1. Die fehlende Möglichkeit der Stiefkindadoption diskriminiert gleichgeschlechtliche Paare in Österreich im Vergleich zu unverheirateten heterosexuellen Paaren (EGMR, Urt. v. 19.2.2013 – Beschwerde Nr. 19010/07; X u.a. ./. Österreich, FamRZ 2013, 763 m. Anm. Maurer, 752)
  2. Die familiengerichtliche Feststellung der Anerkennung nach § 4 Abs. 2 S. 1 AdWirkG einer in Südafrika wirksam durchgeführten Adoption durch ein gleichgeschlechtliches Paar ist im Interesse des Kindeswohls trotz des Widerspruchs zu § 1741 Abs. 2 BGB bindend (red. LS; KG, Beschl. v. 11.12.2012 – 1 W 404/12, FamRZ 2013, 717; die zugelassene Rechtsbeschwerde ist eingelegt – XII ZB 730/12).

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