Rz. 10

Stand: 5. A. Update 2 – ET: 11/2020

Die Neuregelung bewirkt, die Abverkäufe

  • als einzige Lieferung im Ursprungsland und
  • als i.g. Erwerb in dem Bestimmungsland anzusehen,
  • wenn die Ware dem Lager innerhalb von 12 Monaten entnommen wird.

Beispiel (Beurteilung ab dem 01.01.2020)

  • Die Lagerbeschickung führt bei D in Deutschland zu einer steuerfreien i.g. Lieferung.
  • Die Lagerbeschickung führt bei G in Griechenland zu einem i.g. Erwerb, vgl. § 1a Abs. 2 UStG.

Durch die Neuregelung wird vermieden, dass sich der Lieferer in jedem Mitgliedstaat, in den er Gegenstände in ein Konsignationslager überführt, registrieren lassen muss.

Auswirkungen ergeben sich

  • nicht nur für neu eingerichtete, sondern auch für bereits bestehende Lager und
  • nicht für Lager, die Sie beim Kunden führen, sondern auch für solche, die ein Lieferant beim Mandanten führt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge