Bei der Erfüllung der Anforderungen gemäß ESRS 2 SBM-3 Absatz 48 gibt das Unternehmen an, ob alle Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, die wahrscheinlich von wesentlichen Auswirkungen des Unternehmens, einschließlich der Auswirkungen, im Zusammenhang mit seinen eigenen Geschäftstätigkeiten und seiner Wertschöpfungskette, auch durch seine Produkte oder Dienstleistungen sowie durch seine Geschäftsbeziehungen, betroffen sein können, unter seine Angaben nach ESRS 2 fallen. Darüber hinaus legt das Unternehmen folgende Informationen vor:
a) |
eine kurze Beschreibung der Arten von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette, die von dem Unternehmen wesentlich betroffen sein können, einschließlich der Auswirkungen, die mit den eigenen Tätigkeiten und der Wertschöpfungskette des Unternehmens, auch durch seine Produkte oder Dienstleistungen, sowie durch seine Geschäftsbeziehungen, zusammenhängen, und Angaben dazu, um welche der folgenden Arten von Arbeitskräften es sich handelt:
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e) |
alle wesentlichen Risiken und Chancen für das Unternehmen, die sich aus den Auswirkungen und Abhängigkeiten im Zusammenhang mit den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette ergeben. |
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