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Norwegen hat eine Sonderregelung für Landwirte, Forstwirte und Fischer erlassen. Unter anderem gelten andere Fristen und Meldezeiträume bei der Umsatzsteuer (vgl. Art. 15-4 Mehrwertsteuergesetz). Dabei dürfen auch Umsätze aus anderen Tätigkeiten, die maximal 50.000 NOK betragen, mit gemeldet werden. Weitere Steuererleichterungen abgesehen von einer reduzierten Steuer für rohen Fisch (vgl. Art. 5-8 Mehrwertsteuergesetz) gibt es allerdings nicht.

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