Rz. 74

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Ausweislich der Gesetzesbegründung (vgl. BT-Drucks. 17/5125 vom 21.03.2011, 53) darf die Reduzierung der Anforderungen an elektronische Rechnungen nicht einseitig zu Lasten einer effektiven Steuerbetrugsbekämpfung gehen. Daher ergänzt das StVereinfG 2011 § 27b Abs. 2 UStG um die Sätze 2 und 3. Demnach kann bei einer Umsatzsteuer-Nachschau auch auf gespeicherte Daten zurückgegriffen werden und kann hierzu das Datenverarbeitungssystem genutzt werden; dies gilt auch für elektronische Rechnungen nach § 14 Abs. 1 S. 8 UStG (vgl. Abschn. 27b.1 Abs. 5 S. 8–11 UStAE).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge