Rz. 15

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Voraussetzung für die Wahl der Pauschalierung ist, dass die Körperschaft bzw. Personenvereinigung usw. weder nach Handelsrecht noch nach der AO verpflichtet ist, Bücher zu führen und Abschlüsse auf Grund eines Bestandsvergleichs (Bilanzierung) zu fertigen. Die Wahl der Pauschalierung ist jedoch möglich, wenn die Körperschaft freiwillig Bücher führt und bilanziert (vgl. Gesetzeswortlaut § 23a Abs. 1 S. 1 UStG).

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