1%-Regelung







Mann am Steuer im Auto
Mann am Steuer im Auto
1-Prozent-Methode

Entweder hopp oder topp ...

Wer einen Firmenwagen fährt, muss sich steuerlich entscheiden: Entweder wird die private Nutzung mit der 1-Prozent-Methode versteuert oder aber der Betreffende muss ein Fahrtenbuch führen. Wie aber ist es, wenn der Arbeitnehmer nebenbei auch selbstständig tätig ist? Der Bundesfinanzhof wusste die Antwort: kein Betriebsausgabenzug für Firmenwagen, wenn der Chef alles bezahlt hat und der Privatanteil mit der 1-Prozent-Methode versteuert wurde.































Geschäftswagen
Geschäftswagen
Firmenwagenbesteuerung

1-Prozent-Regelung: Bruttolistenneupreis auf dem Prüfstand

Am 13. Dezember 2012 verhandelt der Bundesfinanzhof das BdSt-Musterverfahren zur Dienstwagenbesteuerung. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) lässt gerichtlich prüfen, ob der Bruttolistenpreis eines Fahrzeugs noch Berechnungsgrundlage für die Steuer sein kann (VI R 51/11). Das Bundesministerium der Finanzen ist dem Verfahren beigetreten, die mündliche Verhandlung verspricht daher spannend zu werden.