Rz. 149

Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023

Eine Vorsteuerberichtigungspflicht des Leistungsempfängers kann sich auch daraus ergeben, dass er einen Bürgen in Anspruch nimmt und dieser ihm seine Gegenleistung zurückerstattet (vgl. FG München vom 06.03.2008, Az: 14 K 3663/05, EFG 2008, 1078, vgl. Rn. 59).

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