Rz. 7

Die Angabepflichten, die ESRS S2 vorsieht, sind alle vorbehaltlich der Ergebnisse der vom berichtspflichtigen Unternehmen durchzuführenden Wesentlichkeitsanalyse zu tätigen. ESRS 2 stellt in Anlage B eine Liste der Datenpunkte von bereichsübergreifenden und thematischen Normen dar, die sich aus anderen Offenlegungspflichten der EU ableiten. In ESRS S2 gibt es allerdings keine Datenpunkte mit Zusammenhang der Säule-3 oder dem EU-Klimagesetz.

 
Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt SFDR-Referenz Säule-3-Referenz Referenz der Benchmark-VO EU-Klimagesetz-Referenz

ESRS 2 SBM-3 – S2

Erhebliches Risiko von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit in der Wertschöpfungskette

(ESRS S2.11(b))
Indikatoren Nr. 12 und 13 Anhang 1 Tab. 3      

ESRS S2-1

Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik

(ESRS S2.17)
Indikator Nr. 9 Anhang 1 Tab. 3 und Indikator Nr. 11 Anhang 1 Tab. 1      

ESRS S2-1

Strategien im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette

(ESRS S2.18)
Indikatoren Nr. 11 und 4 Anhang 1 Tab. 3      

ESRS S2-1

Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien

(ESRS S2.19)
Indikator Nr. 10 Anhang 1 Tab. 1   Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Art. 12 Abs. 1  

ESRS S2-1

Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden

(ESRS S2.19)
    Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II  

ESRS S2-4

Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette

(ESRS S2.36)
Indikator Nr. 14 Anhang 1 Tab. 3      

Tab. 2: Liste der Datenpunkte in generellen und themenbezogenen Standards, die sich aus anderen EU-Rechtsvorschriften ergeben (ESRS 2, App. B)

 

Rz. 8

Da ESRS S2 keine Parameter vorgibt, sind diese von Unternehmen bei ihrer Wesentlichkeitsanalyse selbstständig zu identifizieren und in die Berichterstattung aufzunehmen (Beispiele für Parameter siehe Rz 54). Diese werden i. d. R. durch einen hohen Grad an geografischer Disaggregation gekennzeichnet und auf den Kontext des spezifischen Unter-Unterthemas, das als wesentlich identifiziert wurde, abgestimmt.

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