Fachbeiträge & Kommentare zu Adoption

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FF 11/2018, Der Tod im Fami... / I. Materielles Recht

1. Stirbt ein Verlobter, ist das Verlöbnis aufgehoben und im Zweifel sind Geschenke nicht zurückzugeben, § 1301 S. 2 BGB. 2. Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen, § 1353 BGB. Sie endet mit dem Tod des Ehepartners. Wird ein Ehepartner irrtümlich für tot erklärt und heiratet der andere danach wieder, ohne dass er Kenntnis von dem Irrtum hat, dann löst die neue Ehe die alte Eh...mehr

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§ 25 Auslandsberührung / d) Wirksamkeit einer Adoption

Rz. 79 Die Wirksamkeit einer Adoption wird gemäß Art. 22 EGBGB bestimmt und somit selbstständig angeknüpft.[162] Das Adoptionsstatut bestimmt also, ob die familienrechtlichen Voraussetzungen infolge einer Adoption bestehen oder nicht[163] sowie deren verwandtschaftsrechtliche Wirkung. Die Frage des Erbrechts von Adoptionsverwandten, also ob das jeweilige Recht dem Adoptierte...mehr

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§ 25 Auslandsberührung / V. Anknüpfungssubjekt nach Art. 25 Abs. 1 EGBGB a.F.

Rz. 53 Ist der Erblasser vor dem 17.8.2015 verstorben, so wird das Erbstatut anhand der bis dahin geltenden Normen bestimmt. Soweit es die Instrumentarien des Erbscheins sowie der Verfahren nach der Freiwilligen Gerichtsbarkeit anbelangt, so findet sich eine entsprechende Überleitungsvorschrift in Art. 229 § 36 EGBGB. Art. 25 Abs. 1 EGBGB a.F. stellt als Anknüpfungspunkt auf ...mehr

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§ 8 Beendigung der Erbengem... / a) Wegen Unbestimmtheit der Erbteile, § 2043 BGB

Rz. 16 § 2043 BGB enthält ebenso wie §§ 2044 und 2045 BGB Ausnahmen von dem Recht der Miterben, jederzeit die Auseinandersetzung verlangen zu können. Durch § 2043 BGB wird verhindert, dass sich nach der erfolgten Auseinandersetzung die Zusammensetzung der Erbengemeinschaft und damit auch die Erbteile ändern. Hierdurch werden die möglichen Erben geschützt. Rz. 17 Die Auseinand...mehr

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§ 26 Länderkurzübersichten / M. Königreich der Niederlande

Rz. 76 Erbstatut: Das Königreich der Niederlande hat die Europäische Erbrechtsverordnung ratifiziert. Damit wird zur Ermittlung des Erbstatuts, ab dem 17.8.2015, an den letzten gewöhnlichen Wohnsitz gemäß Art. 21 EuErbVO angeknüpft. Zuvor wandte das Königreich das Haager Erbrechtsübereinkommen an. Für Erbfälle vor dem 17.8.2015 wird dies weiterhin angewandt. Danach galt, sofe...mehr

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§ 1 Rechtsgeschichtliche Ei... / H. DDR

Rz. 28 In der DDR galt bis zum Inkrafttreten des Zivilgesetzbuches (ZGB) am 1.1.1976 das Bürgerliche Gesetzbuch weitgehend fort.[104] Das Erbrecht blieb also zunächst unverändert. Änderungen insbesondere im Familienrecht (Adoption, uneheliche Kinder etc.) wirkten sich auf das Erbrecht indirekt aus.[105] Das ZGB von 1976 war insgesamt deutlich einfacher gefasst als das BGB. Er...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Amshoff, Controlling in deutschen Unternehmungen, 2. Aufl., Wiesbaden 1993; Angelkort, Integration des Rechnungswesens als Erfolgsfaktor für die Controllerarbeit, Frankfurt a. M. 2010; Arnegger/Feldhaus, Relevanz des Goodwill-Impairment-Tests nach IAS 36für die Verhaltenssteuerung, in: IRZ 2007, S. 205–213; Baetge/Haenelt, Kritische Würdigung der neu konzipierten Segmentbericht...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Verwandte und Verschwägerte gerader Linie (§ 15 Abs. 1 Nr. 3 AO)

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Verwandte in gerader Linie sind Personen, deren eine von der anderen abstammt (§ 1589 Satz 1 BGB). Geradlinig verwandt sind daher Kinder mit ihren Eltern, Großeltern und Voreltern (Gegensatz: Verwandtschaft in der Seitenlinie: Personen, die von derselben dritten Person abstammen, z. B. Nummer 4; s. § 1589 Satz 2 BGB). Gleichgültig ist, o...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Fortbestehen der Angehörigeneigenschaft (§ 15 Abs. 2 AO)

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 In den Fällen der Nr. 2, 3 und 6 bleibt nach § 15 Abs. 2 Nr. 1 AO das Angehörigenverhältnis auch dann bestehen, wenn die die Beziehung begründende Ehe oder Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht, d. h. durch Tod, Scheidung oder gerichtliche Aufhebung aufgelöst ist. Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Anders als nach zivilrechtlicher R...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Bindung an Entscheidungen anderer Behörden und Gerichte

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Von erheblicher Bedeutung ist die Frage, ob und wie weit die Finanzbehörden an Entscheidungen anderer Behörden (Gerichte) gebunden sind, die auf den Steuertatbestand einwirken, sei es im Ganzen, sei es hinsichtlich einzelner Merkmale. Als Grundsatz ist davon auszugehen, dass die Finanzbehörden, auch wenn das nicht ausdrücklich in einer ...mehr

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§ 33 Internationales Erbrecht / d) Wirksamkeit einer Adoption

Rz. 79 Die Wirksamkeit einer Adoption wird gemäß Art. 22 EGBGB bestimmt und somit selbstständig angeknüpft.[162] Das Adoptionsstatut bestimmt also, ob die familienrechtlichen Voraussetzungen infolge einer Adoption bestehen oder nicht[163] sowie deren verwandtschaftsrechtliche Wirkung. Die Frage des Erbrechts von Adoptionsverwandten, also ob das jeweilige Recht dem Adoptierte...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 10. Adoptivkinder

Rz. 248 Für die bis zum 31.12.1976 angenommenen Kinder gilt: Die Annahme an Kindes statt hat nach altem Recht (bis 31.12.1976) das Verwandtschaftsband zu den natürlichen Eltern und Verwandten nicht aufgelöst. Das Adoptivkind behielt also Erb- und Pflichtteilsrecht gegenüber den Blutsverwandten (§ 1764 BGB a.F.). Durch die Adoption erwarb das Kind zusätzlich Erb- und Pflichtte...mehr

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§ 33 Internationales Erbrecht / V. Anknüpfungssubjekt nach Art. 25 Abs. 1 EGBGB a.F.

Rz. 53 Ist der Erblasser vor dem 17.8.2015 verstorben, so wird das Erbstatut anhand der bis dahin geltenden Normen bestimmt. Soweit es die Instrumentarien des Erbscheins sowie der Verfahren nach der Freiwilligen Gerichtsbarkeit anbelangt, so findet sich eine entsprechende Überleitungsvorschrift in Art. 229 § 36 EGBGB. Art. 25 Abs. 1 EGBGB a.F. stellt als Anknüpfungspunkt auf ...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / b) Angaben bei gesetzlicher Erbfolge

Rz. 48 Der Erbscheinsantrag aufgrund gesetzlicher Erbfolge muss nach § 352 Abs. 1 FamFG mindestens folgende Angaben enthalten:mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 6. Ausstellung des Zeugnisses

Rz. 374 Nach Art. 67 Abs. 1 EuErbVO stellt das Nachlassgericht das Zeugnis aus, wenn nach der jeweilig anzuwendenden Rechtsordnung der zu bescheinigende Sachverhalt feststeht und die Verfahrensvorschriften der Art. 62 ff. EuErbVO eingehalten sind (Antrag, Zuständigkeit und Verfahren). Der umfassende Verweis auf die jeweilige Rechtsordnung bedeutet, dass nicht nur die von der...mehr

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Predictive Analytics mit Ex... / 1.3.3 Entscheidungsbaum einrichten

Jetzt wird noch ein Entscheidungsbaumalgorithmus benötigt. Hierzu wird ein Package verwendet. Entscheidungsbäume sind in verschiedenen Packages implementiert. Nur: Welcher ist am besten geeignet? Es ist sinnvoll, in einschlägigen Communities oder Büchern zu stöbern. "rpart" wird häufig verwendet, weil die Methode einfach anzuwenden und recht robust ist. Führen Sie also folge...mehr

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Predictive Analytics mit Ex... / 1.3.4 Analyse

Die Interpretation dieser Auflistung ist recht einfach: Kunden mit einer Website_Activity von "Frequent" und "Regular", die noch keine digitalen Bücher gekauft haben und die jünger als 53,5 Jahre sind, gehören mit einer Wahrscheinlichkeit von 59,26 % zu den "Early Adopters" (Markierung 1 in Abb. 8). Wenn sie hingegen älter oder gleich 53,5 Jahre alt sind, gehören sie mit ein...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / 1. Die Verfahrensgebühr, Nrn. 3100, 3101 i.V.m. Vorb. 3 Abs. 2 VV RVG

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / a) Begriff der Familiensache

Rz. 1 Vorb. 3.2.1 und 3.2.2 VV RVG sprechen von "Familiensachen", für welche die jeweiligen Abschnitte gelten. Familiensachen sind in § 111 FamFG abschließend aufgezählt. In den einzelnen Unterabschnitten des FamFG finden sich jeweils nähere Beschreibungen der in Nr. 1 bis 11 genannten Verfahren. Aus den früheren Bestimmungen (§ 23b GVG und § 621 ZPO) ist die Formulierung "…...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Regelungslücke im Normengefüge der IFRS

Tz. 84 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Aufgrund fehlender expliziter Vorschriften zur Behandlung der im Rahmen von Cap-and-trade-Systemen auftretenden Bilanzierungsfragen hatte der IASB im Dezember 2004 die Rechnungslegungsinterpretation IFRIC 3 Emission Rights herausgegeben, die sich mit Bilanzierungsfragen in Zusammenhang mit der Teilnahme an Cap-and-trade-Systemen beschäftigte. ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung nach Internationalen Standards, Stuttgart 2002; Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., Stuttgart 1995ff.; BMF, Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen v. 02.09.1985, IV B 2–S 2133–27/85, DB 1985, S. 1918; BMF, Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen v. 06.12.2005, IV B 2 – S 2134a – 42/05,...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 149 Grundsatz / 2.2.3.3 Berücksichtigungsfähige Kinder

Rz. 23 Kinder i. S. d. § 32 EStG sind eheliche Kinder einschließlich angenommener Kinder, für ehelich erklärte Kinder und nichteheliche Kinder; diese Kinder sind im ersten Grad mit dem Arbeitslosen oder seinem Ehegatten/Lebenspartner verwandt, Pflegekinder, die nicht zu Erwerbszwecken in den Haushalt aufgenommen worden sind. Rz. 24 Die Annahme eines Kindes wird auf Antrag unter...mehr

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Sauer, SGB III § 150 Bemess... / 2.3.3 Beschäftigung neben Elterngeld/Erziehungsgeld, Kinderbetreuung

Rz. 18 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 setzt den Bezug von Erziehungsgeld bzw. den Nichtbezug allein wegen der Berücksichtigung von Einkommen (z. B. §§ 5, 6 BErzGG) voraus. Dabei kann es sich sowohl um Bundeserziehungsgeld nach dem BErzGG als auch um Landeserziehungsgeld handeln. Abschnitt 2 des BErzGG ist am 31.12.2006 außer Kraft getreten. Im Übrigen ist das BErzGG am 1.1.2008 außer K...mehr

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FF 7+8/2018, Perspektiven i... / D. Fazit

Die fünfhundert Jahre nach dem Anschlag seiner 95 Thesen an die Schlosskirche in Wittenberg durch Martin Luther erfolgte Vorlage der 91 Thesen des Arbeitskreises reicht glücklicherweise an die Sprengkraft der Lutherthesen nicht heran. Sie werden aber tatsächlich wohl "die Debatte prägen".[91] Die manchmal knappen Abstimmungsergebnisse unter den Experten und die eine oder and...mehr

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FF 7+8/2018, Perspektiven i... / c) Anfechtungsrecht des Kindes

Nur mit knapper Mehrheit votierte der AK für eine Einschränkung des Anfechtungsrechts des Kindes. Während bei einer Minderjährigenadoption das Interesse des Kindes an einer dauerhaften Integration des Kindes in die Adoptivfamilie als vorrangig anzusehen und deshalb eine Aufhebung der Adoption nur aus schwerwiegenden Gründen zugelassen sei (§ 1763 BGB), verhelfe eine fristgem...mehr

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zerb 7/2018, Konkludente Sc... / Aus den Gründen

Die gemäß §§ 58 ff FamFG statthafte und auch im Übrigen zulässige befristete Beschwerde der Beteiligten zu 1) hat auch in der Sache Erfolg. Ihr Antrag auf Erteilung eines Teilerbscheins, der sie als Miterbin am Nachlass nach ihrer Mutter zur Hälfte ausweist, ist begründet; denn sie ist nach ihrer Mutter testamentarische Miterbin zur Hälfte geworden. 1) Dies ergibt die Auslegu...mehr

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FF 6/2018, Großeltern im Vi... / II. Wie wird man Großmutter und Großvater?

Ob aus Eltern einmal Großeltern werden, kann man sich nicht aussuchen. Sie werden von ihren Kindern dazu gemacht – oder auch nicht. Kinder – Eltern – Großeltern Die Begriffe kennzeichnen die Stellung des Einzelnen innerhalb seines Familienverbandes. Mit dieser Stellung verbinden sich wiederum bestimmte Rollenerwartungen. Der um die Vorsilbe "Groß" erweiterte Elternbegriff besc...mehr

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Jung, SGB XII § 43 Einsatz ... / 2.5.2 Privilegierte Unterhaltspflichtige

Rz. 29 Kinder des Leistungsberechtigten sind seine Abkömmlinge ersten Grades, zu denen auch durch Adoption angenommene Kinder (§ 1754 BGB), nicht aber Pflege-, Stief- und Schwiegerkinder zählen. Die Eltern eines Leistungsberechtigten sind dessen Mutter und Vater. Mutter ist die Frau, die das Kind geboren hat (§ 1591 BGB); Vater der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der ...mehr

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FF 4/2018, / Adoption

BGH, Beschl. v. 6.12.2017 – XII ZB 371/17 a) Der Antrag auf Aufhebung des zu einem Minderjährigen begründeten Annahmeverhältnisses kann nur gestellt werden, wenn seit der Annahme noch keine drei Jahre verstrichen sind. b) Diese gesetzliche Regelung verstößt nicht gegen Verfassungs- oder Konventionsrecht.mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (e) Waise

Rz. 467 Den Waisen ist bis zum Ende der familienrechtlich geschuldeten Ausbildung Schadenersatz wegen entgangenen Barunterhaltes zu zahlen. Der familienrechtliche Barunterhaltsanspruch der Kinder endet häufig mit der Lehre (16. – 18. Lebensjahr), kann allerdings (z.B. bei Aufnahme eines Studiums) auch darüber hinaus andauern.[348] Rz. 468 Der Betreuungsschaden tritt nur bis z...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Kein Kontrahierungszwang

Rz. 869 Während bei der GKV grundsätzlich jeder Antragsteller von jeder Kasse aufzunehmen ist, sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, dürfen privaten Krankenversicherer (PKV) grundsätzlich Antragsteller nach einer Risikoprüfung ablehnen. Rz. 870 Für die Nachversicherung von Neugeborenen besteht ein Annahmezwang (Kontrahierungszwang) in der PKV (§ 198 VVG). Der V...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (1) Einschränkung

Rz. 522 Eine Vertretung durch Vater und Mutter ist in denjenigen Fällen ausgeschlossen, in denen ein Vormund von der Vertretung ausgeschlossen ist (§ 1629 Abs. 2 S. 1 BGB i.V.m. § 1795 BGB). Zweck dieser Regelung ist die Vermeidung von Interessenkollisionen der Eltern, die darin bestehen können, dass sie selbst oder Verwandte am Rechtsgeschäft oder Rechtsstreit mit dem Kind ...mehr

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§ 5 Verjährung / c) Eltern – Kind

Rz. 571 Die Verjährung von Ansprüchen zwischen Eltern und Kindern (bzw. Stiefkindern) ist während bis zum 21. Lebensjahr (§ 207 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB a.F. bis zum 31.12.2009: "während der Minderjährigkeit der Kinder"; siehe § 2 BGB: 18. Lebensjahr) der Kinder – wie bereits nach früherem Recht (§ 204 S. 2, 1. Alt. BGB a.F.) – wechselseitig gehemmt (§ 207 S. 2 Nr. 2 BGB). Rz. ...mehr

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Jansen, SGB X § 48 Aufhebun... / 2.3.1 Änderung der Verhältnisse

Rz. 11 Eine Aufhebung des noch Wirkungen erzeugendes VA setzt voraus, dass eine wesentliche Veränderung rechtlicher oder tatsächlicher Art gegenüber den Verhältnissen eingetreten ist, die für den Erlass des Verwaltungsaktes maßgeblich waren. Eine solche Änderung muss objektiv eingetreten sein. Die Änderung ist im Vergleich gegenüber der Sach- und Rechtslage festzustellen, di...mehr

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Klose, SGB I § 35 Sozialgeh... / 2.3 Adressaten des Sozialgeheimnisses – Wer hat zu schützen?

Rz. 22 Die in Satz 1 genannten Leistungsträger sind die wichtigsten Adressaten des Sozialgeheimnisses. Welche Stellen in diesem Sinn Leistungsträger sind, bestimmt sich nach § 12 SGB I, der auf §§ 18ff. SGB I verweist. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Ergänzt wird sie durch § 68 SGB I . Danach gelten die in dieser Vorschrift abschließend aufgezählten Gesetze als beson...mehr

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Klose, SGB I § 35 Sozialgeh... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift gehört zu den ersten gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz im Sozialgesetzbuch und wurde mit dem Ersten Buch des SGB am 13.12.1975 (BGBl. I S. 3015) bekannt gemacht. Erste Änderungen erfuhr sie im Jahr 1980 mit der Einführung der speziellen Datenschutzregelungen im Zweiten Kapitel des SGB X (BGBl. I S. 1469). Im Laufe der Jahre erfolgten weitere Ergänz...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 4.2.5.3 Adoption nach altem Recht

Bei Adoption nach altem Recht (vor dem 1.1.1977) sind die Übergangsregelungen in Art. 12 des Adoptionsgesetzes zu beachten. Danach gilt folgendes: War der Erblasser zu diesem Zeitpunkt bereits verstorben, bestimmen sich die erbrechtlichen Verhältnisse stets nach altem Recht (kein Erbrecht nach dem Annehmenden). In Erbfällen nach diesem Termin ist zu unterscheiden: War der Angen...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 4.2.5 Erbrecht nach Adoption

Die Annahme als Kind (Adoption) kann ein gesetzliches Erbrecht begründen. Zu unterscheiden ist dabei zwischen der Minderjährigen- und der Volljährigenadoption sowie danach, ob die Annahme vor oder nach Inkrafttreten des Adoptionsgesetzes am 1.1.1977 erfolgt ist. 4.2.5.1 Minderjährigenadoption Durch die Annahme eines Minderjährigen als Kind erlangt dieser gem. § 1754 Abs. 2 BGB...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 4.2.5.2 Adoption eines Volljährigen

Die Wirkung der Adoption eines Volljährigen ist in § 1770 BGB geregelt. Danach begründet die Adoption eines Volljährigen nur die Verwandtschaft zwischen dem Angenommenen sowie dessen Abkömmlingen und dem Annehmenden, nicht aber zwischen dem Angenommenen und den Verwandten des Annehmenden. Damit werden der Adoptierte und seine Abkömmlinge gesetzliche Erben erster Ordnung nach...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 4.2.5.1 Minderjährigenadoption

Durch die Annahme eines Minderjährigen als Kind erlangt dieser gem. § 1754 Abs. 2 BGB in vollem Umfang die Rechtsstellung eines Kindes des Annehmenden. Nimmt ein Ehepaar ein Kind oder ein Ehegatte das Kind des anderen Ehegatten an, erlangt das Kind die rechtliche Stellung eines gemeinschaftlichen Kindes der Ehegatten (§ 1754 Abs. 1 BGB). Nach § 1755 Abs. 1 BGB erlöschen die ...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 4.1 Verwandtschaft

Der Rechtsbegriff Verwandtschaft ist maßgebliche Voraussetzung für das gesetzliche Erbrecht nach §§ 1924 bis 1930 BGB. Er ist definiert in § 1589 BGB. Nur wer in diesem Sinne mit dem Erblasser verwandt ist, kommt als gesetzlicher Erbe nach einer der Erbordnungen in Frage. Dabei ist der Verwandtschaftsbegriff in § 1589 BGB von der Überschrift des zweiten Abschnitt s zu untersc...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. ABC der Einzelfälle

Rz. 75 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Abfindungen Abfindungen im Rahmen von Vermögensauseinandersetzungen (zB Erbschaft oder Ehescheidung) sind nicht zwangsläufig (BFH 185, 409 = BStBl 1998 II, 605 mwN; BFH 229, 272 = BStBl 2010 II, 747; > Rz 75 Vermögensbereich ). Die Ablösung künftigen Unterhalts des geschiedenen Ehegatten ist – sofern die Voraussetzungen für den Abzug als SA (s...mehr

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Kindesunterhalt: Rechtsgrun... / 2 Eltern-Kind-Verhältnis (Unterhaltstatbestand)

Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren (§ 1601 BGB). Alle Personen, die voneinander abstammen, sind deshalb zum Unterhalt verpflichtet. Da der Unterhaltsanspruch allein auf der Verwandtschaft beruht, besteht er dem Grunde nach lebenslang. Dies betrifft nicht nur die Unterhaltspflicht von Eltern gegenüber ihren Kindern, sondern auch in umg...mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / aa) Gemeinsame Adoption durch das Paar

Rz. 38 Ausdrücklich schreibt das Gesetz vor, dass die gemeinsame Adoption eines Kindes durch die Partner der nichtehelichen Lebensgemeinschaft nicht möglich ist. Begründet wird dies damit, dass die nichteheliche Lebensgemeinschaft rechtlich nicht so abgesichert ist wie die Ehe. Das wiederum rechtfertige die Ungleichbehandlung.[42]mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / cc) Adoption eines "nichtehelichen Kindes" in einer neuen Ehe

Rz. 42 Heiratet einer der Partner der nichtehelichen Lebensgemeinschaft nach Beendigung derselben einen anderen (dritten) Partner, geht also eine Ehe ein, kann der neue Ehegatte das Kind der vormals nichtehelichen Partner nur adoptieren, wenn beide Elternteile die Zustimmung zur Adoption erklären, § 1747 Abs. 1 S. 1 BGB. Das Kind wird eheliches Kind der neuen Ehe. Rechtliche...mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / bb) Adoption des Kindes des Partners

Rz. 39 Während das Gesetz durch die Adoption des Kindes des Ehegatten ein gemeinsames Sorgerecht entstehen lässt, hat die Adoption des Kindes des Elternteils, der in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft mit dem Annehmenden lebt, die Folge, dass nunmehr nur auf Seiten des Annehmenden das alleinige Sorgerecht entsteht. Das Verwandtschaftsverhältnis zwischen Kind und Elternt...mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / c) Adoption

Rz. 37 Elternschaft kann auch durch Adoption begründet werden und ist in §§ 1741 ff. BGB geregelt. Gemäß § 1754 Abs. 1 BGB erlangt ein Kind, das von einem Ehepaar angenommen wurde, die rechtliche Stellung eines gemeinschaftlichen Kindes. Diese Wirkung gilt auch für den Fall, dass ein Ehegatte ein Kind des anderen Ehegatten annimmt. In den anderen Fällen, so der Absatz 2 des ...mehr

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§ 4 Ehe / 4. Ehe unter Blutsverwandten und Adoptierten

Rz. 30 Nach §§ 1307 und 1308 BGB darf eine Ehe zwischen Blutsverwandten oder Adoptierten nicht geschlossen werden. Eine gegen diese Vorschrift geschlossene Ehe ist aufhebbar, ebenfalls nicht nichtig. Nicht unter dieses Eheverbot fällt die Eheschließung zwischen Schwägern.[44] Rz. 31 Die Rechtsfolgen der Aufhebung der Ehe wegen Blutsverwandtschaft oder Adoption richten sich na...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / I. Definition

Rz. 8 Der Begriff der nichtehelichen Lebensgemeinschaft hat sich in Deutschland für diejenige Form des paarweisen Zusammenlebens eingebürgert, das weitgehend eheähnlichen Charakter hat, sich von der Ehe aber durch den Mangel an Form unterscheidet. Rz. 9 Zunächst stand dagegen die Abgrenzung der so genannten "wilden Ehe" oder des Konkubinats zur ­bürgerlichen Ehe im Vordergrun...mehr

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§ 18 Internationales Pflich... / 2. Pflichtteilsrechtliche Wirkungen der Adoption

Rz. 155 Unterliegen die Wirkungen der Adoption einem Recht, welches nicht Erbstatut ist, fragt sich, ob sich das Erlöschen oder die Begründung eines gesetzlichen Erb- oder Pflichtteilsrechts aus dem Adoptions- oder dem Erbstatut ergeben. Rz. 156 Beispiel Ein in Deutschland lebender Iraner hat das Kind seiner deutschen Ehefrau adoptiert. Die Adoption unterliegt hier gem. Art. ...mehr