Rz. 10
Stand: 5. A. Update 2 – ET: 11/2020
Die Neuregelung bewirkt, die Abverkäufe
- als einzige Lieferung im Ursprungsland und
- als i.g. Erwerb in dem Bestimmungsland anzusehen,
- wenn die Ware dem Lager innerhalb von 12 Monaten entnommen wird.
Beispiel (Beurteilung ab dem 01.01.2020)
- Die Lagerbeschickung führt bei D in Deutschland zu einer steuerfreien i.g. Lieferung.
- Die Lagerbeschickung führt bei G in Griechenland zu einem i.g. Erwerb, vgl. § 1a Abs. 2 UStG.
Durch die Neuregelung wird vermieden, dass sich der Lieferer in jedem Mitgliedstaat, in den er Gegenstände in ein Konsignationslager überführt, registrieren lassen muss.
Auswirkungen ergeben sich
- nicht nur für neu eingerichtete, sondern auch für bereits bestehende Lager und
- nicht für Lager, die Sie beim Kunden führen, sondern auch für solche, die ein Lieferant beim Mandanten führt.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen