 [Fall des § 134]); das gilt insb auc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / P. Abschlagszahlungen und Sicherheitsleistungen (Nr 15).

Rn 105 Nach a) kann der Werkunternehmer vom Vertragspartner durch AGB keine Abschlagszahlung verlangen, die ›wesentlich höher‹ ist als der Vertragswert der bereits erbrachten Leistungen (§ 632a I) bzw die in § 650m I genannte Obergrenze. Für beide Fälle dürfte die Grenze bei 20 % liegen (Grüneberg/Grüneberg § 309 Rz 116). Nach b) kann die vom Unternehmer gem § 650m II zu lei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungszweck; Reichweite.

Rn 1 Individuelle Parteivereinbarungen haben wegen ihres Einzelfallbezugs einen stärkeren Geltungsanspruch als abstrakt-generelle AGB (Zoller JZ 91, 850). In den (praktisch die Regel bildenden) Fällen, in denen die Parteien hierzu keine Regelung getroffen haben, entscheidet das Gesetz daher das funktionelle Rangverhältnis (W/L/P/Lindacher/Hau § 305b Rz 1): Individualabreden ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Der Arbeitnehmer als Verbraucher.

Rn 64 Der ArbN ist Verbraucher iSv § 13 (BAG NZA 16, 351 [BAG 24.09.2015 - 2 AZR 347/14]), auch der GmbH-Fremdgeschäftsführer bzgl seines Anstellungsvertrages (BAG NZA 15, 1002 [BAG 25.03.2015 - 5 AZR 602/13]). Daher greift die AGB-Kontrolle schon, wenn die vorformulierte Regelung nur zur einmaligen Verwendung bestimmt ist (§ 310 III Nr 2; BAG NZA 18, 297; 17, 58 [BAG 24.08....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Übersicht: Normzweck und Bedeutung.

Rn 1 § 767 I 1 ist Ausdruck des Akzessorietätsprinzips (Vor § 765 Rn 10). Nach diesem Prinzip ist die Bürgenverpflichtung vom jeweiligen Bestand und Umfang der Hauptschuld abhängig (Mot II 664). Es schützt den Bürgen davor, mehr leisten zu müssen als der Schuldner (BGH NJW 03, 59, 60; BGHZ 139, 214, 217). Nach § 767 I 2, II erstreckt sich die Bürgenhaftung auf durch Leistung...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Finanzdienstleistungen.

Rn 66 Anlageberatung: Wendet sich ein Interessent wegen einer konkreten Anlageentscheidung an ein Kreditinstitut/Beratungsunternehmen und lässt dieses sich auf die Beratung ein, so kommt auch ohne ausdrückliche Vereinbarung ein Beratungsvertrag zustande (BGHZ 123, 126, 128; 100, 117, 122; BGH NJW 00, 3275; zum Finanzierungsberatungsvertrag s BGH BKR 24, 1095). Dies gilt auch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Verträge ohne Auslandsbezug.

Rn 8 Bei Binnensachverhalten kommen über Art 3 III ROM I die zwingenden AGB-rechtlichen Regelungen auch dann zur Anwendung, wenn diese Verträge einem fremden Recht unterstellt werden (Stoffels Rz 234).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Abdingbarkeit.

Rn 4 Die Norm ist zwingend beim Verbrauchsgüterkauf (§ 476 I 1). Beim Fehlschlagen der Nacherfüllung kann Recht zu mindern nicht durch AGB ausgeschlossen werden (§ 309 Nr 8 lit b bb ggf iVm §§ 310 I, 307). IÜ besteht Dispositivität.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1227 BGB – Schutz des Pfandrechts.

Gesetzestext Wird das Recht des Pfandgläubigers beeinträchtigt, so finden auf die Ansprüche des Pfandgläubigers die für die Ansprüche aus dem Eigentum geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung. Rn 1 Die Vorschrift gewährt dem Pfandgläubiger Schutz gg Beeinträchtigungen seines dinglichen Rechts. Rn 2 Der Pfandgläubiger kann entspr §§ 985, 986 von jedem unberechtigten Besi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Prüfungsaufbau.

Rn 16 Das Internationale Schuldvertragsrecht ist als Verweisungsrecht nur anwendbar, soweit der Fall nicht bereits durch vorrangig anwendbares Sachrecht als Entscheidungsrecht gelöst wird (s Kropholler IPR § 12 S 95; Brödermann/Rosengarten/Brödermann, 9. Aufl Rz 274 ff): (i) durch unionsrechtliches Sachrecht (zB das Kartellverbot in Art 101 AEUV; EG-Verordnungsrecht), das kr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Zulässigkeit.

Rn 7 Der Haftungsausschluss muss nach allg Regeln (zB § 476 – Verbrauchsgüterkauf, nur für Verjährung und Schadensersatz; § 309 Nr 8 lit b – AGB; §§ 138, 242 – vgl Saarbr BeckRS 15, 14801 Rz 23 zur aF zu Kaufverträgen über neu errichtete Häuser/Wohnungen BGHZ 98, 100, 107 f mwN) zulässig (s Darstellung bei HP/Faust Rz 9f) und darf nicht gem Hs 2 ausgeschlossen sein.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Mehrheit von Verstößen.

Rn 7 Ein Strafversprechen kann so abgefasst sein, dass mehrfache Verstöße möglich sind, insb bei Unterlassungspflichten (›für jeden Fall der Zuwiderhandlung‹). Dann wird fraglich, ob jeder einzelne Verstoß den Verfall der Vertragsstrafe auslösen soll, oder ob mehrere Verstöße zu einer Einheit zusammenzufassen sind. Hierfür hat BGHZ 33, 163, 168 die Regel entwickelt, mehrere ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Leistungsversprechen.

Rn 10 Inhalt der Schuldverschreibungsurkunde ist das Leistungsversprechen des Ausstellers dem Inhaber der Urkunde ggü. Bei Zweifeln ist deren Inhalt durch Auslegung (§§ 133, 157) zu ermitteln. Diese erfolgt nach objektiven Kriterien. Ausgehend vom Wortlaut können aber auch außerhalb der Urkunde liegende Umstände (zB Anlass und Zweck der Ausgabe) Berücksichtigung finden (BGHZ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Schriftform (Abs 1 u 4).

Rn 3 In Auflockerung des Gebots der Urkundeneinheit (§ 126 II) reicht es aus, wenn Antrag u Annahme durch die Vertragsparteien jeweils getrennt schriftlich erklärt werden (I 2; BGH WM 19, 2307 Rz 17). Die Vertragserklärungen müssen der jeweils anderen Vertragspartei aber in der gebotenen Form gem § 130 zugehen (BGHZ 165, 213 Rz 13; BGH WM 97, 2000, 2001); die Übermittlung pe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Lastschrift.

Rn 27 Die Lastschrift wird im Gegensatz zur Überweisung nicht vom Schuldner der Leistung, sondern vom Gläubiger eingeleitet und daher auch als ›rückläufige Überweisung‹ umschrieben (BGHZ 69, 82). Die Lastschrift wird eingelöst und dem Konto des Schuldners belastet, wenn ein Abbuchungsauftrag oder eine Einzugsermächtigung vorgelegt wird (BGH NJW 96, 988 [BGH 10.01.1996 - XII ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelungen.

Rn 2 Nutzungsbegrenzungen für Zahlungsinstrumente können zwischen Zahler und Zahlungsdienstleister vereinbart werden. Die Regelung sieht in I Betragsobergrenzen für das Instrument und in II die Berechtigung zum Sperren des Instruments als Gegenstand von Vereinbarungen vor. Die Vereinbarungen können auch in AGB erfolgen. I. Betragsobergrenzen. Rn 3 Der Einsatz eines Zahlungsins...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB R

Rahmenvertrag Vor §§ 145 ff BGB 28 Rang Bestimmung des ~s § 879 BGB 12 der Vormerkung § 883 BGB 20 Rangänderung Einigung § 880 BGB 2 Eintragung § 880 BGB 3 Rechtsfolge § 880 BGB 6 Zustimmung des Eigentümers § 880 BGB 4 Zwischenrecht § 880 BGB 8 Rangordnung § 1583 BGB 1; § 1991 BGB 12 Rangvorbehalt § 881 BGB 1 Ausnutzung § 881 BGB 6 Einigung § 881 BGB 2 Eintragung § 881 BGB 3 Erlöschen des ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Rechte und Pflichten.

Rn 24 Wegen der besonderen Sachkompetenz auf Seiten der Banken ergeben sich aus der Geschäftsbesorgung idR Auskunfts-, Aufklärungs-, Beratungs- und Warnpflichten ggü dem Kunden. Dabei darf die Eigenverantwortlichkeit des Kunden nicht unberücksichtigt bleiben; Risikogeschäfte sind Teil der Privatautonomie (BGHZ 107, 92; WM 90, 304). Banken dürfen regelmäßig davon ausgehen, da...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB N

Nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis § 130 BGB 1; § 903 BGB 14 Beispiele § 903 BGB 17 Nachbarrecht IPR Art 44 EGBGB 1 Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch § 906 BGB 33, 41 Nachbarwand § 921 BGB 10 Nachbesserung § 275 BGB 12 Anspruch § 278 BGB 20 eigenmächtige ~ § 275 BGB 12 Kaufsache § 439 BGB 25 Nachbesserungsanspruch des Vermächtnisnehmers § 2183 BGB 1 Nacherbe § 1967 BGB 12; § 196...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Abdingbarkeit.

Rn 5 Da §§ 445a, b und c unmittelbar nur das Verhältnis zwischen Unternehmern betreffen, gilt § 476 nicht, sodass einer Abbedingung nur die allgemeinen Grundsätze va des AGB-Rechts entgegenstehen. Im Verbrauchsgüterkauf, vgl § 478 Rn 3.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Praktische Fragen bei der Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft, Verjährung.

Rn 35 Für die Geltendmachung des Anspruchs gilt die Regelung des § 766 nicht. Der Anspruch sollte zu Beweiszwecken dennoch schriftlich geltend gemacht werden (umgangssprachlich: Die Bürgschaft wird ›gezogen‹). Bei der Geltendmachung sind ggf die im Bürgschaftsvertrag vereinbarten Voraussetzungen darzulegen, zB bei einer Ausfallbürgschaft der Ausfall des Hauptschuldners. Bei ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechtsgeschäftliche Erweiterungen der Hauptschuld (§ 767 I 3).

Rn 13 § 767 I 3 ist Ausprägung des Verbots der Fremddisposition (BGHZ 130, 19, 33; 137, 153, 156; NJW 00, 2580, 2582); die Regelung gilt auch für Verwertungsvereinbarungen zwischen einem absonderungsberechtigten Gläubiger und dem Insolvenzverwalter des Hauptschuldners (BGH NJW 06, 228, 230: keine Verschärfung des Haftungsrisikos des Bürgen durch solch eine Absprache). Währen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Unternehmer; juristische Personen des Öffentlichen Rechts (Abs 1).

Rn 2 Es gilt der Unternehmerbegriff des § 14 (s § 14 Rn 6 ff). I betrifft auch Verträge zur Vorbereitung oder Abwicklung einer unternehmerischen Tätigkeit (HP/H. Schmidt § 307 Rz 103; vgl auch BGH NJW 05, 1273). Auf die Unternehmereigenschaft des Verwenders kommt es im Gegensatz zu III nicht an (BGH NJW 81, 1509 [BGH 12.03.1981 - VII ZR 293/79]). Sie wird aber wegen der Weit...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Treu und Glauben sowie die Verkehrssitte.

Rn 42 § 157 verlangt, Verträge so auszulegen, wie dies Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte erfordern. Über den Wortlaut hinaus gilt dieses Gebot für alle Willenserklärungen (BGHZ 47, 78). Mit der Orientierung an Treu und Glauben wird eine objektiv-normative Auslegung ermöglicht, die auf das schutzwürdige Vertrauen des Erklärungsempfängers, die berechtigten B...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Abdingbarkeit.

Rn 13 Im Verbrauchsgüterkauf sind Nr 1 u 2 zugunsten des Verbrauchers zwingend (§ 476 I 1). Sonst besteht iRd allg. gesetzlichen Grenzen (insb §§ 138, 242) freie Dispositivität, durch AGB in den Grenzen der §§ 310 I, 309 Nr 5, 8.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Prozessuales.

Rn 33 Den Abschluss des Reisevertrags, Nebenabreden, Anzahlungen, die Unwirksamkeit einer Vermittlerklausel, Erfüllung der Pflichten nach der BGB-InfoV, die Zumutbarkeit einer Leistungsänderungsklausel in ARB und dass eine konkrete Leistung eine Fremdleistung ist muss beweisen, wer sich darauf beruft. Bei einem Pauschalpreis besteht eine Vermutung, dass eine Gesamtheit von R...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Einführung: Übersicht und begrenzte praktische Bedeutung.

Rn 1 Die Einrede der Vorausklage aus § 771 ist – wie auch § 770 II – Ausdruck der Subsidiarität der Bürgschaftsverbindlichkeit (Vor § 765 Rn 12). Die ergänzenden Regelungen in §§ 772 und 773 beschränken die Anforderungen an die vorrangige Inanspruchnahme des Hauptschuldners. Rn 2 Der Begriff der ›Einrede der Vorausklage‹ ist irreführend, da die Klage gg den Hauptschuldner wed...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB F

Fachkenntnisse § 1987 BGB 4 Factoring § 134 BGB 55; § 398 BGB 24 Eigentumsvorbehalt § 449 BGB 23 Facultas alternativa § 257 BGB 5 Fahren automatisiertes § 1 ProdHaftG 16 Fahrfunktionen Automatisierung § 823 BGB 159 Fahrlässigkeit § 275 BGB 26; § 276 BGB 9, 13; § 287 BGB 1 erforderliche Sorgfalt § 276 BGB 9 grobe ~ § 15 AGG 11 gruppentypische Maßstäbe § 276 BGB 13 höhere Fähigkeiten § 27...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Alleinauftrag.

Rn 32 Eine Sonderform der Tätigkeit als Nachweis- oder Vermittlungsmakler ist der Alleinauftrag. Das weithin dispositive Maklerrecht hat im Rechtsverkehr zur Herausbildung des Alleinauftrags (auch zB Festauftrag, Exklusivvertrag) als eigenständigen Vertragstyp (gegenseitiger Vertrag) geführt. Gleichwohl sollen die Vereinbarungen am Maklerrecht (Maklerdienstvertrag) zu messen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundlagen/Voraussetzungen.

Rn 16 Vor der Abnahme ist der Vergütungsanspruch vorbehaltlich der unter Rn 5 ff dargestellten Ausn nicht fällig und damit nicht (gerichtlich) durchsetzbar. Es bedarf also keines Leistungsverweigerungsrechts des Bestellers, um Zahlungsansprüche des Unternehmers abzuwehren (vgl allerdings Rn 7 zur Klage auf Leistung nach Empfang der Gegenleistung bei Annahmeverzug des Bestell...mehr