Diese Angabepflicht hat zwei Ziele: Zum einen soll ein Verständnis aller Maßnahmen oder Initiativen vermittelt werden, mit denen das Unternehmen

 

a)

darauf hinarbeitet, wesentliche negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette zu verhindern, abzumildern und zu beheben, und/oder

 

b)

versucht, für wesentliche positive Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette zu sorgen.

Zum anderen soll ein Verständnis dafür vermittelt werden, wie das Unternehmen mit den wesentlichen Risiken umgeht und die wesentlichen Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette nutzt.

Das Unternehmen legt eine zusammenfassende Beschreibung der Aktionspläne und Mittel in Bezug auf das Management seiner wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette gemäß ESRS 2 MDR-A Maßnahmen und Mittel in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte vor.

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