Fachbeiträge & Kommentare zu Adoption

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FF 12/2014, Wiedervereinigung Familiengerichtsbarkeit in der DDR, heutige Familienrichter, Verfahren Görgülü

Dr. Peter Friederici Schnitzler: Wir feiern in diesem Jahr 25 Jahre Wiedervereinigung. Ich glaube, es gibt kaum ein Datum in der jüngeren deutschen Geschichte, das bei vielen Deutschen, ob Westdeutsche oder Ostdeutsche, so die Herzen berührt hat wie die Maueröffnung in Berlin. Diese Zeit von 1989 bis 2014 ist Gegenstand dieses Interviews. Ausgangspunkt war der Einigungsvertra...mehr

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FF 10/2014, Verletzung des ... / 1 Gründe:

[1] I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Adoption einer Volljährigen. [2] 1. Die Beschwerdeführerin ist die leibliche Tochter des 2009 verstorbenen Annehmenden, der im Jahr 1993 seine damals bereits volljährige Stieftochter adoptierte. Die Annahme wurde mit Beschluss des Vormundschaftsgerichts vom 2.12.1993 mit den Wirkungen einer Erwachsenenadoption ausgesprochen. [3] Im...mehr

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zerb 9/2014, Schutz vor Erb... / 2.3 Anfechtungen nach dem Erbfall und Erbunwürdigkeit

Wurde ein Erblasser nach Ansicht von Dritten von einem Erbschleicher zu einer bestimmten letztwilligen Verfügung unrechtmäßig veranlasst, kann ggf. die Möglichkeit einer Anfechtung nach den erbrechtlichen Vorschriften bestehen. Dies sind:mehr

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FF 10/2014, Familienrecht auf dem Anwaltstag in Stuttgart vom 26.–27. Juni 2014

Szenen einer Ehe Es waren nicht die "knallharten" Themen aus der familienrechtlichen Praxis, die am ersten Veranstaltungstag in Stuttgart zur Debatte standen. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht hatte sich gemäß dem Motto des diesjährigen Anwaltstages "Freiheit gestalten" die Freiheit genommen, sich mit der Entstehungsgeschichte und den Rahmenbedingungen des Familienrechts ...mehr

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FF 9/2014, Keine Aufhebung ... / 1 Gründe:

[1) I. Das Verfahren betrifft die Aufhebung einer Minderjährigenadoption. [2] Die Mutter der Antragstellerin heiratete im Jahre 1992 den Antragsgegner. Sie brachte die im Februar 1991 geborene Antragstellerin in die Ehe mit, die von einem anderen Mann abstammte und von dem Antragsgegner im Jahre 1994 adoptiert wurde. Aus der Ehe des Antragsgegners mit der Mutter der Antragste...mehr

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FF 9/2014, FF 9/2014 / Sorge- und Umgangsrecht

Das Interesse einer leiblichen Mutter am Umgang mit ihrem adoptierten Kind unterfällt zwar dem Schutz des Art. 8 Abs. 1 EMRK (Privatleben), doch ist eine Absprache, die im Rahmen einer sog. "(halb-)offenen" Adoption zwischen leiblicher Mutter und den Adoptiveltern getroffen wird, rechtlich unverbindlich; ihrer Durchsetzung steht das Bedürfnis der Adoptivfamilie an einem unge...mehr

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FF 9/2014, Keine Aufhebung ... / 2 Anmerkung

Auf den ersten Blick mag die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom Ergebnis her zweifelhaft erscheinen. Während der Minderjährigkeit des Angenommenen ist die Möglichkeit der Aufhebung des Annahmeverhältnisses durch das Familiengericht aus schwerwiegenden Gründen zum Wohl des Kindes gemäß § 1763 BGB eröffnet. Dies soll aber nicht gelten, wenn der Angenommene zwischenzeitlic...mehr

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zerb 7/2014, Der Fachanwalt für Erbrecht

Dr. Michael Bonefeld/Dr. Thomas Wachter zerb verlag, 3. Aufl. 2014, 1.808 Seiten gebunden, 119,– EUR ISBN 978-3-941586-96-3 1. "Der Fachanwalt für Erbrecht" richtet sich primär – das besagt bereits der Titel – an im Erbrecht tätige Rechtsanwälte. Das in der aktuellen Auflage von 28 Autoren bearbeitete Werk behandelt alle Bereiche, welche in der erbrechtlichen Praxis wichtig sin...mehr

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§ 6 Verfahrensrechtliche Be... / I. Einordnung

Rz. 13 Die Einordnung der Ehewohnungs- und Haushaltssachen sowie der Gewaltschutzsachen als der freiwilligen Gerichtsbarkeit unterfallende Familiensachen oder "reine FamFG-Familiensachen"[11] ist sachlich zutreffend. Deshalb ist grundsätzlich der Allgemeine Teil des FamFG sowohl in Ehewohnungs- und Haushaltssachen als auch in Gewaltschutzsachen anzuwenden, die Sondervorschri...mehr

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FF 6/2014 / Adoption

Die Adoption eines durch eine anonyme Samenspende gezeugten Kindes durch die Lebenspartnerin der Mutter dient jedenfalls dann dem Kindeswohl, wenn durch die Hinterlegung eines verschlossenen Umschlags mit dem Namen der Kindes und des behandelnden Arztes sichergestellt ist, dass das Kind in dem Alter von 16 Jahren selbst entscheiden kann, ob es seinen biologischen Vater ermit...mehr

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FF 5/2014, / Adoption

Das zu einem Minderjährigen begründete Annahmeverhältnis ist nach dem Eintritt der Volljährigkeit des Kindes auch bei schwersten Verfehlungen eines Beteiligten (hier: sexueller Missbrauch der Adoptivtochter durch den Adoptivvater) nicht mehr aufhebbar (BGH, Beschl. v. 12.3.2014 – XII ZB 504/12).mehr

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FF 3/14, FF / Adoption

§ 1755 Abs. 2 i.V.m. § 1772 Abs. 1 Satz 1 BGB, wonach auch bei der Volljährigenadoption das Erlöschen nur im Verhältnis zu dem anderen Elternteil und dessen Verwandten eintritt, wenn ein Ehegatte das Kind seines Ehegatten annimmt, findet keine Anwendung, wenn der Annehmende die Annahme des Kindes seines geschiedenen Ehegatten begehrt (BGH, Beschl. v. 15.1.2014 – XII ZB 443/1...mehr

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zerb 3/2014, Verwirkung ein... / Aus den Gründen

Die Berufung des Klägers hat teilweise Erfolg und führt zur Verurteilung der Beklagten in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang, während sich die weitergehenden Ansprüche des Klägers dem Einwand der Verwirkung ausgesetzt sehen. I. Zu Recht hat das Landgericht die Stufenklage auch zur Herbeiführung einer Zustimmung zu Teilungsplänen als zulässig erachtet. Entgegen der Auffass...mehr

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AGS 2/2014, Beck’sches Formularbuch Familienrecht. Herausgegeben von Dr. Ludwig Bergschneider. Verlag C. H. Beck, München. 4. Aufl. 2013. XXXV, 902 S. mit CD-ROM. 119, 00 EUR.

Das mittlerweile bereits in der 4. Aufl. erschienene Formularbuch liefert dem Praktiker mehr als 400 Textmuster und Checklisten für nahezu alle denkbaren familienrechtlichen Themen, und zwar sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Bereich. Ein Blick in das Inhaltsverzeichnis zeigt, dass das gesamte familienrechtliche Spektrum abgedeckt wird. Von der anwaltlich...mehr

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FF 1/2014, Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 18. Legislaturperiode

Auszüge mit Bezug zum Familienrecht 4. Zusammenhalt der Gesellschaft 4.1. Miteinander stärken und Chancengleichheit verbessern Familie stärken Mehr Zeit für Familien – Partnerschaftlichkeit stärken … Haushaltsnahe und familienunterstützende Dienstleistungen: Wir werden eine Dienstleistungsplattform aufbauen, auf der legale gewerbliche Anbieter haushaltsnaher familienunterstützende...mehr

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FF 1/2014, Eherecht in Europa

Dr. Rembert Süß/Prof. Dr. Gerhard Ring2. Auflage 2012, 1.415 Seiten, 139 EUR, zerb verlag Ein zusammenwachsendes Europa, eine zunehmende Mobilität in der Bevölkerung sowie die stetig wachsende Anzahl internationaler Eheschließungen stellen den Juristen vor immer neue Herausforderungen. Laut Statistischem Bundesamt gab es im Jahr 2010 ca. 30.000 internationale Scheidungsfälle i...mehr

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FF 1/2014, 20 Jahre Arbeitsgemeinschaft Familienrecht – Jubiläumsveranstaltung in Karlsruhe

Zum Jubiläum hatten sich die Familienanwältinnen und -anwälte einen ganz besonderen Ort ausgesucht: Karlsruhe, Sitz des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs, Orte, an denen maßgebliche Entscheidungen im Familienrecht getroffen werden. Etwa 350 Teilnehmer waren nach Karlsruhe gekommen, um mit Kolleginnen und Kollegen den 20. Geburtstag der Arbeitsgemeinschaft ...mehr

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ZErb 10/2013, Geschäftswert... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. In der hier allein streitigen und entscheidenden Frage, wie eine sog. Patientenverfügung im Rahmen des § 30 KostO zu bewerten ist, hält der Senat auch nach erneuter Überprüfung an seiner bereits vom Landgericht angeführten Rechtsprechung fest. Diese entspricht der nahezu einhelligen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur. Für den...mehr

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FF 09/2013, Familie mit Kin... / 2. Recht des Kindes – kein Recht auf Kinder

Bei aller Akzeptanz für Lebenspartner stellt das Urteil jedoch zutreffend die Rechte und das Wohl der betroffenen Kinder in den Mittelpunkt. Dies ist zu begrüßen. Kein Erwachsener hat ein Recht auf Kinder, sei er Ehegatte oder Lebenspartner. Daher muss bei jeder Adoption auch sorgfältig der individuelle Einzelfall geprüft werden. Eine Gefährdung des Kindeswohls war vorliegen...mehr

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FF 09/2013, Familie mit Kin... / 3. Die Entscheidung

Erwartungsgemäß erklärte das BVerfG den Ausschluss der Lebenspartner von der Sukzessivadoption im Urteil vom 19.2.2013 für verfassungswidrig.[10] Der Senat berücksichtigt die Rechte der betroffenen Kinder, Lebenspartner sowie das Verhältnis von Ehe und Lebenspartnerschaft. Geprüft wird das Recht des Kindes gegen den Staat auf Gewährleistung elterlicher Pflege und Erziehung (...mehr

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FF 09/2013, Familie mit Kin... / 1. Das verfassungsrechtliche Problem

Unverheiratete Personen können gemäß § 1741 Abs. 2 S. 1 BGB ein Kind nur als Einzelperson adoptieren. Da Lebenspartner nicht verheiratet sind, steht ihnen, im Gegensatz zu Ehepaaren, ebenfalls (nur) die Einzeladoption offen. Die gemeinschaftliche Adoption gemäß § 1741 Abs. 2 S. 2 BGB ist dagegen Ehepaaren vorbehalten. Ehepartnern und Lebenspartnern gleichermaßen offen steht ...mehr

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FF 09/2013, Familie mit Kin... / IV. Ergebnis

Das BVerfG hat in einer umfangreich begründeten, absehbaren Entscheidung das Verbot der Sukzessivadoption für verfassungswidrig erklärt und dabei wichtige Aussagen zu den verfassungsmäßigen Rechten von Kindern und Eltern nicht nur in "Regenbogenfamilien" getroffen. Der nächste Schritt, die Gestattung der gemeinschaftlichen Adoption auch durch Lebenspartner, ist mit der Entsc...mehr

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FF 09/2013, Familie mit Kin... / I. Einführung

Die Rechtsprechung des BVerfG zu Lebenspartnerschaften steht seit dem Urteil vom 17.7.2002[1] im Fokus des öffentlichen Interesses. Nach der Feststellung der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Lebenspartnerschaft 2002, erklärte es das Gericht in den Entscheidungen vom 7.7.2009[2], 21.7.2010[3], 19.6.2012[4] und 18.7.2012[5] für verfassungswidrig, Lebenspartnern verschie...mehr

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FF 09/2013, Familie mit Kin... / 2. Die mündliche Verhandlung

Die Entscheidung der Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses von Lebenspartnern von der Sukzessivadoption kam nicht überraschend. Dies zeigte sich bereits während der mündlichen Verhandlung am 18.12.2012, bei der BVR Prof. Dr. Gabriele Britz, seit Februar 2011 als Verfassungsrichterin Nachfolgerin von Dr. Christine Hohmann-Dennhardt, zum ersten Mal als Berichterstatterin auft...mehr

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ZErb 08/2013, Eherecht in Europa

Dr. Rembert Süß und Prof. Dr. Gerhard Ring 2. Aufl., zerb verlag, 2012. 1.415 S., 139 EUR Ein zusammenwachsendes Europa, eine zunehmende Mobilität in der Bevölkerung sowie die stetig wachsende Anzahl internationaler Eheschließungen stellt den Juristen vor immer neue Herausforderungen. Laut Statistischem Bundesamt gab es im Jahr 2010 ca. 30.000 internationaler Scheidungsfälle in...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Baetge/Beermann, Die Neubewertung des Sachanlagevermögens nach IAS, StuB 1999, S. 341–348; Ballwieser/Dobler, Rohstoffindustrie, in: Handbuch International Financial Reporting Standards 2011, Weinheim 2011, Abschnitt 26 F; Deloitte, iGAAP 2013. A guide to IFRS reporting, 6. Aufl., London 2012; Ernst & Young, IFRS. Observations on the Implementation of IFRS, 2006; Ernst & Young, ...mehr

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FF 07/2013, Anfechtung der ... / 2 Gründe:

[4] Die Revision hat keinen Erfolg. [5] Auf das Verfahren ist gemäß Art. 111 Abs. 1 FGG-RG noch das bis 31.8.2009 geltende Prozessrecht anwendbar, weil der Rechtsstreit vor diesem Zeitpunkt eingeleitet worden ist (vgl. Senatsbeschl. v. 3.11.2010 – XII ZB 197/10, FamRZ 2011, 100 Rn 10). I. [6] Nach Auffassung des Berufungsgerichts steht dem Kläger nach § 1600 Abs. 1 Nr. 2 BGB b...mehr

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FF 07/2013, Anfechtung der ... / 3 Anmerkung

1. Man könnte das Urteil des Bundesgerichtshofs auf die kurze Aussage bringen: "Beiwohnung im Reagenzglas". Tatsächlich geht es in der Entscheidung um die Gewichtung der Beiträge der Mutter und des biologischen Vaters zum Entstehen eines Kindes. Nach früherer Gesetzesterminologie war hierzu eine "Beiwohnung"[1] erforderlich, das heißt, die künftigen Eltern mussten miteinande...mehr

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ZErb 7/2013, Testamente für Geschiedene und Patchworkehen

Florian Enzensberger zerb verlag, 3. Auflage 2013, 273 Seiten, broschiert, 49,– EUR Seit der letzten Auflage des Praktikerwerks "Testamente für Geschiedene und Patchworkehen" von Florian Enzensberger sind vier Jahre vergangen. In dieser Zeit gab es unter anderem die Reform des Erb- und Verjährungsrechts. Die Verwaltungsmeinung zum Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz wurde dur...mehr

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FF 6/2013, Rechtsprechung k... / Adoption

Die fehlende Möglichkeit der Stiefkindadoption diskriminiert gleichgeschlechtliche Paare in Österreich im Vergleich zu unverheirateten heterosexuellen Paaren (EGMR, Urt. v. 19.2.2013 – Beschwerde Nr. 19010/07; X u.a. ./. Österreich, FamRZ 2013, 763 m. Anm. Maurer, 752) Die familiengerichtliche Feststellung der Anerkennung nach § 4 Abs. 2 S. 1 AdWirkG einer in Südafrika wirksa...mehr

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FF 6/2013, Anonyme Samenspe... / b) Lesbische Paare

Wird das Kind in einer lesbischen Partnerschaft geboren, wird die Partnerin der Mutter des Kindes auch bei Bestehen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft nicht automatisch der zweite Elternteil des Kindes. Auch eine Anerkennung der Elternschaft ist ausgeschlossen. Bei Bestehen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ist jedoch eine Stiefkindadoption zugelassen (§ 9 Abs. 7 ...mehr

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FF 6/2013, Anonyme Samenspe... / 4. Sorge-, Umgangs- und Auskunftsrechte des Spenders

Bei der "freundschaftlichen Samenspende", insbesondere bei befreundeten lesbischen und schwulen Paaren, besteht häufig der Wunsch des Samenspenders und seines Lebenspartners, Umgang mit dem Kind zu haben und Auskünfte über seine Entwicklung zu erhalten. Dies soll sich auch dann nicht ändern, wenn das Kind im Weg der Stiefkindadoption von der Lebenspartnerin der Mutter adopti...mehr

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FF 6/2013, Anonyme Samenspe... / 5. Freistellungspflicht gegenüber dem Samenspender und dem Ärzteteam

Während Anonymitätszusagen gegenüber dem Samenspender als Vertrag zu Lasten des Kindes unzulässig sind,[46] sind Vereinbarungen zwischen den Eltern und dem Samenspender, auch im Wege des Vertrages zugunsten Dritter, häufig. Sie werden darüber hinaus auch dringend empfohlen.[47] Eine umfassende Freistellungsverpflichtung zwischen dem Partner/der Partnerin der Mutter sowie dem...mehr

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FF 6/2013, Anfechtung der Vaterschaft durch den sog. biologischen Vater auch im Fall der Samenspende

Urteil vom 15.5.2013 – XII ZR 49/11 (AG Köln, Urt. v. 11.8.2010 – 315 F 226/09, OLG Köln, Urt. v. 17.5.2011 – 14 UF 160/10) Der Bundesgerichtshof hat die Rechtsfrage entschieden, ob auch ein Samenspender als sog. biologischer Vater die rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes anfechten kann. Der Kläger und die Mutter des Beklagten zu 2 leben jeweils in gleichgeschlechtliche...mehr

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FF 6/2013, Anonyme Samenspe... / c) Schwule/lesbische Paare (faktische "Vier-Elternschaft")

Mitunter verwirklichen schwule und lesbische Paare gemeinsam ihren Kinderwunsch.[13] Dazu erfolgt meist eine künstliche Insemination einer Frau mit dem Sperma des befreundeten schwulen Mannes. Seine Vaterschaft kann problemlos anerkannt oder gerichtlich festgestellt werden. Probleme ergeben sich, wenn der Mann hierauf verzichtet oder die Lebenspartnerin der Mutter die Adopti...mehr

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FF 6/2013, Rechtsprechung k... / Ehegattenunterhalt

Ein ehebedingter Nachteil i.S.d. § 1578b BGB liegt nicht nur vor, wenn der unterhaltsberechtigte Ehegatte ehebedingt von der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit absieht oder eine bereits ausgeübte Erwerbstätigkeit aufgibt, sondern auch dann, wenn er ehebedingt seinen Arbeitsplatz wechselt und dadurch Nachteile erleidet (BGH, Beschl. v. 13.3.2013 – XII ZB 650/11, MDR 2013, 658 = ...mehr

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FF 6/2013, Anonyme Samenspe... / d) Postmortale Befruchtung

Eine Frau kann medizinisch auch nach dem Tod ihres männlichen Partners noch von ihm schwanger werden. Dies ermöglicht die Kryokonservierung des Spermas des Mannes, das mit seiner Einwilligung auch nach seinem Tod noch zur künstlichen Erzeugung eines Kindes verwendet werden kann. Insbesondere in den Fällen einer tödlichen Erkrankung und eines lebensgefährlichen Einsatzes im A...mehr

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ZErb 5/2013, Verlauf und Op... / 1 I.

Vor der Klageerhebung Bevor der Pflichtteilsberechtigte den Erben verklagt, ist dessen Pflichtteilsrecht zu überprüfen, soweit schon entsprechende Informationen bekannt sind:[2]mehr

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Vorlage an den Großen Senat: Zur Auslegung des § 11 Abs. 3 FGO bei Wechsel der Senatszuständigkeiten

Leitsatz Ist ein Senat, der von einer Entscheidung eines anderen Senats des BFH abweichen will, auch dann verpflichtet, gem. § 11 Abs. 3 Satz 1 FGO bei diesem anzufragen, ob er an seiner bisherigen Rechtsprechung festhält, und für den Fall, dass der angefragte Senat der Änderung der Rechtsprechung nicht zustimmt, die streitige Rechtsfrage dem Großen Senat des BFH gem. § 11 A...mehr

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FF 03/2013, Nichtzulassung der Sukzessivadoption durch eingetragene Lebenspartner ist verfassungswidrig

BVerfG, Urt. v. 19.2.2013 – 1 BvL 1/11, 1 BvR 3247/09 Die Nichtzulassung der sukzessiven Adoption angenommener Kinder eingetragener Lebenspartner durch den anderen Lebenspartner verletzt sowohl die betroffenen Kinder als auch die betroffenen Lebenspartner in ihrem Recht auf Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG). Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in einem he...mehr

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FF 03/2013, Ehebedingter Na... / 1 Aus den Gründen:

I. Der Antragsteller begehrt die Befristung des durch Vergleich geregelten Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt der Antragsgegnerin. Die Beteiligten schlossen 1989 die Ehe. Sie adoptierten ein im März 1996 geborenes Kind. Die Antragsgegnerin ist seit Juli 1991 Versicherungsfachwirtin und arbeitete bis 1995 als Sachbearbeiterin bei verschiedenen Versicherungsunternehmen. Nach...mehr

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FF 02/2013, Herausforderung... / 2. Reaktionen nationaler Gesetzgeber

Verschiedene nationale Gesetzgeber – insbesondere in den Einzelstaaten der USA (wie in dem vorangegangenen Beispielsfall in Georgia) haben hierauf mit einer den Belangen der Wunscheltern entsprechenden Gesetzgebung reagiert: Sie ermöglichen – manchmal mit, manchmal ohne Gerichtsbeschluss – die Eintragung der Wunscheltern als rechtliche Eltern in das Geburtsregister.[7] Dabei...mehr

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FF 02/2013, Herausforderung... / 1. Problemlage

Seit die Thematik der medizinisch assistierten Zeugung die Juristen intensiver zu beschäftigen begonnen hat, also im Wesentlichen seit Mitte der Siebzigerjahre, haben sich die medizinischen Möglichkeiten, die Verhaltensweisen der Beteiligten und die rechtlichen Verhältnisse kontinuierlich verändert. Dadurch werden immer wieder neue rechtliche Fragestellungen aufgeworfen. Die...mehr

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AGS 09/2013, Verfahrenswert bei der Adoption eines Volljährigen

FamGKG § 42 Abs. 2 Leitsatz Der Wert des auf die Annahme eines Volljährigen gerichteten Verfahrens bestimmt sich zunächst nach § 42 Abs. 2 FamGKG. Nur dann, wenn sich hinsichtlich des Umfangs und der Bedeutung der Sache sowie der Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Beteiligten aus der insoweit gebotenen Sachverhaltsaufklärung keine genügenden Anhaltspunkte für die Wertf...mehr

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AGS 09/2013, Verfahrenswert... / 3 Anmerkung

Die mit § 42 FamGKG herangezogene Bewertungsgrundlage ist zutreffend. Auch die Bewertung der Höhe nach dürfte im Ergebnis richtig sein. Das FamG hatte den Wert des Verfahrens ohne Bennennung einer Wertvorschrift auf 3.000,00 EUR festgesetzt; das OLG hat den Wert der notariellen Beurkundung übernommen und den Wert des Verfahrens für die Annahme eines Volljährigen auf 500.000,...mehr

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AGS 09/2013, Verfahrenswert... / Leitsatz

Der Wert des auf die Annahme eines Volljährigen gerichteten Verfahrens bestimmt sich zunächst nach § 42 Abs. 2 FamGKG. Nur dann, wenn sich hinsichtlich des Umfangs und der Bedeutung der Sache sowie der Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Beteiligten aus der insoweit gebotenen Sachverhaltsaufklärung keine genügenden Anhaltspunkte für die Wertfestsetzung ergeben, darf au...mehr

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AGS 09/2013, Verfahrenswert... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Landeskasse ist zulässig. Sie führt zur Abänderung der angefochtenen Entscheidung. Der Verfahrenswert bestimmt sich bei einer Volljährigen-Adoption vorrangig nach § 42 Abs. 2 FamGKG und nur bei Fehlen genügender Anhaltspunkte nach der Auffangvorschrift des § 42 Abs. 3 FamGKG. 1. Im Ausgangspunkt gehört die Annahme als Kind nach den §§ 1741 f. BGB zu den Ado...mehr

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AGS 09/2013, Verfahrenswert... / 1 Sachverhalt

Das AG hatte im vorliegenden Verfahren ausgesprochen, dass die volljährige Anzunehmende vom Annehmenden als Kind angenommen werde, wobei sich die Wirkungen der Annahme der Volljährigen nach den Vorschriften über die Annahme einer Minderjährigen richten. Es hat die Gerichtskosten dem Annehmenden auferlegt und den Verfahrenswert auf 3.000,00 EUR festgesetzt. Die Festsetzung de...mehr

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ZErb 11/2012, Grenzen der P... / 4. Sonstige Gestaltungsvorschläge

Die sonstigen, vor allem literarischen Gestaltungsvorschläge müssen sich mit einer bloßen Aufzählung mit ganz wenigen Erläuterungen begnügen. Das reicht aber, um die jeweiligen Testatkriterien für ihre Pflichtteilsreduzierungseignung offenzulegen. Dazu zählen diemehr

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ZErb 10/2012, Die erbschaft... / a) Steuerliche Motive bei bereits entstandenem Eltern-Kind-Verhältnis (Widerlegung der Lehre vom steuerlichen Nebenmotiv)

Ist bereits ein Eltern-Kind-Verhältnis entstanden, indiziert § 1767 Abs. 1 Halbsatz 2 BGB die sittliche Rechtfertigung der Adoption.[16] Mithin dürfte der mit der Adoption verfolgte Einzelzweck in diesem Fall überhaupt nicht mehr wesentlich sein. Ob steuerliche Motive nun Hauptzweck, Nebenzweck oder gar unbedeutend für die Adoption sind, müsste gleichgültig sein. Vor diesem ...mehr