Die Kommentierung bezieht sich auf ESRS E2 zum Rechtsstand 31.7.2023 gem. Delegierter Verordnung 2023/2772, ABl. EU L v. 22.12.2023. Ergänzungen der Kommentierung beziehen sich insbes. auf die Überarbeitung der Industrieemissionsrichtlinie (Rz 9a), die Ausführungen zur Definition besorgniserregender Stoffe (Rz 24) und die Sektorleitlinien der TNFD (Rz 36a). Neu sind auch Ausführungen zur Bruttobetrachtung negativer Auswirkungen und Risiken inkl. Beispiel (Rz 36b).

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