Fachbeiträge & Kommentare zu Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Abdingbarkeit.

Rn 6 Die Norm ist für den Verbrauchsgüterkauf zwingend. Auch für AGB beschränkt § 309 Nr 8 lit b aa) und cc) – ee), ggf iVm §§ 310 I, 307 die Dispositivität. Ansonsten ist sie auch für die Übertragung des Wahlrechts (I) auf den Verkäufer dispositiv.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Berechnung.

Rn 7 Sie geht vom Reisepreis (einschl Gewinn) aus und kann konkret (II 2) oder wahlweise (BGH NJW-RR 90, 114 [BGH 26.10.1989 - VII ZR 332/88]) aufgrund einer Pauschalierung erfolgen (II 1). Solche Tarife bzw Entschädigungspauschalen müssen so gestaltet werden, dass es idR ausgeschlossen ist, dass die Entschädigung nach II 2 überschritten wird (BGH NJW-RR 22, 1137 Rz 19), wob...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Vorbehalt bei der Annahme.

Rn 8 Nach I kann bei § 341 (anders als bei § 340 I) der Gläubiger die Strafe neben der Erfüllung verlangen (zum Grund s.o. Rn 2). Doch muss sich der Gläubiger nach III die Strafe bei der Annahme der Leistung als Erfüllung vorbehalten. Tut er das nicht, so erlischt der Anspruch auf die Strafe. Diese Rechtsfolge tritt auch bei Rechtsunkenntnis des Gläubigers und ohne Rücksicht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Zahlungskonto.

Rn 20 Hauptpflicht des Zahlungsdienstleisters aus dem Zahlungsdiensterahmenvertrag ist neben der Ausführung von Zahlungsvorgängen die Einrichtung und das Führen eines Zahlungskontos (§ 675f 1). Ein Zahlungskonto ist ein auf den Namen eines oder mehrerer Zahlungsdienstnutzer lautendes und der Ausführung von Zahlungsvorgängen dienendes Konto, das die Forderungen und Verbindlic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Regelung in der Sicherungsabrede.

Rn 31 Die Verwertung bestimmt sich nach der (AGB-)Sicherungsabrede (RGZ 143, 113, 116; BGH NJW 80, 226 [BGH 24.10.1979 - VIII ZR 298/78]). Eine unangemessene Verwertungsregelung berührt die Wirksamkeit der Sicherungsabtretung nur bei Lohn- u Gehaltszessionen (Rn 29). IÜ gelten Vor §§ 1204 ff Rn 65 ff zur Sicherungsübereignung.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Außerordentliches Kündigungsrecht des Darlehensgebers (Abs 1).

Rn 5 Die fristlos zulässige Kündigung nach I setzt außer einem wirksamen Vertrag über ein (un)verzinsliches Gelddarlehen voraus, dass zwischen Vertragsschluss u Kündigungszeitpunkt in den speziellen Vermögensverhältnissen des Darlehensnehmers o in der Werthaltigkeit einer gestellten (Dritt-)Sicherheit objektiv (Freitag WM 01, 2370, 2373) eine wesentliche Verschlechterung (da...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beispiele.

Rn 14 Eine einseitige Abrechnung wird regelmäßig als einseitiges tatsächliches Anerkenntnis zu werten sein (LAG Rheinland-Pfalz MDR 03, 159 [LAG Rheinland-Pfalz 09.10.2002 - 9 Sa 654/02]; LAG Köln 11 Sa 1329/06: Gehaltsabrechnung; BGH NJW-RR 04, 92, 94 f [BGH 24.07.2003 - VII ZR 79/02] Bauleistungen), ebenso eine Aufrechnungserklärung (LArbG Berlin-Brandenburg 13 Sa 832/10, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beweislast.

Rn 6 Wer bei einem gesetzlich formfreien Rechtsgeschäft eine vereinbarte Form behauptet, ist dafür beweispflichtig (Baumgärtel/Laumen § 125 Rz 11f). Unterliegt ein Rechtsgeschäft einem vereinbarten Formzwang nach § 127 I, muss derjenige, der davon abw Vereinbarungen behauptet, diese beweisen. Für AGB ist § 309 Nr 12 zu beachten.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Ausnahmen.

Rn 5 Die Rspr lässt allerdings verschiedene Ausnahmen von diesem Verbot zu. Darüber hinaus ist auch die ergänzende Vertragsauslegung von AGB zulässig (s § 305c Rn 20). Zur Abgrenzung vom VgR BGH DB 09, 2657; BGHZ 137, 221 f; 90, 81. a) Abtrennbarkeit. Rn 6 Eine Ausnahme vom VgR gilt dann, wenn die beanstandete Klausel einen sachlich und sprachlich abtrennbaren, für sich wirksa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Vorpacht.

Rn 7 Soll dieses Recht (zu den inhaltlichen Anforderungen vgl Brandenbg ZMR 17, 879) durch eine nur zum Schein sehr hohe Pacht dem Berechtigten verleidet werden, so kann das Recht zu den wirklich vereinbarten Bedingungen ausgeübt werden (Naumbg Urt v 7.7.05, 2 U 14/05). Zur Intransparenz einer AGB-Klausel über ein Vorpachtrecht des Pächters vgl BGH MDR 18, 267 [BGH 24.11.201...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Fälligkeit bei Abnahme (Abs 1 S 1).

Rn 4 Der Vergütungsanspruch des Unternehmers wird fällig mit der Abnahme seiner Werkleistungen (Begriff und Rechtsnatur der Abnahme s § 640 Rn 2). Das gilt grds auch bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages durch Kündigung für den Vergütungsanspruch aus § 649 (BGH BauR 06, 1294; dagegen: Peters BauR 12, 11, 15). Die Abnahme kann ausdrücklich oder konkludent erfolgen (s iE § ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Lotterie- und Ausspielvertrag.

Rn 5 Für Lotterie wie Ausspielung ist charakteristisch, dass der Veranstalter Verträge mit einer Mehrheit von Spielern abschließt, in denen er verspricht, gg Einsatz (meistens Geld) nach Maßgabe eines Spielplans an die spielplangemäß ermittelten Gewinner zu leisten, wobei dem Zufall bei der Ermittlung des oder der Gewinner(s) eine wesentliche Rolle zukommt (RGZ 77, 341, 344;...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Preisänderungskautelen.

Rn 2 Vor Vertragsschluss kann der Veranstalter eine im Katalog vorbehaltene Preisänderung erklären, zB Flughafenzu- und -abschläge (BGH NJW 10, 2521 [BGH 29.04.2010 - I ZR 23/08]). Eine nachträgliche Reisepreiserhöhung (I) durch den Veranstalter muss im Vertrag vorgesehen sein. Im Vertrag müssen genaue, abstrakt formulierte Angaben zur Berechnung der Erhöhung enthalten sein ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Regelung in der Sicherungsabrede.

Rn 65 Die Verwertung bestimmt sich nach der (AGB-)Sicherungsabrede (RGZ 143, 113, 116; BGH NJW 80, 226; zu Verwertungsvereinbarungen Mitlehner ZIP 12, 649 ff. Eine unangemessene Verwertungsregelung in AGB berührt die Wirksamkeit der Sicherungsübereignung – anders als die einer Lohnzession (Vor § 1273 Rn 29) – nicht (BGHZ 124, 380, 391 f; 130, 59, 67 f; 130, 115, 120; NJW 94,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Verstoß gg Transparenzgebot als unangemessene Benachteiligung.

Rn 13 2 stellt wegen EuGH NJW 01, 2244 klar, dass sich eine unangemessene Benachteiligung auch aus der Intransparenz der Klausel ergeben kann. Das Transparenzgebot verlangt, dass eine Klausel für den typischerweise bei Verträgen der betr Art zu erwartenden Durchschnittskunden (BGHZ 115, 115; 106, 49; NJW 06, 998, Sonderwissen der betr Vertragspartei bleibt außer Betracht, s ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Erklärung.

Rn 4 Die Zustimmung kann ausdrücklich oder konkludent (BGH NJW-RR 21, 1414 [BGH 08.07.2021 - IX ZR 121/20] Rz 30; s.a. § 177 Rn 6, § 185 Rn 9) erklärt werden. Dagegen kann bloßes Schweigen grds nicht als Zustimmung gewertet werden; von diesem Grundsatz gibt es jedoch Ausnahmen (Staud/Klumpp Vorbem zu Rz 23 ff; Vor § 116 Rn 21 f; aA für die Nichtbeanstandung vollmachtlosen Ha...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Unklarheitenregel (Abs 2).

Rn 10 Die Vorschrift ergänzt die für die Auslegung von AGB maßgeblichen Grundsätze. Die Auslegung muss der Inhaltskontrolle immer vorausgehen (BGH NJW 99, 1633 [BGH 10.02.1999 - IV ZR 324/97]). Die Norm gilt auch für Klauseln, die nach § 307 III 1 der Inhaltskontrolle entzogen sind. I. Grundsatz der objektiven Auslegung. Rn 11 Der vom Verwender mit AGB verfolgte Zweck erforder...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Abdingbarkeit.

Rn 5 § 442 ist durch AGB nicht abdingbar (Schlesw NJOZ 10, 606, 608f), ansonsten dispositiv.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck.

Rn 1 Haftungsbeschränkungen sind insb in AGB üblich und im Grundsatz in bestimmten Grenzen zulässig wobei diese die berechtigten Interessen von Veranstalter und Reisendem in Ausgleich bringen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Übersicht: Inhalt, Bedeutung, Abtretbarkeit.

Rn 1 Die Vorschrift gewährt dem Bürgen – auch dem selbstschuldnerischen iSv § 773 I Nr 1 (Mot II 677; RGZ 8, 260, 263; Staud/Stürner § 775 Rz 7) – unter bestimmten Voraussetzungen für die Zeit bis zur Inanspruchnahme durch den Gläubiger einen Befreiungsanspruch gg den Hauptschuldner, wenn zwischen dem Bürgen und dem Hauptschuldner im Innenverhältnis ein Auftrag oder ein ähnl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Treu und Glauben.

Rn 4 Mit dem Begriffspaar von ›Treu und Glauben‹ ist zum einen das Verbot widersprüchlichen Verhaltens und zum anderen das Gebot eines gerechten Interessenausgleichs angesprochen. Rn 5 So widerspricht es dem Grundsatz von Treu und Glauben, eine Vertragsklausel so auszulegen, dass sie im Widerspruch zu einer anderen Vertragsklausel oder dem Zweck des Vertrages steht (BGHZ 146,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Einzelne Anwendungsbereiche.

Rn 18 Beim Kaufvertrag darf der Käufer auch nach Lieferung einer mangelhaften Sache noch den Kaufpreis nach § 320 verweigern, weil er nach §§ 437 Nr 1, 439 zunächst Nacherfüllung fordern kann (BGHZ 225, 1 Rz 36 ff). Rn 19 Bei Sukzessivlieferungsverträgen und Dauerlieferungsverträgen handelt es sich auch bei verschiedenen Lieferungsteilen doch um Verpflichtungen aus demselben ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Sonstige Darlehenskosten.

Rn 49 Bearbeitungsentgelte in AGB, die insb den vorvertraglichen Aufwand abgelten sollen, verstoßen, wie BGHZ 201, 168 Rz 31 ff u WM 14, 1325 Rz 40 ff, dazu Ellenberger FS Landau [16], 487 ff, nach erheblichem Streit in Rspr u Literatur geklärt haben, in Verbraucherdarlehensverträgen, auch wenn der Sollzins eines Darlehens einer Sozialeinrichtung unter dem Marktzins liegt (B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Grenzen.

Rn 12 Nach § 354a I HGB (BGBl 94 I 1692) ist die Abtretung von Geldforderungen aus einem beiderseitigen Handelsgeschäft ungeachtet eines vertraglichen Abtretungsverbots wirksam. Der Schuldner kann aber, auch wenn er von der Abtretung weiß, mit befreiender Wirkung an den bisherigen Gläubiger leisten (BGH WM 05, 429, 432), nicht aber mit diesem jenseits von § 407 noch einen Ve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. VOB/B.

Rn 10 Teil B der VOB (ebenso die VOL) enthält Vertragsbedingungen, die auf die Besonderheiten der zu erbringenden Leistung abgestimmt sind und einen (im Wesentlichen) ausgewogenen Ausgleich der Beteiligteninteressen gewährleisten (BGHZ 86, 135). Sie bezieht sich grds nur auf Bauleistungen, so dass die in einem Generalunternehmervertrag zusätzlich übernommenen Architekten- un...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Abdingbarkeit.

Rn 6 Die Vorschrift ist durch Individualvereinbarung abdingbar. Umstr ist, ob eine Abbedingung auch in AGB möglich ist (vgl Schmid/Harz/Gahn § 580 Rz 18).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Entgelt.

Rn 11 Die Erfüllung der Informationspflichten hat grds unentgeltlich zu erfolgen. IV erlaubt nur in ganz bestimmten Fällen der Unterrichtung die Vereinbarung eines Entgelts (zur Inhaltskontrolle einer Entgeltklausel für die Nacherstellung von Kontoauszügen: BGHZ 199, 281). Der Zahlungsdienstleister hat nur dann einen Anspruch auf ein Entgelt, wenn die Informationen auf Verla...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Durchgriffsfälligkeit (Abs 2).

Rn 10 § 641 II geht von gestuften Vertragsverhältnissen (›Leistungskette‹) aus, in denen der Besteller (Hauptunternehmer) seinem Auftraggeber (Bauherr) Werkleistungen schuldet, die er aufgrund selbstständiger Vertragsbeziehungen zum (Sub-)Unternehmer zumindest tw von diesem erbringen lässt. Die Regelungen zur Durchgriffsfälligkeit sollen der widersprüchlichen Vertragspraxis ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Anfängliche Störungen.

Rn 37 Nach altem Schuldrecht führte zudem der Umstand, dass eine Störung des Vertrages bereits bei Vertragsschluss vorlag, im Grundsatz zu einer von Fahrlässigkeit unabhängigen Haftung (s Schlechtriem/Schmidt-Kessel, Schuldrecht AT Rz 600; Ausn: Sachmängel beim Kauf). Während diese Haftung durch den neuen § 311a erheblich gemildert worden ist (s.o. Rn 17), ist es für anfängl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Inhalt und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die abdingbare (§ 1284), durch Nr 14 II AGB-Banken nicht abbedungene (BGH NJW 04, 1660, 1661 [BGH 12.02.2004 - IX ZR 98/03]) Vorschrift regelt die Stellung des Pfandgläubigers vor Pfandreife (§ 1228 II), § 1282 seine Stellung nach Pfandreife. § 1281 wird durch §§ 1287u 1288 I ergänzt. Er gilt auch für Pfändungspfandrechte, solange eine Überweisung an den Gläubiger noch ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. VOB/B.

Rn 25 Der für den VOB/B-Vertrag in § 13 I VOB/B niedergelegte Sachmangelbegriff entspricht inhaltlich dem des § 633 II, nennt aber ausdrücklich die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik als Kriterium für die Mangelfreiheit. Der wichtigste Unterschied zum BGB-Werkvertragsrecht besteht in der Regelung des § 4 VII VOB/B , wonach der Auftragnehmer auch solche Leistungen, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Umfang der Pfandhaftung.

Rn 2 Bei einer Verpfändung einer eigenen Sache für eine eigene Schuld haftet das Pfandrecht, auch mit Wirkung ggü nachrangig Berechtigten (hM, Staud/Wiegand Rz 6) sowie einem Erwerber der Pfandsache (hM, Staud/Wiegand Rz 9), nach I 1 auch für jede nachträgliche Erweiterung der Schuld durch Vertrag, Verschulden, vertragliche oder gesetzliche Zinsen, Vertragsstrafen, Verzicht ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 703 BGB – Erlöschen des Schadensersatzanspruchs.

Gesetzestext 1Der dem Gast auf Grund der §§ 701, 702 zustehende Anspruch erlischt, wenn nicht der Gast unverzüglich, nachdem er von dem Verlust, der Zerstörung oder der Beschädigung Kenntnis erlangt hat, dem Gastwirt Anzeige macht. 2Dies gilt nicht, wenn die Sachen von dem Gastwirt zur Aufbewahrung übernommen waren oder wenn der Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Fälligkeitszinsen (Abs 4).

Rn 23 Nach § 641 IV ist die fällige Vergütung vom Zeitpunkt der Abnahme (auch § 640 I 3) an zu verzinsen. Das gilt nicht für Voraus- oder Abschlagszahlungen (Grüneberg/Retzlaff § 641 Rz 17). Keine Zinspflicht besteht, soweit die Vergütung gestundet ist oder dem Besteller ein Leistungsverweigerungsrecht aus §§ 320, 641 III zusteht (Ddorf NJW 71, 2310; Grüneberg/Retzlaff § 641...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Zahlungsvorgang.

Rn 26 Die in beiden Varianten der Zahlungsdiensteverträge bestehende Verpflichtung der Zahlungsdienstleister liegt darin, Zahlungsvorgänge auszuführen. IV 1 bestimmt, was unter einem Zahlungsvorgang zu verstehen ist. Der konkrete Vorgang erfolgt zwischen einem Zahler und einem Zahlungsempfänger. Inhaltlich erfasst sind die Varianten des Bereitstellens, der Übermittlung und d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Angebot und Annahme.

Rn 52 Das Einstellen der Ware verbunden mit dem Starten der Auktion durch den Verkäufer stellt die Abgabe eines verbindlichen Verkaufsangebots an denjenigen dar, der zum Zeitpunkt des Endes der Auktion das höchste Gebot abgegeben hat (BGHZ 211, 331 = NJW 17, 469; BGH NJW 05, 54). Im Falle eines (verdeckten) Mindestpreises ist das Angebot aufschiebend durch das Erreichen dies...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, EGBGB Art 2 EGBGB – Gesetz im Sinne des BGB.

Gesetzestext Gesetz im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Gesetzes ist jede Rechtsnorm. Rn 1 Die Legaldefinition des Gesetzesbegriffes in Art 2 ist wortgleich mit derjenigen in Art 12 EGZPO und in Art 7 EGStPO. Bedeutung hat die Vorschrift ua für §§ 125 f, 134, 823 II BGB (s dortige Kommentierungen), ein engeres Verständnis hat § 906 BGB (s ebd Rn 14). Rechtsnorme...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Fertig bereitliegende Rechtsordnung.

Rn 8 Die geltungserhaltende Reduktion soll bei Klauselwerken zulässig sein, die als kollektiv ausgehandelte Vertragswerke unter Mitwirkung der beteiligten Verkehrskreise zustande gekommen sind und damit als ›fertig bereitliegende Rechtsordnung‹ nicht ohne weiteres mit einseitig aufgestellten AGB vergleichbar sind (BGH NJW 95, 3117 [BGH 04.05.1995 - I ZR 70/93] für die ADSp; ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1291 BGB – Pfandrecht an Grund- oder Rentenschuld.

Gesetzestext Die Vorschriften über das Pfandrecht an einer Forderung gelten auch für das Pfandrecht an einer Grundschuld und an einer Rentenschuld. Rn 1 Die Vorschrift stellt Grundschulden einer Forderung auf Zahlung eines bestimmten Betrages, Rentenschulden einer auf eine Geldrente gerichteten Forderung gleich u verweist auf §§ 1281–1290. Schuldner ist der Grundstückseigent...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Sperrung des Geldbetrags auf dem Zahlungskonto.

Rn 7 In der Zahlungsdienstrichtlinie ist vorgesehen, dass eine Sperrung des Geldbetrags auf dem Zahlungskonto bei kartengebundenen Zahlungsvorgängen, die vom oder über den Zahlungsempfänger ausgelöst werden, unter der Voraussetzung zulässig ist, dass der Zahler der genauen Höhe des zu sperrenden Geldbetrags zugestimmt hat. Erforderlich ist eine gesonderte Zustimmung des Zahl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Übereinstimmender Wille.

Rn 20 Erkennt der Empfänger den wirklichen Willen des Erklärenden, ist er nicht schutzbedürftig. Der Adressat muss sich also sein individuelles Verständnis zurechnen lassen. Der wirkliche Wille des Erklärenden und nicht der Wortlaut bestimmt dann den Inhalt des Rechtsgeschäfts (BGH NJW 84, 721 [BGH 26.10.1983 - IVa ZR 80/82]; NJW-RR 93, 373 [BGH 20.11.1992 - V ZR 122/91]; Ne...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Haftungsverschärfungen.

Rn 25 Das BGB kennt eine Reihe schärferer Haftungsstandards, welche vom Schuldner mehr verlangen als die Fahrlässigkeit. Tw wird eine Verschärfung bereits durch eine Beweislastumkehr erreicht (s § 280 Rn 24). Als haftungsverschärfend wird regelmäßig auch § 278 angesehen (etwa NK/Dauner-Lieb § 276 Rz 18; Jauernig/Stadler § 276 Rz 9); tatsächlich handelt es sich aber darum, de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtsfolge.

Rn 4 Bei bewusster Teileinigung soll der Vertrag nach der Auslegungsregel des § 154 I 1 im Zweifel nicht geschlossen sein. Diese Regel ist unanwendbar, wenn sich die Parteien trotz der noch offenen Punkte erkennbar vertraglich binden wollen. Dieser Wille kann ausdrücklich erklärt werden, kann sich aber auch aus den Umständen, wie etwa einem Vorvertrag (BGH WM 06, 1499 Tz 10;...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich der Art 4 ff.

Rn 3 Art 4 ff gelten – in Anlehnung an die Rspr zu Art 5 Nr 3 EuGVVO aF und Art 7 Nr 2 Brüssel Ia-VO – für alle nicht durch Art 1 ausgenommenen Schadenshaftungen, die nicht auf einem Vertrag beruhen (s insb EuGH Slg 88, 5565 Rz 17; 92, I-2149 Rz 16; 98, I-6511 Rz 22; 02, I-6367 Rz 33; I-8111 Rz 36; 05, I-481 Rz 51; NJW 16, 2727 Rz 37; 21, 144 = ECLI:EU:2020:950 Rz 23; weiter...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Entgelte und Zinsen.

Rn 18 Aufgrund der nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung eines Zahlungsvorgangs durch den Zahlungsdienstleister sollen dem Zahlungsdienstnutzer keine unmittelbaren Belastungen verbleiben. VI sieht daher einen Anspruch des Zahlungsdienstnutzers gg seinen Zahlungsdienstleister vor, gerichtet auf die Erstattung von Entgelten und Zinsen in Fällen der mangelhaften Ausführu...mehr

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§ 5 Verkehrsstraf- und Ordn... / I. Vergütungsvereinbarung

Rz. 2 Auch im Rahmen der strafrechtlichen Mandatierung haben Mandant und Anwalt die Möglichkeit, eine Vergütungsvereinbarung zu treffen, was heute sehr weit verbreitet ist. Es kommen also insbesondere Zeithonorare und Pauschalhonorare in Betracht. Greift man auf Pauschalhonorare zurück, so bietet es sich an, diese nach Verfahrensabschnitten zu gliedern, z.B. der Tätigkeit im...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Langfristige Darlehen (Abs 1 Nr 2).

Rn 10 Nr 2 erfasst langfristige Darlehen u bringt zugleich die Grenze der rechtlich geschützten Zinserwartung des Darlehensgebers (10 1/2 Jahre; BGHZ 146, 5, 12) zum Ausdruck. Bei Prolongationsvereinbarungen, die sich auf die Zeit der Rückzahlung o den Zinssatz beziehen, tritt der Vereinbarungszeitpunkt an die Stelle des Auszahlungszeitpunkts. Die einseitige Ausübung eines R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. §§ 307 ff.

Rn 8 Für die Inhaltskontrolle von AGB sind in den §§ 307 ff strengere Anforderungen aufgestellt (BGHZ 136, 355) und in § 306 besondere Rechtsfolgen bestimmt. Die §§ 307 ff sind deswegen ggü § 138 vorrangig (Erman/Schmidt/Ränsch § 138 Rz 8; differenzierend Staud/Sack/Fischinger § 138 Rz 37 ff). Die Verwendung unangemessener formularmäßiger Klauseln kann dann zur Sittenwidrigk...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck, Anwendungsbereich, Abdingbarkeit.

Rn 1 Die Norm berücksichtigt die generelle Erfahrung, ohne dass es sich um eine im Einzelfall geforderte Voraussetzung handelt (BGH NJW 07, 2619 [BGH 11.07.2007 - VIII ZR 110/06] Rz 11), dass der Unternehmer die Mangelfreiheit bei Gefahrübergang besser überblicken kann als der Verbraucher, zumal er sie zu diesem Zeitpunkt schuldet (§ 434 I; BTDrs 14/6040, 245). Sie gilt auch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Betriebsvereinbarung.

Rn 41 Betriebsvereinbarungen sind Vereinbarungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber (§ 77 I BetrVG). Normative Regelungen in Betriebsvereinbarungen gelten unmittelbar und zwingend für die vom Betriebsrat vertretenen ArbN (§ 77 IV 1 BetrVG) und können nicht von der Zustimmung der ArbN abhängig gemacht werden (BAG NZA 20, 1548 [BAG 28.07.2020 - 1 ABR 4/19], Anm Lingemann Arb...mehr