Rz. 42

Das Ziel der Angabepflichten umfasst eine Darstellung der Maßnahmen oder Initiativen, die ein Unternehmen verfolgt, um negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette zu verhindern, abzumildern oder zu beheben sowie positive Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette zu erzielen. Weiterhin soll dargestellt werden, wie mit wesentlichen Risiken im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette umgegangen wird und wie Chancen genutzt werden (ESRS S2.31).

Dafür wird außerdem eine zusammenfassende Beschreibung der Aktionspläne und Mittel in Bezug auf dieses Management gem. ESRS 2 MDR-A "Maßnahmen und Mittel in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte" gefordert.

 

Rz. 43

Auf einer grundlegenden Ebene sind folgende Aspekte zu beschreiben:

  • die Verfahren für die Ermittlung der erforderlichen und angemessenen Maßnahmen als Reaktion auf bestimmte tatsächliche oder potenzielle negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette;
  • der Ansatz, um Maßnahmen in Bezug auf bestimmte wesentliche negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette zu ergreifen, einschl. Maßnahmen im Zusammenhang mit dem eigenen Einkauf oder anderen internen Vorgehensweisen bzw. Praktiken, sowie Kapazitätsaufbau oder andere Formen der Zusammenarbeit mit Unternehmen in der Wertschöpfungskette oder Formen der Zusammenarbeit auf Industrie-Ebene oder in Multi-Stakeholder-Initiativen mit Branchenkollegen oder anderen relevanten Parteien;
  • wie gewährleistet wird, dass Verfahren zur Durchführung oder Ermöglichung von Abhilfemaßnahmen im Fall von wesentlichen negativen Auswirkungen verfügbar und in ihrer Umsetzung und ihren Ergebnissen auch wirksam sind (ESRS S2.33); dabei soll das Unternemen die Angaben unter ESRS 2 MDR-T "Nachverfolgung der Wirksamkeit von Strategien und Maßnahmen durch Zielvorgaben" berücksichtigen (ESRS 2.37).

Der Human Rights Report von Unilever (siehe folgendes Beispiel) geht separat vom Nachhaltigkeitsbericht spezifisch auf die Achtung der Menschenrechte ein. Zuerst werden die relevanten Themen aufgeführt und im Anschluss die Maßnahmen und Initiativen in Bezug auf die einzelnen Themen beschrieben. Die Informationen erfüllen nicht vollumfänglich die Angabepflichten, jedoch vermitteln sie einen ersten Eindruck einer solchen Angabe. Generell sind Maßnahmen zur Abhilfe und zur Bewältigung in der Praxis oftmals schwer voneinander zu trennen, wodurch auch die darauf bezogenen Kapitel ineinandergreifen.

 

Praxis-Beispiel Unilever[1]

„Unsere wichtigsten Menschenrechtsthemen

Wie wir durch gemeinsames Handeln Fortschritte für unser Unternehmen und die gesamte Branche erreichen können

Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte definieren wichtige Themen als ‚die Menschenrechte, die durch die Aktivitäten oder Geschäftsbeziehungen eines Unternehmens am stärksten gefährdet sind’. Im Jahr 2015 haben wir acht wesentliche Menschenrechtsthemen identifiziert: Diskriminierung, angemessene Entlohnung, Zwangsarbeit, Vereinigungsfreiheit, Belästigung, Gesundheit und Sicherheit, Landrechte und Arbeitszeiten. [...] Unsere wichtigsten Menschenrechtsthemen werden derzeit überprüft, und wir werden die Ergebnisse dieser Überprüfung im Laufe des Jahres 2023 bekannt geben. Bei allen unseren wichtigen Themen erkennen wir die Bedeutung der Zusammenarbeit an. Wir arbeiten eng mit anderen zusammen, um unsere Risikoprüfung und unser Risikomanagement zu verbessern. So arbeiten wir beispielsweise mit externen Experten zusammen, um innovative datengestützte Instrumente zu entwickeln und zu erproben, die unseren Ansatz der Sorgfaltspflicht und der wirksamen Abhilfe stärken werden. Im Jahr 2022 setzten wir unseren Fokus auf Zwangsarbeit, Belästigung und faire Löhne fort.

Die Abschaffung von Zwangsarbeit

Wie unsere Partnerschaften und Kooperationen in der Branche uns helfen, Probleme im Zusammenhang mit Zwangsarbeit besser zu erkennen, zu vermeiden und zu beheben

Im Jahr 2021 begannen wir mit der Umsetzung eines Drei-Säulen-Aktionsplans, um Probleme im Zusammenhang mit Zwangsarbeit zu lösen, insbesondere die Zahlung von Anwerbegebühren durch Arbeitnehmer. Dieser Aktionsplan befasst sich mit drei Schlüsselbereichen: Aufdeckung, Prävention und Abhilfe. Im folgenden Abschnitt erläutern wir, wie wir mit Branchenkollegen, Lieferanten und unseren Beschaffungsteams zusammengearbeitet haben, um in diesen Bereichen bis 2022 etwas zu bewirken:

  • Wir waren eines von sechs globalen Konsumgüterunternehmen, die unter der Koordination von AIM-Progress die Schulung von über 80 Unternehmen in der Golfregion sponserten, um ihnen bei der Verbesserung ihrer Beschäftigungspraktiken zu helfen. Ziel der Schulung war es, langfristige Lösungen für Probleme mit Arbeitspraktiken in der Region zu entwickeln, damit mehr Zulieferer die von globalen Unternehmen geforderten Standards erfüllen können, mit dem Fokus insbesondere auf der Verbesserung der Beschäftigungspraktiken und Bekämpfung des Risikos der Ausbeutung von...

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