Rz. 85

Durch das Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz – InvStRefG) vom 19.07.2016 (BGBl. I S. 1730) wurde eine grundlegende Reform der Investmentbesteuerung beschlossen. Hierzu wurde durch Art. 1 InvStRefG das Invest-mentsteuergesetz (InvStG) mit Wirkung zum 01.01.2018 neu gefasst. Diese Neufassung erforderte auch eine Änderung der Gesetze, die Bezug auf das InvStG nehmen. Daher wurde durch Art. 5 InvStRefG der Wortlaut der Steuerbefreiung für die "Verwaltung von Investmentfonds im Sinne des Investmentsteuergesetzes" des § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG ebenso mit Wirkung zum 01.01.2018 neu gefasst.

 

Rz. 86

Durch die zum 01.01.2018 eintretende Ausweitung des Anwendungsbereiches des InvStG kann in § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG nicht mehr wie bislang auf das gesamte InvStG verwiesen werden; die Steuerbefreiung nimmt nunmehr Bezug auf die Verwaltung bestimmter nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) regulierter Investmentvermögen.

 

Rz. 87

Zugleich wurde in der Neufassung des § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG das Urteil des EuGH vom 09.12.2015 (Rs. C-595/13, Fiscale Eenheid X) umgesetzt. Danach wird die Steuerbefreiung punktuell auf bestimmte nach dem KAGB regulierte Investmentvermögen erweitert.

 

Rz. 88

Die Steuerbefreiung erstreckt sich nunmehr auf die Verwaltung von Organismen für gemein-same Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Sinne des § 1 Abs. 2 KAGB, die Verwaltung von Alternativen Investmentfonds (AIF) im Sinne des § 1 Abs. 3 KAGB, die mit den OGAW ver-gleichbar sind, und die Verwaltung von Versorgungseinrichtungen im Sinne des Versiche-rungsaufsichtsgesetzes.

 

Rz. 89

Im Übrigen wird der Umfang der nach bisherigem Recht umsatzsteuerfreien Verwaltungs-leistungen bzw. der begünstigten Investmentvermögen unverändert aufrechterhalten (BMF vom 13.12.2017, a. a. O.; vgl. auch Hahne und Mühlenkamp/Schott/Strauß, jeweils a. a. O.).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge