Rz. 51

Nach der Angabepflicht ESRS S2-5 soll angegeben werden, inwieweit das Unternehmen zeitgebundene und ergebnisorientierte Ziele verwendet in Bezug auf

  • die Verringerung der negativen Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette,
  • die Förderung positiver Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette,
  • das Management der wesentlichen Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette (ESRS S2.39).
 

Rz. 52

Gefordert ist eine Darstellung zum Verfahren der Zielfestlegung. Dies umfasst Angaben dazu, ob bzw. wie das Unternehmen direkt mit den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette, ihren rechtmäßigen Vertretern oder glaubwürdigen Stellvertretern, die Einblick in ihre Situation haben, in folgenden Bereichen zusammengearbeitet hat (ESRS S2.42):

  • Festlegung der Ziele,
  • Nachverfolgung der Leistung des Unternehmens in Bezug auf die Verwirklichung dieser Ziele und
  • etwaige Erkenntnisse und Verbesserungsmöglichkeiten, die sich aus der Unternehmensleistung ergeben.

Die zusammenfassende Beschreibung der Ziele für das Management der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette muss die in ESRS 2 MDR-T festgelegten Informationsanforderungen enthalten (ESRS S2.41).

 

Rz. 53

Zu den Inhalten der festgelegten Ziele lässt ESRS S2 einen hohen Freiheitsgrad offen. In Hinsicht auf die formale Gestaltung dieser Ziele enthalten die Anwendungsanforderungen (Application Requirements) jedoch zahlreiche Empfehlungen:

  • Die Ergebnisse, die ein Unternehmen bei Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette erzielen möchte, sollen so konkret wie möglich wiedergegeben werden;

    • die langfristige Stabilität der Ziele in Bezug auf Definitionen und Methoden soll angegeben werden, um eine Vergleichbarkeit im Zeitverlauf zu ermöglichen und
    • auf die Standards oder Verpflichtungen, auf denen die Ziele beruhen (z. B. Verhaltenskodizes und Beschaffungsstrategien), soll verwiesen werden (ESRS S2.AR45).
  • Es soll klar unterschieden werden, ob sich ein Ziel auf eine Auswirkung, ein Risiko oder eine Chance des Unternehmens bezieht. Ziele in Bezug auf wesentliche Risiken und Chancen können im Kontext von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette mit den Zielen in Bezug auf Auswirkungen übereinstimmen oder sich von ihnen unterscheiden. So könnte bspw. das Ziel, existenzsichernde Löhne für Arbeitskräfte in der Lieferkette zu erreichen, sowohl die Auswirkungen auf diese Lieferkette als auch die damit verbundenen Risiken in Bezug auf die Qualität und Zuverlässigkeit der Lieferungen verringern (ESRS S2.AR46).
  • Die Ziele sollen für einen kurz-, mittel- und langfristigen Zeitraum definiert werden, um strategische Verpflichtungen zu unterscheiden. So kann ein Unternehmen bspw. das langfristige Ziel haben, die Gesundheits- und Sicherheitsvorfälle, die die Arbeitskräfte eines bestimmten Lieferanten betreffen, bis 2030 um 80 % zu verringern, und das kurzfristige Ziel, die Überstunden der Zulieferer bis 2024 um x % zu reduzieren und gleichzeitig ihr Einkommen aufrechtzuerhalten (ESRS S2.AR47).
  • Wenn Ziele gegenüber einem vorhergehenden Berichtszeitraum verändert oder ausgetauscht werden, sollen Hintergrundinformationen gem. ESRS 2 BP-2 "Angaben im Zusammenhang mit spezifischen Umständen" angegeben werden. Zudem können Querverweise auf erhebliche Änderungen des Geschäftsmodells und auf umfassende Änderungen von Standards oder Rechtsvorschriften gemacht werden, von denen die Ziele abgeleitet werden (ESRS S2.AR48).
  • In Bezug auf die UN SDGs werden SDG Nr. 3 (Gesundheit und Wohlergehen), SDG Nr. 5 (Geschlechtergleichheit), SDG Nr. 8 (Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum) und SDG Nr. 10 (Weniger Ungleichheiten) empfohlen.
  • Es wird hervorgehoben, dass die Bemühungen bzw. Anforderungen für die Wirksamkeitsüberwachung in Bezug auf Gruppen, die ein höheres Risiko für Vulnerabilität oder Marginalisierung haben, verstärkt werden sollen (ESRS S2.BC106).
 

Rz. 54

Da die ESRS in Bezug auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette noch keine Parameter vorgeben, hat das berichtende Unternehmen großen Freiraum und kann sich bspw. an Markt- und Wettbewerberanalysen und Parametern aus ESRS S1 orientieren (§ 12 Rz 32). Als Beispiele für Ziele und Parameter lassen sich Ausschnitte aus mehreren Nachhaltigkeitsberichten aufführen:

 

Praxis-Beispiel Covestro[1]

Covestro gibt konkrete zeitgebundene Ziele im Bereich des Lieferantenmanagements an:

 

Praxis-Beispiel Bayer[2]

Im Nachhaltigkeitsbericht von Bayer sieht man, wie schwierig es z. B. im Bereich Kinderarbeit sein kann, verlässliche und flächendeckende Daten angeben zu können:

 
Kinderarbeitsfälle im Verhältnis zur Gesamtzahl der überprüften Arbeitskräfte am Beispiel der Produktion von Saatgut für Bayer in Indien1
  Fälle von Kinderarbeit Anzahl der überprüften Arbeitskräfte Fälle von Kinderarbeit im Verhältnis zur Anzahl der überprüften Arbeitskräfte
2021/22 2021/22 2020/21 2021/22
Reis2 0 84.124 0,0025 % 0 %
Gemüse3 0 36.009 0 % 0 %
Mais3 0 57.584 0 % ...

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